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Leasing oder Bar

Audi S5 8T & 8F

Gibt es hier überhaupt noch einige die ihr Auto in Bar zahlen oder ist Leasing die effektivere Anschaffung ;; wie hoch gebt ihr im Leasingvertrag dann euere Fahrleistung an.

Beste Antwort im Thema

Das Thema hat viele Facetten. Hier mal die aus meiner Sicht wichtigsten.....

Kaufmännische Betrachtung:

Leasing macht ganz generell immer dann Sinn, und zwar unanhängig ob ich das Auto privat oder geschäftlich nutze, wenn die Summe aller Leasingaufwendungen (Sonderzahlung + alle Raten über die Laufzeit) in etwa so hoch ist, wie der potentielle Wertverlust des Fahrzeuges über die Haltedauer, wenn ich es kaufen würde.  

Beim Leasing fällt für den Leasingnehmer das Verwertungsrisiko weg (imho großer Vorteil) und derjenige, der aus dem Betriebsvernögen heraus den Gebrauchten verkaufen würde (der also zur Gewährleistung verpflichtet wäre), kann nach der Nutzung das Fahrzeuig einfach zurückgeben und hat nix am Hut mit Gewährleistung (imho noch größerer Vorteil).

Kilometerleasingverträge sind die deutlich bessere Variante in der heutigen Zeit, denn das Restwertrisiko trägt vollumfänglich der Leasinggeber.

Steuerliche Betrachtung:

Für denjenigen, der seinen Gewinn nach der sog. "Einnahmen-/Überschussrechnung" ermittelt, kann Leasing einen -mitunter erheblichen- steuerlichen Vorteil bieten (insbsondere bei Erwerb kurz vor Jahresende), weil die Leasingsonderzahlung im Jahr der Zahlung steuerlich  in voller Höhe abziehbar ist. Beim Kauf gibt es "nur" die Regel-Abschreibung (pro rata temporis) + etwaige Sonderabschreibung.

Dafür ist beim Kauf die Vorsteuer (vom Autohaus ausgewiesene Umsatzsteuer) sofort in voller Höhe abziehbar, beim Leasing nur in Höhe der Vorsteuer auf die jeweils gezahlten Raten (und die Sonderzahlung).

Da immer genau der Betrag steuerlich abziehbar ist, den ich aus liquiden Mitteln auch tatsächlich aufwende, ist Leasing per se liquiditäts- und steuerkongruent (von erheblichem Vorteil, wenn der Unternehmer oft am Rande seiner Liquidität operiert).

Persönliche Betrachtung:

Für denjenigen, der das Auto vordringlich als Gebrauchsgegenstand ansieht, bei dem also ganz klar die Nutzung im Vordergrund steht, ist Leasing eher geeignet.

Für denjenigen, der eher eine Beziehung zu einem Auto aufbaut, dem es also primär um den Besitz des Fahrzeuges geht, ist Leasing eher nichts.

Hab ich etwas vergessen? ;)

Grüße
Markus

*der seinen TT 3,2 geleast hat und schon wegen des Wertverfalls sehr glücklich darüber ist* :)

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Hallo,
ich denke, es sind immer die persönlichen Umstände mitentscheidend für bar oder Leasing. Ich zahle meine Autos bar, weil ich nicht weiß, wielange ich noch arbeiten will und ggfs. würde mich dann eine Leasingrate stören, ich möchte einfach keine zusätzlichen mtl. Kosten zu den normalen Lebenshaltungskosten. Ich bin angestellt und habe daher meine Autos immer rein privat für mein persönliches Vergnügen, leider entscheide ich mich auch oft genug nach schon nach 1 oder knapp 2 Jahren für ein neues Modell, ich kann dann ohne Leasing aber mein Auto jederzeit verkaufen und ein Neues bestellen. (Ich habe mich noch nie für Leasing interessiert und weiß nicht, ob man da ggfs. jederzeit aussteigen kann und ob es da auch sehr kurze Laufzeiten gibt)

Hi
Einen Leasingvertrag kannst du auch über 12 Monate abschließen, jedoch ist - trotz niedrigem Prozentsatz - die Rate selbstmörderisch^^
Aussteigen ist auch möglich, allerdings mit erheblicher Bürokratie verbunden und dem ein oder anderen €uro.

Zitat:

Original geschrieben von maody66


Den Investitionsabzugsbetrag kannst Du nur geltend machen, wenn Du nachweisen kannst (und das geht bei PKW nur per strengem, detaillierten Fahrtenbuch), dass Du das Wirtschaftsgut zu weniger als 5 % privat nutzt.

Richtig. Wobei ich "nachweisen" durch "glaubhaft machen" ersetzen würde.

Zitat:

Ein Fahrzeug, für das die sog. 1%-Regelung angewendet wird, ist in diesem Sinne niemals begünstigt.

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die 1%-Regelung ist eine Fiktion zur Bemessung des Privatanteils und sagt nichts über den Umfang der tatsächlichen Nutzung aus. Also 1% pro Monat bedeutet nicht 12% Privatanteil im Jahr. Dass diese Prozentangaben nichts miteinander zu tun haben, zeigt schon, worauf sie sich beziehen.

Die Erfüllung der weiteren Voraussetzungen des § 7g haben wir hier jetzt mal außen vorgelassen. Bei Personen- oder Kapitalgesellschaften erübrigt sich der "Privat-"anteil sowieso.

Gruß

Ulle

Zitat:

Original geschrieben von UlleE



Zitat:

Original geschrieben von maody66


Den Investitionsabzugsbetrag kannst Du nur geltend machen, wenn Du nachweisen kannst (und das geht bei PKW nur per strengem, detaillierten Fahrtenbuch), dass Du das Wirtschaftsgut zu weniger als 5 % privat nutzt.

Richtig. Wobei ich "nachweisen" durch "glaubhaft machen" ersetzen würde.


Zitat:

Original geschrieben von UlleE



Zitat:

Ein Fahrzeug, für das die sog. 1%-Regelung angewendet wird, ist in diesem Sinne niemals begünstigt.

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die 1%-Regelung ist eine Fiktion zur Bemessung des Privatanteils und sagt nichts über den Umfang der tatsächlichen Nutzung aus. Also 1% pro Monat bedeutet nicht 12% Privatanteil im Jahr. Dass diese Prozentangaben nichts miteinander zu tun haben, zeigt schon, worauf sie sich beziehen.

Die Erfüllung der weiteren Voraussetzungen des § 7g haben wir hier jetzt mal außen vorgelassen. Bei Personen- oder Kapitalgesellschaften erübrigt sich der "Privat-"anteil sowieso.

Gruß
Ulle

Hi Ulle,

ich möchte das jetzt hier nicht weiter ausführen, das ist für Nicht-Steuerrechtler eher uninteressant, wie ich finde. Aber die Behauptungen, die Du da aufstellst sind teilweise blanker Unfug!

Die Privatnutzung unter 5% ist nachzuweisen, nicht glaubhaft zu machen (Du verwechselst das sicher mit einer anderen Regelung)!
Als Nachweis gilt ausschließlich Fahrtenbuch! Fahrzeuge mit 1%-Regelung fallen daher definitiv aus der Förderung des § 7 g raus, denn für sie wird eben kein Fahrtenbuch geführt!
Bei Kapitalgesellschaften hast Du Recht, dort im Allgemeinen kein Nachweis notwendig. Übrigens mit völlig anderer Begründung. Aber bei Personengesellschaften gilt das eben nicht, sondern dort gilt dasselbe wie für Einzelunternehmer, nämlich Nachweispflich!

Bitte verbreite nicht solche Un- bzw. bestenfalls Halbwahrheiten.

EDIT: Und jetzt Schluss hier, denn für die anderen user ist das sicher total uninteressant. Wenn unbedingt nötig, per PN.

Grüße
Markus

Und noch ein Punkt contra Leasing:
Das Fahrzeug wird zu einem fixen Datum zurückgegeben.
Dann muß ein neues Fahrzeug her, egal ob die Traumkombi gerade verfügbar ist oder nicht. Ich weiß z.B. noch nicht welches Auto ich in ein paar Jahren haben möchte und welcher Hersteller das wann bringt.
Man steckt also immer in dem Zeitkorsett, aus dem man nur gegen "draufzahlen" rauskommt.
Der größte Posten beim Autokauf ist und bleibt der Wertverlust und Fakt ist, daß der eben in den ersten zwei Jahren am größten ist. Wer also die Kosten runterbekommen möchte, der muß den Wagen länger fahren.
Jedoch sollte man dann den Absprung nicht verpassen ab welchem sehr kostspielige Reperaturen anfangen und der Wagen am Gebrauchtwagenmarkt noch einen gewissen Wert darstellt.
Ich plane immer mit um die 4-5 Jahre Haltedauer und ca. 120-140 Tkm Laufleistung.
Schließe eine Anschlußgarantie ab, die mir die nötige Sicherheit bietet und verkaufe den Wagen mit einem halben Jahr Restgarantie privat.
Beim Neukauf versuche ich dann, ohne Inzahlungnahme möglichst viele Prozente rauszuhauen.
Ich bin der Meinung, daß ich so am günstigsten fahre, lasse mich aber gerne verbessern.
Gruß@all

Zitat:

Hi Ulle,
ich möchte das jetzt hier nicht weiter ausführen, das ist für Nicht-Steuerrechtler eher uninteressant, wie ich finde. Aber die Behauptungen, die Du da aufstellst sind teilweise blanker Unfug!
Die Privatnutzung unter 5% ist nachzuweisen, nicht glaubhaft zu machen (Du verwechselst das sicher mit einer anderen Regelung)!
Als Nachweis gilt ausschließlich Fahrtenbuch! Fahrzeuge mit 1%-Regelung fallen daher definitiv aus der Förderung des § 7 g raus, denn für sie wird eben kein Fahrtenbuch geführt!
Bei Kapitalgesellschaften hast Du Recht, dort im Allgemeinen kein Nachweis notwendig. Übrigens mit völlig anderer Begründung. Aber bei Personengesellschaften gilt das eben nicht, sondern dort gilt dasselbe wie für Einzelunternehmer, nämlich Nachweispflich!
Bitte verbreite nicht solche Un- bzw. bestenfalls Halbwahrheiten.

Ich würde dich doch bitten, nicht ohne Grund persönlich zu werden. Schließlich habe ich dich nicht angegriffen. Behauptungen stelle ich nicht auf, und blanken Unfug verbreite ich gewiss nicht. Fachlich zu diskutieren sollten wir doch in der Lage sein. Soviel Souveränität ist nicht zu viel verlangt, oder?

Falls du aus der Finanzverwaltung kommst, kann ich deine Argumentationsweise verstehen, da sie rein profiskalisch ist. In den mir vorliegenden Kommentaren wird davon gesprochen, dass die

Finanzverwaltung

Nachweise verlangt, aber seit wann bildet die Finanzverwaltung Recht? Im Gesetz steht nichts von Nachweisen. Und in der Praxis habe ich auch schon ganz andere Fälle erlebt (vgl. mit dem Investitionszulagengesetz).

Auch zum Thema Umfang der Nutzung und 1%-Regelung. Lt. BFH widerspräche es zwar jeglicher Lebenserfahrung, dass ein im Betrieb eingesetzter PKW, für den die 1 %-Regelung in Anspruch genommen wird, typischerweise ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird. Die gesetzlichen Regelungen haben aber keinen Bezug zueinander! Eine zwingende Kopplung - wie von dir gesehen - existiert nicht.

Jetzt hoffe ich, dass du deine Diplomarbeit nicht über dieses Thema schreibst. Auch solltest du - was wissenschaftlich-methodisches Arbeiten anbelangt - noch zulegen.

Es grüßt, nichts für Ungut

Ulle

...sehr interessantes Thema.
Bar zahlen bei Summen jenseits der 50000 würde ich nur für ein lang genutztes Liebhaberstück (Oldtimer, Zweitwagen), welches ich nur privat nutze.
Leasing ist sehr interessant, aber da auch hier Zinsen und Wertverlust vom Anbieter in die Raten einkalkuliert und bezahlt werden müssen ist neben dem steuerlichen Aspekt (siehe maody66´s Ausführungen...und andere ;) ) der Hauptvorteil die sorgenfreie Rückgabe des Autos nach Ablauf des Vertrages.
Aber, wie schon Der A3 2 Tdi schrieb: ich bin fixiert auf die Laufzeit. Früher raus (anderer Kfz-Bedarf, finanzielle Probleme,...) geht´s nur mit Aufwand.
Ich Finanziere. Zinsen sind sicher ähnlich dem Leasing. Ich kann den Wagen aber jederzeit ablösen. Beim Wechseln zum nächsten Auto wird das alte Inzahlung gegeben. Der kalkulierte Leasungrestwert wird ja ebenfalls der Händler-EK sein. Und wenn ich den Stress ab kann, versuch ich parallel den Privatverkauf.
Ich bin flexibel...muss allerdings um günstige Raten zu bekommen, ordentlich anzahlen.
Gruss

Zitat:

Original geschrieben von UlleE


Ich würde dich doch bitten, nicht ohne Grund persönlich zu werden. Schließlich habe ich dich nicht angegriffen. Behauptungen stelle ich nicht auf, und blanken Unfug verbreite ich gewiss nicht. Fachlich zu diskutieren sollten wir doch in der Lage sein. Soviel Souveränität ist nicht zu viel verlangt, oder?

Falls du aus der Finanzverwaltung kommst, kann ich deine Argumentationsweise verstehen, da sie rein profiskalisch ist. In den mir vorliegenden Kommentaren wird davon gesprochen, dass die Finanzverwaltung Nachweise verlangt, aber seit wann bildet die Finanzverwaltung Recht? Im Gesetz steht nichts von Nachweisen. Und in der Praxis habe ich auch schon ganz andere Fälle erlebt (vgl. mit dem Investitionszulagengesetz).

Auch zum Thema Umfang der Nutzung und 1%-Regelung. Lt. BFH widerspräche es zwar jeglicher Lebenserfahrung, dass ein im Betrieb eingesetzter PKW, für den die 1 %-Regelung in Anspruch genommen wird, typischerweise ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird. Die gesetzlichen Regelungen haben keinen Bezug zueinander. Eine zwingende Kopplung - wie von dir gesehen - existiert nicht.

Jetzt hoffe ich, dass du deine Diplomarbeit nicht über dieses Thema schreibst. Auch solltest du - was wissenschaftlich-methodisches Arbeiten anbelangt - noch zulegen.

Es grüßt, nicht für Ungut
Ulle

Sorry, Ulle, ich wollte nicht persönlich werden und Dich auch wirklich nicht angreifen. Wenn das bei Dir so rübergekommen ist, entschuldige ich mich in aller Form, ebenfalls nix für ungut.

Nein, ich bin nicht in der Finanzverwaltung tätig  (:p), war es aber von 1985 bis 1991. Seitdem vertrete ich Steuerbürger in Extremsituationen (z. B. eskalierte BP) gegen die Finanzverwaltung. Habe sowohl (imho) profundes theoretisches Rüstzeug (sonst bekommt man in D keine Lizenz ;)), als auch praktische Erfahrung aus sicher 250  (+) Betriebsprüfungen von Unternehmen aller Größenklassen. Und abseits jeglichen persönlichen Angriffes (wie gesagt, liegt mir fern!) sind Deine Ausführungen sowohl theoretisch (im Sinne von "materiellrechtlich";) als auch praktisch (im Sinne von "was bekomme ich abseits der Buchstaben des Gesetzes in der BP im Verhandlungswege durch?";) einfach manchmal halbwahr, überwiegend jedoch schlicht falsch. Punkt! Und das hat sicher nichts mit persönlichem Angriff zu tun, es ist einfach Fakt!

Und jetzt bitte: Wenn noch weiteres nötig ist, bitte per PN, lass uns den Rest hier nicht langweilen!

Wirklich freundlich grüßt

Markus

*der sich feste vornimmt, dass das der letzte Beitrag dazu hier war* ;)

Zitat:

Original geschrieben von Chromox


...sehr interessantes Thema.

Bar zahlen bei Summen jenseits der 50000 würde ich nur für ein lang genutztes Liebhaberstück (Oldtimer, Zweitwagen), welches ich nur privat nutze.

Leasing ist sehr interessant, aber da auch hier Zinsen und Wertverlust vom Anbieter in die Raten einkalkuliert und bezahlt werden müssen ist neben dem steuerlichen Aspekt (siehe maody66´s Ausführungen...und andere ;) ) der Hauptvorteil die sorgenfreie Rückgabe des Autos nach Ablauf des Vertrages.

Aber, wie schon Der A3 2 Tdi schrieb: ich bin fixiert auf die Laufzeit. Früher raus (anderer Kfz-Bedarf, finanzielle Probleme,...) geht´s nur mit Aufwand.

Ich Finanziere. Zinsen sind sicher ähnlich dem Leasing. Ich kann den Wagen aber jederzeit ablösen. Beim Wechseln zum nächsten Auto wird das alte Inzahlung gegeben. Der kalkulierte Leasungrestwert wird ja ebenfalls der Händler-EK sein. Und wenn ich den Stress ab kann, versuch ich parallel den Privatverkauf.

Ich bin flexibel...muss allerdings um günstige Raten zu bekommen, ordentlich anzahlen.

Gruss

Zur Laufzeit noch......

Ich habe mir in meinem Leasingvertrag, der grds. 24 Monate läuft, das Recht ausbedungen, für den Fall, dass mit dem Nachfolger etwas nicht klappt, sich vielleicht kein Nachfolger aufdrängt, oder ich ganz einfach Bock habe, die Kiste länger zu fahren, den Vertrag auch über die 24 Monate hinweg (max. weitere 12 Monate) weiter laufen zu lassen. Für den Händler/Leasinggeber gar kein Problem, erhöht es doch seine Deckungsbeiträge. ;)

Also, ein gewisses Maß an Flexibilität geht auch.

Grüße
Markus

Zitat:

Original geschrieben von Der A3 2 TDi


Der größte Posten beim Autokauf ist und bleibt der Wertverlust und Fakt ist, daß der eben in den ersten zwei Jahren am größten ist. Wer also die Kosten runterbekommen möchte, der muß den Wagen länger fahren.
Jedoch sollte man dann den Absprung nicht verpassen ab welchem sehr kostspielige Reperaturen anfangen und der Wagen am Gebrauchtwagenmarkt noch einen gewissen Wert darstellt.
Ich plane immer mit um die 4-5 Jahre Haltedauer und ca. 120-140 Tkm Laufleistung.
Gruß@all

Meine Überlegungen waren ähnlich und so habe ich mir meinen S5 als Privatfahrzeug in bar gekauft und fahre dieses, wie auch seine Vorgänger vier bis fünf Jahre, um mir dann den nächsten Wagen in bar zu kaufen. Einmal das nötige Kleingeld hingelegt und ich kann mit meinem Wagen machen was ich will.

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