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Leasing Inspektion im Ausland erlaubt?

Themenstarteram 11. Juni 2020 um 14:30

Hallo,

ist es erlaubt das Leasingauto z.B. VW Polo, den man in Deutschland bei VW Autohaus neu geleast hat, während der Urlaub in der Türkei bei einer autorisierten VW Vertragswerkstatt warten zu lassen?

Ich meine die erste kleine Inspektion?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 17. Juni 2020 um 16:59

Zitat:

@StephanRE schrieb am 17. Juni 2020 um 18:55:18 Uhr:

Zitat:

@netsrac67 schrieb am 17. Juni 2020 um 17:23:48 Uhr:

Warum schaust du nicht einfach in deinen Vertrag. Da sollte stehen was du darfst bzw. musst.

Das würde ja voraussetzten das man den vertrag raussucht. Hier zu posten geht ja schneller...

So langsam wirst du mir ganz schön unsymphatisch.

Hast du langeweile oder nichts besseres zu tun, als hier den Thread zu zu müllen?

Die Idee „hier weg zu sein“ war nicht verkehrt von dir. Nur solltest du dein Wort auch halten und es umsetzen.

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Ich hatte bei meinem Q2 von der Volkswagen Leasing eine Europa Service Karte, bei der Service usw. im Ausland geregelt ist. Dort gibt es Kontaktnummern, die man anrufen muss, bevor eine Rechnung über 150€ übersteigt, um die Freigabe zu erhalten. Unter den Ländern ist die Türkei nicht dabei.

 

Mein Auto war ein Geschäftsleasing. Ich weiß nicht, ob es das auch für Privatkunden gibt.

Themenstarteram 16. Juni 2020 um 9:22

Zitat:

@Mareisco schrieb am 16. Juni 2020 um 11:11:13 Uhr:

Ich hatte bei meinem Q2 von der Volkswagen Leasing eine Europa Service Karte, bei der Service usw. im Ausland geregelt ist. Dort gibt es Kontaktnummern, die man anrufen muss, bevor eine Rechnung über 150€ übersteigt, um die Freigabe zu erhalten. Unter den Ländern ist die Türkei nicht dabei.

Mein Auto war ein Geschäftsleasing. Ich weiß nicht, ob es das auch für Privatkunden gibt.

Bei Wartungspaket ist das so.

Hätte ich ein Wartungspaket gebucht und bezahlt, wäre dieser in der Türkei nicht gültig und somit nicht „kostenlos“.

Da ich kein Wartungspaket gebucht habe, werde ich die Inspektion sowieso bezahlen müssen, ganz egal wo auf der Welt ich bin.

Stimmt mit dem Wartungspaket! Da habe ich gar nicht mehr dran gedacht. Es gibt aber vielleicht einen Hinweis, wie der Konzern da tickt und von wo sie Serviceleistungen akzeptieren. Nicht, dass es dir hinterher noch teuer zu stehen kommt.

 

Ich hatte meinen ersten Service auch einige tausend Kilometer überzogen, weil wir erst keinen Termin gefunden haben, ich dann hier und da beruflich sehr stark eingespannt war, aber in Absprache war das kein Problem und war auch beim auslesen bei der Rückgabe kein Problem.

Zitat:

@munition76 schrieb am 16. Juni 2020 um 11:04:26 Uhr:

Mein Fazit:

Ich werde den Wagen zur VW in der Türkei bringen und nach Herstellervorgaben warten lassen.

Also da würde ich vorher die Leasing anschreiben und mir das schriftlich geben lassen. Du hast nun zwei komplett verschiedene Aussagen und wenn der Händler nur sicher rüberkam aber im Endeffekt nicht mehr weiß als die Leasingtante ist Dir auch nicht geholfen.

 

MfG Y

 

In dem Falle lieber auf Nr. sicher gehen. was nützt dir die Aussage des Händlers wenn Dir die bank was anderes erzählt? Die bank ist schließlich der Eigentümer des Autos. Dem Händler ist wurscht was mit deinem Auto ist. Er sieht das Auto und Dich wohlmöglich nie wieder.

Also wem glaubst Du eher? Und egal was die Leasinggesllschaft am Telefon sagt: Laß es Dir schriftlich geben. Du kannst es sonst nicht nachweisen und die Bank sitzt am Ende am längeren Hebel und weiß von nix.

Themenstarteram 16. Juni 2020 um 17:33

Ihr habt alle kein Unrecht. Ich sehe das im Grunde genauso und würde einen Fragesteller genau so antworten.

Ich bin mir jedoch so ziemlich sicher, dass die Dame am Telefon wirklich keine Ahnung hatte.

Warum soll man selbst in Österreich bei einer VW Niederlassung kein Ölwechsel durchführen dürfen? Das ergibt so gar keinen Sinn und wird niemals so sein.

Allein das zeigt schon, dass Sie sich damit null auskennt.

Mein örtlicher VW Händler hingegen ist ein sehr erfahrener Typ, wo ich derzeit 2 VW Leasingfahrzeuge habe und ein Anschlussleasing so gut wie sicher ist. Wir kennen uns also persönlich und er hat mir versichert, dass sowas problemlos funktioniert. Ja, ohne Beweise oder Belege, aber trotzdem habe ich da ein gutes Gefühl.

Wenn die am Ende tatsächlich stress machen sollten, dann kauf ich die Karre eben ab und verkaufe es weiter oder lebe mit einer Nachzahlung. Ist nur ein Polo und kein Lambo.

Ich werde hoffentlich nicht als Mörder verurteilt, weil ich die ordnungsgemäße Inspektion außerhalb von Deutschland gemacht habe.

Am 15.09.2021 geht der Wagen zurück.

Bin ja ein Stamm-User und werde spätestens dann hier nochmal berichten.

Gerade auch wegen der Anschlussleasing wird zu 99,99% nichts passieren.

Falls die auch nur einen einzigen Cent deswegen berechnen, werden die nächsten 2 Leasingfahrzeuge halt kein VAG mehr sein.

Warum fragst Du denn überhaubt?

Fast alle User raten Dir ab, sogar die leasing bank rät dir ab. Nur der Händler (der im Grunde nix davon hat) sagt, das es wohl nicht falsch sein kann. Der Händler mag viel Ahnung von seinen Autos haben aber von Vertragsrecht? Und trotzdem machst Du was du für richtig hälst.

Ich nenne so etwas Beratungsresistent. Dann bin ich wirklich raus.

P.S. für Mord wirst Du bestimmt nicht verdonnert aber Du hast evtl. gegen einen Vertrag verstoßen. wenns duimm läuft kommen da noch zusätzliche Gebühren auf Dich zu. Regressansprüche oder ähnliches.

Die einfachste Lösung ist doch, ruf morgen noch einmal bei der Leasinggesellschaft und bleibe so lange hartnäckig, bis dir jemand eine gesicherte Auskunft gegeben hat. Und die lass dir dann auch noch schriftlich bestätigen.

Themenstarteram 17. Juni 2020 um 1:58

Zitat:

@StephanRE schrieb am 16. Juni 2020 um 19:44:24 Uhr:

Warum fragst Du denn überhaubt?

Ganz einfach:

Weil ich auf Erfahrungen gehofft habe. Wie nahezu immer kamen aber lediglich Vermutungen und persönliche Meinungen, was ja auch absolut in Ordnung ist.

Zitat:

Fast alle User raten Dir ab, sogar die leasing bank rät dir ab. Nur der Händler (der im Grunde nix davon hat) sagt, das es wohl nicht falsch sein kann. Der Händler mag viel Ahnung von seinen Autos haben aber von Vertragsrecht? Und trotzdem machst Du was du für richtig hälst.

Fast alle User?

Es haben gerade mal rund fünf Leute was geschrieben.

Die „Leasing Bank“ ist in meinem Fall eine ahnungslose Sekretärin am Telefon gewesen. Da ist mir die Aussage des Händlers, der mit Sicherheit schon ähnliche Erfahrungen zig fach hinter sich hat, mehr wert.

Zitat:

Ich nenne so etwas Beratungsresistent.

Das ist schön für dich. Du ärgerst dich jetzt, weil ich deiner Anweisungen nicht folge?

Es tut mir leid aber die, zwar unverbindliche, jedoch glasklare und absolut überzeugende Aussage der Tiemeyer Group im Ruhrgebiet ist für mich etwas gewichtiger als deine Vermutungen.

Anders wäre es wenn hier jemand schreiben würde, dass er sowas schon hinter sich hat und dadurch nennenswerte Probleme bekam.

 

Zitat:

Dann bin ich wirklich raus.

Das darfst du beim nächsten mal auch gerne ohne Vorankündigung tun. Trotzdem Danke für deine Teilnahme und Vermutungen.

Warum schaust du nicht einfach in deinen Vertrag. Da sollte stehen was du darfst bzw. musst.

Zitat:

@netsrac67 schrieb am 17. Juni 2020 um 17:23:48 Uhr:

Warum schaust du nicht einfach in deinen Vertrag. Da sollte stehen was du darfst bzw. musst.

Das würde ja voraussetzten das man den vertrag raussucht. Hier zu posten geht ja schneller...

Themenstarteram 17. Juni 2020 um 16:57

Zitat:

@netsrac67 schrieb am 17. Juni 2020 um 17:23:48 Uhr:

Warum schaust du nicht einfach in deinen Vertrag. Da sollte stehen was du darfst bzw. musst.

Ich habe den Vertrag zu Hause in Deutschland und nicht am Urlaubsort.

Soweit ich mich erinnern kann, stand dort aber diesbezüglich nichts drin.

Also nur pauschal „Wartung nach Herstellervorgaben“ und fertig.

Die Herstellervorgaben kann man auch in Afrika oder Mongolei erfüllen.

Themenstarteram 17. Juni 2020 um 16:59

Zitat:

@StephanRE schrieb am 17. Juni 2020 um 18:55:18 Uhr:

Zitat:

@netsrac67 schrieb am 17. Juni 2020 um 17:23:48 Uhr:

Warum schaust du nicht einfach in deinen Vertrag. Da sollte stehen was du darfst bzw. musst.

Das würde ja voraussetzten das man den vertrag raussucht. Hier zu posten geht ja schneller...

So langsam wirst du mir ganz schön unsymphatisch.

Hast du langeweile oder nichts besseres zu tun, als hier den Thread zu zu müllen?

Die Idee „hier weg zu sein“ war nicht verkehrt von dir. Nur solltest du dein Wort auch halten und es umsetzen.

am 17. Juni 2020 um 17:37

Hallo Munition,

Ich würde es genauso machen wie du es vor hast. Vielleicht hilft dir die Händler Suche TR weiter. Ich habe zwar keine TR Kenntnisse aber Service ist ok. Ich würde mir dort einen raussuchen

 

https://binekarac.vw.com.tr/.../+

 

Ich hoffe das klappt.... Link

 

Alles andere kann in Deutschland geklärt werden. Ich denke dein Händler wird ein Interesse daran haben ich zu behalten.....

 

Grüße Jens

 

P. S. lasse dich nicht ärgern

@TE: Mal ne andere Idee:

Wenn das mit den Kilometern noch stimmt, was du angegeben hast (also noch 5k Km bis zur Inspektion, Rundreise TR 5k Km, dann auch noch Rückweg 3k), wärest Du mit nur 3k Km überfällig.

Da "nur" Dein Händler auf Deine Seite zu stehen scheint, würde ich mit ihm durchsprechen, inwieweit eine Überziehung der Inspektion kritisch ist. Wenn der Wagen auf Longlife-Intervall läuft (tun doch jetzt alle aktuelle Fahrzeuge, oder?), dann sollten die 3k Km Autobahn nichts ausmachen, wenn man den Wagen dann wieder beim gleichen Händler warten lässt und dort eine gute Beziehung hast.

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