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Leasing + Fahrtenbuch -> private Nutzung in der UStVA?

Themenstarteram 21. Dezember 2020 um 22:50

Hallo Community,

mit dem neuen Leasing möchte ich erade von der 1%-Regel zum Fahrtenbuch-Methode wechseln. I weiß im Prinzip wie man bei den 2 alternativen Methoden die private Nutzung berechnet. Ich wundere mich aber wie man sie bei der Fahrtenbuch-Methode in der monatlichen UStVA (Umsatzsteuer-Voranmeldung für die Suchmaschinen) angibt...

Bei der 1%-Regel war es sehr einfach - BLP (Brutto Listenpreis) * 1% * 80% (=200 € zum Beispiel) in die Zeile mit USt-pflichtigen Einnahmen eintragen. Damit zahle ich dem FA MwSt von 200 € (und das sind in diesem Beispiel 38 € in Zeiten ohne covid).

Bei der Fahrtenbuch-Methode schwanken private Nutzung und auch Kosten sehr viel:

- in August kann es sein, dass man 100% privat fährt, in Oktober 100% geschäftlich

- im Monat mit der jährlichen Inspektion hat man mehr Kosten als sonst.

Soll ich überhaupt etwas bei der UStVA eingeben oder wird alles mit der jährlichen (Umsatz-)Steuererklärung abgerechnet?

Ich habe bereit 1Stunde recherchiert und nichts konkretes gefunden ... finde ich sehr seltsam

Und schon im Voraus - schöne Feiertage (auch wenn zu Hause (; )

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28 Antworten

Ich habe das noch nie bei der Voranmeldung in irgendeiner Form angegeben. Das kam dann halt immer mit der Steuererklärung, also dann erst 1,5 Jahre später.

Vorteil: zinsloses Darlehen des FA. :D

Nachteil: die Summe ist natürlich dann auf einmal zu zahlen, statt vorher in 12 oder vier Raten.

Mir wäre es zuviel Arbeit, das jeden Monat nach Fahrtenbuch auszurechnen.

Themenstarteram 22. Dezember 2020 um 10:50

Zitat:

Vorteil: zinsloses Darlehen des FA. :D

Mir wäre es zuviel Arbeit, das jeden Monat nach Fahrtenbuch auszurechnen.

Würde ich natürlich auch so machen :) Vielleicht finde ich deswegen wenig Info, weil sonst niemand sich diese monatliche Mühe geben will.

Den Privatanteil nicht in der Voranmeldung anzugeben, ist nichts anderes als Steuerhinterziehung. Man muss natürlich nicht jeden Monat die tatsächlichen Zahlen angeben, sondern kann den Durchschnittswert erklären und mit der letzten Anmeldung des Jahres den Gesamtbetrag richtig stellen.

Wenn man selbst nicht die ausreichende Fachkenntnis hat, was keine Schande ist, sollte man Fachleute hinzuziehen. Im konkreten Fall empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters.

Dann guckt sich das Finanzamt meine Steuerhinterziehung nun schon seit 20 Jahren an, ohne etwas dazu zu sagen.

Könnte daran liegen, dass eine Steuerhinterziehung erst dann daraus würde, wenn ich diese Beträge in der Jahresteuererklärung verschweige. Ich habe im Übrigen einen Steuerberater, der da, offensichtlich genau wie das FA, kein Problem sieht.

Wir wollen doch bitte hier keine falsche Panik verbreiten.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 23. Dezember 2020 um 06:52:26 Uhr:

Dann guckt sich das Finanzamt meine Steuerhinterziehung nun schon seit 20 Jahren an, ohne etwas dazu zu sagen.

Könnte daran liegen, dass eine Steuerhinterziehung erst dann daraus würde, wenn ich diese Beträge in der Jahresteuererklärung verschweige. Ich habe im Übrigen einen Steuerberater, der da, offensichtlich genau wie das FA, kein Problem sieht.

Wir wollen doch bitte hier keine falsche Panik verbreiten.

Nur weil es nicht thematisiert und von vielen so gehandhabt wird, ist es nicht rechtens. Ein Steuerberater, der das so macht, ist entweder leichtfertig oder ahnungslos. Auf jeden Fall würde ich ihm nicht meine Angelegenheiten anvertrauen.

Holgernilsson, hier bist du komplett auf dem Holzweg. Man schaut sich erst am Jahresende das Fahrtenbuch und die tatsächlich angefallenen PKW-Kosten an und gibt diese bei der Jahressteuererklärung an. Vorher interessiert keinen, was man da so privat gefahren ist. Viele Zahlen kennt man ja auch noch überhaupt nicht und erst über 12 Monate wird ein scharfer Wert.

Zitat:

@Goify schrieb am 23. Dezember 2020 um 08:33:30 Uhr:

Holgernilsson, hier bist du komplett auf dem Holzweg. Man schaut sich erst am Jahresende das Fahrtenbuch und die tatsächlich angefallenen PKW-Kosten an und gibt diese bei der Jahressteuererklärung an. Vorher interessiert keinen, was man da so privat gefahren ist. Viele Zahlen kennt man ja auch noch überhaupt nicht und erst über 12 Monate wird ein scharfer Wert.

Tut mir leid, aber hier irrst Du. Man muss jeden Monat die voraussichtliche anteilige monatliche Nutzung versteuern und es mit der letzten Voranmeldung richtig stellen.

Dann bist du offensichtlich der einzige, der das so macht. Wundert dich das nicht?

Nein. Denn ich spreche aus meiner beruflichen Praxis.

Edit: Nicht nur weil viele etwas falsch machen, wird es nicht richtig. Und um die Frage zu beantworten, ob es mich nicht wundert, dass es "alle anderen" anders machen: Doch, es wundert mich, weil es eben falsch ist.

Hallo

Bei mir wird auch monatlich ein Betragfür jedes Fahrzeug angesetzt. Am Jahresende wird dann die Endrechnung gemacht.

Wenn ein neues Fahrzeug mit Fahrtenbuch dazu kommt, möchte er nach 3 Monaten eine Übersicht der Fahrten, um dann den monatlichen Betrag festzustellen.

Steuerberater sagt,dass das so sein muss wegen der Steuer.

Im folge Jahr nimmt er dann den Durchschnitt.

 

Schöne Weihnachten und bleibt gesund.

Zitat:

@Sveni1964 schrieb am 23. Dezember 2020 um 12:40:41 Uhr:

Hallo

Bei mir wird auch monatlich ein Betrag angesetzt. Am Jahresende wird dann die Endrechnung gemacht.

Wenn ein neues Fahrzeug mit Fahrtenbuch kommt, möchte er nach 3 Monaten eine Übersicht der Fahrten, um dann den monatlichen Betrag festzustellen.

Steuerberater sagt,dass das so sein muss wegen der Steuer.

Im folge Jahr nimmt er dann den Durchschnitt.

Schöne Weihnachten und bleibt gesund.

Dein Steuerberater hat Ahnung.

Sehr merkwürdig. Dann sollte ich mal mit meinem Steuerberater sprechen. Ich zahle nämlich nichts für meinen Firmenwagen monatlich, sondern nur erst irgendwann im Folgejahr mit der Einkommensteuererklärung. Das ist dann eh immer so ein unerfreulicher Zeitpunkt, da dann mal so richtig Geld weggeht. Gleich danach die Krankenkasse, die eine ähnlich hohe Summe nachfordert.

Das solltest Du tun. Es handelt sich nämlich streng genommen um Steuerhinterziehung, wenngleich ich nicht annehme, dass das schon einmal entsprechend geahndet worden ist.

Umsatzsteuer ist doch unabhängig von der Einkommensteuererklärung und wir gesondert über die Voranmeldungen und letzlich die Umsatzsteuererklärung erhoben.

In die Einkommensteuererklärung fließen die Ergebnisse der EÜR und damit auf die zu zahlende Einkommensteuer ein, von Umsatzsteuer steht da nix.

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