Leasing - Händler weg - wie werde ich mein Auto los?!

Hi Leute,

habe einen Toyota Prius mit Kilometer-Leasing.

Der Leasing-Vertrag läuft zum 15.11. aus.

Damals hiess es: Auto dem Händler bringen, fertig.

Nur dummerweise gibt es den Händler nicht mehr.

Toyota Leasing meint, ich solle mir irgendeinen Toyota-Händler suchen, die Händler wären aber nicht verpflichtet das Fahrzeug zurückzunehmen.

Ist ja nicht so wirklich nett, die Aussage.
Aber hier mal ein paar kleine Fragen - ich frag lieber hier als den Händler :-)

a) Händler nimmt das Fahrzeug, wie läuft das ab - wer meldet das Fahrzeug um/ab?
muss ich da aufs Landratsamt? Brauche ich einen Fahrzeugbrief? Den hat ja Toyota Leasing.
Damals hat sich die Zulasung verzögert weil der nicht rechzeitig da war.
Kosten darf mich das ja nichts!? Ist doch Sache von Toyota wie die das Auto zurückbekommen.
Wie läuft das korrekt ab?
Wieso will Toyota das Auto schätzen (Aussage Telefon) wenn ich Kilometer-Leasing habe?
Meine Meinung: Auto wird auf Schäden geprüft und gut ist. Der Rückkaufswert ist doch bei KM-Leasing wurscht.

b) angenommen ich finde keinen Händler in +/- 50km der die Karre zurücknimmt.
melde ich das Auto dann einfach ab und stelle es auf die Strasse?

Die Lastschrift-Ermächtigung werde ich jedenfalls vorsorglich schonmal widerrufen, heute ist die letzte Rate für 11/2010 abgerufen worden.

Danke für Eure Antworten auf meine (dummen) Fragen

Jochen

Beste Antwort im Thema

Moin Jochen,

das ist jetzt wirklich dumm gelaufen, weil dein Km-Leasing jetzt "nix mehr wert ist" -> Restwertgarant ist hier nicht die Toyota Leasing, sondern der Händler und den gibt es jetzt nicht mehr.

Konsequenz daraus ist, dass sich dein Km-Leasing jetzt sozusagen in einen offenen Leasingvertrag gewandelt hat. Somit bist du gegenüber der Toyota Leasing für die Zahlung des Restwertes verantwortlich.

Wenn du jetzt z.B. einen Vertrag auf Basis eines Restwertes von 10.000,00 Euro gemacht hast, ein anderer Händler aber nur bereit ist, dir 7.000,00 zu geben, musst du den Differenzbetrag zahlen.

In der Regel kümmern sich die Hersteller darum, dass irgend ein anderer Händler in die Verträge des "nicht mehr vorhandenen" eintritt - ruf mal direkt bei Toyota Deutschland an, ob Sie Dir jemanden nennen können.

Schönen Gruß vom Sause

P.S.: Wer das Auto abmeldet ist im Moment das kleinste Problem

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Das ist Restwertleasing, da ist es ja OK. Beim Km-Leasing hingegen wäre es das nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Eckhaard


Sowas wie AZiBACK schreibt finde ich ne Frechheit. Da brauche ích kein Leasing und schon gar kein Kilometerleasing, wenn ich das ganze Risiko trage.

Das ist für Privatleasing eher unüblich, weil es steuerlichen Zwecken dient (oder auch nicht 😛).

Wenn man die Klausel drin hat ist es ein Mietkauf und man ist wirtschaftlicher Eigentümer. Least man das Teil im Sinne von Miete, ist der Leasinggeber (Bank) der wirtschaftlicher Eigentümer und es steht dort in der Bilanz. Es gibt noch nen Menge anderer Aspekte, aber die spielen hier keine Rolle, da Verbraucherleasing. Also einfach niemals so einen Antrag privat unterschreiben und gut ist es...

Hallo,

die Rückgabe war kein Problem, aber jetzt will Toyota Leasing von mir 750,- Euro "Reparaturkosten".

Beitrag habe ich im falschen Bereich verfasst, kann das vielleicht irgendwer hier rein verschieben?

http://www.motor-talk.de/forum/toyota-leasing-nie-wieder-t3003982.html?highlight

Sind die Reparaturkosten berechtigt? Wurde ein Übergabeprotokoll verfasst, in dem die entsprechenden Schäden gelistet sind? Werden die 750€ auf Basis eines Sachverständigengutachten verlangt oder "einfach so"?

Ohne konkrete Infos bringts wenig da was zu sagen. Normale Abnutzung muss nicht bezahlt werden (z.B. kleine Steinschläge, kleine, für die Laufzeit übliche Kratzer, etc.

Wenn du aber z.B. gröbere Bordsteinschäden bei den Felgen hast oder einen kleinen Parkrempler oder dergleichen, dann musst du auch für die Reparaturkosten aufkommen.

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Hier der Schadenkatalog der Sixt Leasing, anhand dessen abgeschätzt werden kann, ob die Beanstandungen von Toyota überzogen sind.

www.sixt-leasing.de/fileadmin/sys/websites/Schadenkatalog.pdf

O.

Soweit ich weiss, musst du zunächst erstmal nicht die Reparaturkosten bezahlen, sondern wenn überhaupt kannst du für die eigentliche Wertminderung belangt werden. Da bist aber nicht du in der Nachweispflicht, sondern der Händler.

Soll heissen - der Händler muss dir a) nachweisen, dass durch deine Handhabung eine Wertminderung jenseits des festgelegten Restwertes vorliegt und b) welche Mängel für diese Wertminderung sorgen. Die Mängel müssen aber wie im Schadenskatalog von Sixt anschaulich beschrieben AUSSERHALB des "akzeptablen" Bereichs liegen - und müssen nachweislich für einen Betrag X der WERTMINDERUNG stehen und NICHT wie oftmals vom Leasinggeber praktiziert für Reparaturkosten des Mangels.

Insofern du eine gute Rechtsschutz und einen guten Anwalt hast - würde ich zumindest schonmal die Telefonnummer deines RAs im Handy einspeichern ^^

Hallo,
ich habe vom Autohaus eine Abnahmebescheinigung mit Auflistung der Mängel, dabei handelt es sich um eine Beule und 2 kleine Kratzer. Laut Händler beides nachlackierbar mit ca. 200,- Euro.
Das würde ich akzeptieren.

Die Sixt-Liste ist toll - danach hat das Fahrzeug sonst keine Mängel.
Für mich als Laie steht das Fahrzeug einwandfrei da (Garagenwagen, 25.000km nach 3 Jahren).
Nach Bericht des Sachverständigen (Steinschläge, Kratzer, etc.) hat es wohl nur noch Schrottwert.

Da ich davon ausgehe daß die Verkäufer des Händlers (relativ große Firma) entsprechend geschult sind gehe ich davon aus, daß der keinen Schaden übersehen hat der irgendwie relevant ist.

Insofern lege ich mal Widerspruch ein.

PS.: es handelt sich um Kilometerleasing, bitte beachten!
Es gibt keinen Restwert oder ähnliches. Es geht tatsächlich nur um Reparaturkosten.

Ob nun Kilometerleasing oder Restwertleasing - das ändert nichts an der Tatsache, was der Händler dir danach in Rechnung stellen darf, wenn du das Auto in "saumäßigen" Zustand abgeben willst...

Und die Aussage des Händlers ist einfach FALSCH. Er darf dir nicht die Reparaturkosten in Rechnung stellen, sondern nur einen eventuellen Wertverlust! (Das gilt mE auch auch beim km-Leasing - und da auch nur, wenn das Fahrzeug Beschädigungen ausserhalb des "normalen" Rahmens aufweist). ABER wenn er dir anbietet dass du mit 200€ dabei bist, dann würde ich mir das sogar überlegen ohne Anwalt vorzugehen - da die meisten Rechtsschutzversicherungen ja 150€ Selbstbet. haben.

Hallo,
nochmal um Verwirrungen vorzubeugen:

Das KFZ wurde von mir bei einem (von Toyota Leasing vorgeschlagenen) Autohaus abgegeben, Leasingpartner ist Toyota Leasing.
Das ursprüngliche Autohaus existiert nicht mehr.

Der Händler hat das Fahrzeug angenommen, angeschaut/untersucht und eine Beule + 2 Kratzer auf der Abnahme vermerkt. Auf meine Frage meinte er, das würde wohl so um die 200,- Euro kosten.
Das wäre für mich in Ordnung.

Toyota Leasing hat aber einen Sachverständigen genommen und der hat "Schäden" festgestellt die entweder bei Übergabe nicht vorhanden waren oder so geringfügig sind, daß der Händer (ist ja wohl ein Profi) diese nicht festgestellt hat, sonst hätte er sie im Protokoll vermerkt. Ist ja seine Unterschrift drunter.

Wie z.B. Heckklappenverkleidung innen verkratzt - austauschen!
Tür HL links verkratzt - neu lackieren!
Gehts noch? Die wollen auf meine Kosten ein Neufahrzeug basteln.

Toyota Leasing will einige Teile sogar austauschen. Gesamtrechnung 1200,- Euro.
Und da steht Reparaturkosten, nix von Wertminderung.

Der Händler hat damit nix zu tun, der hat nur das Fahrzeug abgenommen.
Indirekt allerdings hat er doch was damit zu tun, er hat mir ja den Übernahmeschein ausgefüllt und unterschrieben.

Das Auto stand meiner Meinung nach sehr gut da, ich bin aber kein Experte.
(Garagenwagen, 3 Jahre alt, 24.000 km, Nichtraucher, etc.)

Zitat:

Original geschrieben von egnurg


Toyota Leasing will einige Teile sogar austauschen. Gesamtrechnung 1200,- Euro.
Und da steht Reparaturkosten, nix von Wertminderung.

Dann lege Einspruch ein und teile dem Leasinggeber mit, dass du nicht die Reperatur, sondern nur die durch die Schäden entstandene Wertminderung zahlen wirst. Der Leasinggeber darf nicht die Reperaturkosten einfordern. Das ist unzulässig und wurde auch schon mehrfach gerichtlich festgestellt (einfach mal danach googlen). Trotzdem probieren es die Leasinggeber immer wieder. Wenn der Leasinggeber nicht einlenkt, würde ich die Sache über einen Anwalt abwickeln...

jop - siehe Karl Nickel...

Ein nettes Brieflein an Toyota Leasing - wenn du Rechtsschutz ohne SB hast, lass es deinen Anwalt schreiben - wenn du SB hast, schreib es selber...Grundsatzurteile gibts dazu mehr als genug.

Schau doch mal hier: http://aktuell.szary.de/?s=leasing
Vielleicht kommst du aus dem Vertrag raus, ohne Restwert zahlen zu müssen. dann nämlich, wenn der Vertrag von Anfang an ungültig war - scheinbar gar nicht mal so selten. Auch die AutoBild hat dazu schon mal was gebracht.

Zitat:

Original geschrieben von egnurg


Wie z.B. Heckklappenverkleidung innen verkratzt - austauschen!
Tür HL links verkratzt - neu lackieren!
Gehts noch? Die wollen auf meine Kosten ein Neufahrzeug basteln.

Ist leider üblich bei Leaingrückgabe. Aber halt auch unzulässig. Und wer keinen Plan hat zahlt, weshalb es immer wieder versucht werden wird. Der Händler war da schon ehrlicher mit den 200€ für die Beule, ist aber auch nicht derjenige, der die Wertminderung laut Vertrag bezahlen muss.

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