Leasing-Golf: Fehler bei der Konfiguration

VW Golf 8 (CD)

Hallo zusammen,

ich hatte letztes Jahr ein schriftliches Angebot für einen Leasing-Golf erhalten.
Mit dem Verkäufer hatte ich dann vor Ort das Angebot "Stück für Stück" durchgesprochen.
Dabei kam heraus, dass die Rückfahrkamera nicht mit in der angebotenen Konfiguration ist.
Ausdrücklich sagte ich dem Verkäufer, dass mir diese Rückfahrkamera wichtig ist.
Er hat sie dann in die Konfiguration mit aufgenommen. Das sei in den Unterlagen (in seinem Computer) so dokumentiert. Vier Tage später, als ich den Vertrag unterschrieben habe, war die Kamera dann aber wieder draußen. Der Verkäufer kann sich "an nichts" erinnern. Ich hätte den Vertrag so unterschrieben...

Ich habe nichts Schriftliches (zur geänderten Konfiguration), habe mir aber sagen lassen, dass mich der Verkäufer darauf aufmerksam hätte machen müssen, dass er die Kamera wieder rausgenommen hat...

Grüße,
Mototi

24 Antworten

Zitat:

@mattve13 schrieb am 24. April 2023 um 11:55:39 Uhr:


Mit dem Autohaus verhandeln, dass sie die RFK später einbauen und Du beteiligst dich an den Kosten z.B. 50%, das wäre doch rel. fair

Das hatte der Verkäufer bei der Fahrzeugabholung noch selbst so angedeutet, bevor ihn sein Chef "zurückgepfiffen" hat, was meine Vermutung ist, weil auch diese mündliche Aussage jetzt nicht mehr zählt.

Folgendes hat sich zwischenzeitlich ergeben: Meinen letzten Golf (auch KM-Leasing, ein Jahreswagen) wurde begutachtet. Zwei Sachen wurden bemängelt.
Allerdings gibt es kein Übergabeprotokoll von damals. D.h. dieser Gebrauchtwagen wurde mir zu Leasing-Beginn übergeben, ohne dass wir den Wagen gemeinsam angeschaut hatten. D.h. ich habe kein Protokoll unterschrieben, das irgendeine Aussage über den Zustand des Fahrzeugs bei der Abholung enthält.

Auch hier wieder, wieso übernimmt man einen Jahreswagen mit Leasingvertrag ohne das Fahrzeug vorher auf Schäden zu kontrollieren. Gerade beim Leasing ist das wichtig, du bezahlst ja nur für die Nutzung ähnlich wie bei einem Mietfahrzeug. Klar das dir jetzt der Schaden angerechnet wird.
Blöd gelaufen, beim nächsten Mal pingelig auf alles bestehen bzw. Vielleicht Hilfe dazu holen.

Zitat:

@Michel1976 schrieb am 25. April 2023 um 18:28:12 Uhr:


Klar das dir jetzt der Schaden angerechnet wird.

Nein, das sehe ich überhaupt nicht so. Die Mängel waren ja vorher schon da, sie sind mir nur nicht aufgefallen. Ist bei einem Gebrauchtwagen ja so möglich.

Hast Du noch nie einen Mietwagen gehabt? Da wird immer vorher der Zustand des Wagens protokolliert u. quasi "Kreuzchen" gemacht etc. wo bereits eine Delle besteht. Wenn der Vermieter/Verkäufer das bei der Fahrzeugübergabe versäumt, kann er dann auch nicht später behaupten, dass dieser Kunde verantwortlich ist.

Ich möchte es mal so ausdrücken: Bei einem "normalen" Mietwagen erhält man immer ein Übergabeprotokoll. Da sollte man natürlich explizit darauf achten, dass auch wirklich alle Schäden etc. eingetragen sind. Wenn nicht, kann es u.U. "Pech für den Mieter" sein.
Wenn aber gar kein (von mir unterschriebenes) Übergabeprotokoll, wie in meinem Leasing-Fall, existiert, dann steht m.E. der Vermieter in der Beweispflicht...

Leider nicht richtig, die Beweispflicht liegt auf deiner Seite. Ohne Protokoll haste schlechte Karten.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Michel1976 schrieb am 25. April 2023 um 19:39:49 Uhr:


Leider nicht richtig, die Beweispflicht liegt auf deiner Seite. Ohne Protokoll haste schlechte Karten.

Wie kommst Du darauf?

Zitat:

Wie kommst Du darauf?

Weil es nunmal so ist hier gibt es keine Beweislastumkehr. Die Mängel hätten vor der Übergabe festgehalten werden müssen, jetzt muss du nachweisen das die Mängel schon vorher dar waren. Ich weiß aber nicht was du jetzt hören möchtest, ich habe Berufsbedingt mit sowas zu tun gehabt. Ich fange jetzt hier aber nicht an entsprechende Gesetzestexte raus zu suchen.

"die fehler waren vorher schon da, sie sind mir nur nicht aufgefallen"...

den muss ich mir merken...

Zitat:

@Michel1976 schrieb am 25. April 2023 um 20:54:19 Uhr:


Weil es nunmal so ist hier gibt es keine Beweislastumkehr.

Hier steht so ziemlich das Gegenteil von dem was Du behauptest:

Ich zitiere nur zwei Sätze:
"Derjenige, der einen Anspruch behauptet, ist vollumfänglich beweisbelastet.
Das bedeutet, die Autovermietung muss beweisen, dass Sie einen Schaden verursacht haben."

https://www.frag-einen-anwalt.de/...etung-ohne-Protokoll--f230468.html

Und das schreibt ein Rechtsanwalt.

Ich möchte damit aber nicht Deine Expertise hier im Forum infrage stellen.

Viele Grüße

Mototi

Zitat:

Hier steht so ziemlich das Gegenteil von dem was Du behauptest:

Ich zitiere nur zwei Sätze:
"Derjenige, der einen Anspruch behauptet, ist vollumfänglich beweisbelastet.
Das bedeutet, die Autovermietung muss beweisen, dass Sie einen Schaden verursacht haben."

https://www.frag-einen-anwalt.de/...etung-ohne-Protokoll--f230468.html

Und das schreibt ein Rechtsanwalt.

Ich möchte damit aber nicht Deine Expertise hier im Forum infrage stellen.

Viele Grüße

Mototi

Ich habe eher das Gefühl du suchst mit aller Macht einen schuldigen für deine Versäumnisse, es ist richtig das der Händler hier auch nicht Kundenfreundlich gearbeitet hat. Es ändert aber nichts daran das du es versäumt hast die Bestellung vor Unterschrift zu prüfen, auch die Mängel am alten Fahrzeug hättest du bei Übernahme mit dem Händler dokumentieren müssen. Du wirst vor Gericht keine Chance haben. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, lerne daraus und beim nächsten Mal Augen auf und zweimal prüfen.

Hoffe für deine Probleme wird es eine Lösung geben, ich bin hier jedenfalls raus.

Zitat:

@Mototi schrieb am 26. April 2023 um 19:21:56 Uhr:



Zitat:

@Michel1976 schrieb am 25. April 2023 um 20:54:19 Uhr:


Weil es nunmal so ist hier gibt es keine Beweislastumkehr.

Hier steht so ziemlich das Gegenteil von dem was Du behauptest:

Ich zitiere nur zwei Sätze:
"Derjenige, der einen Anspruch behauptet, ist vollumfänglich beweisbelastet.
Das bedeutet, die Autovermietung muss beweisen, dass Sie einen Schaden verursacht haben."

https://www.frag-einen-anwalt.de/...etung-ohne-Protokoll--f230468.html

Und das schreibt ein Rechtsanwalt.

Ich möchte damit aber nicht Deine Expertise hier im Forum infrage stellen.

Viele Grüße

Mototi

Selber schuld. In beiden Fällen. Vertag unterschrieben ohne durchzulesen, und dann Auto übernommen ohne anzuschauen.

Hier kann dir keiner helfen. Das ist alles dein Versäumniss. Du hättest den Wagen anschauen müssen und den Vertrag.

Ja, Sch*** Händler/Verkäufer, was auch immer. Aber du hast das so unterschrieben. Also Pech.

Deine Antwort
Ähnliche Themen