Leasing für VW-Mitarbeiter

Themenstarter
Hallo,

 

mein Sohn fängt im Sommer eine Ausbildung bei VW (im Werk)an. Dazu einige Fragen zum Mitarbeiter-Leasing:

 

1. Wie lange muss man bei VW sein, um am Leasing-Programm teilnehmen zu können?

2. Können Familienangehörige auch ein Fahrzeug leasen?

3. Muss mein Sohn zu leasen einen Führerschei haben (Fahrzeug wäre ja für ein Familienmitglied und er erst 16)?

4. Ist die Anzahl der Leasingverträge begrenzt?

5. Kann mal einer kurz die Prozente, Laufzeit und Kilometer angeben, stehen ja irgendwie im Verhältnis zueinander.

 

Schon mal vielen Dank für eure Antworten!!!

 

Gruß

Lothar

Beste Antwort im Thema

Finde es auch ein wenig seltsam. Da fängt der Sohn bald bei VW an und die ganze Familie will schon VWs haben. Als ich bei der Post damals anfing fragte meine Familie auch nicht, ob jetzt das Porto billiger wird.😁

129 weitere Antworten
129 Antworten

Ok, meine Info war --> "alle in einer häuslichen Gemeinschaft"

Zitat:

@slinesportback schrieb am 14. November 2018 um 14:08:15 Uhr:


Ok, meine Info war --> "alle in einer häuslichen Gemeinschaft"

Die Info ist auch korrekt...

ABER die Konstellation bei dir kommt idr nicht so oft vor, kann ich mir vorstellen

Zitat:

@Zwawo schrieb am 14. November 2018 um 13:04:22 Uhr:



Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 13. November 2018 um 22:46:22 Uhr:



Plus Eltern und Schwiegereltern
Kinder (müssen nicht im gleichen Haushalt wohnen)

Gibt es verschiedene Versionen der Vetragsbedingungen?

Es dürfen bestimmte Personengruppen (Partner, Kinder, Eltern, Geschwister etc.) das Fahrzeug alleine NUR führen, wenn sie am selben Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind.

Dann gibt es noch Ausnahmen bezüglich der Hinfahrt und Abholung eines berechtigten Nutzers..

Kann ich nicht sagen, die genauen Details kenne ich nicht, habe noch nie geleast, hab die Info von einem Kollegen bekommen.

Ok, ich frage mal nach.

Ähnliche Themen

Zitat:

@slinesportback schrieb am 14. November 2018 um 15:20:07 Uhr:


Ok, ich frage mal nach.

Man muss der berechtigten-Personengruppe angehören, sonst wird das nichts. Ausserdem muss man den Nebenwohnsitz an der Adresse desjenigen haben, der den Vertrag abschließt. Habe ich den aktuellen Bedingungen entnommen.

Ich hätte auch noch mal eine Frage bezüglich des WA-Leasings, da ich heute, als ich das Leasing für einen WA (Bruder) abschließen wollte von den Mitarbeitern dort sehr verunsichert wurde.

In den Vertragsbedingungen steht: "Nutzungsberechtigt zu dem überlassenen Fahrzeug, d.h. selbständig zum Führen des Fahrzeuges berechtigt, ist der Teilnehmer sowie die folgenden Personengruppen, sofern sie mit dem Teilnehmer an derselben Meldeadresse (Erst- oder Zweitwohnsitz) gemeldet sind."

Mein Bruder ist WA und hat seinen Zweitwohnsitz da gemeldet wo ich meinen Erstwohnsitz habe. Laut den Mitarbeitern vor Ort, wo ich das Auto leasen wollte, muss es aber andersherum sein, damit ich das Auto Vertragskonform fahren darf. (Sie waren sich aber nicht wirklich sicher). Aussage der beiden Mitarbeiter dort: Ich muss mindestens meinen Zweitwohnsitz dort haben, wo er als WA seinen Erstwohnsitz hat.
Ist das so richtig? Denn laut den Vertragsbedingungen scheint es für mich erstmal egal zu sein, wer wo seinen Erst- bzw. Zweitwohnsitz hat.
Vielen Dank.

Zitat:

@Leichtathlet1988 schrieb am 7. Februar 2019 um 22:33:31 Uhr:


Ich hätte auch noch mal eine Frage bezüglich des WA-Leasings, da ich heute, als ich das Leasing für einen WA (Bruder) abschließen wollte von den Mitarbeitern dort sehr verunsichert wurde.

In den Vertragsbedingungen steht: "Nutzungsberechtigt zu dem überlassenen Fahrzeug, d.h. selbständig zum Führen des Fahrzeuges berechtigt, ist der Teilnehmer sowie die folgenden Personengruppen, sofern sie mit dem Teilnehmer an derselben Meldeadresse (Erst- oder Zweitwohnsitz) gemeldet sind."

Mein Bruder ist WA und hat seinen Zweitwohnsitz da gemeldet wo ich meinen Erstwohnsitz habe. Laut den Mitarbeitern vor Ort, wo ich das Auto leasen wollte, muss es aber andersherum sein, damit ich das Auto Vertragskonform fahren darf. (Sie waren sich aber nicht wirklich sicher). Aussage der beiden Mitarbeiter dort: Ich muss mindestens meinen Zweitwohnsitz dort haben, wo er als WA seinen Erstwohnsitz hat.
Ist das so richtig? Denn laut den Vertragsbedingungen scheint es für mich erstmal egal zu sein, wer wo seinen Erst- bzw. Zweitwohnsitz hat.
Vielen Dank.

Ich würde jetzt vorsichtig sagen, dass der Erstwohnsitz des Leasingnehmers als Referenz gilt. Und dann darauf aufbauend die weiteren Nutzer ihren Erst oder Zweiteohnsitz an der Referenz haben miüssen.

Ruf doch sonst mal die Kollegen in WOB an ind frag da nach. Oder frag im Kundencenter. Sowas würde ich mir nicht im Internet beantworten lassen.

Antworten geht auch ohne Vollzitat, es ist übersichtlicher.

Vielen Dank, das haben wir bereits getan. Leider wusste da bisher auch niemand telefonisch Bescheid^^ Wir warten einfach die Beantwortung der Email ab. Es geht ja auch nur um ein paar Fahrten im Jahr, weil ich sonst kein Auto mehr benötige, aber genau dann passiert ja meistens was ^^.

Moin, auch ich erwecke den Thread nochmals. Kennt sich hier jemand mit den Leasing-Konditionen für VW-Auszubildende aus? Habe mal am Rande gehört, dass diese nochmal speziell sind.
MfG

Früher war das alles gleich, ob sich da was geändert hat weiß ich allerdings nicht.

Zitat:

@alzudemfred schrieb am 1. August 2019 um 01:11:56 Uhr:


Moin, auch ich erwecke den Thread nochmals. Kennt sich hier jemand mit den Leasing-Konditionen für VW-Auszubildende aus? Habe mal am Rande gehört, dass diese nochmal speziell sind.
MfG

Ja, da gibt es spezielle Konditionen. Ich kenne diese auch, aber ich werde sie hier nicht veröffentlichen 😉

Bist du denn Azubi?

Viele fragen bei VW bereits vor der Einstellung als Azubi, wann sie einen Dienstwagen bekommen und ob es schneller geht, wenn sie der IG-Krawall beitreten.

Zitat:

@rogertennis2 schrieb am 3. Februar 2020 um 14:32:20 Uhr:


Viele fragen bei VW bereits vor der Einstellung als Azubi, wann sie einen Dienstwagen bekommen und ob es schneller geht, wenn sie der IG-Krawall beitreten.

Noch schlimmer ist die Diskussion hier. Das sind schließlich Interna. Man kann gerne auf GroupConnect darüber diskutieren aber nicht hier.

Wenn es danach ginge, müßte der ganze Thread dorthin verschoben werden...

Deine Antwort
Ähnliche Themen