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Leasing für Existenzgründer

Themenstarteram 11. Dezember 2003 um 23:43

Leasing für Existenzgründer

 

Hallo Leute,

wie lange muss man schon selbstständig sein, um von den Leasingesellschafen akzeptiert zu werden?

Mein Fall:

Bin seit 1 Jahr und 3 Monaten erfolgreich selbstständig und würde mir gerne einen Wagen Leasen.

Das Problem ist das die meisten Leasinggesellschaften erst nach 3 Jahren Selbstständigkeit ein Geschäftsleasing annehmen oder irre ich mich?

Meine Steuerberaterin rät mir noch in diesem Jahr eine relativ hohe Leasingsonderzahlung zu leisten um meine Steuerlast du drücken.

Ich hoffe es kann mir jemand in meinem Fall weiterhelfen

Beste Grüße

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26 Antworten

Hi,

also ich kann mir nicht denken - wenn dann in Ausnahmefällen- das irgendeine Mindestzeit der Selbstständigkeit geben soll. Man kan ja auch als nichtselbstständiger über Leasing ein Auto mieten.

Auch bleibt es dir unbenommen direkt über einen Hersteller zu leasen.

Was dir deine Steuerberaterin rät - d.h.sie geht davon aus, daß das Steuersenkungsgesetz zum 01.01.04 in Kraft tritt.

Wenn du jetzt eine möglich hohe 1. Rate in 2003 noch Ergebnisenkend ansetzten kannst und in Zukunft möglicht kleine Leasingraten hast sparst du den Unterschiedsbetrag der Steuer. (Natürlich kommt auch noch eine Betrachtung deiner Progression - d.h. deinen persönlichen Höchststeuersatz sowie die Gewinnerwartung in den Folgejahren in Frage)

Beispiel (vereinfacht):

Du nimmst die Höhe der "Aufwendungen für Folgejahre (das gilt nicht für alle und ist zusätzlich noch abhängig nach welchen Vorschriften du deinen Jahresabschluß zu erstellen hast)" die du noch in 2003 gewinnmindernd anbringen kannst (Dies gilt auch für die Abschreibung - denn du könntest noch die Hälfte der gesamten Jahresabschreibung für ein Auto beim Kauf am 31.12.2003 als Aufwand verbuchen) und hieraus kannst du dann - wenn dir der Prozentsatz der Senkung bekannt ist- du dir deine Steuererparnis ausrechnen.

 

Den genauen Wert kann die aber deine Steuerberaterin ausrechnen wenn sie weiss wie/wann und ob das Steuersenkungsgesetz die CDU/CSU Blockade überwinden kann.

Fraglich ist auch wie hoch die Sonderzahlung sein darf, dait man sie als Betriebsausgaben abziehen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, das hier die Finanzbehörden eine freie Gestalltung zulassen. Und auch zeitlich könnte das eng werden wenn du noch ein Wunschfahrzeug bestellen willst.

Ich hoffe es war nicht zu kompliziert und ich konnte dir etwas helfen.

cu

pp

Themenstarteram 15. Dezember 2003 um 21:02

Wow Peter du bist eine Finanzgenie.

Es geht meiner Steuerberaterin darum meinen Gewinn in diesen Jahr zu senken.

Ich dachte an 25 % Sonderzahlung ist es nicht sinnvoller ohne Anzahlung zu Leasen?

Hi,

es wäre evtl. zu überlegen das Auto überhaupt nicht zu Leasen sondern zu kaufen bzw. zu finanzieren. (unbedingt dieses Jahr z.B. wg Abschreibung)

Wenn du ohne Anzahlung least bekommst du nur die Leasingrate in den Aufwand. Die ist zwar wesentlich höher als mit Anzahlung - aber dies ist sie auch für die Zukunft. Außerdem hast du sehr hohe Finanzierungskosten, da ja die höhere "Restzahlungsverpflichtung" finanziert werden muss.

Du musst dir auch überlegen wie du am Ende der Leasingzeit damit umgehen willst z.B. das Fahrzeug ins Privatvermögen zu übernehmen oder an jemand nahestehenden zu verkaufen oder willst du es einfach zurückgeben. Soll es ein KM oder Restwertleasing werden ? auch hier gibt es viele gestalltungsmöglichkeiten und Abzockmöglichkeiten der Leasinggesellschaften.

Die Anzahlung ist relativ egal da du sie nicht als Betriebsausgaben geltent machen kannst, sondern diese als Mietvorauszahlungen aktiv abgrenzen musst und über die Grundmietzeit wieder als Aufwand auflösen kannst. Das könnte aber wenn du deinen Jahresabschluss nach einer Einnahmen/Überschussrechnung nach § 4.3 ESTG machst etwas anders sein. Bei einem Jahresabschschluss nach §4.5 EStG (Betriebsvermögensvergleich) geht es auf jedenfall nicht.

In manchen Fällen ist beim Leasing sogar eine Bilanzierung vorgeschrieben. Aber deine Stbin muss es dirsagen können.

 

I.d.R. ist der Kauf im nachhinein meist die beste und günstigste Alternative. Auch ist Steuersparen nicht immer das A+O - weil man ja auch seine Kosten erhöht und damit seinen Gewinn mindert. Und was man an Gewinn hat muss man zwar nicht versteuern - man kann es aber auch nicht ausgeben.

Beispiel für den Kauf: Preis 50.000 Euro, Abschreibung i.d.R 5 Jahre. Bei nachgewiesener höherer Nutzung ist auch eine gereingere Nutzungsdauer möglich. Das bedeutet du könntest beim Kauf bis 31.12.2003 noch mindestens 5.000 Euro an Abschreibung im Aufwand absetzten. (50.000 davon 20% und davon die Hälfte - weil die Anschaffung im 2.Hj.

Beim Leasing ohne Anzahlung nur die 1. Rate - wenn überhaupt - da diese wahrscheinlich erst im Januar und auch für den Januar gezahlt wird. Ergo hier wird wahrscheinl gar kein Aufwand für 2003 entstehen.

Die Angabe beim Leasing, das man hier nur den tatsächlichen Verbrauch des Fahrzeuges bezahlt ist auch nicht anders als beim Kauf (wenn die Nutzung der Abschreibung entspricht). Hier zahlt man nur nicht den Gewinn der Leasinggesellschaft. Und du kannst dir u.U. Ärger ersparen.

cu

pp

Themenstarteram 16. Dezember 2003 um 8:55

Hy Peter, du bist echt eine Bereicherung für dieses Forum.

Ich werde dir mal einige Fakten aufschreiben.

 

• Jahresabschluss nach einer Einnahmen/Überschussrechnung nach § 4.3 ESTG.

• Leasingsonderzahlung (10.000 €) erfolgt wenn alles gut geht noch in diesem Jahr, ergo voll absetzbar oder ?

• BMW Km Leasing habe jedoch nach zähem verhandeln die Option zur Übernahme zum Restwert und nicht zu Schwackelistenpreis. Ist es sinnvoller an eine dritte Person zu verkaufen und anschließend zu verkaufen?

 

• Wie bekomm ich einen geringen Restwert um anschließend noch beim Verkauf gewinn erzielen zu können ?

• Der Wagen kostet Neupreis ca. 50.000 € ich könnte einen Vorführwagen für ca. 40.000 € haben macht es sinn wegen der 1% Regelung. (Führe kein Fahrtenbuch)

• Sind 24 oder 36 Monate zweckmäßiger ?

 

Meine Steuerberaterin ist eine Niete muss ich feststellen!

Beste Grüße

Hi,

das deine Stb/in eine Niete ist würde ich nicht sagen.

Bei 4.3 rechnung wird die Abgrenzung nicht so eng gesehen hier dürfte evtl. die Sonderzahlung sofort Aufwand sein (kann ich im Moment aber nicht 100% sagen hier unbeningt nochmal beim Steuerberater nachfragen)

Mit der Übernahme zum Restwert ist es so, das der Restwert als Kaufpreis gilt zu dem der Wagen bei dir in das Betriebsvermögen übergeht. Du kannst den Wagen dann weiter geschäftlich nutzen (wenn du willst auch noch mal evtl für 2 Jahre abschreiben). Solltest du den Wagen an eine 3. Person verkaufen und der Preis ist geringer als der Restwert ist der Differenzbetrag zusätzlicher Aufwand und sollte der Verkaufspreis höher als der aktivierte Wert sein ist dies zusätzl. Gewinn- aber Vorsicht bei dem Verkauf ins private Umfeld prüft das Finanzamt ganz genau ob der Preis angemessen ist und ein Kauf über die Firma und ein sofortiger Verkauf mit Verlust macht sofort stutzig. Also lieber übernehmen und dann noch 1 Jahr fahren und dann an die Freundin verkaufen. Lass die vorher schriftlich ein Ankaufsangebot (aufheben) von einem Fremden 3. geben. Z.B. von deinem Autohaus und zu diesem Preis kannst du dann das Auto gefahrlos verkaufen.

Einen gringen Restwert bekommt man natürlich durch hohe Anzahlung und hohe Raten. Las dir dann aber auf jeden Fall schriftlich vom Händler den Verkauf zum restwert bestätigen. Am besten separat und nicht auf dem Leasingvertrag. Solltest du das nicht tun wird das Autohaus von dir am Ende nochmal einen Zuschlag zum Restwert haben wollen da das Auto ja mehr Wert ist und der Händler so nocheinmal verdienen kann.

Bei der 1% Regel ist es unerheblich ob du einen Neu oder Gebrauchtwagen fährst- das 1% richtet sich in jedem Fall nach dem Listenpreis des Neuwagens. Der Tipp hier wäre ein BMW 507 aus den 50ern. Der kostet wenn man ihn bekommt irgendwas zwischen 100.000 und 250.000 Euro und hatte einen Neupreis von ca. 15.000 Euro - hier macht doch die 1% Regelung Spass oder?

Die Länge hängt natürlich ab wie das Fahrzeug genutzt wird bzw. wie viele KM gefahren werden sollen und wie hoch die Leasingrate sein soll. Wie hoch der Restwert sein soll etc.

Natürlich besteht auch bei jeder Gestallung immer die gefahr, das irgenwann das Finanzamt mal den Finger hebt und ich oder meine Freunde von der Betriebsprüfung vor der Tür stehen............................

don´t panic -das letzte war gelogen*lol*

cu

pp

Themenstarteram 16. Dezember 2003 um 12:52

Habe mal auch im BMW Z4 Forum die Jungs nach ihrer Meinung gefragt.

Hi,

den Link wird dir ein Moderator wenn er ihn sieht killen. Ist hier nicht erlaubt in andere Foren zu verweisen.

Die Sache mit dem hohen Restwert ist natürlich richtig allerdings richtet der sich nach den vereinbarten KM. Und beim Restwertleasing gibt es die Falle, das man draufzahlen muss wenn der Restwert nicht dem Marktwert entspicht. Die Variante vorher sparat die private Übernahme (allerdings separat) zu vereinbaren ist natürlich auch tricky. Man sollte dann aber nicht beim Finanzamt vorfahren und sich nicht erwischen lassen. §42AO Gestalltungsmissbrauch. Hier könnte man theoretisch geschäftlich einen Z4 in 3 Jahren leasen mit einem Restwert von 4.000 Euro und stellt ihn geschäftlich auf den Hof des Händlers - dann kommt man privat mit einer Kaufvereinbarung für 4.000 auf den Hof und nimmt ihn für 4.000 Euro mit und verkauft ihn dann privat für 25.000.....

das ist leider Steuerhinterziehung und das wird das Finanzamt spätestens bei einer BP merken wenn es den Leasingvertrag sieht..

Was mich etwas irritiert ist die Sache mit den 1%. Diese Regelung gilt wenn eine Firma einem Gehaltsempfänger z.B. GmbH Geschäftsführer (bei einer GmbH wäre die 4.3 regelung neu für mich) zur Verfügung stellt. Bei Einzelunternehmen oder Freiberuflern dürfte der Wagen als Betriebsausgaben absetzbar sein und ein kleiner bis ganz großer -je nach Fahrzeug und/oder Geschäftstätigkeit -Privatanteil für die private Nutzung wieder herausgerechnet werden.

cu

pp

Themenstarteram 16. Dezember 2003 um 14:56

Oh Gott Peter du bist vom Finanzamt

Zitat:

Original geschrieben von 4Taktgott

Oh Gott Peter du bist vom Finanzamt

Hi,

ne bin ich nicht - aber ich konnte es mir nicht verkneifen ;-).

cu

pp

Themenstarteram 16. Dezember 2003 um 17:50

Die Leasingbank kann ja das Fahrzeug zum niedrigen Restwert an meinen Bruder Verkaufen dann hat wenigstens er was davon oder ;-)

Ich denke wenn dies in einem gewissen Rahmen liegt (ca. HändlerEK), wird dies möglich sein. Allerdings i.d.R nicht die Leasingbank sondern der Händler. Die Leasingbank - so jedenfalls meine Erfahrung- verkauft niemals an den Leasingnehmer. Dieses Geschäft muss mit dem Händler abgeschlossen werden. Auf jeden Fall schriftlich im voraus. !!!!!! und auf keinen Fall im Leasingvertrag sondern separat.

Ich könnte mir vorstellen, das ein Betriebsprüfer den Leasingvertrag durchrechnet und evtl. Probleme macht wenn der Restwert zu niedrig angesetzt ist. Würde ich zumindest wenn ich den Job machen würde.

 

cu

pp

Themenstarteram 16. Dezember 2003 um 18:24

Hier ein Auszug von der "Deutschen Leasing":

Der Restwert-Vertrag: Das Gegenstück zur Finanzierung

Sie wünschen sich Leasing-Raten, die dem Wertverlauf Ihres Fahrzeugs entsprechen und möchten nach Ende der Vertragslaufzeit über die Verwertung des Wagens mitentscheiden? Oder Sie können die Kilometerleistung nicht abschätzen? In diesen Fällen dürfte unser Restwert-Vertrag interessant sein.

Weitere Vorteile für Sie: Beim Restwert-Vertrag kalkulieren wir gemeinsam nach Ihren Laufzeitwünschen und der jährlichen Fahrleistung den realistischen Restwert, der am Ende des Leasing-Vertrags verbleibt. Sie entscheiden am Vertragsende, ob Sie das Fahrzeug selbst erwerben möchten oder uns einen Dritten als Käufer vorschlagen. Gern bieten wir Ihnen eine individuelle Verlängerungsmöglichkeit an.

bmw-leasing????

 

oha,nun bin ich mir sicher das meine entscheidung nicht steuerberater zu erlernen vollkommen richtig war !!!! :p

ich hab den dritten beitrag erst so einigermaßen verstanden,alles davor war ziemlich chinesisch für mich....kanns aber auch nich nochmal lesen um die zeit,nach dem tag....

aber wenn ich pp richtig verstanden habe lohnt es sich für niemand zu leasen???

wenn ja dann erklär mir doch bitte wie ich das meinen kunden erklären kann,spart ja dann doch ne menge zeit wenn ich die kisten gleich bar verkaufe... *gg*

ansonsten bin ich als verkäufer mit dem service und der flexibilität der vw bank zu frieden "schleim-tropf" ....

Hi,

das ist Restwertleasing hier wird ein Restwert angesetzt zudem man das Fahrzeug erwerben kann. (was ich von der Formulierung "mitentscheiden" halten soll weiss ich nicht- Einen 3. vorschlagen - den muss man ja nicht nehmen.) Diese Formulierungen würde ich nicht unterschreiben. Das klingt sehr dehnbar. Weiterhin trägst du bei einem solchen Vertrag das Restwertrisiko- d.h. sollte der Restwert unter dem zu erzielendem Marktpreis liegen und du das Fahrzeug am Ende der Laufzeit nicht übernehmen - musst du die Differenz zahlen. Und hinzu kommt noch, das wenn du die Verwertung der Leasinggesellschaft/Händler überläßt du sehr überrascht sein wirst wie billig das Auto doch gehandelt wird (da wird sich untereinander manches Schnäppchen zu geschustert) und die Differenz zahlt dann der Leasingnehmer also du.

Kilometerleasing ist hier etwas besser da hier nur mehr oder minderkilometer abgerechnet werden und du dir nur über die übliche Nutzung gehende Spuren anrechnen lassen must. Es gibt hier auch ein Urteil vom Ag oder LG München bei der festgestellt wurde, das selbst Parkrempler zu den üblichen Nutzungsspuren zu rechnen sind. (Zumindest in der Stadt).

Hier kommen dann lediglich mehr oder minderKM zur berechnung und du kannst am Ende der Laufzeit i.d.R. das fahrzeug zum Restwert dem Händler auf den Hof stellen - das Risiko trägt dann er. (Das heist nicht, das es hier keine Probleme geben kann). In solchen verträgen ist i.d.R die spätere Übernahme nicht vorgesehen und muss dann unbedingt (keine Diskussion mit dem Händler) schriftlich zugesagt werden.

Hier ist auch für dich ein größerer Gestalltungsspielraum

Bsp: Du vereinbarst KM Leasing mit z.B. 40.000 KM im Jahr für 3 Jahre (obwohl du nur 25000 p.a. fährst).Damit erreichst du einen sehr niedrigen Restwert allerdings mit recht hohen Raten. (Nochmal schriftlich den Kauf vorher vereinbaren - sonst reibt sich jemand die Händchen).

cu

pp

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