1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Leasing Firmenwagen

Leasing Firmenwagen

Hallo,

eine Bekannte und ich suchen derzeit einen neuen Arbeitgeber. Wir haben jeweils von verschiedenen Unternehmen Angebote vorliegen.

Wir haben uns zusammengesetzt und die Verträge verglichen. In beiden Verträgen (jeweils unterschiedlicher Arbeitgeber) finden wir die Firmenwagenregelung komisch.

In beiden Verträgen heißt es, dass wir die Leasingrate übernehmen sollen und zusätzlich eine Pauschale. In dem einen Vertrag wird es "Nutzungspauschale" und in dem anderen Vertrag "fahrabhängige Pauschale" genannt.

Könnte es sich dabei um eine KM-Pauschale handeln?

Mehr steht zum Firmenwagen nicht in unseren Verträgen. Wir wissen, dass sich die Personaler aus den Unternehmen kennen. Daher wundert uns der ähnliche Wortlaut nicht.

Wir sind beide nicht im Außendienst unterwegs. Ich würde als Teamleiter arbeiten und meine Bekannte als Abteilungsleiterin. Geschäftliche Reisetätigkeit werden wir beide nur sehr begrenzt haben. Daher würde uns die 1% Regel sehr entgegenkommen.

Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Konstellationen? Also Leasingrate selbst zahlen und zusätzlich eine Pauschale? Für meine Bekannte und mich hört sich das schlechter an als die 1% Regel.

Danke für das Lesen und Beantworten! 🙂

49 Antworten

Wenn 780 EUR die reine Netto-Leasingrate sein dürfen, sind A4/3er oder C-Klasse machbar, solang es kein Hybrid ist.
Sollen in diesen 780 auch Wartung&Verschleiß, Versicherung und Steuer sein, wirds wohl eng wenn auch bisschen Ausstattung im Wagen sein soll.

Ob jetzt netto oder Brutto die Leasingsumme muss vom TE aufgebracht werden, dann noch 1% Reglung und die Fahrten zur Arbeitstelle/Heimfahrten?. Auf der Habenseite wären Steuer, Versicherung, Betriebskosten. Da es kaum einen Preisvorteil gibt durch einen Flottentarif sollte er sich das mit seinem Steuerberater durchrechnen.

Vielleicht ist in dem Fall vielleicht ein privates Auto Abo für den TE günstiger z.b. ein V60 https://www.volvocars.com/.../?...

Es gibt nich mehr Gesellschaften die sowas anbieten. Mit so ein Abo brauchen nor noch getankt werden der V60 liegt unter 700 Euro monatlich. Vorteil keine % Reglungen im Gegenteil er kann Fahrten zu der Betriebsstätte/Heimfahrten steuerlich absetzen. Für dienstliche Fahrten kann er km Geld abrechnen.

Aber das muss durchgerechnet werden, da ich nicht sagen kann wie die Steurrlast sich verändert, wenn die %Regelungen auf das Einkommen dazugerechnet werden.

Brutto oder netto ist nicht genannt. 1%-Regel. Ich arbeite von zu Hause.

Kommt auf die Konditionen Leasinggesellschaft an..bei meinem AG unterscheiden sich die Konditionen sehr stark. Zum Beispiel Mercedes C Klasse Leasingfaktor 0,98 % vom BLP und BMW 3er Touring Leasingfaktor 1,3%. Kann somit bei gleicher Leasingrate einen wesentlich teurere C Klasse konfigurieren als 3er BMW. Du solltest auch die Lieferzeiten berücksichtigen. Die sind bei BMW aktuell sehr kurz mit 4-6 Monaten bei Mercedes eher lang 12-14 Monate.

Ähnliche Themen

Zitat:

@DullivomDienst schrieb am 26. Dezember 2022 um 01:40:26 Uhr:


Brutto oder netto ist nicht genannt. 1%-Regel. Ich arbeite von zu Hause.

Hier schreibst du was anderes:

Zitat:

Ich habe noch eine andere Frage. Mein neuer AG ist relativ weit von meinem Wohnsitz entfernt. Ich möchte vorerst eine Pendlerwohnung oder ein Pendlerzimmer mieten und am Wochenende Richtung Heimat fahren.

Es handelt sich schon wieder um einen neuen AG. Den AG aus meinem Eingangspost werde ich verlassen.

Dann wäre für mich das Kriterium maximaler Listenpreis einfacher zu bewerten. Ich weiß nicht welche Konditionen der AG hat. Dann bohre ich nach.

Dann sind die Ganzen Randbedingungen ganz andere. Vielleicht solltest die Bekanntgeben, weil die Empfehlungen dann ganz andere sind.

Die Konditionen werden häufig zwischen AG und den Leasinggesellschaften individuell pro Fahrzeugmodell verhandelt. Bei grösseren AG gibt es hierzu meist eine Liste oder eine interne Website mit den Konditionen.

Zumal häufig zunächst ein Poolfahrzeuge (respektive Mietwagen) gestellt wird, bevor man nach Ende der Probezeit bestellen darf. Kann natürlich in Deinem Einzelfall etwas anderes sein oder aufgrund der aktuellen Situation gibt es kein Poolfahrzeuge.

Zitat:

@danyo68 schrieb am 25. Dezember 2022 um 01:11:31 Uhr:


Wenn 780 EUR die reine Netto-Leasingrate sein dürfen, sind A4/3er oder C-Klasse machbar, solang es kein Hybrid ist.
Sollen in diesen 780 auch Wartung&Verschleiß, Versicherung und Steuer sein, wirds wohl eng wenn auch bisschen Ausstattung im Wagen sein soll.

Das ist der wichtigste Punkt, der geklärt werden muss.

Aufgrund des relativ scharfen Betrages iHv 780,- klingt das nach Großunternehmen, die oftmals Full-Leasing betreiben.

Weil das Thema anscheinend noch aktuell ist, muss ich jetzt mal reingrätschen, weil hier sehr viel falsches geschrieben wird zum Thema "Leasingnehmer zahlt Firmenleasing selbst":

In einem Leasing, bei dem der LN/AN alle Kosten selbst zahlen muss, passiert folgendes:

Der LN zahlt Leasingraten und alle anderen Kosten selbst. Die schreibt der AG dem AN auf die Gehaltsabrechnung und behält den Betrag gleich ein. Dafür werden diese Kosten verrechnet mit dem, was der TE über die 1%- und die Weg-zur-Arbeit-Regelung (das mit den 0,03 %) versteuern müsste. Das heißt, die fiktive Gehaltserhöhung - um die Steuer zu berechnen - wird auf 0 sinken (sie kann aber nicht negativ werden). Das bedeutet, die 1%-Regelung wird in fast jeder Konstellation komplett wegfallen.
Dann zahlt der LN im Endeffekt nur das, was man als Privatperson für ein Fahrzeug zahlen müsste: Leasingrate, Kfz.-Steuer, Versicherung, Treibstoff, Wartung, Reparatur, Verschleiß und leider auch die GEZ (die nur in der Firmenleasing-Konstellation anfällt, nicht wenn du das Fahrzeug privat leasen würdest). Natürlich kann man die ganzen Reifen & Wartung & Verschleiß-Leasingoptionen der Hersteller / Leasinggeber nutzen, dann wird das ganze bisschen berechenbarer.

Lohnen tut sich diese ganze Sache, wenn der AG das Leasing und die Kfz-Versicherung deutlich günstiger bekommt als der TE als Privatperson, weil er vielleicht einen Flottentarif hat. Da könnte es durchaus vorkommen, dass man bei der Leasingrate 30 oder 40 % spart, vielleicht auch mehr.

Nachteil: Ein Leasingfahrzeug erweitert den Arbeitsvertrag fast immer um eine Klausel, dass der AN nicht kündigen darf, bis der Leasingvertrag abgelaufen ist. Das heißt, man ist für die Leasinglaufzeit an die Firma gebunden. Wenn man vorher kündigt, wird man bei fast allen Verträgen (nur im Innenverhältnis zwischen AG und AN) schadensersatzpflichtig, weil der AG dann einfach das Fahrzeug zurückgeben darf und der AN für die dabei entstehenden Kosten (und die können ganz schön hoch sein) eintreten muss.

Wartung & Benzin würde ich als Leasingnehmer immer direkt selbst zahlen, damit das gar nicht über den AG läuft. Sonst bekommt deine Personalabteilung nen dicken Hals.

Der ganz neue AG des TEs (aus den Posts seit 24.12.) bietet ja jetzt aber anscheinend einen richtigen Firmenleasingvertrag an. Sonst wäre dem AG das Budget ja im Prinzip egal.

Leider auch nicht ganz richtig was Du da schreibst. Das mit der Klausel und nicht Kündigen ist Schwachsinn. Selbstverständlich kannst Du beim AG kündigen. In der Regel hast Du wenn Du einen Firmenleasingvertrag bekommst sowieso eine relativ lange Kündigungsfrist. Bei Ausscheiden wird der Wagen zurückgegeben und die Leasinggesellschaft findet dann meist emand der das Fahrzeug übernimmt.

Zitat:

@cycroft schrieb am 30. Dezember 2022 um 16:40:57 Uhr:


Leider auch nicht ganz richtig was Du da schreibst. Das mit der Klausel und nicht Kündigen ist Schwachsinn. Selbstverständlich kannst Du beim AG kündigen. In der Regel hast Du wenn Du einen Firmenleasingvertrag bekommst sowieso eine relativ lange Kündigungsfrist. Bei Ausscheiden wird der Wagen zurückgegeben und die Leasinggesellschaft findet dann meist emand der das Fahrzeug übernimmt.

Der Leasingvertrag läuft weiter und der AG hat die Karre aufm Hof stehen…

Das was hier beschrieben wird, ist doch kein richtiger Firmenwagen sondern das Angebot des AG für den AN ein Leasing gegen Gehaltsverzicht anzubieten. Das kann bei uns im Unternehmen jeder machen nachdem die Probezeit verstrichen ist. Vor einigen Jahren war es in der Tat günstiger, da die Leasingangebote zu Großkunden Konditionen besser waren. Heute bekommt man als Privatperson teilweise bessere Angebote.
Die Flottenverträge der Versicherungen schwanken auch, so sollte ich für einen Wagen der über die Firma geleast wurde 60 EUR im Monat Versicherung zahlen, für den gleichen Wagen privat zahle ich nur 520 im Jahr.
Es kommt hier sicherlich wie immer auf den Einzelfall an, es kann günstiger sein, muss es aber nicht.
Das Problem des Ausscheidens ist allerdings ein sehr großes. Bei Mercedes wird das Leasing zurückgerechnet und die Differenz sofort fällig, bei BMW konnte man den Wagen, wenn auch zu etwas schlechteren Konditionen, privat übernehmen, sicherlich Verhandlungssache.
Fakt ist jedoch, man zahl als AN alles an Kosten selber, der AG stellt nur die Möglichkeit zur Verfügung und spart durch das geringere Bruttogehalt eventuell noch Kosten der Sozialversicherung. Man zahlt bei der Gelegenheit auch weniger in die Rentenkasse ein, dafür wird der Sprit der über die Tankkarte gezahlt wird auch von Brutto gezahlt. Es ist einfach ein Rechenspiel.

Zitat:

Leider auch nicht ganz richtig was Du da schreibst. Das mit der Klausel und nicht Kündigen ist Schwachsinn. Selbstverständlich kannst Du beim AG kündigen.

Da hast du ganz Recht. Sollte eigentlich heißen "dass man nicht kündigen darf, ohne für die Leasingkosten schadensersatzpflichtig zu werden".

Natürlich kann ich de facto IMMER kündigen. Im schlimmsten Fall beleidige ich meinen Chef grob, dann ist ganz schnell gekündigt.

Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass der AG dann ein Auto rumstehen hat, das Kosten erzeugt. Auch ein vorzeitiges Zurückgeben an den Leasinggeber erzeugt teilweise ungeheure Kosten.

So gut dotiert kann ein neuer Job gar nicht sein, dass sich eine Kündigung unter diesen Umständen lohnt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen