Leasing Firmenwagen
Hallo,
eine Bekannte und ich suchen derzeit einen neuen Arbeitgeber. Wir haben jeweils von verschiedenen Unternehmen Angebote vorliegen.
Wir haben uns zusammengesetzt und die Verträge verglichen. In beiden Verträgen (jeweils unterschiedlicher Arbeitgeber) finden wir die Firmenwagenregelung komisch.
In beiden Verträgen heißt es, dass wir die Leasingrate übernehmen sollen und zusätzlich eine Pauschale. In dem einen Vertrag wird es "Nutzungspauschale" und in dem anderen Vertrag "fahrabhängige Pauschale" genannt.
Könnte es sich dabei um eine KM-Pauschale handeln?
Mehr steht zum Firmenwagen nicht in unseren Verträgen. Wir wissen, dass sich die Personaler aus den Unternehmen kennen. Daher wundert uns der ähnliche Wortlaut nicht.
Wir sind beide nicht im Außendienst unterwegs. Ich würde als Teamleiter arbeiten und meine Bekannte als Abteilungsleiterin. Geschäftliche Reisetätigkeit werden wir beide nur sehr begrenzt haben. Daher würde uns die 1% Regel sehr entgegenkommen.
Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Konstellationen? Also Leasingrate selbst zahlen und zusätzlich eine Pauschale? Für meine Bekannte und mich hört sich das schlechter an als die 1% Regel.
Danke für das Lesen und Beantworten! 🙂
49 Antworten
Zitat:
@spohl schrieb am 31. Dezember 2022 um 10:14:45 Uhr:
Das was hier beschrieben wird, ist doch kein richtiger Firmenwagen sondern das Angebot des AG für den AN ein Leasing gegen Gehaltsverzicht anzubieten. Das kann bei uns im Unternehmen jeder machen nachdem die Probezeit verstrichen ist. Vor einigen Jahren war es in der Tat günstiger, da die Leasingangebote zu Großkunden Konditionen besser waren. Heute bekommt man als Privatperson teilweise bessere Angebote.
Die Flottenverträge der Versicherungen schwanken auch, so sollte ich für einen Wagen der über die Firma geleast wurde 60 EUR im Monat Versicherung zahlen, für den gleichen Wagen privat zahle ich nur 520 im Jahr.
Es kommt hier sicherlich wie immer auf den Einzelfall an, es kann günstiger sein, muss es aber nicht.
Das Problem des Ausscheidens ist allerdings ein sehr großes. Bei Mercedes wird das Leasing zurückgerechnet und die Differenz sofort fällig, bei BMW konnte man den Wagen, wenn auch zu etwas schlechteren Konditionen, privat übernehmen, sicherlich Verhandlungssache.
Fakt ist jedoch, man zahl als AN alles an Kosten selber, der AG stellt nur die Möglichkeit zur Verfügung und spart durch das geringere Bruttogehalt eventuell noch Kosten der Sozialversicherung. Man zahlt bei der Gelegenheit auch weniger in die Rentenkasse ein, dafür wird der Sprit der über die Tankkarte gezahlt wird auch von Brutto gezahlt. Es ist einfach ein Rechenspiel.
Also ich weiß es nur bis 2021 aber die Großkundenkonditionen zumindest bei uns sind eine andere Hausnummer. LF von 0,7 bei 0/36/30000 hat man privat nicht ansatzweise bekommen. Bei uns ist eine eventuelle Kündigung vertraglich geregelt. Kündigt man selbst übernimmt man dann zu privat Konditionen und muss fortführen, wird einem gekündigt führt AG das Leasing fort.
Als ich mein erstes Firmenauto bekommen hatte, hatte ich zu diesem Thema recherchiert. Es sah so aus, dass solche Klausel im Arbeitsvertrag zwar vorkommen, aber nicht wirksam sind.
In meinen Vertrag gibt es sowas z.b. gar nicht.
Zitat:
@spohl schrieb am 31. Dezember 2022 um 10:14:45 Uhr:
Die Flottenverträge der Versicherungen schwanken auch, so sollte ich für einen Wagen der über die Firma geleast wurde 60 EUR im Monat Versicherung zahlen, für den gleichen Wagen privat zahle ich nur 520 im Jahr.
Das ist richtig günstig. Wir zahlen ca. 1.500 p.a. je Fahrzeug bei der HUK.
Leider finde ich keine gescheiten Vergleichsportale für Firmenversicherung.
So ist es. Ein Firmenwagen oder Geschäftssagen Leasing übernimmt der AG die Leasingrate teilweise oder ganz. In der Regel sollte der AG auch Versicherung, Reifen, Inspektion und Sprit übernehmen. Ist zumindest bei meinem AG so.
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