Leasing Firmenwagen
Hallo,
eine Bekannte und ich suchen derzeit einen neuen Arbeitgeber. Wir haben jeweils von verschiedenen Unternehmen Angebote vorliegen.
Wir haben uns zusammengesetzt und die Verträge verglichen. In beiden Verträgen (jeweils unterschiedlicher Arbeitgeber) finden wir die Firmenwagenregelung komisch.
In beiden Verträgen heißt es, dass wir die Leasingrate übernehmen sollen und zusätzlich eine Pauschale. In dem einen Vertrag wird es "Nutzungspauschale" und in dem anderen Vertrag "fahrabhängige Pauschale" genannt.
Könnte es sich dabei um eine KM-Pauschale handeln?
Mehr steht zum Firmenwagen nicht in unseren Verträgen. Wir wissen, dass sich die Personaler aus den Unternehmen kennen. Daher wundert uns der ähnliche Wortlaut nicht.
Wir sind beide nicht im Außendienst unterwegs. Ich würde als Teamleiter arbeiten und meine Bekannte als Abteilungsleiterin. Geschäftliche Reisetätigkeit werden wir beide nur sehr begrenzt haben. Daher würde uns die 1% Regel sehr entgegenkommen.
Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Konstellationen? Also Leasingrate selbst zahlen und zusätzlich eine Pauschale? Für meine Bekannte und mich hört sich das schlechter an als die 1% Regel.
Danke für das Lesen und Beantworten! 🙂
49 Antworten
@DullivomDienst Wird diese Pauschale vom Brutto oder Netto abgezogen? Vielleicht habe ich das überlesen... Bei einer privaten Eigenbeteiligung (vom Netto) kann dies beim GWV in Abzug gebracht werden. Macht aber alles nicht einfacher in der Abrechnung. Am Ende brauchst du konkrete Zahlen und Regeln, ggf. lohnt auch mal ein Gespräch mit Fachleuten (StB).
Natürlich wird in diesem Beispiel alles was der AG zahlt vom Brutto abgezogen.
Es ist ein klassischer Fall, wo der AG sich sämtliche Kosten wieder holt und keine berufliche Nutzung vorliegt. Wenn der AG keine Kosten hat, fragt euch mal, warum das nicht viel mehr AG ihren AN anbieten? Das wäre ja ein leichtes den Arbeitsplatz attraktiver zu machen. Natürlich nur unter der Prämisse, dass es sich für den AN auch lohnt, dass es attraktiv ist. Ist es nur leider nicht. Ganz doof war der Gesetzgeber auch nicht.
Wie gesagt, hängt vom Einzelfall, den konkreten Leasingkonditionen und auch der Höhe des Gehalts (Stichwort Beitragsbemessungsgrenze) ab, ob es attraktiv ist oder nicht.
Mein Firmenwagen mit Entgeltumwandlung lohnt sich. Also im Vergleich zum gleichen Auto als privates Kfz.
Zitat:
@Asperin schrieb am 10. September 2022 um 21:44:08 Uhr:
Mein Firmenwagen mit Entgeltumwandlung lohnt sich. Also im Vergleich zum gleichen Auto als privates Kfz.
Und ganz ehrlich: Privat würdest du genau dieses Auto auch genau so fahren, wenn du es vom Netto zahlen müsstest?
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Zitat:
@Tom9973 schrieb am 10. September 2022 um 22:31:46 Uhr:
Zitat:
@Asperin schrieb am 10. September 2022 um 21:44:08 Uhr:
Mein Firmenwagen mit Entgeltumwandlung lohnt sich. Also im Vergleich zum gleichen Auto als privates Kfz.Und ganz ehrlich: Privat würdest du genau dieses Auto auch genau so fahren, wenn du es vom Netto zahlen müsstest?
Das ist ja nicht die Frage.
Kann man privat irgendein Auto günstiger fahren? Natürlich. Kauf was gebrauchtes für 5000€, fahre zu freien Werkstätten, versichere es nicht Vollkasko und lass die Räder bei dir im Keller.
Kann man privat das gleiche Auto günstiger fahren? Da ist die Antwort in den meisten Fällen nein.
Also die Frage ob es sich lohnt, darf nur für das gleiche Auto gelten. Braucht man nur irgendwas um von a nach b zu kommen, ist ein Firmenwagen wahrscheinlich zu teuer.
Zitat:
@Asperin schrieb am 10. September 2022 um 22:40:35 Uhr:
Das ist ja nicht die Frage.
Kann man privat irgendein Auto günstiger fahren? Natürlich. Kauf was gebrauchtes für 5000€, fahre zu freien Werkstätten, versichere es nicht Vollkasko und lass die Räder bei dir im Keller.
Doch, genau das ist die Frage. Ich habe bei einer leicht anderen Fragestellung das hier dazu geschrieben:
https://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?...
Dabei geht es nicht darum, irgendeine Möhre mit einem Neuwagen zu vergleichen. Aber man schafft es mit echt wenig Aufwand das Niveau fast gleich zu gestalten bei einer enormen Ersparnis.
Aber klar, wenn ich wirklich 1:1 das selbe privat will, dann bin ich meist nicht besser/günstiger unterwegs. Nur warum sollte man privat so agieren? Nur weil die andere Option keine Wahlmöglichkeit her gibt, ist deshalb die private Möglichkeit genauso alternativlos?
Weil ich durch den Firmenwagen einen M340i zu einen Kurs fahre, der in Privatleasing mit allen Kosten nicht Mal einen 320d decken würde.
Firmenwagen kannst du nur mit dem gleichen Auto vergleichen bzw Neuwagen nur mit Neuwagen.
Das muss es einem nicht wert sein, siehe dein Post in dem anderen Thread. Aber dann vergleicht man halt Äpfel mit Birnen.
Dein Rechenbeispiel hinkt auch schon daran, dass man einen Firmenwagen halt keine 6 Jahre fährt bzw fahren muss.
Ganz nebenbei zahlt man privat in diesen 6 Jahren bei 15.000km p.a., 8l/100km Verbrauch und 2€/l ziemlich ordentliche 14.400€ für den Sprit. Auch etwas das bei einem Firmenwagen (ich unterstelle full service leasing inkl Tankkarte) nicht anfällt. Und ich fange jetzt nicht mit allen weiteren Kosten an.
Zitat:
@Asperin schrieb am 10. September 2022 um 23:11:37 Uhr:
Dein Rechenbeispiel hinkt auch schon daran, dass man einen Firmenwagen halt keine 6 Jahre fährt bzw fahren muss.
Sie fängt da an, aber sie hört dann auch recht schnell dort auf. Und ja, ein paar andere kleinere Unterschiede gibt es auch noch und die will ich alle nicht negieren. Bestreiten will ich aber, dass sämtliche Kosten nicht eingerechnet sind, aber zu den kleineren Unterschieden gehört natürlich, dass man sich privat kostensensibler verhält.
Dazu gibt es aber keine Umrechnungsformel. Ja, in meinem Beispiel spare ich rund 20.000€ UND ich muss auf ein paar Kleinigkeiten verzichten ... gar keine Frage. Und ja, die Räder liegen im Keller ... aber sie gehören nach 6 Jahren mir und niemand anders 😉 ... im Vergleich.
Es bleibt Äpflel mit Birnen, wobei in dem einen Fall aus einem Apfel eine Birne zu sehr hohen Kosten theoretisch machen kann, was keiner tun würde oder tut. Und genau darum war die Frage an dich, würdest du es tun?
Ansonsten gibt es dazu die individuellen Faktoren, man muss das Gesamtpaket betrachten, aber bitte nicht nur das gegen das gleiche Neufahrzeug privat rechnen, denn privat ist das nicht alternativlos. Das macht man nur, wenn man sich entschieden hat und es sich schön rechnet.
Zitat:
@Asperin schrieb am 10. Sept. 2022 um 23:11:37 Uhr:
Dein Rechenbeispiel hinkt auch schon daran, dass man einen Firmenwagen halt keine 6 Jahre fährt bzw fahren muss.
Nur weil ihr das aus größeren Unternehmen so kennt... Längst nicht alle Firmenwagen sind geleast. Längere Nutzungsdauer als 2-3 Jahre gibt es durchaus!
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 11. September 2022 um 15:50:53 Uhr:
Zitat:
@Asperin schrieb am 10. Sept. 2022 um 23:11:37 Uhr:
Dein Rechenbeispiel hinkt auch schon daran, dass man einen Firmenwagen halt keine 6 Jahre fährt bzw fahren muss.Nur weil ihr das aus größeren Unternehmen so kennt... Längst nicht alle Firmenwagen sind geleast. Längere Nutzungsdauer als 2-3 Jahre gibt es durchaus!
Die werden dann aber in aller Regel auch "gestellt" und der Arbeitnehmer muss, bis auf den geldwerten Vorteil / Versteuerung keine Entgeldumwandlung mehr leisten.
Jupp... Und da gibt's dann meist auch tatsächlich eine dienstliche Nutzung, wie bei mir 🙂
Das ganze "AN zahlt durch Entgeltumwandlung den Firmenwagen selbst" rechnet sich meiner Meinung nach für den AN nur dann, wenn er privat das selbe neue, teure, oft geleaste Fahrzeug fahren würde und so von besseren Konditionen der Firma profitieren kann.
Geht es nur um Erfüllung des Mobilitätsbedürfnisses, gibt es für den AN günstigere Alternativen.
Wenn man sich auf der Straße so umsieht, sind nur wenige Fahrzeuge unterwegs, die nur die „Erfüllung des Mobilitätsbedürfnisses“ zum Ziel haben …
Also ich werde definitiv nur eine sehr geringe dienstliche Nutzung haben. Die Zahlen liegen mir immer noch nicht vor.
Sobald mir die Zahlen vorliegen, gebe ich ein Update.
Ich habe noch eine andere Frage. Mein neuer AG ist relativ weit von meinem Wohnsitz entfernt. Ich möchte vorerst eine Pendlerwohnung oder ein Pendlerzimmer mieten und am Wochenende Richtung Heimat fahren.
Kann ich meinem AG sagen, dass er bitte bei der Abrechnung die Entfernung der Pendlerwohnung zur Arbeitsstätte berücksichtigen soll und nicht die Entfernung meines 1. Wohnsitz zur Arbeitsstätte?
Natürlich kannst du das machen. Und macht er es nicht, dann machst du es mit der Einkommensteuererklärung.
Es gibt nun endlich Neuigkeiten. Als Budget wird mir eine Leasingrate vorgegeben. Damit habe ich keine Erfahrung. Was für Wagen bekommen Geschäftskunden bei einer Leasingrate von 780 € / Monat, wenn keine Flottenrabatte vorhanden sind? Die Firma zahlt alle notwendigen Kosten wie Wartung und Versicherung. Ich würde gerne A4, 3er BMW oder C-Klasse fahren. Ist das realistisch? Ich bin bereits Leasingportale durchgegangen, über persönliche Erfahrungsberichte freue ich mich dennoch!
25.000 km sollen pro Jahr mindestens gefahren werden und die Leasingdauer ist 36 Monate.