Leasing bei Sixt statt Gebrauchtwagen?
Hallo,
Ich habe intensiv nach günstigen Gebrauchtwagen gesucht. Allerdings wären bei mir die Versicherungskosten sehr hoch. Da ist mir das Komplettpaket von Sixt aufgefallen. Sixt bietet so wie ich das verstanden habe eine Vollkaskoversicherung für einen pauschalen Betrag an. Zudem habe ich dort wirklich attraktive Leasingraten gefunden und wollte euch fragen was ihr davon haltet?
Skoda Citigo 1,0 MPI 60PS inkl. Steuer, Versicherung und Wartung für 150€ pro Monat (36 Mon. 10tkm/p.a.)
Alternativ gibt es den Wagen auch als Erdgasversion für 200€ im Monat.
Was haltet ihr davon? Habe ich irgendwelche kosten übersehen? Welche kosten kommen grob für Überführung auf mich zu? Habe ich das mit der Versicherung richtig verstanden?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von udogigahertz
Leasing -grob gesagt- lohnt sich für Privatleute nicht, nur für Geschäftskunden, weil die die Leasingraten laufend mit ihren sonstigen Kosten steuermindernd absetzen können und ....... sie das gesparte Geld entweder anderweitig ins Geschäft stecken können oder dafür nicht auch noch einen Kredit bezahlen müssen....
Grüße
Udo
Wieso hält sich diese Behauptung so hartnäckig?
Leasing lohnt sich für Privatleute nicht.
kaufen lohnt sich auch icht
Finanzieren auch nicht
Was heißt denn "lohnt sich"?
Wenn sich was lohnen soll, dann muss ein Mehrwert entstehen.
Kauf ein Auto, fahre es und verkauf es wieder. Was hast Du also Mehrwert? Mobilität
Bezahlt hast Du laufende Kosten und die Differenz zwischen Anschaffung und Verkaufserlös + entgangene Zinsen (bei Anlage des Geldes statt Auto).
Finanziere ein Auto, fahre es und verkauf es wieder. Was hast Du also Mehrwert? Mobilität
Bezahlt hast Du laufende Kosten und die Differenz zwischen Anschaffung und Verkaufserlös + Zinsen der Finanzierung.
Lease ein Auto, fahre es und verkauf es wieder. Was hast Du also Mehrwert? Mobilität
Bezahlt hast Du laufende Kosten und die Leasinggebühr.
Gelohnt hat es sich niemals.
Für Privatleute wie auch für Firmen ist die Rechnung gleich, bei Gewerblichen kommen noch Steueraspekte dazu.
Was die günstigste Alternative ist, kann man nur mit spitzem Bleistift berechnen. Da gibts manchmal günstge Kaufangebote, gutes Leasing oder günstige Finanzierungen. Also helfen keine Plattitüden, die immer wieder falsch wiederholt werden sondern nur genaues Rechnen und Risiken abwägen.
Risiko bei Leasing ist die Rückgabe, da hat SIXT imho einen "Freibetrag" bei Rückgabe.
Risiko bei Kauf und Finanzierung ist identisch, der Verkaufserlös sinkt mit dem Zustand.
Also entscheide selbst, ich find SIXT interessant.
Viele Grüße
71 Antworten
@norto ich habe bewusst nicht die Möglichkeit der Vertragsumschreibung für einen Leasingvertrag genannt, weil es sich nicht um einen Verkauf handelt. Man muss selbst jemand finden, der bereit ist den Leasingvertrag weiterhin zu erfüllen. Bis dahin zahlt man schön seine Leasingraten weiter. Die Umschreibung lässt sich die Leasingbank dann auch noch in Form einer Gebühr gut bezahlen. Das hat für mich nichts mit verkaufen zu tun.
Bietest du das Auto einem Händler an, muss man als Verkäufer der Leasingbank eine Entschädigung zahlen und dem Händler die Differenz zwischen Buchwert und Zeitwert. Zusätzlich löst der Händler den offenen Buchwert ab. Das hat auch nicht wirklich was mit verkaufen zu tun, wenn ich eine hohe Geldsumme ausgeben muss nur um mein Auto los zu werden.
Die einzelne Umsetzung der vorzeitigen Auslöse ist selbstredend von der jeweiligen Ausgestaltung abhängig. Das im Detail hier zu erörtern ist in zweierlei Hinsicht nicht zielführend. Zum einen ist es nicht mal ansatzweise Diskussionsgegenstand und zum anderen hängt es von jeder einzelnen Ausgestaltung des Einzelfalles ab.
Und ich bin, wie wohl offensichtlich sein sollte, kein Betriebswirt oder Finanzfachwirt (oder wer sich damit letztlich im Detail herumplagen darf). Daher überlasse ich dies ohne Weiteres den jeweiligen Fachleuten.
Es gibt auch Leasingverträge, welche die vorzeitige Auslöse des Fahrzeuges zulassen. Dies ist dem Leasinggeber meist sogar ganz recht, da er sich so nicht mehr um die Weiterverwertung kümmern muss. Stattdessen bekommt er seine fahrzeugbedingten Auslagen und die Vorfälligkeitsentschädigung. Also Entgelt ohne wirkliche Gegenleistung.
Aber wie auch beim freihändigen Verkauf des finanzierten Fahrzeuges gilt - die Sicherheit wird erst freigegeben, wenn vollständig bezahlt wurde oder neue Sicherheit geleistet ist. Da führt im Ergebnis einfach kein Weg dran vorbei.
Wie soll das gehen?
- wenn man den ein Wagen über das WE ausleiht, ist man schon in den Preisregionen.
Aber Vorsicht mit der Versicherung bei Sixt, man muß immer explizit - wenn man was mietet-
schauen was tatsächlich für den Basispreis versichert ist!
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
@Udogigahertz: Bevor man anderen vorwirft "hanebüchenen Schwachsinn" zu erzählen sollte man sich mal vorher schlau machen. Was du von dir gibst ist in vielen Punkt schlichtweg falsch.
Strafzettel gehen immer an den Halter und der muss nicht zwangsläufig der Eigentümer des Fahrzeugs sein. Der Brief ist ein Indiz aber eben kein Beweis für das Eigentum am Brief. Bei einer Finanzierung überträgst du das Eigentum am Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung des Darlehns an die Bank.Punkt 1 Seite 1 der VW-Bank:
"Der Darlehnsnehmer, gegebenenfalls Mitschuldner und/oder Bürge, überträgt/übertragen das Eigentum an dem oben bezeichneten Fahrzeug nebst allen Bestandteilen und dem gesamten Zubehör auf die Bank. Die Übergabe des Kraftfahrzeuges an die Bank wird dadurch ersetzt, dass zwischen dem Darlehnsnehmer, gegebenenfalls Mitschuldner/Bürgen, und der Bank hiermit ein Leihverhältnis vereinbart wird, kraft dessen ihm/ihnen das Recht zur Benutzung des Fahrzeuges zusteht/zustehen.
Steht dem Darlehnsnehmer und Mitschuldner/Bürgen ein Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Fahrzeuges zu, wird dieses hiermit an die Bank abgetreten. Sofern das Fahrzeug im Besitz eines Dritten ist, tritt/treten der Dar-lehnsnehmer und Mitschuldner/Bürgen die Ansprüche auf Herausgabe und Übereignung an die Bank ab. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist der Bank auszu-händigen."Also halte dich in Zukunft zurück, auch mit deinen Aussagen Leasing würde sich niemals lohnen. Da muss man im Einzelfall rechnen. Es gibt inzwischen genügend Leasingangebote die sich gegenüber dem Kauf durchaus lohnen!
Das stimmt. Meines Wissens werden auch "Entschädigungen" nach Unfällen für ein Defektes Fahrzeug
unter Umständen den Banken die (noch Finanzieren) zugesprochen, wenn diese davon Wind bekommen.
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Zitat:
Original geschrieben von diegohnx
Wie soll das gehen?
- wenn man den ein Wagen über das WE ausleiht, ist man schon in den Preisregionen.
Aber Vorsicht mit der Versicherung bei Sixt, man muß immer explizit - wenn man was mietet-
schauen was tatsächlich für den Basispreis versichert ist!
Du musst da zwischen Kurzzeitmiete und Langzeitleasing unterscheiden. Das sind verschiedene Geschäftsbereiche mit unterschiedlichen Kalkulationen. Durch extrem günstige Flotteneinkäufe kann Sixt-Leasing einen Teil der Ersparnis zum Listenpreis, an den Leasingkunden weiter geben.
Okey trotzdem etwas merkwürdig... ist ja fast auf dem Level von Autohäußern 🙂
Wenns der " basis" Preis ist würde ich trotdem die Schadensfall regelungen Prüfen, auch wo man
Service machen mus usw. ob es da Einschränkungen gibt.
Also Wenn man Versicherung und Steuer abzieht, den Aufwand den Sixt da hat das sind doch
bei einem Mietwagen gewiss auch an die 500 Euro, da bleiben im Prinzip da 1000 - 1200 Über für den Wagen selber, wo der Wertverlust des Wagens ausgeglichen werden mus.
Müste das in 3 Jahren nicht viel mehr sein ? 😕
Irgendwo ist man schon der Dumme, wenn man keinen Neuen Wagen fährt.
Tüv Probleme-Ärger, Anfälligkeiten, hoher Verbrauch....
150 Euro würden sich schon lohnen, wenn der Wagen auch wirklich Sparsam ist!
Zitat:
Original geschrieben von norto
Explizit zu Udo:
Es gibt immer das WAS und das WIE bei einer Diskussion. WAS wird an der anderen Ansicht kritisiert und WIE wird diese Kritik geäußert.
Für eine sachliche Diskussion hast du dich eigentlich schon mit diesen ZeilenNehmen wir doch einmal folgende deiner Thesen auf. Die Bank bekommt den Brief, damit sie das Auto bei dir abholen kann.
Was will uns die Geschichte aus Onkel Nortos Märchenstunde nun sagen? Genau, der Brief ist erst einmal nur ein Stück Papier. Da bedruckt, sogar wertloser als Blanko.
Ach so, darum möchte die Bank den Brief haben, weil der nix wert ist ........ wertloser als ein Stück blanko-Papier. Ja genau, so wird es sein.
Deine Behauptung, dass "in der Regel" die finanzierende Bank per Abtretungserklärung das Eigentum am zu finanzierenden Auto erwirbt und dann somit darüber nach Belieben verfügen kann, ist Unsinn, und zwar hanebüchener Unsinn!
WENN eine Bank darauf besteht, was ihr gutes Recht ist, denn in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, dann ist das immer so formuliert, dass der Kreditgeber seine Rechte aus diesem Vertrag nur dann geltend machen wird, WENN der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät, wobei da meist eine einmalige Nichtzahlung oder verspätete Zahlung einer Rate noch nicht ausreicht, meistens werden da Fristen eingeräumt.
Diese Eigentumsübertragung, FALLS denn eine gemacht wird, wird also nur wirksam im Fall der Fälle, hat also vorsorglichen Charakter.
Im Streitfall hat es so die finanzierende Bank natürlich viel leichter, nicht nur an das Auto an sich zu kommen (das wird dann von darauf spezialisierten Firmen still und heimlich abgeholt), und es abzumelden, vorübergehend stillzulegen, denn den Brief dafür hat sie ja schon (darum wollen die immer den Brief haben, von wegen: wertloses Stück Blankopapier!), sondern die Bank kann dann auch verzugslos das Auto weiterverkaufen, denn dann tritt der Eigentumsvorbehalt im Kreditvertrag in Kraft.
Ohne diesen Eigentumsvorbehalt im Falle des Zahlungsverzuges könnte der im Brief eingetragene Besitzer (man beachte den Unterschied, den ich hier mache!) hier der Bank Schwierigkeiten machen, der könnte bei Gericht Einspruch einlegen, was dann zu Verzögerungen führen würde, die den Restwert des Wagens noch weiter senken, dann muss die Bank erst vor Gericht beweisen, dass der Besitzer ihr soundsoviel Geld schuldet, der Richter könnte zu dem Schluss kommen, dass die Bank ihm den Wagen nicht wegnehmen darf, denn der Besitzer benötigt ihn um zur Arbeit zu kommen, das Gericht könnte eine Teilzahlung der Restschulden anordnen oder vermitteln ........
Darum wäre dieser Eigentumsvorbehalt im Kreditvertrag für die finanzierende Bank schon sehr förderlich.
Aaaber ...... und das ist der Punkt: So lange die Raten bezahlt werden, bleibt der Halter (gehen wir mal von einem privaten Halter aus) nicht nur Besitzer, sondern auch Eigentümer dieses Autos. Die Bank interessiert sich für das Auto weniger als für einen feuchten Kehricht, was der Besitzer/Halter/Eigentümer damit macht. Verkaufen kann ers ja nicht, dazu müsste er erstmal die Restschulden bezahlen, dann erst geben die Kreditinstitute den Brief heraus (nochmal: Warum eigentlich? So ein Kfz.Brief ist ja deiner Meinung nach nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt ist).
Er kann diesen Wagen aber so behandeln, als wäre es sein Eigentum, was er ja auch ist.
Analogie zum Haus: Fast jeder muss sein Wohneigentum zum Großteil von einer Bank finanzieren lassen, dennoch ist der der Eigentümer von Haus und Grundstück. Damit die finanzierende Bank zu ihrem Geld kommt, lässt sie von einem Notar die Schuld im Grundbuch amtlich eintragen, dennoch wird die Bank keinesfalls Eigentümerin des Grundstücks, sie ist lediglich Gläubiger. Erst wenn die Bank bei einer Zwangsversteigerung dieses Objekt meist sehr günstig erworben hat, wird sie Eigentümerin.
Und genau hier ist der große Unterschied zum Leasingauto: Das bar gekaufte oder teilweise finanzierte Auto ist stets Eigentum mit dem der Eigentümer machen kann, was er will (außer verkaufen, so lange die Restschuld noch nicht beglichen wurde), der Kreditgeber interessiert sich weder für die Pflege noch wer damit fährt, noch sonstwas, natürlich kann der Eigentümer an dem Auto, das ja ihm gehört, Veränderungen vornehmen, wer sollte ihn daran hindern?
Einzig bei größeren Unfällen könnte sich die Bank melden, falls sie davon Kenntnis erlangt, steht meist auch in den Verträgen drin, dass der Kreditnehmer bei größeren Unfällen die Bank informieren muss. Die wollen dann nur wissen, ob der Wagen von einer Fachwerkstatt wieder gerichtet wird oder ob ers hinter sich hat, dann müsste man sich zusammen setzen mit der Vollkaskoversicherung, die man dann hoffentlich hat, wieviel die zahlen ........... hatte man keine Versicherung, muss man trotzdem die Beiträge weiterhin zahlen, obwohl das Auto inzwischen verschrottet wurde ....... erst dann ist der hinterlegte Brief wirklich nichts mehr Wert.
So, und was ist dann mit deinem Eigentumsrecht an dem Auto? Was hat die Bank dann davon? Nichts.
So lange die Beiträge gezahlt werden, gilt der Halter als Besitzer und Eigentümer, der mit seiner Sache machen kann, was er will, außer Verkauf des Autos. Sogar Veränderungen, die eine Brief-Eintragung erfordern, wie Anhängerkupplung einbauen oder sonstwas, sind möglich, die Bank sendet dann den Brief zum TüV oder Dekra oder sonstwohin, wo man die Eintragung machen lassen möchte, die Eintragung wird vorgenommen und der Brief vom TüV oder Dekra wieder zur Bank zurückgesandt, habe ich bereits alles schon gemacht, völlig problemlos und ohne Auflagen Seitens der Bank oder dummen Fragen ....... das interessiert die einfach nicht, die wollen nur das Geld, die Raten haben, an der Ausübung der Rechte eines Eigentümers sind die gar nicht interessiert und auch personell gar nicht in der Lage, hier tätig zu werden.
Anders bei einem Leasingvertrag:
Hier bleibt der Wagen IMMER im Eigentum des Leasinggebers, Leasing ist ja nur das englische Wort für Miete, man mietet das Auto anstatt Eigentum daran zu erwerben.
Natürlich mag es Fälle und Situationen geben, in denen so ein Leasing günstiger kommt als der Kauf, das muss jeder für sich entscheiden. Dennoch bleibt immer die große Unbekannte Restwert!
Auch der Leasinggeber muss und will ja Geld verdienen, zu verschenken hat auch der nichts, dass Leasing überhaupt günstig sein kann, liegt auch daran, dass die Leasinggeber ihre Fahrzeuge per Großeinkauf sehr günstig erwerben können und sie einen Teil dieses Rabattes an ihre Kunden weitergeben, dennoch bleibt das Risiko bei der Schlussabrechnung eine dicke Rechnung präsentiert zu bekommen.
Grüße
Udo
bin ich blind? wo finde ich denn genau das 150,- Euro-Angebot?
Ich komme auf 154€ p.m. bei 36/0/10.000 inkl. Versicherung, Wartung und Steuer aber ohne Überführung. Bei dem Preis wird man auch mit einem Kauf und Rabatt kaum günstiger fahren können für eine Skoda Citigo
Wie man nun unschwer erkennen kann, bleibt mein letzter Beitrag, sehr sachlich geschrieben wiewohl den Ausführungen des Nutzers "norto" total widersprechend, völlig unbeachtet.
Das bestärkt leider meine Ansicht, dass man in Foren leider nicht zur Kenntnis genommen wird, wenn man sachlich und argumentativ bleibt, man MUSS leider mit Kraftausdrücken um sich werfen, damit das Geschriebene Beachtung findet.
Schade, aber so ist das nun mal.
Nochmal: Beim Kauf erwirbt man Eigentum am Auto, beim Leasing eben nicht.
Beim Kauf gehört einem das gekaufte Auto, beim Leasing niemals, das bleibt immer Eigentum der Leasinggesellschaft.
Wobei es völlig unerheblich ist, ob ein Teil des Kaufpreises über eine Bank finanziert wird oder nicht. Ein eventuell in den Kreditverträgen vereinbarter Eigentumsvorbehalt kommt immer nur dann zum Tragen, falls der Kreditnehmer mit den Raten in Verzug gerät, vorher nicht, die Bank interessiert sich einen feuchten Kehricht für das finanzierte Auto, ob das auch gepflegt wird oder nicht, ob man Veränderungen vornimmt, die den späteren Wiederverkauf erschweren könnten oder nicht, das ist der Bank vollkommen schnuppe ..... so lange die Raten pünktlich bezahlt werden.
Ein geleastes Auto gehört immer der Leasinggesellschaft, es muss bei Laufzeitende an diese in einem möglichst einwandfreien Zustand zurückgegeben werden, damit sie das Auto dann auch schnell und ohne viel Verlust verkaufen können, nur dann geht für die Leasinggesellschaft die Rechnung auf, es gibt auch Leasingverträge, wo der Endpreis am Laufzeitende von einem von der Leasinggesellschaft benannten Schätzer geschätzt wird, sind dann Abweichungen zu dem ursprünglich kalkulierten Preis vorhanden, gehen die zu Lasten des Leasingnehmers.
Das macht einen solchen Vertrag unkalkulierbar, wenn z. B. das Auto mit dem Motor, der Ausstattung und der Farbe, die heute Mode sind, aber in drei Jahren eben nicht mehr, ausgestattet ist, dann trägt der Leasingnehmer auch noch das Wiederverkaufsrisiko.
Ich meine, hier machen sich die Leute was vor, reden sich da was schön.
Grüße
Udo
@Udogigahertz: Selbst wenn du es noch 30 mal wiederholst, davon wird es auch nicht richtiger. Nicht derjenige, der das letzte Wort hat, hat Recht! Du hast von der Materie leider absolut keine Ahnung und solltest bei Finanzierungs- und Leasingfragen besser keine Tipps geben.
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
@Udogigahertz: Selbst wenn du es noch 30 mal wiederholst, davon wird es auch nicht richtiger. Nicht derjenige, der das letzte Wort hat, hat Recht! Du hast von der Materie leider absolut keine Ahnung und solltest bei Finanzierungs- und Leasingfragen besser keine Tipps geben.
Ach, und du meinst, dass ihr recht habt, die ihr meint, ein gekauftes und teilweise von einer Bank finanziertes Auto ist Eigentum der Bank? Die Bank könne darüber nach Belieben bestimmen, weil sie ja Eigentümer wäre? Man müsse, hat man vor, Veränderungen daran vorzunehmen, erstmal die Bank fragen?
Dann trifft es auch nicht zu, dass es in Deutschland praktisch keine privaten Hauseigentümer gibt? Alle Privathäuser sind Eigentum der Banken?
Dann frage ich mich allerdings, wozu es diese Grundbücher gibt und Notare, bei denen man den Hauskauf samt den Schuldenlasten eintragen lassen muss, ist doch total überflüssig sowas, wenn die Häuser sowieso den Banken gehören, so lange man sie nicht vollständig abbezahlt hat?
Selten so einen blöden Quatsch gelesen, den ihr hier verzapft .........
Aber glaubt ruhig weiter an eure Märchen ......
Grüße
Udo
Zitat:
Original geschrieben von udogigahertz
Selten so einen blöden Quatsch gelesen, den ihr hier verzapft .........
Nochmal, nur weil du beleidigend wirst und die selben Fehler wiederholst werden sie nicht richtig. Du kennst nichtmal den Unterschied zwischen Eigentümer und Halter und willst hier den Experten spielen, wobei spielen sehr treffend ist. Jeder der nur ein minimales Verständnis der Sachlage hat schlägt die Hände über dem Kopf zusammen bei deinen Ausführungen, ganz zu Schweigen davon, dass sie dem TE gar nicht weiterhelfen!
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
...Jeder der nur ein minimales Verständnis der Sachlage hat schlägt die Hände über dem Kopf zusammen bei deinen Ausführungen, ganz zu Schweigen davon, dass sie dem TE gar nicht weiterhelfen!
Hier irrst Du, wir schlagen nicht die Hände vorm Kopf zusammen, die brauchen wir um uns den Bauch vor Lachen zu halten,
Das ist das Schöne hier, ist mal wieder beste Comedy...
Danke dafür!