Leasing bei Sixt statt Gebrauchtwagen?

Hallo,

Ich habe intensiv nach günstigen Gebrauchtwagen gesucht. Allerdings wären bei mir die Versicherungskosten sehr hoch. Da ist mir das Komplettpaket von Sixt aufgefallen. Sixt bietet so wie ich das verstanden habe eine Vollkaskoversicherung für einen pauschalen Betrag an. Zudem habe ich dort wirklich attraktive Leasingraten gefunden und wollte euch fragen was ihr davon haltet?

Skoda Citigo 1,0 MPI 60PS inkl. Steuer, Versicherung und Wartung für 150€ pro Monat (36 Mon. 10tkm/p.a.)
Alternativ gibt es den Wagen auch als Erdgasversion für 200€ im Monat.

Was haltet ihr davon? Habe ich irgendwelche kosten übersehen? Welche kosten kommen grob für Überführung auf mich zu? Habe ich das mit der Versicherung richtig verstanden?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz



Leasing -grob gesagt- lohnt sich für Privatleute nicht, nur für Geschäftskunden, weil die die Leasingraten laufend mit ihren sonstigen Kosten steuermindernd absetzen können und ....... sie das gesparte Geld entweder anderweitig ins Geschäft stecken können oder dafür nicht auch noch einen Kredit bezahlen müssen.

...

Grüße
Udo

Wieso hält sich diese Behauptung so hartnäckig?

Leasing lohnt sich für Privatleute nicht.
kaufen lohnt sich auch icht
Finanzieren auch nicht

Was heißt denn "lohnt sich"?
Wenn sich was lohnen soll, dann muss ein Mehrwert entstehen.

Kauf ein Auto, fahre es und verkauf es wieder. Was hast Du also Mehrwert? Mobilität
Bezahlt hast Du laufende Kosten und die Differenz zwischen Anschaffung und Verkaufserlös + entgangene Zinsen (bei Anlage des Geldes statt Auto).

Finanziere ein Auto, fahre es und verkauf es wieder. Was hast Du also Mehrwert? Mobilität
Bezahlt hast Du laufende Kosten und die Differenz zwischen Anschaffung und Verkaufserlös + Zinsen der Finanzierung.

Lease ein Auto, fahre es und verkauf es wieder. Was hast Du also Mehrwert? Mobilität
Bezahlt hast Du laufende Kosten und die Leasinggebühr.

Gelohnt hat es sich niemals.
Für Privatleute wie auch für Firmen ist die Rechnung gleich, bei Gewerblichen kommen noch Steueraspekte dazu.

Was die günstigste Alternative ist, kann man nur mit spitzem Bleistift berechnen. Da gibts manchmal günstge Kaufangebote, gutes Leasing oder günstige Finanzierungen. Also helfen keine Plattitüden, die immer wieder falsch wiederholt werden sondern nur genaues Rechnen und Risiken abwägen.

Risiko bei Leasing ist die Rückgabe, da hat SIXT imho einen "Freibetrag" bei Rückgabe.
Risiko bei Kauf und Finanzierung ist identisch, der Verkaufserlös sinkt mit dem Zustand.

Also entscheide selbst, ich find SIXT interessant.

Viele Grüße

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Zitat:

Original geschrieben von norto


Zur Finanzierung:
Wenn die Bank ein Fahrzeug finanziert, will sie Sicherheiten. Das Stück Papier ist keine Sicherheit im erforderlichen Maße! Daher wird in aller Regel das Fahrzeug an die Bank übereignet - zur Sicherheit. Und damit ist die Bank EIGENTÜMERIN des Fahrzeuges und bestimmt, was passiert. Und diese Bestimmungen weichen kaum von denen eines vergleichbaren Leasingvertrages ab. 😉

Und da das Fahrzeug meist die einzige Sicherheit für das Darlehn (Kredit) ist, muss diese Sicherheit möglichst im Wert erhalten werden - wie beim Leasing!
Damit wird man wohl ebenso auf eigenwillige Umbauten etc. verzichten müssen. Das regelt im Übrigen der zugrundeliegende Vertrag und auch die rechtliche Lage... nach dieser ist die Bank Eigentümerin - wie beim Leasing.

Was ist das hier? Onkel Nortos Märchenstunde? Selten so einen hanebüchenen Schwachsinn gelesen. So so, die Bank ist also Eigentümerin des finanzierten Fahrzeugs? Dann bekommen die die Knöllchen? Und jede Woche schaut ein Bankmitarbeiter vorbei, ob man nichts am Fahrzeug verändert hat?

Ich glaube, du hast den Schuss nicht gehört ......

Ich selbst habe schon mal gelegentlich meine Autos finanziert, auch bereits vor längerer Zeit, alles, was die Bank haben wollte, war ein Verdienstnachweis und den Brief, ich musste niemals mein Eigentum abtreten, niemals. Und niemals hatte sich die Bank in irgendeiner Weise für das Auto an sich interessiert, die waren nur immer happy, wenn die Abzahlungen reibungslos klappten ....... und traurig, wenn ich den Restbetrag weit vorher in einer Summe abbezahlt hatte, weils finanziell gerade so hinkam.

So ein Quatsch, was du da schreibst.

Und der Brief ist nix wert? Aha ...... selten so gelacht.

Grüße
Udo

@Udogigahertz: Bevor man anderen vorwirft "hanebüchenen Schwachsinn" zu erzählen sollte man sich mal vorher schlau machen. Was du von dir gibst ist in vielen Punkt schlichtweg falsch.
Strafzettel gehen immer an den Halter und der muss nicht zwangsläufig der Eigentümer des Fahrzeugs sein. Der Brief ist ein Indiz aber eben kein Beweis für das Eigentum am Brief. Bei einer Finanzierung überträgst du das Eigentum am Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung des Darlehns an die Bank.

Punkt 1 Seite 1 der VW-Bank:
"Der Darlehnsnehmer, gegebenenfalls Mitschuldner und/oder Bürge, überträgt/übertragen das Eigentum an dem oben bezeichneten Fahrzeug nebst allen Bestandteilen und dem gesamten Zubehör auf die Bank. Die Übergabe des Kraftfahrzeuges an die Bank wird dadurch ersetzt, dass zwischen dem Darlehnsnehmer, gegebenenfalls Mitschuldner/Bürgen, und der Bank hiermit ein Leihverhältnis vereinbart wird, kraft dessen ihm/ihnen das Recht zur Benutzung des Fahrzeuges zusteht/zustehen.
Steht dem Darlehnsnehmer und Mitschuldner/Bürgen ein Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Fahrzeuges zu, wird dieses hiermit an die Bank abgetreten. Sofern das Fahrzeug im Besitz eines Dritten ist, tritt/treten der Dar-lehnsnehmer und Mitschuldner/Bürgen die Ansprüche auf Herausgabe und Übereignung an die Bank ab. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist der Bank auszu-händigen."

Also halte dich in Zukunft zurück, auch mit deinen Aussagen Leasing würde sich niemals lohnen. Da muss man im Einzelfall rechnen. Es gibt inzwischen genügend Leasingangebote die sich gegenüber dem Kauf durchaus lohnen!

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen



Punkt 1 Seite 1 der VW-Bank:
"Der Darlehnsnehmer, gegebenenfalls Mitschuldner und/oder Bürge, überträgt/übertragen das Eigentum an dem oben bezeichneten Fahrzeug nebst allen Bestandteilen und dem gesamten Zubehör auf die Bank. Die Übergabe des Kraftfahrzeuges an die Bank wird dadurch ersetzt, dass zwischen dem Darlehnsnehmer, gegebenenfalls Mitschuldner/Bürgen, und der Bank hiermit ein Leihverhältnis vereinbart wird, kraft dessen ihm/ihnen das Recht zur Benutzung des Fahrzeuges zusteht/zustehen.
Steht dem Darlehnsnehmer und Mitschuldner/Bürgen ein Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Fahrzeuges zu, wird dieses hiermit an die Bank abgetreten. Sofern das Fahrzeug im Besitz eines Dritten ist, tritt/treten der Dar-lehnsnehmer und Mitschuldner/Bürgen die Ansprüche auf Herausgabe und Übereignung an die Bank ab. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist der Bank auszu-händigen."

Eine solche Erklärung habe ich noch nie unterschrieben und würde ich auch niemals tun! Also bitte unterlass deine Unterstellungen. Da wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben, MUSS das auch niemand unterschreiben, falls doch, so kann ich demjenigen auch nicht mehr helfen.

ICH musste sowas jedenfalls noch nie unterschreiben. Vielleicht lag das ja auch jeweils daran, dass ich zur Finanzierung immer den günstigsten Anbieter genommen habe ..... das ist meistens nie der Standardfinanzierer der Automarke, sondern ein Drittanbieter. Und die waren immer mit der Hinterlegung des Briefes voll zufrieden ..... und die wollten nur, dass die Raten pünktlich bezahlt wurden, an einem hypothetischen Eigentum an meinem Wagen waren die nie interessiert. Allerdings hätten die -im Besitz des Kfz-Briefes- jederzeit mein Auto abmelden können, mir wegnehmen können aufgrund ihrer Forderung an mich auf Bezahlung der Raten, falls ich sie nicht bezahlt hätte, dazu brauchen sie aber gar nicht der formelle "Eigentümer" zu sein, übertragen per Urkunde, dazu reicht auch schon ihre bestehende Forderung an mich vollkommen aus.

Im übrigen sehe ich in dem oben angeführten Text nirgendwo den Hinweis, dass der Besitzer keine Veränderungen an dem Fahrzeug vornehmen dürfte oder dazu die Genehmigung bräuchte oder dass er den Wagen pfleglich behandeln müsse oder alle Wartungen durchführen müsste, wie weiter oben jemand behauptet hatte.

Nichtmal eine Vollkasko braucht man nachzuweisen (was ich allerdings für falsch halte), das war mal, Hallo, Aufwachen.

Grüße
Udo

@udogigahertz: Du blamierst dich grad immer weiter. Das ist ein einzelner Punkt aus dem Vertragswerk von der VW-Bank. Wenn es dich komplett interessiert geh zu VW und lass es dir zeigen was im Rest noch so aufgeführt ist. Jedenfalls ist es zwecklos mit jemandem über das Thema zu diskutieren, der den Unterschied zwischen Halte und Eigentümer nicht begreifen kann und der seine Verträge nicht durchliest.

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Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz


Allerdings hätten die -im Besitz des Kfz-Briefes- jederzeit mein Auto abmelden können

wie bitte soll das gehen? Um ein Kfz abzumelden, wird mehr benötigt als nur der Brief...

@Dr Mabumsen warum bist du denn so aufgeregt? Udo hat doch ausdrücklich geschrieben, dass er mit der VW-Bank keine Verträge macht. Jeder Kreditgeber hat eben seine eigenen Vertragsregeln an welche man sich halten sollte.

Es geht nicht um das mit der VW-Bank, sondern das er von nix ne Ahnung hat. Zum einen kennt er nicht den Unterschied zwischen Eigentümer und Halter, behauptet es sei hanebüchener Schwachsinn, dass eine Eigentumsübertragung als Sicherheit bei fast alle Autofinanzierungen erforderlich ist, merkt nicht das ich nur einen Punkt aus dem Vertrag zitiert habe, behauptet unhaltbare Dinge über Leasing und weiß nicht was zum Abmelden eines KFZ alles notwendig ist. Wie soll man ihn noch ernst nehmen?

Doppelt

Zitat:

Original geschrieben von Master_Siggi



Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz


Allerdings hätten die -im Besitz des Kfz-Briefes- jederzeit mein Auto abmelden können
wie bitte soll das gehen? Um ein Kfz abzumelden, wird mehr benötigt als nur der Brief...

Im Normalfall beauftragt die Kreditbank bei offenen Raten ein Unternehmen, welches das Auto sicherstellt. Führt das nicht zum Erfolg kann das Auto beschlagnahmt werden und zwangsstillgelegt. Da benötigt die Bank nichts außer dem Brief und den Kreditvertrag.

Das ist hier ein Forum und man tauscht sich aus. Jeder hat unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Es ist doch niemand allwissend und jeder kann noch was dazu lernen.🙂

Zwangsstilllegung =! Abmelden. Da liegen Welten dazwischen. Auch finde ich auf den Homepages des zuständigen Behörden keinen Punkt der dies wegen der nicht bezahlten Raten erlauben würde. War aber selbst noch nie in der Situation.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Zwangsstilllegung =! Abmelden. Da liegen Welten dazwischen. Auch finde ich auf den Homepages des zuständigen Behörden keinen Punkt der dies wegen der nicht bezahlten Raten erlauben würde. War aber selbst noch nie in der Situation.

Läuft sicher darauf hinaus, dass das Inkassounternehmen die Nummernschilder abbaut. Genau weiß ich das natürlich auch nicht. Aber wir kommen eh immer weiter von der Eingangsfrage nach Leasing weg.

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick


Das ist hier ein Forum und man tauscht sich aus. Jeder hat unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Es ist doch niemand allwissend und jeder kann noch was dazu lernen.🙂

das ist richtig, aber die Art und Weise, wie Udo sich hier gibt, passt dann schlecht zum Inhalt seiner Beiträge...

Das stimmt! Ich denke das Angebot bei Sixt von 150€ inkl. VK ist nicht schlecht. 5.400€ in 3 Jahren wird man auch beim Kauf nicht hinkommen, insbesondere wenn man eine schlechte Bonusstufe in der Versicherung hat.

Ich denke schon, dass auch die bisherige Diskussion etwas mit dem Thema zu tun hat. Der Themenersteller wandte sich an das Forum mit seinem Anliegen – lohnt das Leasen eines bestimmten Fahrzeuges. Und kaum wird die Frage gestellt, kommen hier Thesen auf, die so einfach nicht tragbar sind.

Zum TE selbst:
Entscheide dich erst nach reichhaltiger Überlegung. Da du keinen Exoten oder ein Einzelstück begehrst, ist es vollkommen gleich, ob die Entscheidung jetzt, nächste Woche oder erst in Monaten erfolgt.
In dieser Zeit kannst du dir alles Erforderliche zukommen lassen, ausgiebig studieren, ausrechnen und gut abwägen, welche Risiken du eingehen kannst und willst.
Da Skoda zur Volkswagen AG gehört, denke ich, dass dort dieselben Standard-Vertragsbedingungen wie bei Audi und VW verwendet werden. Diese sind durchaus üblich. Zudem bekommt man von Anfang an eine Broschüre übergeben, welche festlegt, welchen Zustand das Fahrzeug bei Rückgabe haben muss. Mit dieser kann man das Fahrzeug bei über den normalen Gebrauch hinausgehenden Spuren mittels Smart-Repair für überschaubares Geld wieder richten lassen. (Derartige Schäden wirken sich aber auch beim freihändigen Verkauf auf den Preis aus.)

Nun zur begleitenden Thematik:

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick


Wobei man bei einer Finanzierung das Auto gegen Gebühr vorzeitig verkaufen kann. Die Bank interessiert nur der offene Betrag.
Ein Auto aus einem Leasingvertrag zu verkaufen ist fast unmöglich.

Beim Leasing interessiert die Bank auch bloß der offene Betrag. Schließlich ist es ein Geldinstitut und kein Autohandel. Und die Aktionäre, Geschäftsinhaber, etc. wollen ihre Dividende auch nicht in Fahrzeugen ausgezahlt bekommen.

Und ob man für ein Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen Käufer sucht oder eben jemanden, der das Leasing übernimmt, nimmt sich wohl kaum etwas. In beiden Notlagen entscheidet der Preis – und in beiden Fällen kann man sich auf herbe Einbußen einstellen. Und auf Bearbeitungs-, Umschreibungs-, oder sonstige Gebühren durch den Finanzierer.

Explizit zu Udo:
Es gibt immer das WAS und das WIE bei einer Diskussion. WAS wird an der anderen Ansicht kritisiert und WIE wird diese Kritik geäußert.
Für eine sachliche Diskussion hast du dich eigentlich schon mit diesen Zeilen

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz


Was ist das hier? Onkel Nortos Märchenstunde? Selten so einen hanebüchenen Schwachsinn gelesen. …
Ich glaube, du hast den Schuss nicht gehört ......
...

vollends disqualifiziert!

Aber ich kann es nachvollziehen. Denn ohne wirkliche Argumente muss man eben nur noch persönlich werden. Aber vielleicht kann man dich auch noch überzeugen.

Nehmen wir doch einmal folgende deiner Thesen auf.

Die Bank bekommt den Brief, damit sie das Auto bei dir abholen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Onkel Nortos Märchenstunde


Stell’ dir einfach mal vor, dass die gehörnte Ehefrau den Brief mitgenommen hat, du den Brief irgendwo verloren oder einfach nur jemanden in einem Stapel Papier/Post oder was auch immer mitgegeben hast.
Nun kommt der „Finder“ am nächsten Tag, zeigt die den Brief, erbittet die Fahrzeugschlüssel und fährt weg. Du wünschst natürlich noch eine gute Fahrt – er hat schließlich den Brief und darf das.

Ich glaube du bist der erste, der hier ausfällig werden würde, wenn so etwas passiert.

Was will uns die Geschichte aus Onkel Nortos Märchenstunde nun sagen? Genau, der Brief ist erst einmal nur ein Stück Papier. Da bedruckt, sogar wertloser als Blanko.
Warum möchte die Bank gleichwohl den Brief für sich haben? Sie will schlichtweg verhindern, dass irgendjemand von dir gutgläubig das Fahrzeug erwerben kann; gem. §§ 929, 932 ff. BGB. Und der fehlende Fahrzeugbrief beim Erwerbsgeschäft lässt in aller Regel den guten Glauben des Erwerbers missen, vgl. § 932 II BGB.

Ich muss allerdings gestehen, dass ich bisher selbst noch kein Fahrzeug finanzieren lassen habe. Das ändert allerdings nichts an der sachlichen Ausführung – denn derartige Verträge habe ich gewiss schon zigfach mehr gelesen und überprüft als der Otto-Normalverbraucher Fahrzeuge in seinem Leben kauft, least oder finanziert.

Warum gibt es diese Dinge eigentlich?
Natürlich ist der Bank herzlich egal, was du mit dem Fahrzeug machst und wie es aussieht, solange du deine monatlichen Raten abstotterst. Zum Nachweis, dass du dies eigentlich kannst bzw. können müsstest, dient ja auch der zu erbringende Einkommensnachweis. (Geht dieser Grundsatz nicht auf, gibt es in aller Regel rote Aktendeckel. 😉)

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Finanzierung und Leasing kommt zum Ende des Finanzierungszeitraumes. Während du bei der Finanzierung auf dem Fahrzeug (wenn du machst, was du willst – wohl eher Schrott) sitzen bleibst und die Abschlussrate trotzdem leisten (oder weiterfinanzieren) musst, kommt das Leasingfahrzeug zurück. Ab hier obliegt dem Leasinggeber (meist realisiert durch Dritte) die weitere Verwertung zur Erzielung der „Abschlussrate“. Deswegen gelten hier vereinbarte Kriterien zum Zustand des Fahrzeuges bei Rückgabe.
Bei der Finanzierung dagegen sind diese erst einmal nicht so vorrangig – gleichwohl in aller Regel vorhanden. Denn auch hier dient das Fahrzeug weiterhin als Sicherheit für die noch nicht geleisteten Raten. Und wenn es das Fahrzeug nicht schafft diese ausstehende Summe inkl. Nebenkosten zu befriedigen, dann vollstreckt der Finanzier eben in anderes Vermögen des Schuldner. (Im Zweifelsfall ist dann nicht nur das Auto weg, sondern die Immobilie wird letztlich zwangsversteigert und das monatliche Einkommen gepfändet. Denn die Kreditinstitute verstehen hier keinen Spaß… Dividenden und so. Und natürlich die bunten Aktendeckel nicht vergessen. 😉)

Wie kann denn eigentlich ein Fahrzeug finanziert werden?
Nun, die einzelne Ausgestaltung überlasse ich liebe Zahlenakrobaten und komplizierten Algorithmen. Das ist nicht mein Job!
Im Wesentlichen gibt dir irgendein Dritter Geld, welches du selber nicht hast (oder gerade nicht aufwenden möchtest). Dafür zahlst du monatliche Raten, ggf. am Ende eine größere Summe (meist „Abschussrate“) und/oder am Anfang eine größere Summe (meist „Anzahlung“). Und da die Finanzierer auch von etwas leben wollen, zahlt man Zinsen auf die Summe.
Das Problem ist, dass niemand garantieren kann, dass diese Raten tatsächlich jeden Monat kommen und die Schlusszahlung tatsächlich auch so geleistet wird. Da nichts zu verschenken ist, will hier der Darlehnsgeber Sicherheiten haben. Diese können im Wesentlichen wie folgt aussehen:
a) Irgendeine unabhängige Sicherheit (Lebensversicherung, Immobilien, Sparkonten, etc.) oder
b) das Fahrzeug selbst. Hierbei gibt es wiederum zwei wesentliche Varianten:
b.1.) Das Fahrzeug wird zur Sicherheit dem Darlehnsgeber übereignet oder
b.2.) der Darlehnsgeber hat das Fahrzeug erworben und behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Abzahlung aller Kosten vor; vgl. § 449 BGB.
In beiden Fällen ist er aber Eigentümer!

Das ist unterm Strich soweit alles Inhalt der 2.-4. Fachsemester Jura. 😉

Im Übrigen unterscheiden sich hier herstellerseitiger Standardfinanzierung und Drittanbieter kaum. Jeder will und braucht Sicherheiten. Und diejenigen die darauf verzichten, sollte man lieber nicht mit ausbleibenden Raten verärgern.

Des Weiteren ist es bei solchen Diskussionen auch nie verkehrt, wenn man wenigstens die Fachtermini „Eigentümer“, „Besitzer“, „Halter“ und „Führer“ in Bezug auf das Fahrzeug grob auseinanderhalten kann. Jeder Punkt kann durch verschiedene Personen erfüllt sein.
Hinzu kommt, dass selbst der Begriff „Halter“ nicht zwingend einheitlich zu werten ist. Denn der Halterbegriff kann sich nach zivilrechtlichen Aspekten (insb. Haftung nach § 7 StVG) und öff.-rechtl. Aspekten (z.B. Halterbegriff als ein Teil des hoheitlichen Zulassungsaktes) unterschieden.
Zur Abgrenzung zwischen Eigentümer und Besitzer hatte ich zuvor bereits eine, sicherlich nicht allumfassende, aber hoffentlich verständliche, Kurzfassung abgegeben.

Was will der Dichter nun damit sagen?
In der Nuhr’schen Kurzfassung: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Schn.... halten!“
Oder im Langtext: Es hilft nicht bloße, wohlklingende Phrasen zu dreschen, wenn der Inhalt jedweder Grundlage entbehrt. Vielmehr sollte man sich erst einmal mit der Materie auseinandersetzen, darüber nachdenken und versuchen zu verstehen, bevor man öffentlich falsche Ratschläge gibt und gar andere diffamiert!
Es gibt leider allzu viele Leute, welche glauben, dass sie mit Halbwahrheiten und Irrglauben durch die Welt schreiten können.
Jedoch ist das gerade bei dieser Thematik nicht gänzlich unproblematisch. Der letzte Kandidat, welcher solche Ausführungen (zum wiederholten Male und entgegen mehrerer gerichtlicher Entscheidungen) äußerte und praktizierte, hat sich für die nächsten 4,5 Jahre Mietkosten „gespart“. Einen grünen Zweig in finanziellen Dingen wird er aller Wahrscheinlichkeit auch bis zu seinem Lebensende nicht mehr sehen. Dafür sorgen dann die Banken… und die „günstigen Finanzierer“. 😉

Für alle anderen:
Selbstverständlich gebietet es die Sorgfalt darauf hinzuweisen, dass die vorgezeichneten Ausführungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dementsprechend abschließende Richtigkeit beanspruchen – die Thematik ist sehr vielfältig und dementsprechend auch vielseitige in ihrer Ausgestaltung. Sie füllt daher sowohl in der Literatur, als auch in den Gerichtsarchiven ganze Regale.
Ich hoffe dennoch, dass es insgesamt eine halbwegs verständliche Ausführung zum Einstieg in diese Thematik ist.
Schlussendlich sollte jeder für sich die „Risiken und Nebenwirkungen“ abwägen und sich zur Not fachlich kompetente Hilfe dazuholen. Denn falsche Prognosen, Ausgangsgrundlagen oder sonstige Irrtümer lassen sich im Nachhinein nur selten korrigieren und kosten nahezu immer eine richtige Menge Lehrgeld. 😉

In diesem Sinne viel Spaß und Erfolg beim Fahrzeug“kauf“. Denn Autofahren ist zu schön um es sich mit Ärger vermiesen zu lassen.

udogigahertz, was ist so schlimm daran sich einzugestehen, dass man keinerlei Ahnung vom Leasing, oder von Eigentums- bzw. Halterverhältnissen hat?
Macht nämlich nix, ist nicht weiter schlimm.
Keiner weiß alles.
Wenn man dann bei so einem Thema die Backen hält, merkt noch nicht mal irgendjemand etwas von den vorhandenen Wissensdefiziten.
Peinlich wird es dann, wenn man versucht Dinge zu erklären, von denen man nicht den blassesten Schimmer hat und dann seine falschen Angaben von denen die es besser wissen um die Ohren gehauen bekommt.
In dieser Situation befindest Du dich gerade, hast dich allerdings selbst dorthin gebracht.

Zum Thema:
Bei monatlichen Kosten von 150€ summieren sich die gesamten Kosten über gerechnete 3 Jahre auf 5400€.
Darin enthalten ist alles außer Treibstoff.

Um die hier aufgestellte These "Privates Leasing lohnt sich nicht" zu belegen, bzw. zu widerlegen müsste man dies nun den Gesamtkosten z.B. bei einem Barankauf, einer klassischen oder einer Ballonfinanzierung gegenüberstellen.

Kommen dort geringere Kosten über 3 Jahre gesehen heraus war das Leasing finanziell nicht attraktiv.
Sind die Kosten höher, wäre das Leasing preisgünstiger gewesen.
Ohne es genau nachgerechnet zuhaben würde ich vermuten, man liegt selbst bei einem Barkauf rein von den Kosten her über der hier genannten Summe.

Dazu kommt natürlich die persönliche Situation (sind liquide Mittel vorhanden oder nicht, welche Haltedauer ist geplant, wie hoch ist der eigene Schadenfreiheitsrabatt u.s.w).
Würde ich mir ohnehin alle 2-3 jahre einen Neuwagen kaufen ist die Grundlage eben eine andere, als wenn ich meine Fahrzeuge üblicherweise gebraucht kaufe und dann 10 Jahre lang fahre.
Erst bei Gegenüberstellung aller möglichen Arten und der Berücksichtigung der persönlichen Situation ist eine Aussage möglich, welche der in Frage kommenden Finanzierungsarten die jeweils individuell "beste" ist.
Alles andere sind pauschalisierte Parolen die irgendwo mal aufgeschnappt wurden.
Wobei: "Lohnen" wird sich ein Neuwagen in den seltensten Fällen, egal wie er finanziert wird.

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