Leasing bei Sixt statt Gebrauchtwagen?

Hallo,

Ich habe intensiv nach günstigen Gebrauchtwagen gesucht. Allerdings wären bei mir die Versicherungskosten sehr hoch. Da ist mir das Komplettpaket von Sixt aufgefallen. Sixt bietet so wie ich das verstanden habe eine Vollkaskoversicherung für einen pauschalen Betrag an. Zudem habe ich dort wirklich attraktive Leasingraten gefunden und wollte euch fragen was ihr davon haltet?

Skoda Citigo 1,0 MPI 60PS inkl. Steuer, Versicherung und Wartung für 150€ pro Monat (36 Mon. 10tkm/p.a.)
Alternativ gibt es den Wagen auch als Erdgasversion für 200€ im Monat.

Was haltet ihr davon? Habe ich irgendwelche kosten übersehen? Welche kosten kommen grob für Überführung auf mich zu? Habe ich das mit der Versicherung richtig verstanden?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz



Leasing -grob gesagt- lohnt sich für Privatleute nicht, nur für Geschäftskunden, weil die die Leasingraten laufend mit ihren sonstigen Kosten steuermindernd absetzen können und ....... sie das gesparte Geld entweder anderweitig ins Geschäft stecken können oder dafür nicht auch noch einen Kredit bezahlen müssen.

...

Grüße
Udo

Wieso hält sich diese Behauptung so hartnäckig?

Leasing lohnt sich für Privatleute nicht.
kaufen lohnt sich auch icht
Finanzieren auch nicht

Was heißt denn "lohnt sich"?
Wenn sich was lohnen soll, dann muss ein Mehrwert entstehen.

Kauf ein Auto, fahre es und verkauf es wieder. Was hast Du also Mehrwert? Mobilität
Bezahlt hast Du laufende Kosten und die Differenz zwischen Anschaffung und Verkaufserlös + entgangene Zinsen (bei Anlage des Geldes statt Auto).

Finanziere ein Auto, fahre es und verkauf es wieder. Was hast Du also Mehrwert? Mobilität
Bezahlt hast Du laufende Kosten und die Differenz zwischen Anschaffung und Verkaufserlös + Zinsen der Finanzierung.

Lease ein Auto, fahre es und verkauf es wieder. Was hast Du also Mehrwert? Mobilität
Bezahlt hast Du laufende Kosten und die Leasinggebühr.

Gelohnt hat es sich niemals.
Für Privatleute wie auch für Firmen ist die Rechnung gleich, bei Gewerblichen kommen noch Steueraspekte dazu.

Was die günstigste Alternative ist, kann man nur mit spitzem Bleistift berechnen. Da gibts manchmal günstge Kaufangebote, gutes Leasing oder günstige Finanzierungen. Also helfen keine Plattitüden, die immer wieder falsch wiederholt werden sondern nur genaues Rechnen und Risiken abwägen.

Risiko bei Leasing ist die Rückgabe, da hat SIXT imho einen "Freibetrag" bei Rückgabe.
Risiko bei Kauf und Finanzierung ist identisch, der Verkaufserlös sinkt mit dem Zustand.

Also entscheide selbst, ich find SIXT interessant.

Viele Grüße

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Nur nochmal kurz zum KFZ-Brief und Eigentum. Eigentümer ist der, dessen Namen im Kaufvertrag steht. Der im KFZ-Brief eingetrage KANN auch ein ganz ganz anderer sein.

Gruß Meggs

Zitat:

Original geschrieben von norto



Zitat:

...
Ein gekaufter Wagen (selbst wenn der zu einem Teil finanziert wurde und die Bank den Brief als Sicherheit bekommt ändert sich an den Besitzverhältnissen nichts, der hinterlegte Brief dient nur der Sicherheit für die finanzierende Bank, dass das Auto nicht inzwischen heimlich verkauft werden kann, das Pfand also noch im Besitz des Kunden ist; bei Zahlungsschwierigkeiten kann die Bank das finanzierte Auto einfach abholen und verkaufen) ist nicht nur Besitz, sondern EIGENTUM! Damit kann der Besitzer/Eigentümer machen, was er will, er kann den Wagen pflegen wie er will, er kann damit zum Service fahren oder es auch sein lassen, er kann den Service in eine markenlose Werkstatt geben oder es selbst machen, er kann Veränderungen am Auto vornehmen ohne den Eigentümer, nämlich die Leasinggesellschaft zu fragen, es ist ja SEIN Auto!
...

Das kann man so nicht unkommentiert stehen lassen. Dafür ist es meinem Erachten nach zu verwirrend. Allerdings ist die Materie jedoch recht kompliziert und dürfte zwischenzeitlich sicherlich ganze Bücherregale füllen. Somit bleibt hier nur die schematische Kurzfassung - alles andere ist dem Laien eigentlich auch gleich.
Daher lässt sich, ohne Anspruch auf abschließende Vollständigkeit und Richtigkeit der wiisenschaftlichen Fehlerfreiheit, im Wesentlichen folgendes skizzieren:

a)
In aller Regel wird sich die Bank wohl das Kraftfahrzeug zur Sicherheit (für das Darlehn = Kredit) übereignen lassen. Diese Sicherungsübereignung ist eine Übereignung und damit wird die Bank zur Eigentümerin des Fahrzeuges. Der Käufer und Darlehnsnehmer ist dann auch nur noch der Besitzer des Fahrzeuges. Zudem erwirbt er auch ein Anwartschaftsrecht am Fahrzeug.
Da die Bank die Eigentümerin des Fahrzeuges ist, kann sie unter Aufkündigung des Darlehns- und Sicherungsabredevertrages dieses Fahrzeug herausverlangen und verwerten.
Der Brief wird von der Bank bis dahin nur verlangt um einen gutgläubigen Erwerb von Dritten zu verhindern. Ansonsten ist dieser auch bloß das Papier wert auf dem er gedruckt ist.

Exkurs:
Das Fahrzeug wird deswegen zur Sicherheit übereignet, weil sich ein "Faustpfand" für die Bank nicht lohnt. Denn hier müsste sie sich das Fahrzeug selbst hinstellen; also im Besitz haben (§1205 BGB). Die Sicherungsübereignung bietet dagegen die Möglichkeit des Besitzkonsitutes, so dass das Fahrzeug beim Darlehnsnehmer verbleiben kann; vgl. §§ 929,930 BGB.

b)
Die Bank hat ein nicht unerhebliches Interesse daran, dass die Sicherheit (ihr Eigentum) ihren Wert behält. Daher wird auch hier der Darlehnsnehmer in aller Regel verpflichtet sein, das Fahrzeug Vollkasko zu versichern, alle Wartungs- und Servicearbeiten (markengebunden) durchführen zu lassen, die übliche Instandhaltung und Pflege usw. usf. zu gewähren. Im Grunde gibt es hier kaum Differenzen zum Leasing. Schließlich sind beides für die Darlehnsgeber (Banken) nur Finanzierungsgeschäfte - also möglichst rentables Tagesgeschäft. 😉

Damit sind wohl auch bei herkömmlich finanzierten Fahrzeugen in aller Regel ungenehmigte Umbauten tabu. Schließlich kann jede(r) Umbau/Tuningmaßnahme den Wert der Sicherheit gefährden.
Und so sind auch Schäden am Fahrzeug zwar bei Rückgabe nicht sofort in Entgelt zu leisten... aber der erzielbare Erlös wird ebenso gemindert und war der Erlös bei der Zwangsverwertung nicht befriedigt, bleibt von der Darlehnsschuld fortbestehen.

c)
Damit unterscheiden sich Leasing und "herkömmliche Finanzierung" soweit erst einmal nicht wesentlich. Vielmehr ist hier lediglich die Folgeverwertung und die Nutzungsausgestaltung maßgeblich - wobei auch bei Finanzierungen Kilometerbegrenzungen nicht unüblich sind... der Werterhalt der Sicherheit halt.
Risiko ist ohnehin bei allen Anschaffungs- und Finanzierungsvarianten vorhanden. Selbst der Barzahler trägt Risiken... er muss bloß nicht zwangsläufig einem Darlehnsgeber Rede und Antwort stehen.

Fazit:
Ganz so schlimm ist Leasing auch für private Nutzer nicht. Ebenso wenig ist die herkömmliche Finanzierung über die "Hausbank" risiko- und nachteilslos. Alles hat eben Vor- und Nachteile.
Dem Themenstarter bleibt nur zu raten, sich alle Möglichkeiten mal durchrechnen zu lassen. Hiernach kann jeder für sich entscheiden, welche Variante für ihn persönlich vorteilhaft ist. Pauschale Aussagen hierzu sind jedenfalls kein Königsweg.

Ich kenne das so nicht, hatte vor Jahren nen dicken Batzen Geld vpn der Bank geliehn fürn auto, die wollte weder brief noch sonstwas, das geld bekahm ich so bar auf die hand.

Lag evtl daran das das meine Hausbank ist und weiss das ich regelmässig gut verdiene.

Zitat:

Original geschrieben von Mustang_GranTurismo



Ich kenne das so nicht, hatte vor Jahren nen dicken Batzen Geld vpn der Bank geliehn fürn auto, die wollte weder brief noch sonstwas, das geld bekahm ich so bar auf die hand.
Lag evtl daran das das meine Hausbank ist und weiss das ich regelmässig gut verdiene.

Genau diesen Umstand hatte ich ja auch angeführt, wobei es da noch Zwischenstufen gibt, vor allem, wenn man nur einen relativ kleinen Anteil der Kaufsumme finanzieren lässt.

Fall A, so wie bei dir (war bei mir auch mal der Fall): Die Bank, meistens die "Hausbank", bei der man auch sein Konto hat, seine Hausfinanzierung laufen hat usw. "kennt" den Kunden ganz genau, leiht ihm das Geld, wohl wissend, dass man das für ein neues Auto benötigt ........ und verlangt nichtmal den Brief als Sicherheit.

Fall B: Da der Anteil der Kreditsumme vom Kaufpreis relativ gering ist, verlangt die Bank nur den Brief als Sicherheit, verzichtet auf den Eigentumsvorbehalt bzw. auf die Übertragung des Eigentums.

Fall C: Der Kunde ist für die Bank "neu", wurde zwar schufamäßig abgeprüft, hatte aber sonst noch keine Geschäftsverbindungen mit eben dieser Bank UND der Finanzierungsanteil ist relativ groß, die Laufzeit lang, die Raten hoch ....... in dem Fall wird die Bank auf den Eigentumsvorbehalt bzw. gar die Übertragung/Abtretung der Eigentumsrechte verlangen.

Dazwischen mag es noch weitere Abstufungen geben, wie überall im Leben gibt es auch in solche Bankgeschäften kein Schwarz und Weiß, es gibt hingegen zahlreiche Grautöne dazwischen.

Allerdings davon, dass die Bank im Falle des Eigentumsvorbehaltes bzw. der Eigentumsübertragung sich das Recht herausnimmt, unmittelbar Einfluss auf die Haltung/Pflege/Wartung des Autos zu nehmen, habe ich noch nie gehört, wie wir hier aus berufenenem Juristenmund (norto) erfahren durften, da klaffen wohl juristische Formulierungen in gewissen kleingeschriebenen Vertragsklauseln und deren Befolgung in der Praxis weit auseinander, keine Bank der Welt interessiert sich nach Vertragsabschluss für den mit dem Kredit finanzierten Wagen ....... so lange jedenfalls nicht, wie die Raten pünktlich bezahlt werden.

Der Halter/Besitzer/Käufer/Kreditnehmer kann sich -pünktliche Zahlung seiner Raten vorausgesetzt- zwar nicht de jure, allerdings de facto als Eigentümer betrachten, was er ja nach der Bezahlung der letzten Rate ohnehin ohne weiteren formellen Rechtsakt sowieso wird.

Kurzfassung: Autokauf auf Raten = Besitzer/Käufer wird Eigentümer (wenn alle Raten bezahlt werden), Leasingnehmer = wird niemals Eigentümer, weil von Vertragsbeginn an feststeht, dass die vermietete Sache, das Auto zurückgegeben werden muss, und zwar in einem sehr guten, mängelfreien Zustand, stets gut gewartet werden muss und zwar nach Werksvorgabe ............ sonst drohen empfindliche Nachzahlungen bei Vertragsende.

Die Überprüfung dieser Vorgaben erfolgt natürlich auch bei Leasingfahrzeugen nicht kontinuierlich während der Leasingdauer, sondern am Schluss bei Rückgabe, ein Blick in das nur von Vertragswerkstätten abgestempelte Serviceheft in Verbindung mit einer peniblen Begutachtung des Wagens macht hier ein Umgehen der Pflegevorschriften nahezu unmöglich, während der Käufer eines Autos hier die Wahlfreiheit hat, am Ende der Laufzeit des Kreditvertrages interessiert das Auto die Kreditbank noch weniger als die berühmte Bohne, sogar während der Laufzeit ist denen der Zustand des finanzierten Autos sowas von egal, das glaubt man gar nicht ....... sofern nur immer die Raten bezahlt werden.

Grüße
Udo

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz



Zitat:

Original geschrieben von Mustang_GranTurismo



Ich kenne das so nicht, hatte vor Jahren nen dicken Batzen Geld vpn der Bank geliehn fürn auto, die wollte weder brief noch sonstwas, das geld bekahm ich so bar auf die hand.
Lag evtl daran das das meine Hausbank ist und weiss das ich regelmässig gut verdiene.
Genau diesen Umstand hatte ich ja auch angeführt, wobei es da noch Zwischenstufen gibt, vor allem, wenn man nur einen relativ kleinen Anteil der Kaufsumme finanzieren lässt.

Fall A, so wie bei dir (war bei mir auch mal der Fall): Die Bank, meistens die "Hausbank", bei der man auch sein Konto hat, seine Hausfinanzierung laufen hat usw. "kennt" den Kunden ganz genau, leiht ihm das Geld, wohl wissend, dass man das für ein neues Auto benötigt ........ und verlangt nichtmal den Brief als Sicherheit.

Fall B: Da der Anteil der Kreditsumme vom Kaufpreis relativ gering ist, verlangt die Bank nur den Brief als Sicherheit, verzichtet auf den Eigentumsvorbehalt bzw. auf die Übertragung des Eigentums.

Fall C: Der Kunde ist für die Bank "neu", wurde zwar schufamäßig abgeprüft, hatte aber sonst noch keine Geschäftsverbindungen mit eben dieser Bank UND der Finanzierungsanteil ist relativ groß, die Laufzeit lang, die Raten hoch ....... in dem Fall wird die Bank auf den Eigentumsvorbehalt bzw. gar die Übertragung/Abtretung der Eigentumsrechte verlangen.

Dazwischen mag es noch weitere Abstufungen geben, wie überall im Leben gibt es auch in solche Bankgeschäften kein Schwarz und Weiß, es gibt hingegen zahlreiche Grautöne dazwischen.

Allerdings davon, dass die Bank im Falle des Eigentumsvorbehaltes bzw. der Eigentumsübertragung sich das Recht herausnimmt, unmittelbar Einfluss auf die Haltung/Pflege/Wartung des Autos zu nehmen, habe ich noch nie gehört, wie wir hier aus berufenenem Juristenmund (norto) erfahren durften, da klaffen wohl juristische Formulierungen in gewissen kleingeschriebenen Vertragsklauseln und deren Befolgung in der Praxis weit auseinander, keine Bank der Welt interessiert sich nach Vertragsabschluss für den mit dem Kredit finanzierten Wagen ....... so lange jedenfalls nicht, wie die Raten pünktlich bezahlt werden.

Der Halter/Besitzer/Käufer/Kreditnehmer kann sich -pünktliche Zahlung seiner Raten vorausgesetzt- zwar nicht de jure, allerdings de facto als Eigentümer betrachten, was er ja nach der Bezahlung der letzten Rate ohnehin ohne weiteren formellen Rechtsakt sowieso wird.

Kurzfassung: Autokauf auf Raten = Besitzer/Käufer wird Eigentümer (wenn alle Raten bezahlt werden), Leasingnehmer = wird niemals Eigentümer, weil von Vertragsbeginn an feststeht, dass die vermietete Sache, das Auto zurückgegeben werden muss, und zwar in einem sehr guten, mängelfreien Zustand, stets gut gewartet werden muss und zwar nach Werksvorgabe ............ sonst drohen empfindliche Nachzahlungen bei Vertragsende.

Die Überprüfung dieser Vorgaben erfolgt natürlich auch bei Leasingfahrzeugen nicht kontinuierlich während der Leasingdauer, sondern am Schluss bei Rückgabe, ein Blick in das nur von Vertragswerkstätten abgestempelte Serviceheft in Verbindung mit einer peniblen Begutachtung des Wagens macht hier ein Umgehen der Pflegevorschriften nahezu unmöglich, während der Käufer eines Autos hier die Wahlfreiheit hat, am Ende der Laufzeit des Kreditvertrages interessiert das Auto die Kreditbank noch weniger als die berühmte Bohne, sogar während der Laufzeit ist denen der Zustand des finanzierten Autos sowas von egal, das glaubt man gar nicht ....... sofern nur immer die Raten bezahlt werden.

Grüße
Udo

bei mir war es 2/3 des preises was ich geliehen hatte, mittlerer 5 stelliger Bertrag. Die wollten nicht mal wissen welches auto ich kaufe.

Konnte nach Lust und Laune Umbauten machen, es Versichern wie ich will oder uach verkaufen und was anderes Kaufen usw, aners käme es auch nicht in Frage für mich

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Muss für eine 4-zeilige Antwort ein Fullquote von 40 Zeilen sein? Der TE fragt inzwischen nach einem 9 Jahren alten Smart mit 100tkm, quasi das Gegenteil eines Neuwagens!

Wenn ein Darlehnsgeber eine anderweitige, womöglich sogar "wertvollere" Sicherheit (also wertbeständiger, leichter vollstreckbar, o.ä.) bereits hat, wird er auch von einer Sicherungsübereignung absehen. Deshalb schrieb ich eingangs auch "in aller Regel...". Denn Sicherungsnehmer (hier der Darlehnsgeber) dürfen sich auch nicht übersichern; also erheblich mehr Sicherheiten haben als eigentlich zu sichern ist.

Um das im Einzelfall genau herauszufinden, lohnt sich ein Blick in die Grundlagen der Geschäftsbeziehung. Dort sind auch regelmäßig entsprechende Reglungen zu dieser Thematik ausgeführt.

Und wie Udo bereits ausführte, darf man nicht vergessen, dass nur ein Bruchteil aller Darlehnsbeziehungen zur Überprüfung kommt. Das ist nämlich erst dann der Fall, wenn etwas schief läuft - sprich: nicht mehr gezahlt wird. Das versuchen die meisten zu verhindern, das sonst im Ergebnis "alles weg ist".

Da sich der Themenstarter augenscheinlich anderweitig umsieht, dürfte die Thematik insoweit auch beendet sein

Zitat:

Original geschrieben von norto



Da sich der Themenstarter augenscheinlich anderweitig umsieht, dürfte die Thematik insoweit auch beendet sein

Ich nehme an, der Fragesteller hat sich hier vom reinen Leasingpreis blenden lassen, der glaubte wahrscheinlich wirklich, dass er außer den monatlichen Raten plus Sprit nix sonst hätte zahlen müssen.

Grüße
Udo

Was hätte er den bei dem Paket außer den Raten plus Sprit noch zahlen müssen? Mal abgesehen von Kleinzeug wie Wagenwäsche oder nen Duftbaum.

Würde mich auch interessieren, udogigahertz!

Welche kosten wären deiner Meinung nach denn noch zusätzlich angefallen?

würde mich nicht wundern, wenn er vom "klassischen" Leasing ausgeht, wo i.d.R. noch die Kosten für Steuer und Versicherung vom LN zu tragen sind...

Also in der Tat habe ich eine zeitlang nicht mitgelesen, da es abschweifte und keine infos für mich gab.
Nun habe ich alles nachgeholt.
Ich habe mich immer noch nicht entschieden. Mit Gebrauchtwagen hat es bisher auch nicht geklappt 🙁
Ein Nachteil der Vollkasko bei Sixt sind die 1000€ Selbstbeteiligung.
Ich werde mich weiterhin umschauen.

Du kannst ja statt über Sixt auch selbst eine VK abschließen ohne SB. Ist alles nur ein Rechenspiel...

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