Leasing bei Sixt statt Gebrauchtwagen?

Hallo,

Ich habe intensiv nach günstigen Gebrauchtwagen gesucht. Allerdings wären bei mir die Versicherungskosten sehr hoch. Da ist mir das Komplettpaket von Sixt aufgefallen. Sixt bietet so wie ich das verstanden habe eine Vollkaskoversicherung für einen pauschalen Betrag an. Zudem habe ich dort wirklich attraktive Leasingraten gefunden und wollte euch fragen was ihr davon haltet?

Skoda Citigo 1,0 MPI 60PS inkl. Steuer, Versicherung und Wartung für 150€ pro Monat (36 Mon. 10tkm/p.a.)
Alternativ gibt es den Wagen auch als Erdgasversion für 200€ im Monat.

Was haltet ihr davon? Habe ich irgendwelche kosten übersehen? Welche kosten kommen grob für Überführung auf mich zu? Habe ich das mit der Versicherung richtig verstanden?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz



Leasing -grob gesagt- lohnt sich für Privatleute nicht, nur für Geschäftskunden, weil die die Leasingraten laufend mit ihren sonstigen Kosten steuermindernd absetzen können und ....... sie das gesparte Geld entweder anderweitig ins Geschäft stecken können oder dafür nicht auch noch einen Kredit bezahlen müssen.

...

Grüße
Udo

Wieso hält sich diese Behauptung so hartnäckig?

Leasing lohnt sich für Privatleute nicht.
kaufen lohnt sich auch icht
Finanzieren auch nicht

Was heißt denn "lohnt sich"?
Wenn sich was lohnen soll, dann muss ein Mehrwert entstehen.

Kauf ein Auto, fahre es und verkauf es wieder. Was hast Du also Mehrwert? Mobilität
Bezahlt hast Du laufende Kosten und die Differenz zwischen Anschaffung und Verkaufserlös + entgangene Zinsen (bei Anlage des Geldes statt Auto).

Finanziere ein Auto, fahre es und verkauf es wieder. Was hast Du also Mehrwert? Mobilität
Bezahlt hast Du laufende Kosten und die Differenz zwischen Anschaffung und Verkaufserlös + Zinsen der Finanzierung.

Lease ein Auto, fahre es und verkauf es wieder. Was hast Du also Mehrwert? Mobilität
Bezahlt hast Du laufende Kosten und die Leasinggebühr.

Gelohnt hat es sich niemals.
Für Privatleute wie auch für Firmen ist die Rechnung gleich, bei Gewerblichen kommen noch Steueraspekte dazu.

Was die günstigste Alternative ist, kann man nur mit spitzem Bleistift berechnen. Da gibts manchmal günstge Kaufangebote, gutes Leasing oder günstige Finanzierungen. Also helfen keine Plattitüden, die immer wieder falsch wiederholt werden sondern nur genaues Rechnen und Risiken abwägen.

Risiko bei Leasing ist die Rückgabe, da hat SIXT imho einen "Freibetrag" bei Rückgabe.
Risiko bei Kauf und Finanzierung ist identisch, der Verkaufserlös sinkt mit dem Zustand.

Also entscheide selbst, ich find SIXT interessant.

Viele Grüße

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Bin mir nicht Sicher ob er komplett Irrt -
wenn ich mich richtig erinnere, gabs ein Beispiel von unserem Dozenten vor einer Weile, das der Sichtweise
von Dr. Mabuse eigentlich entsprechen würde....

Er irrt ja nicht in Bezug auf die Sachlage, sondern in der Nutzung der Hände 😉

achso 😁

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz


Wie man nun unschwer erkennen kann, bleibt mein letzter Beitrag, sehr sachlich geschrieben wiewohl den Ausführungen des Nutzers "norto" total widersprechend, völlig unbeachtet.

Das bestärkt leider meine Ansicht, dass man in Foren leider nicht zur Kenntnis genommen wird, wenn man sachlich und argumentativ bleibt, man MUSS leider mit Kraftausdrücken um sich werfen, damit das Geschriebene Beachtung findet.

Schade, aber so ist das nun mal.
...

Udo, bloß weil deine geistigen Ergüsse nicht unverzüglich kommentiert werden, heißt es noch lange nicht, dass es a) richtig ist und b) weiterhin unkommentiert bleibt. Es gibt eben Leute, die sowohl ein Sozial- als auch Arbeitsleben haben. Zudem gefährdet es doch erheblich die Nachtruhe – ich wäre vor Lachen nicht in den Schlaf gekommen.

Um dies auch gleich vorwegzunehmen und unter der Klarstellung, dass ich davon sonst recht wenig halte (aber es muss wohl in öffentlichen Foren sein, wenn ein Troll einen auf Pippi Langstrumpf macht)… aber welche zivilrechtlichen Examensergebnisse kannst du denn vorweisen? (Mehr als 3,9 werden es wohl kaum sein! Dafür sind die Lücken in den zivilrechtlichen Grundlagen schlichtweg zu massiv. Aber dazu folgend nähere Ausführungen.)

Und nun der Übersichtlichkeit wegen der Reihe nach:

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz



Zitat:

Original geschrieben von norto



Explizit zu Udo:
Es gibt immer das WAS und das WIE bei einer Diskussion. WAS wird an der anderen Ansicht kritisiert und WIE wird diese Kritik geäußert.
Für eine sachliche Diskussion hast du dich eigentlich schon mit diesen Zeilen

Nehmen wir doch einmal folgende deiner Thesen auf. Die Bank bekommt den Brief, damit sie das Auto bei dir abholen kann.

Was will uns die Geschichte aus Onkel Nortos Märchenstunde nun sagen? Genau, der Brief ist erst einmal nur ein Stück Papier. Da bedruckt, sogar wertloser als Blanko.

Ach so, darum möchte die Bank den Brief haben, weil der nix wert ist ........ wertloser als ein Stück blanko-Papier. Ja genau, so wird es sein.

Deine Behauptung, dass "in der Regel" die finanzierende Bank per Abtretungserklärung das Eigentum am zu finanzierenden Auto erwirbt und dann somit darüber nach Belieben verfügen kann, ist Unsinn, und zwar hanebüchener Unsinn!

Du solltest doch bitte zunächst einmal lesen und danach versuchen zu verstehen, was ich geschrieben habe bevor du vollkommen unqualifiziert antwortest.

Ich habe bereits mehrfach ausgeführt, dass die Zulassungsbescheinigung – Fahrzeugbrief – von der Bank einbehalten wird um einen gutgläubigen Erwerb des Fahrzeugs durch einen Dritten von dir als unberechtigten (da nicht Eigentümer und Verfügungsberechtigter) verhindert wird. Lies dazu § 932 II BGB.
Das ist der wesentliche Grund. Mehr kann die Bank mit dem bedruckten Papier nichts anfangen. Deswegen ist er auch wertloser als ein Blankoschein, der auf den Schwarzmarkt durchaus gute Preise erzielen kann. (Aber denk’ an die bunten Akten.)

Des Weiteren kann man Eigentum nicht abtreten. Die gesetzlichen Maßgaben zur Abtretung regeln die §§ 398 ff. BGB. Dort steht legaldefiniert im § 398 S. 1 BGB etwas von einer Forderung, die auf einen anderen übertragen werden kann.
Das ergibt sich auch aus dem Aufbau des Gesetzes. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in fünf Bücher unterteilt: Allg. Teil (1.), Schuldrecht (2.), Sachenrecht (3.), Familienrecht (4.) und Erbrecht (5.). Wie unschwer zu erkennen ist, sind die Regelungen zur Abtretung im schuldrechtlichen und das Eigentum im sachenrechtlichen Teil. (Jurastudium, 1. Semester!)

Zitat:

WENN eine Bank darauf besteht, was ihr gutes Recht ist, denn in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, dann ist das immer so formuliert, dass der Kreditgeber seine Rechte aus diesem Vertrag nur dann geltend machen wird, WENN der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät, wobei da meist eine einmalige Nichtzahlung oder verspätete Zahlung einer Rate noch nicht ausreicht, meistens werden da Fristen eingeräumt.

Diese Eigentumsübertragung, FALLS denn eine gemacht wird, wird also nur wirksam im Fall der Fälle, hat also vorsorglichen Charakter.

Im Streitfall hat es so die finanzierende Bank natürlich viel leichter, nicht nur an das Auto an sich zu kommen (das wird dann von darauf spezialisierten Firmen still und heimlich abgeholt), und es abzumelden, vorübergehend stillzulegen, denn den Brief dafür hat sie ja schon (darum wollen die immer den Brief haben, von wegen: wertloses Stück Blankopapier!), sondern die Bank kann dann auch verzugslos das Auto weiterverkaufen, denn dann tritt der Eigentumsvorbehalt im Kreditvertrag in Kraft.

Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland herrscht Vertragsfreiheit – keine Narrenfreiheit (wobei hier scheinbar doch zu viele Ausnahmen existieren).

Leider sehen von solchen Maßgaben die populistischen Sendungen à la „Die Autoeintreiber“ ab. Sei’s drum… spaßig ist es trotzdem. Traurig wird es erst, wenn das wahl- und geschäftsfähige Menschen für bare Münze nehmen. (Aber hier muss ich mich in Hinblick auf meine Verpflichtungen ggü. dem Dienstherren zurückhalten.)

Dem ungeachtet steht den meinigen vorherigen Ausführungen nichts entgegen. Es verdeutlich nur, dass du entweder des Lesens oder des Verstehens nicht mächtig bist. Denn dort steht geschrieben, dass auch bei Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung Sicherungsabreden zwischen den Darlehnsgeber und dem Darlehnsnehmer bestehen. Diese regeln dann die jeweilige explizite Ausgestaltung. (Gilt im Übrigen auch für Immobiliarsicherheiten.)

Zitat:

Ohne diesen Eigentumsvorbehalt im Falle des Zahlungsverzuges könnte der im Brief eingetragene Besitzer (man beachte den Unterschied, den ich hier mache!) hier der Bank Schwierigkeiten machen, der könnte bei Gericht Einspruch einlegen, was dann zu Verzögerungen führen würde, die den Restwert des Wagens noch weiter senken, dann muss die Bank erst vor Gericht beweisen, dass der Besitzer ihr soundsoviel Geld schuldet, der Richter könnte zu dem Schluss kommen, dass die Bank ihm den Wagen nicht wegnehmen darf, denn der Besitzer benötigt ihn um zur Arbeit zu kommen, das Gericht könnte eine Teilzahlung der Restschulden anordnen oder vermitteln ........

Darum wäre dieser Eigentumsvorbehalt im Kreditvertrag für die finanzierende Bank schon sehr förderlich.

Ich beachte den Unterschied in deiner Episode. Leider hast du dich – wieder einmal – verraten, dass du keine Ahnung von der Materie hast. Im Brief ist kein Besitzer (vgl. §§ 854 ff. BGB) eingetragen. Der Brief weist nur den Halter aus. Nichts anderes! Und deine Eigentumsgedanken widerspricht er sogar ausdrücklich. Sofern er bei dir nicht in der Bank liegt, nimm ihn dir zur Hand und lies mal den Hinweis auf Zeile Ziff. C.4c. Aber ich zitiere auch gerne.

“Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen.“

Warum steht diese Zeile wohl in einem Dokument, welches lediglich den hoheitlichen Akt der ordnungsgemäßen Zulassung eines Fahrzeuges dokumentieren soll? (Hier hilft vielleicht auch ein Blick in die Geschichte. Das BGB ist am 1.1.1900 in Kraft getreten. Soweit ich mich erinnere, gab es damals keine Europäische Gemeinschaft. Aber die rechtlichen Erwägungen sind ohnehin Inhalt des 3. Fachsemesters des Studiums der Rechtswissenschaften.)

Kommen wir wieder zum Wesentlichen. Schön das du das Schlagwort Eigentumsvorbehalt einbringst. Das ist bei mir zuvor doch etwas zu kurz gekommen.
Schlagen wir doch alle mal gemeinsam § 449 BGB auf und lesen. Dort steht im ersten Absatz geschrieben: „Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung übertragen wird.“ Was wollen uns diese Worte (abgesehen vom akademischen Streit über die explizite Einordnung) in Hinblick auf deine Gedanken sagen?
Var. 1) Demnach hat die Bank den Eigentumsvorbehalt. Somit ist sie Eigentümerin und der Darlehnsnehmer zahlt das Fahrzeug (= bewegliche Sache) noch ab. Dann hat er allerdings auch noch kein Eigentum. Dieses gibt es schließlich erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung (= Bedingungseintritt). Vorausgesetzt die Banken verschenken kein Eigentum, welches sie absichern soll… aber das wäre mir neu.
Var. 2) Wenn der Darlehnsnehmer Eigentümer des Fahrzeuges ist, erwirbt die Bank unter Eigentumsvorbehalt. Aber warum sollte die Bank vom Darlehnsnehmer ein Auto erwerben wollen. Geld sollten sie eigentlich genug haben (sonst drohen wieder bunte Akten).
Beide Varianten ergeben schlichtweg keinen Sinn! Das heißt, es ist schlichtweg Stuss!

Gehen wir aber mal dennoch davon aus, dass sich die Bank das Fahrzeug hat nur unter der Bedingung des Zahlungsausfalls übereignen lassen. Das geht durchaus. Aber warum sollte sie sich ohne Not in eine schlechtere Lage begeben? Warum sollte sie auf die Position der Eigentümerin verzichten und sich der Beweislast des Bedingungseintrittes unterwerfen? Das Risiko des Prozessverlustes ist schlichtweg zu hoch um solch’ einen Anfängerfehler zu begehen.

Zitat:

Aaaber ...... und das ist der Punkt: So lange die Raten bezahlt werden, bleibt der Halter (gehen wir mal von einem privaten Halter aus) nicht nur Besitzer, sondern auch Eigentümer dieses Autos. Die Bank interessiert sich für das Auto weniger als für einen feuchten Kehricht, was der Besitzer/Halter/Eigentümer damit macht. Verkaufen kann ers ja nicht, dazu müsste er erstmal die Restschulden bezahlen, dann erst geben die Kreditinstitute den Brief heraus (nochmal: Warum eigentlich? So ein Kfz.Brief ist ja deiner Meinung nach nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt ist).

Er kann diesen Wagen aber so behandeln, als wäre es sein Eigentum, was er ja auch ist.

Glaubst du ein Leasinggeber interessiert sich während der Laufzeit um das Leasinggut? Gewiss nicht. Die haben wirklich besseres zu tun. Aber auch diese tatsächliche Handhabe ändert nichts an der rechtlichen Grundlage. Wer nicht Eigentümer einer Sache ist, kann damit nicht nach Gutdünken verfahren. (Und dass man auch bei einem finanzierten Fahrzeug nicht Eigentümer ist, sollte inzwischen mehr als klar geworden sein, wenn man mal halbwegs aufmerksam liest. Aber auch bei einem bloßen Anwartschaftsrecht der Bank, wie es bei einer bedingten Übereignung zur Sicherheit der Fall wäre, dürfte dieses nicht beeinträchtigt werden. Wer will schon gegen Sicherungsabreden [= Verträge] verstoßen?)

Zitat:

Analogie zum Haus: Fast jeder muss sein Wohneigentum zum Großteil von einer Bank finanzieren lassen, dennoch ist der der Eigentümer von Haus und Grundstück. Damit die finanzierende Bank zu ihrem Geld kommt, lässt sie von einem Notar die Schuld im Grundbuch amtlich eintragen, dennoch wird die Bank keinesfalls Eigentümerin des Grundstücks, sie ist lediglich Gläubiger. Erst wenn die Bank bei einer Zwangsversteigerung dieses Objekt meist sehr günstig erworben hat, wird sie Eigentümerin.

Tada… meine absolute Lieblingsstelle. Bist du dir wirklich sicher, dass du juristische Grundkenntnisse (ggf. ein Staatsexamen) hast?

Fahrzeuge (allein und für sich genommen) sind bewegliche Sachen (= Mobiliarsachenrecht) und Grundstücke sind unbewegliche Sachen (= Immobiliarsachenrecht). Da allein der Erwerb beider getrennt voneinander geregelt ist (vgl. §§ 929 ff. BGB für Mobilien und §§ 873 ff. BGB für Immobilien), wird es wohl massive Unterschiede bei beiden geben. Das sollte selbst dem Laien einleuchten, dass (der alte) Gesetzgeber den deiner Ansicht nach selben Inhalt nicht zweierlei Art regeln würde.
Da in deiner Welt, entgegen dem Typenzwang (Grundlage! Link zum groben Überblick ), Grundstücke und Fahrzeuge gleichzusetzen sind, frage ich mich, warum du bei deinem finanzierten Fahrzeug keine Hypothek oder noch deutlicher Grundschuld eingetragen hast? Kann es sein, dass es diese Sicherungsmittel für Fahrzeuge nicht gibt? Liegt wahrscheinlich auch daran, dass es für Kraftfahrzeuge keinen öffentlichen Rechtsscheinträger, wie es bspw. das Grundbuch ist (vgl. §§ 891 ff. BGB), gibt.

Eine detaillierte Ausführung würde schlichtweg den Rahmen sprengen. Denn die Ausführungen dazu überflügeln sogar die Ausführungen zu den Sicherungen bei (Kfz-) Finanzierungen.

Zitat:

… So lange die Beiträge gezahlt werden, gilt der Halter als Besitzer und Eigentümer, der mit seiner Sache machen kann, was er will, außer Verkauf des Autos. …

Halter, Besitzer, Eigentümer… was denn nun? So viele Felder hat der „Fahrzeugbrief“ gar nicht.

Ich stelle mir das echt witzig vor, wenn der Besitzer darin eingetragen wäre. Dann müsste jedes Mal, wenn jemand anderes das Auto mit Sachherrschaftswillen die Sachherrschaft am Fahrzeug übernimmt (= unmittelbarer Besitz, denn es gibt auch verschieden Besitzformen!) eine Änderung eingetragen werde – entgeltlich, versteht sich. (So könnte man wahrscheinlich alle Steuern abschaffen. Allein diese Gebühren dürften den Staat refinanzieren.)

Und warum genau darf jetzt der Eigentümer, also derjenige, der mit der Sache tun und lassen kann, was er will (stimmt so im Übrigen auch nicht, vgl. Art. 14 II 1 GG sowie zahlreiche andere Bestimmungen), die Sache nicht veräußern? Weißt du wahrscheinlich auch nicht so genau, gell. 😉

Zitat:

… Leasing ist ja nur das englische Wort für Miete, man mietet das Auto anstatt Eigentum daran zu erwerben.

Und wieder offenbaren sich massive Lücken. Dieses Mal im schuldrechtlichen Teil – immerhin Abwechslung. 😁

Um es kurz zu machen, schau dir doch mal bitte die §§ 535 ff. BGB an und sage mir dann, was genau einen Mietvertrag charakterisiert. Als kleiner Tipp: § 535 I 2 BGB: „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“
Ja, du liest richtig. Der Erhalt ist Vermietersache. Wollen das Leasinggeber? Nein! Deswegen gibt es Leasingverträge… diese sind aber Verträge eigener Art. (Jurastudium, 2. oder 3. Semester)

Zitat:

… Natürlich mag es Fälle und Situationen geben, in denen so ein Leasing günstiger kommt als der Kauf, das muss jeder für sich entscheiden. Dennoch bleibt immer die große Unbekannte Restwert!

Und wieso gibt es dann Kilometerleasing?

Zitat:

Auch der Leasinggeber muss und will ja Geld verdienen, zu verschenken hat auch der nichts, dass Leasing überhaupt günstig sein kann, liegt auch daran, dass die Leasinggeber ihre Fahrzeuge per Großeinkauf sehr günstig erwerben können und sie einen Teil dieses Rabattes an ihre Kunden weitergeben, dennoch bleibt das Risiko bei der Schlussabrechnung eine dicke Rechnung präsentiert zu bekommen.

Und finanzierende Darlehnsgeber sind Wohltäter, oder wie?

Und ob man nun das Risiko einer Schlussabrechnung trägt oder das Verwertungsrisiko durch freihändige Veräußerung eines Gebrauchtwagens, sind rein rechtlich (und in gewisser Weise auch wirtschaftlich) gesehen gleich. Aber hierzu dürfen sich die dazugehörigen Sachkundigen gerne ausgiebig auslassen.

Zitat:

...
Das macht einen solchen Vertrag unkalkulierbar, wenn z. B. das Auto mit dem Motor, der Ausstattung und der Farbe, die heute Mode sind, aber in drei Jahren eben nicht mehr, ausgestattet ist, dann trägt der Leasingnehmer auch noch das Wiederverkaufsrisiko.

Und wenn du jetzt eine uni-rote S-Klasse mit Stoffsitzen orderst (sofern es so etwas überhaupt gibt) und finanzierst, dann bleibst du darauf genauso sitzen. Der Wertverlust ist irgendwie genauso unkalkulierbar.

Zitat:

Ich meine, hier machen sich die Leute was vor, reden sich da was schön.

Spieglein, Spieglein an der Wand, welchem Udo fehlt der Verstand, Offensichtliches zu verstehen und endlich von Beiträgen unqualifizierter Art abzusehen?!

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz


Ach, und du meinst, dass ihr recht habt, die ihr meint, ein gekauftes und teilweise von einer Bank finanziertes Auto ist Eigentum der Bank? Die Bank könne darüber nach Belieben bestimmen, weil sie ja Eigentümer wäre? Man müsse, hat man vor, Veränderungen daran vorzunehmen, erstmal die Bank fragen?

Dann trifft es auch nicht zu, dass es in Deutschland praktisch keine privaten Hauseigentümer gibt? Alle Privathäuser sind Eigentum der Banken?

Und genau das ist ja der Gag an der ganzen Sache. Fahrzeuge (= Mobilien) und Grundstücke (= Immobilien) haben vollkommen andere Rechtsgrundlagen.

Das ist aber auch fies vom Gesetzgeber, dass er dich hier so linkt!

Zitat:

Dann frage ich mich allerdings, wozu es diese Grundbücher gibt und Notare, bei denen man den Hauskauf samt den Schuldenlasten eintragen lassen muss, ist doch total überflüssig sowas, wenn die Häuser sowieso den Banken gehören, so lange man sie nicht vollständig abbezahlt hat?

Und genau deshalb haben die finanzierenden Banken auch kein Interesse an dem Eigentum der Immobilien. Das kostet sie nur unnütz. Deswegen gibt es

Grund

pfandrechte. Diese gelten aber nicht für Mobilien.

Frag’ mal bei Gelegenheit den Notar deines Vertrauens. Vielleicht hat er ja Lust und Zeit dir einen weiterführenden Crashkurs zu den zivilrechtlichen Grundlagen zu geben.

Zitat:

Selten so einen blöden Quatsch gelesen, den ihr hier verzapft .........

Aber glaubt ruhig weiter an eure Märchen ......

Irgendwie musst du dich hier vertippt haben. Es müsste es aus deiner Sicht doch vielmehr folgendermaßen lauten:

Zitat:

"Selten so einen blöden Quatsch gelesen, den ich hier verzapft .........
Aber ich glaub’ ruhig weiter an meine Märchen ......"

Fazit:

Irgendwie hat es schon seine Berechtigung, dass man jahrelang ein rechtswissenschaftliches Studium nebst Staatsprüfungen sowie ein weiteres jahrelanges Referendariat nebst Staatsprüfungen absolvieren muss, bevor man auf die Menschheit als Volljurist (mit Befähigung zum Richteramt) losgelassen wird.
Leider impliziert dieser Umstand, dass man sich eben nicht mal eben in 2-3 Stunden mit Google das notwendige Wissen aneignen kann. Dies wiederum hat zur Folge, dass man einfach mal die Füße und Klappe stillhalten sollte, wenn man keine Ahnung hat. Denn falscher Rat ist für alle Beteiligten sehr unschön.

Daher belass’ es lieber bei deinen bisherigen Ausführungen – nicht dass du dich noch mehr blamierst (sofern das überhaupt noch geht).
Solltest du und auch andere Nutzer dem nicht folgen, gebietet es doch der Mindestanstand an Sachlichkeit für eine Diksussion, dass du deine rechtlichen Ausführungen substantiierst. Normenzitate oder andere Quellen sind dafür durchaus sehr hilfreich.

Abschließend möchte ich darauf verweisen, dass auch meine Ausführungen gewiss keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Es sollte jedoch aufgrund meiner Ausführungen jedermann ersichtlich sein, dass ein gewisser Nutzer sich zwar ausgiebig exponiert, aber die Substanz eher mager ist. Diese wird auch durch Wiederholungen nicht stärker.
Ich möchte mich auch dafür entschuldigen, dass der Text durchaus noch diverse Fehler enthalten könnte. Der Umfang ist schlichtweg zu groß für die gebotene Kürze der Zeit.

Im Übrigen werde ich wohl heute kaum noch zu einer erneuten Ausführungen kommen. Ich muss jetzt noch ein Fachvortrag vorbereiten. (Mal sehen, ob mir jemand die Vorhaltung mangelnder jur. Kenntnisse macht. 😁)

EDIT:
Ich sehe die Polemik ein und entschuldige mich dafür vorsorglich. Den "schlimmsten" Teil habe ich mal vorsorglich abgeändert... man will ja unnötigen Ärger vermeiden. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen



Nochmal, nur weil du beleidigend wirst und die selben Fehler wiederholst werden sie nicht richtig. Du kennst nichtmal den Unterschied zwischen Eigentümer und Halter und willst hier den Experten spielen, wobei spielen sehr treffend ist. Jeder der nur ein minimales Verständnis der Sachlage hat schlägt die Hände über dem Kopf zusammen bei deinen Ausführungen, ganz zu Schweigen davon, dass sie dem TE gar nicht weiterhelfen!

Na ja, dann wollen wir mal, Wikipedia sagt zum Eigentumsbegriff folgendes aus:

Zitat:

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lat. proprietas zu proprius „eigen”) bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.[1] Merkmale moderner Formen des Eigentums sind die rechtliche Zuordnung von Gegenständen zu einer natürlichen oder juristischen Person, die Anerkennung der beliebigen Verfügungsgewalt des Eigentümers und die Beschränkung des Eigentümerbeliebens durch Gesetze.[2] Eigentum ist in den meisten Verfassungen als Grundrecht geschützt, aber nicht inhaltlich bestimmt. Der materiale Gehalt des Eigentums ergibt sich aus einer Vielzahl von Gesetzen (Bodenrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Denkmalschutz, Umweltrecht, Steuergesetze etc.; als Besonderheit: Tierschutz) oder gerichtlichen Präzedenzfällen. Man spricht daher auch von Eigentum als einem „Bündel von Rechten und Berechtigungen“, das die Beziehungen und das Handeln zwischen Personen symbolisiert.[3] Der Gehalt des Eigentumsbegriffs ist nicht statisch und naturgegeben, sondern entwickelt sich im Laufe der Zeit durch die gewohnheitsrechtliche Praxis, Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentümer

Der Begriff "Eigentum" unterliegt also laufender Anpassung an die jeweils geltenden Gesetze, die das regeln, über diese Begrifflichkeit könnte man vortrefflich Doktorarbeiten schreiben ohne zu einem abschließenden Urteil zu kommen.

Aber hier sind anscheinend alles nur superkluge Leute unterwegs, die eine juristische Ausbildung und mehrere Doktortitel besitzen, ihr wisst das alles.

Kommen wir nunmehr zu dem eigentlichen Begriff, der hier wohl Anwendung findet, nämlich der Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht. Wikipedia meint dazu folgendes:

Zitat:

Der Eigentumsvorbehalt ist die Übergabe einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung (in Deutschland nach § 449 Abs. 1 und § 929, § 158 Abs. 1 BGB). Der Eigentumsvorbehalt prophezeit einen zukünftigen Eigentumserwerb des Vorbehaltskäufers an einer beweglichen Sache, auf den der Vorbehaltskäufer einen obligatorischen Anspruch hat. Der Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung der kaufrechtlichen Ansprüche auf Übereignung der Kaufsache und Berichtigung der Kaufpreisverbindlichkeit (Sicherungstreuhand).

Und weiter wird dazu ausgeführt:

Zitat:

Der Eigentumsvorbehalt ist wegen der Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung nur bei Fahrnis (bewegliche Sachen) möglich. Bei Grundstücken tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts die Auflassungsvormerkung. Die Sicherungsfunktion des Eigentumsvorbehalts beruht darauf, dass nach dem Trennungsprinzip (auch: Abstraktionsprinzip) der durch das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft begründete Anspruch des Käufers auf Übereignung der Kaufsache und die erst durch das sachenrechtliche Verfügungsgeschäft übergebene Sache (als vom Kauf verschiedene Übereignung), rechtsgeschäftlich einstweilen auseinanderfallen können. Durch den Eigentumsvorbehalt wird die Wirksamkeit der dinglichen Rechtsübertragung an die Erfüllung schuldrechtlicher Pflichten gebunden. Von so einer Bindung darf jedoch nicht ohne weiteres ausgegangen werden, da das Trennungsprinzip unzulässig eingeschränkt wäre, wenn das Bestehen eines Bedingungszusammenhangs die Regel wäre[1].

Alles klar? Wer hat das verstanden? Mal ehrlich jetzt ..... tja die Beschäftigung mit juristischen Formulierungen ist so ne Sache, nicht immer auf Anhieb zu verstehen. Es geht aber darum, dass zwar der zukünftige Eigentümer und jetzige Besitzer (der nicht mit dem Halter identisch sein muss) so lange nicht den Eigentumstitel erwirbt, bis er den Kredit dafür bezahlt hat, insofern hattet ihr ja rein formaljuristisch durchaus Recht, der über Kredite finanzierte Wagen ist (noch) nicht im vollständigen Eigentum des Besitzers/Halters/Käufers, was aber nur rein formaljuristische Aspekte hat, im Normalfall hat dieser Eigentumsvorbehalt keinerlei Auswirkungen, alles, was man wissen muss, ist, dass man den Wagen erst dann weiterverkaufen kann, wenn man den Kredit voll abbezahlt hat und den Brief zugesandt bekommen hatte.

Ansonsten kann man sich durchaus als "Eigentümer" betrachten, denn das Auto wird ja mit jeder Rate, die bezahlt wird, mehr und mehr Eigentum des Besitzers/Halters/Käufers.

Interessant wird es bei einer Privatinsolvenz des Käufers, dann kann die Bank das Auto aus der Konkursmasse herausziehen und selber verwerten.

Also für den normalen Sprachgebrauch und auch im praktischen Alltag kann sich der Käufer eines per Kredit mit Eigentumsvorbehalt gekauften Autos als Eigentümer betrachten, so lange die Raten bezahlt werden.

Beim Leasingauto ist das eben grundsätzlich anders, mit den Leasingraten bezahlt man nur die Nutzung/Abnutzung des gemieteten Autos.

Aber wahrscheinlich kommen jetzt entweder keine Kommentare oder wieder nur herablassende Bemerkungen, dass das alles nicht stimmt.

Grüße
Udo

Na,

da hat norto natürlich wieder voll daneben gegriffen und sicher keine Ahnung vom wahren Leben!
Wahrscheinlich hat er jahrelang an Unis rumgehangen und Bücher gelesen, ein echter NERD, eben so einer, den keiner mag und der keine Weiber abkriegt

Sonst wüsste der Wichtigtuer, dass man das nicht einfach so googelt. Nein deutsches Recht liest man mal eben bei Wikipedia nach. Selbst deutsche Gesetzbücher, die er so wichtigtuerich (irgendwie muss man das lange Studium doch rechtfertigen) zitiert, sind sicher ungeeignet, unser Rechtssystem zu erklären. Da ist Wikipedia doch wesentlich besser.

Jetzt glaubts doch endlich, der Udo ist der Checker!

Ich möchte Dir sehr danken, ich sitz heute etwas fertig vom Arbeiten (blöde Angewohnheit, ich weiß) in einem langweiligen Hotel. Und Du unterhälst mich sehr! Danke dafür!

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz



[Ausführungen und Wikipedia-Auszüge zum Eigentumsvorbehalt]

Alles klar? Wer hat das verstanden? Mal ehrlich jetzt ..... tja die Beschäftigung mit juristischen Formulierungen ist so ne Sache, nicht immer auf Anhieb zu verstehen. Es geht aber darum, dass zwar der zukünftige Eigentümer und jetzige Besitzer (der nicht mit dem Halter identisch sein muss) so lange nicht den Eigentumstitel erwirbt, bis er den Kredit dafür bezahlt hat, insofern hattet ihr ja rein formaljuristisch durchaus Recht, der über Kredite finanzierte Wagen ist (noch) nicht im vollständigen Eigentum des Besitzers/Halters/Käufers, was aber nur rein formaljuristische Aspekte hat, im Normalfall hat dieser Eigentumsvorbehalt keinerlei Auswirkungen, alles, was man wissen muss, ist, dass man den Wagen erst dann weiterverkaufen kann, wenn man den Kredit voll abbezahlt hat und den Brief zugesandt bekommen hatte.

Ansonsten kann man sich durchaus als "Eigentümer" betrachten, denn das Auto wird ja mit jeder Rate, die bezahlt wird, mehr und mehr Eigentum des Besitzers/Halters/Käufers.

Wie, ein Rückzieher? Jetzt schon?

Anscheinend ist dir auch gerade erst beim Lesen der Wikipedia-Artikel aufgefallen, dass deine bisherigen Ausführen schlichtweg falsch waren. Ist halt nicht einfach zu verstehen und eine durchaus komplexe Materie. Deshalb wäre es auch an und für sich nicht schlimm, wenn man davon keine Ahnung hat.

Im Übrigen kann ich alles Verkaufen, was nicht Sittenwidrigkeit oder sonstige Nichtigkeitsgründe nach sich zieht. Denn das geltende Trennungs- und Abstraktionsprinzip sorgt dafür, dass Verpflichtungs- [hier Kaufvertrag gem. § 433 BGB] und Verfügungsgeschäft [Eigentumsübertragung gem. § 929 BGB] von einander getrennt zu betrachten sind.

Zudem stimmt auch der „stückweite“ Erwerb des Eigentums in deine Ausführungen nicht. Dein Anwartschaftsrecht (als wesensgleiches Minus zum Vollrecht [hier Eigentum]) wächst nur stückweit an und beschränkt somit sein „Plus“ im gleichen Maße. Dennoch ist hier noch immer eine Trennung gegeben.
Sobald die Bedingung der vollständigen Darlehnsrückzahlung (Kaufpreis) gegeben ist, wird dein Eigentumserwerb als Fahrzeug“käufer“ (und Darlehnsnehmer) wirksam. Ab da bist du Eigentümer – unabhängig vom Brief! Dieser wird dir zugesandt, da du als Fahrzeugeigentümer den Brief vom (nunmehr) unberechtigten Besitzer [des Briefes] herausverlangen kannst; § 985 BGB.

Zitat:

Interessant wird es bei einer Privatinsolvenz des Käufers, dann kann die Bank das Auto aus der Konkursmasse herausziehen und selber verwerten.

Gewiss ist es interessant. Aber auch hier wechselst du schon wieder die Termini. Die Insolvenz hat eine Insolvenzmasse. Dabei ist im Übrigen auch erst einmal unbeachtlich, ob eine juristische oder natürliche Person insolvent ist.

Auch ist die Herausgabe nicht so einfach. Im Insolvenzrecht gelten vorrangige Sonderregelungen. Allerdings ist hier das (Sicherungs-)

Eigentum

durchaus ein weiterer gewichtiger Vorteil für die Bank.

Zitat:

Also für den normalen Sprachgebrauch und auch im praktischen Alltag kann sich der Käufer eines per Kredit mit Eigentumsvorbehalt gekauften Autos als Eigentümer betrachten, so lange die Raten bezahlt werden.

Beim Leasingauto ist das eben grundsätzlich anders, mit den Leasingraten bezahlt man nur die Nutzung/Abnutzung des gemieteten Autos.

Sprachgebrauch und Recht sind zwei getrennte paar Schuhe. Und wie man sieht, kommt es schnell zu Missverständnissen. Allerdings muss das Recht bei so etwas absoluten Vorrang genießen. Das gebietet der Schutz der Rechtsordnung.

Zitat:

Original geschrieben von klappdepp


Na,

da hat norto natürlich wieder voll daneben gegriffen und sicher keine Ahnung vom wahren Leben!
Wahrscheinlich hat er jahrelang an Unis rumgehangen und Bücher gelesen, ein echter NERD, eben so einer, den keiner mag und der keine Weiber abkriegt

Sonst wüsste der Wichtigtuer, dass man das nicht einfach so googelt. Nein deutsches Recht liest man mal eben bei Wikipedia nach. Selbst deutsche Gesetzbücher, die er so wichtigtuerich (irgendwie muss man das lange Studium doch rechtfertigen) zitiert, sind sicher ungeeignet, unser Rechtssystem zu erklären. Da ist Wikipedia doch wesentlich besser.

Jetzt glaubts doch endlich, der Udo ist der Checker!

Ich möchte Dir sehr danken, ich sitz heute etwas fertig vom Arbeiten (blöde Angewohnheit, ich weiß) in einem langweiligen Hotel. Und Du unterhälst mich sehr! Danke dafür!

Wieso maßt du dir an meine Ausführungen als „Wichtigtuerei“ und „Missgriff“ zu rügen, wenn du selbst keine sachlichen Ausführungen beizutragen hast? Angst selbst kein Plan von der Materie zu haben?

Ich sehe zumindest – insbesondere von dir – keinen Anlass persönlich oder beleidigend zu werden. Auch durch Aktionen im Internet kann man bunte Akten sammeln. 😉

Im Übrigen würde ich in rechtlichen Dingen nicht auf Wikipedia vertrauen. Aber das darf natürlich jeder für sich selbst entscheiden, wie er sein Leben gestalten möchte.

Aber amüsier dich in deinem Hotelzimmer ruhig. Ich habe meinen Spaß immer dann, wenn es im Ernstfall drauf ankommt … 😉

Muss man jeden Beitrag mittlerweile mit

"Vorsicht Ironie"

kennzeichnen.

Na dann, schönen Tag noch.

Zitat:

Original geschrieben von norto


Wie, ein Rückzieher? Jetzt schon?

Anscheinend ist dir auch gerade erst beim Lesen der Wikipedia-Artikel aufgefallen, dass deine bisherigen Ausführen schlichtweg falsch waren.

Nein, so ist es nicht. Natürlich ist, formaljuristisch betrachtet, das Eigentum an einer Sache im deutschen Recht glasklar geregelt. Und wenn jemand einen Kreditvertrag unterschreibt, der zum Inhalt hat, dass die finanzierende Bank so lange Eigentümerin bleibt, bis der letzte Cent des Kredites abbezahlt wurde, dann hat es damit wohl seine Richtigkeit, formaljuristisch betrachtet.

Da wir normalen Menschen aber allesamt keine Juristen sind, die täglich diese Begrifflichkeiten definieren müssen, weil sie im praktischen Leben keinerlei Bedeutung haben, muss man hier den Unterschied zwischen den formaljuristischen Begrifflichkeiten, deren Anwendung und eventueller ganz anders lautender Richtersprüche auf der einen Seite und dem täglichen Sprachgebrauch machen, wonach es eben doch ein gewaltiger Unterschied ist, ob ich mein Auto kaufe oder lease. Im ersteren Fall bin ich (noch) kein Eigentümer, werde es aber, im zweiten Fall werde ich niemals Eigentümer, ich muss das geleaste Auto zurückgeben.

Oder kaufen, was dann aber eine erneutes Rechtsgeschäft wäre.

Vor einigen Wochen hatte ich z. B. den Restbetrag einer Teilfinanzierung beglichen und den Brief zugesandt bekommen, in dem ich als Halter eingetragen bin (mir sind die Unterschiede sehr wohl bewusst, allerdings gehe ich vom normalen, nichtjuristischen Sprachgebrauch aus, so dass ich manchmal diese Begrifflichkeiten falsch verwende, mein Fehler) .......... was hat sich seitdem in Bezug auf Eigentum an meinem Wagen verändert?

Da kam niemand vom Autohaus oder der Bank und händigte mir eine Eigentumsurkunde aus (weil, der Brief stellt ja gar keine Besitzurkunde dar, wie du uns hier sehr schön erklärt hast, der ist eigentlich vollkommen wertlos, man sollte ihn einfach wegschmeißen), auch gab es keine Fanfaren, keinen Tusch, keinen Empfang ...... nichts.

Wie kann das denn sein? Hier ist doch jetzt was ganz Entscheidendes passiert: Ich wurde vom Besitzer/Halter/Käufer eines Autos plötzlich einfach so zum Eigentümer! Aber keine Sau hats interessiert, um es mal mit einfachen Worten zu sagen. Warum ist das so?

Weil diese Sache mit dem Eigentumsvorbehalt eben lediglich eine Sicherungsmassnahme für den Kreditgeber darstellt, der will das Eigentum gar nicht haben, ganz im Gegenteil, meistens gehört die Bank ja auch dem Autohersteller selbst, der will sich doch nicht selbst Autos verkaufen, was soll das?

Das ist nur vorsorglich für den Fall der Fälle!

So und nicht anders meine ich das.

Übrigens entscheiden Richter manchmal ganz anders, als der Anwalt denkt.

Grüße
Udo

Eigentlich sollte ich mich wieder an meine Arbeit setzen und mich hier nicht zu sehr ablenken lassen. Aber der Anstand gebietet es, auf den nunmehr sachlichen und (fast) korrekten Beitrag zu antworten und den zuvor geäußerten Missmut gegenüber klappdepp zu revidieren!

Natürlich sind Alltagssprache und Juristenlatein zwei vollkommen unterschiedliche Dinge, für die es bisher meinem Wissen nach auch keinen brauchbare Wörterbücher/Übersetzer gibt. Es fällt einem, zugegebenermaßen, auch als Jurist nicht leicht, Laien in einer verständlichen Sprache rechtliche Dinge zu erläutern/darzustellen. Erst recht nicht, wenn der Laie bereits ein "falsches" Bild vor Augen hat und nunmehr über die (mögliche) rechtlichen Lage aufgeklärt werden muss. Ansonsten wären die Gerichte erheblich weniger belastet. 😉

Das es im Alltag auch keinen wesentlichen Unterschied macht, welche juristischen Vorgänge und Grundlagen dem Alltagsgeschehen zugrundeliegen (man denke nur an den Brötchenkauf mit drei Rechtsgeschäften und sechs Willenserklärungen), ist insoweit auch klar. Denn die Juristerei kommt meist erst dann zum Zuge, wenn etwas schief gelaufen ist. Und dann kommt scheinbar auch keiner mehr mehr auf den (scheinbar abwegigen) Gedanken, Probleme einvernehmlich zu lösen. Das ist das Leidwesen der Rechtsschutzmentalität und auch das Versäumnis vieler Rechtsbeistände, die Mandanten bei Notwendigkeit dahin zu dirigieren.

Insoweit denke ich, dass die Thematik nunmehr einen einvernehmlichen Abschluss gefunden hat und der Themenstarter, sofern es ihn denn überhaupt interessiert, durchaus (unfreiwillig) tiefere Einblicke in die zugrundeliegende rechtliche Materie bekommen hat.
Letztlich halte ich es privat auch für Haarspalterei, ob jemand nun ein "bar erworbenes", finanziertes oder geleastes Fahrzeug fährt und/oder hat. Denn nur die wenigsten können tatsächlich etwas mit den Unterschieden anfangen. Insoweit Glückwunsch zum nunmehr eigenen Auto. [Tusch, Trallala und Fanfarenklang für dich als kleiner Ersatz für die "Versäumnisse" des Finanzieres. 😉]

Und das "vor Gericht und auf hoher See" kenne ich auch. Da ist der passende Sitzplatz im Verhandlungssaal durchaus vom Vorteil gewesen.

In diesem Sinne wünsche ich noch einen schönen Abend. Und ich setze mich jetzt endlich ungestört an die Aufgaben für die morgigen Schüler, die Interesse am Dasein eines Winkeladvokaten haben. Die armen Irren. 😁

Zitat:

Original geschrieben von klappdepp


Muss man jeden Beitrag mittlerweile mit

"Vorsicht Ironie"

kennzeichnen.

Na dann, schönen Tag noch.

Laut Moderation wird empfohlen ironische Beiträge kenntlich zu machen um Missverständnisse zu vermeiden.

@norto scheint offensichtlich vom Fach zu sein. Udo vertritt halt in vielen Dingen zum Leasing die Meinung, welche viele Privatpersonen haben. In der Anfangszeit und sicher auch heute noch wurden viele Privatkäufer abgezogen oder willigten in Vertäge ein die sich im Nachhinein als sehr teuer heraus stellten. Darum ist auch gesunde Vorsicht geboten. Nichts anderes wollte der TE hier wissen. Ich habe so meine Zweifel, ob es den TE bei seiner Entscheidungsfindung hilft, wenn Udo und norto hier gegenseitig um rechtliche Feinheiten disskutieren?

@norto ich denke man kann auch versuchen mal die rechtliche Seite von Leasing mit einfacheren Worten darzulegen, sonst läuft es auf das gleiche hinaus wie das Wischi-waschi im Kleingedruckten eines Leasingvertrages. Klug ist nicht der, der viel weiß sonder jemand der in der Lage ist, etwas leichtverständlich zu erklären. Ganz sicher kann man natürlich offensichtlich, falsche Ratschläge nicht unkomentiert stehen zu lassen. Da hier aber noch andere mitlesen, sollte es in einer den NUB entsprechenden Form erfolgen. Ansonsten nutzt die PN-Funktion.

Während ich hier getippt habe, scheint ihr euch aber doch schon einig geworden zu sein.🙂

Um hier mal eine abschließende Aussage zum Thema "Für und Wider von Leasingverträgen" zu treffen und so auf die Ursprungsfrage des Themenstarters wieder zurückzukommen (ich nehme zwar an, dass der inzwischen frustriert vom hochjuristischen und allgemeinunverständlichen Geschreibsel hier nicht mehr mitliest, aber, seis drum), hier mal MEINE ganz persönliche, private Meinung dazu, die sich natürlich nicht in jedem Fall mit den Meinungen anderer decken muss:

- Natürlich gibt es Leasingverträge zu Konditionen, die sich durchaus im Einzelfall für den Leasingnehmer lohnen könnten, wenn die vereinbarte Laufleistung "passt" ......... und ansonsten während der Leasingzeit nichts schlimmes passiert.

Vorteile sind hierbei, dass der Kunde sich nicht um den späteren Wiederverkauf kümmern muss, der Wagen wird einfach zurückgegeben, weiterhin gibt es während der Laufzeit des Vertrages kaum ein finanzielles sonstiges Risiko, sofern man die Raten bezahlt und alle vom Leasinggeber vorgeschriebenen Wartungen machen lässt, es gibt sogar Leasingverträge, in denen diese Kosten bereits enthalten sind, man muss also nicht mit bösen Werkstattrechnungshöhenüberraschungen rechnen.

Andererseits bleibt immer das Risiko der Endbewertung des Wagens, falls der Schätzer/Prüfer eine total andere Meinung von der wertmindernden Bedeutung eines kaum sichtbaren Kratzers, einer nur mittels Prüfgerät feststellbaren Minidelle und gegebenenfalls anderer nutzungsbedingter "Schäden" haben sollte als der Leasingnehmer, ist Ärger vorprogrammiert, es folgt eine unerwartet hohe Schlussnachzahlung.

- Auf der anderen Seite hat man beim Kauf all diese Einschränkungen nicht, man darf das gekaufte Auto als "Eigentum" behandeln, wiewohl es das bei einer teilweisen Finanzierung über einen Kredit de jure nicht ist, was aber so lange keine Rolle spielt, wie man seine Raten bezahlt.

Man muss sich auch nicht einschränken, wenn man mal doch mehr Kilometer fahren will/muss, als vorgesehen (ganz dumm wird so eine Kilometergrenze beim Leasing, wenn man während des Vertrages den Arbeitgeber wechselt oder von diesem intern an einen anderen Arbeitsort beordert wird, plötzlich muss man nicht nur täglich 10 Kilometer zur Arbeit fahren, sondern 50 oder mehr!).

Beulen, Kratzer, Dellen, Abnutzungserscheinungen gehen aufs eigene Konto, man kann sich darüber ärgern .....oder auch nicht.

Allerdings hat man dann nach der gewünschten Haltedauer das Bonbon am Hemd und muss sich selber um den Wiederverkauf kümmern, hatte man sich ein gefragtes Modell mit einer nachgefragten Ausstattung und in einer gut verkäuflichen Farbe gekauft, sollte man kein Problem haben, kann eventuell sogar noch ein insgesamt besseres Geschäft gemacht haben als beim Leasingvertrag, es kann aber auch genau umgekehrt kommen.

Grüße
Udo

Udo gut zusammen gefasst.

Zunächst zum Thema. Ich habe gerade mal die Broschüre gegoogelt, welche auch zum Dienstwagenleasing dazugegeben wurde.

Rückgabebedingungen VW Leasing GmbH

Darin sind sogar bebildert zahlreiche Bedingungen für die Leasingrückgabe enthalten. Die groben Maßgaben dürften auch für Skoda, Sixt oder sonstige Leasinggeber entsprechend anwendbar sein.
Zudem braucht man ja die "Auffrischung" vor der Rückgabe nicht zwingend beim Händler zu machen. Damit lässt sich das Kostenrisiko auch ein wenig senken.

Wie Udo auch bereits zusammengefasst hat, ist der Restwert beim Leasing eine wichtige Kenngröße. Daher ist ein Restwertleasing nur seltener dem Kilometerleasing vorzuziehen. Und wer seine jährliche Laufleistung nicht kennt, sollte ein Leasing auch überdenken. Vertragsanpassungen für Laufleistung oder Mehrkilometerabrechnung sind in aller Regel kostspieliger als eine anfängliche, passende Kalkulation.

Vergleichen lohnt sich also nicht nur im Hinblick auf die monatliche Rate. 😉

Zur begleitenden Thematik:
Auch von mir danke für die Zusammenfassung, Udo.

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick


...
@norto scheint offensichtlich vom Fach zu sein. ...
@norto ich denke man kann auch versuchen mal die rechtliche Seite von Leasing mit einfacheren Worten darzulegen, sonst läuft es auf das gleiche hinaus wie das Wischi-waschi im Kleingedruckten eines Leasingvertrages. Klug ist nicht der, der viel weiß sonder jemand der in der Lage ist, etwas leichtverständlich zu erklären. Ganz sicher kann man natürlich offensichtlich, falsche Ratschläge nicht unkomentiert stehen zu lassen. Da hier aber noch andere mitlesen, sollte es in einer den NUB entsprechenden Form erfolgen. Ansonsten nutzt die PN-Funktion.
Während ich hier getippt habe, scheint ihr euch aber doch schon einig geworden zu sein.🙂

Vom Fach ist relativ. Tagesgeschäft ist es auch für mich nicht. Ich kann mich halt nur schnell darüber informieren und kann entsprechende Fachbeiträge schneller "umsetzen" als ein juristisch unvorbelasteter Mensch.

In deinem zweiten Absatz stimme ich dir voll und ganz zu. Eigentlich einer meiner Hauptgründe mich in (Auto-) Foren diesbezüglich kaum zu äußern. So vermischt man auch Arbeit und Hobby nicht allzu sehr.
Ob meine Texte nun für einen Laien verständlich sind, weiß ich nicht. Mir fehlt schlichtweg der Abstand dazu. Insoweit hoffe ich auch, dass keine (allzu gravierenden) Verstöße gegen die NUB enthalten sind.

Sollte der Themenstarter allgemeine Fragen haben, kann er mich auch gerne anschreiben. Allerdings dürfen die individuellen Verträge nur im Rahmen einer Rechtsberatung erörtert werden. Dazu muss sich jeder selbst einen Berater suchen.

Inhaltlich passt das schon mit den NUB. Es geht mehr darum dass Beleidigungen und Pöpeleien nicht erwünscht sind. Inzwischen klappt es doch auch hervorragend. Es nervt auch ungemein, wenn sich zwei User "gefunden" haben und sich quer durch alle Threads gegenseitige Beleidigungen an den Kopf knallen.

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