ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Leasing Auto geklaut. Versicherung zahlt direkt an die Leasing

Leasing Auto geklaut. Versicherung zahlt direkt an die Leasing

Themenstarteram 28. August 2015 um 19:14

Hallo,

ich habe letztes Jahr im September einen gebrauchten BMW X5 gekauft bzw. über eine Leasingfirma leasen lassen.

Der Wagen hat 34500 Euro Brutto gekostet und wurde mit 10000 Euro angezahlt.

Die "restlichen" 24500 Euro wurde dann geleast.

Zu 54 Monaten à 500,xx €

Nach Ablauf der 54 Monate hatte ich einen Restwert von ca 2500 Euro.

Soweit kam es leider nicht und der Wagen wurde leider im Juni geklaut.

Somit fing der Ärger an.

Versicherung hat sich mit den zahlen natürlich reichlich Zeit gelassen.

Die Restschuld des Leasing Auto betrug 24300 Euro. (incl ca 3800 Gewinnmarge Leasing, 1200 Euro Vorfälligkeitsentschädigung)

Nuja, das eine Leasingfirma auch leben muss okay, dass die Marge nirgendwo beziffert wird (% oder €), finde ich nicht richtig.

Gut man hätte alle Leasing+Sonderzahlungen zusammenrechnen können, dann wäre man auch auf den Betrag gekommen.

Es war mein 2ter Vertrag bei der Leasingfirma und beim 1 lief alles zu meiner Zufriedenheit, daher vielleicht zu blind

Der eigentliche Knaller kommt aber jetzt erst.

Die Versicherung hat knapp NETTO 29000 Euro an die Leasing bezahlt.

Daher liegen bei der Leasing ca 5000 Euro "zuviel bezahltes Geld" und natürlich die Vorsteuer von knapp 4000 Euro.

Auf die Nachfrage einer Abschlussrechnung antwortete die Leasing kurz und knapp

Da die Versicherungsentschädigung die Restschuld abdeckt, verzichten wir auf eine Abschlussrechnung.

Somit wollen die das zuvielbezahlte Geld einbehalten.

Ist das "richtig" so?

Habe bewusst keinen Leasingnamen genannt, da diese selber hier im Forum vertreten sind.

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Aachener2015 ...

 

Dieses Jahr werde ich dank des Verlustes Steuern sparen.

Macht auch richtig Sinn, durch das Steuersparen weniger in der Tasche zu haben als ohne Steuersparen. :rolleyes:

83 weitere Antworten
Ähnliche Themen
83 Antworten
am 28. August 2015 um 19:24

Zitat:

@Aachener2015 schrieb am 28. August 2015 um 21:14:43 Uhr:

 

Somit wollen die das zuvielbezahlte Geld einbehalten.

Ist das "richtig" so?

Natürlich nicht!

Diese Differenz ergibt sich ja in erster Linie aus deiner Anzahlung. Und die Differenz ist dein Geld.

Aber ich fürchte, du musst zum Anwalt und den ein Schreiben machen lassen. Hier versucht dich wer bewusst über den Tisch zu ziehen. Das ist kein Fehler, sondern Masche. Und da hilft in aller Regel nur richtig Druck, ein Bitte Bitte des Kunden hilft da wenig.

P.S.:

Sofern alles was du schilderst der Wahrheit entspricht, dürfen natürlich auch Namen genannt werden.

Rechtlich kritisch wird es erst, wenn du dir die Wahrheit zu recht biegst ;).

Themenstarteram 28. August 2015 um 19:37

Vielen Dank für die Nachricht.

Sowas habe ich auch vermutet.

Habe versucht 2mal die Leasing telefonisch anzurufen um die weitere Vorgehensweise zu besprechen, beide male war meine Sachbearbeiterin im Telefongespräch.

Die nette Kollegin hat Ihr auch beide male einen Hinweis mit Rückruf zukommen lassen (oder sagte es zumindest).

Ein Rückruf kam vergeblich, daraufhin habe ich Ihr nochmals eine freundliche E-Mail geschrieben.

Keine Reaktion

Die Beträge sind gerundet und nicht 100% richtig

Alles andere entspricht der Wahrheit.

Die Sache liegt schon beim Anwalt, allerdings wollte dieser noch keine direkte Aussage machen, sondern sich noch etwas "belesen" und mit "Kollegen" besprechen.

 

am 28. August 2015 um 19:50

Na dann lass den Anwalt erst mal machen. Aber berichte uns gerne weiter, so etwas ist immer interessant und hilft auch anderen.

Themenstarteram 28. August 2015 um 19:55

Hallo,

das mache ich.

Habe gerade mal das Schreiben von der Leasing unkenntlich gemacht und hier eingefügt.

Vielleicht versteht der Anwalt und ich das nur falsch und Sie wollen ja vielleicht bezahlen ;-)

Der Name der Leasing kommt hier auch noch rein, sobald ich 100% Gewissheit habe, dass die mir "nicht gutes wollen".

Zitat:

@Aachener2015 schrieb am 28. August 2015 um 21:14:43 Uhr:

.

Auf die Nachfrage einer Abschlussrechnung antwortete die Leasing kurz und knapp

Da die Versicherungsentschädigung die Restschuld abdeckt, verzichten wir auf eine Abschlussrechnung.

Somit wollen die das zuvielbezahlte Geld einbehalten.

Ist das "richtig" so?

Aus meiner Sicht gibt es hier kein "zuviel bezahltes Geld". Die Versicherung leistet dem Eigentümer Schadenersatz in Höhe des (geschätzten oder begutachteten) Wiederbeschaffungswertes. Die Zahlung steht dem Eigentümer zu. das bist nicht Du, sondern der Leasinggeber. Dass das im Einzelfall mehr sein kann, als deine Restschuld aus dem Leasingvertrag, ist völlig OK und kommt dir doch hier sogar entgegen. Wäre deine Restschuld aus den noch offenen 50 Raten höher als der Wiederbeschaffungswert, müsstest Du die Differenz aus eigener Tasche zahlen - an die Leasing-Gesellschaft. Gegen diese Lücke (englisch "gap", im deutschen oft blödsinnigerweise GAP geschrieben) kann man sich versichern.

Aber wie gesagt, du kannst hier froh sein, dass Deine Restschuld durch die Zahlung der Versicherung getilgt ist. Hier wurde nicht zu viel bezahlt sondern der Wiederbeschaffungswert. Nur hast Du da eben keine Ansprüche zu stellen.

Grüße

SpyderRyder

Wer hat dir eigentlich diesen Vertrag angedreht?

Dir ist klar, dass Du den Wagen in deiner Leasingzeit annähernd zu 100% bezahlst und ihn dann trotzdem nicht bekommst?

So least kein Mensch (sofern er die Wahl hat).

Das ist der Grund, warum immer davon abgeraten wird, beim Leasing eine Anzahlung zu leisten, denn diese ist immer futsch, sollte das Fahrzeug unbrauchbar oder geklaut werden. Der Leasinggeber wird schadfrei gestellt und nicht du, der eine zu hohe Anzahlung geleistet hat.

Hä? Die Anzahlung ist auch nach normaler Beendigung des Leasingvertrages weg!

Zitat:

@civic0307 schrieb am 31. August 2015 um 13:56:46 Uhr:

Hä? Die Anzahlung ist auch nach normaler Beendigung des Leasingvertrages weg!

Da ist es aber ein Zeitraum, den man entsprechend so geplant hat.

Es macht aber einen Unterschied, ob du 10.000 € Sonderzahlung für einen Zeitraum von 50 Monaten tätigst oder ob du das Gleiche für - wie in diesem Falle - eine Nutzung von gerade einmal ein paar Monaten getätigt hast.

Es ist richtig, die 10.000 € sind so oder so weg, es macht aber einen Unterschied ob du dafür etwas dann 50 Monate oder nur 5 Monate genutzt hast.

Danach ist sie nicht weg, sondern resultierte in geringere monatliche Raten. Das Geld ist ja nicht weg, denn es wurde in einen gemieteten Wagen getauscht. Wird dir allerdings im ersten Leasingjahr das Auto geklaut oder du fährst es zu Schrott, ist die Anzahlung von angenommen 10.000 € und die ersten Raten weg - hattest allerdings nur ein paar Monate Freude am Fahrzeug.

am 31. August 2015 um 12:22

Zitat:

@Aachener2015 schrieb am 28. August 2015 um 21:14:43 Uhr:

 

Die Versicherung hat knapp NETTO 29000 Euro an die Leasing bezahlt.

Daher liegen bei der Leasing ca 5000 Euro "zuviel bezahltes Geld" und natürlich die Vorsteuer von knapp 4000 Euro.

Ich weiß nicht, wie Du auf diese schräge Rechnung kommst. Da die Leasinggesellschaft vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird ihr die Versicherungsleistung auch nur netto (also ohne Mehrwertsteuer) erstattet. Sie hatte ja auch nur den Nettoschaden.

Selbst wenn die Versicherung auch die Mehrwertsteuer überwiesen hätte, wäre dies keine Vorsteuer, sondern eine Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 31. August 2015 um 12:34

Also :

Der Wagen wäre nach 54 Monaten Leasing meiner gewesen. Bzw. Ich hätte diesen dann für 2500 Euro rauskaufen können.

Zur Vorsteher.

Autohaus verkauft den Wagen incl MwSt. An die Leasing.

Leasing kann sich das als Vorsteuer vom Finanzamt wiederholen.

Wenn ich den Wagen aus der Leasing rauskaufe, zahle ich die MWSt an die Leasing und die muss das ans Fa abtreten.

Für mich ist das ja Vorsteuer und ich bekomme die vom Finanzamt zurück.

Da der Wagen nun geklaut ist, muss ja der restliche Betrag bei der Leasing ausgezahlt werden.

Logischerweise hätte ich den Wagen bei der Leasing für 24300 brutto abkaufen können.

Die 19% bekomme ich dann ja wieder.

Ob ich jetzt oder die Versicherung bezahlt, dürfte doch wurscht sein und ich bin ja der Leasing Nehmer und auf mich müsste ja dann eine Rechnung laufen.

Die Versicherung zahlt doch nur für mich, oder?

Hatte bereits einen Einbruch schaden, die Versicherung hat ohne MwSt bezahlt und ich habe dann die Rechnung vom Autohaus über die 19% bekommen und dann auch direkt vom Fa wiederbekommen.

am 31. August 2015 um 12:51

Zitat:

@Aachener2015 schrieb am 31. August 2015 um 14:34:22 Uhr:

Da der Wagen nun geklaut ist, muss ja der restliche Betrag bei der Leasing ausgezahlt werden.

Logischerweise hätte ich den Wagen bei der Leasing für 24300 brutto abkaufen können.

Die 19% bekomme ich dann ja wieder.

Ob ich jetzt oder die Versicherung bezahlt, dürfte doch wurscht sein und ich bin ja der Leasing Nehmer und auf mich müsste ja dann eine Rechnung laufen.

Du hättest vielleicht den Wagen kaufen können, hast Du aber nicht. Du kannst nur dann Vorsteuer abziehen, wenn Du diese auch bezahlt hast.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 31. August 2015 um 13:36

Die Versicherung hat doch den Wagen für mich bezahlt.

Richtig oder falsch?

Der Wagen steht ja irgendwo in den Büchern der Leasing, da muss er natürlich mit einer Ausgangsrechnung raus.

Von meinem Verständnis hätte es so laufen müssen und so ist es auch beim Einbruchschaden gelaufen

Versicherung zahlt Netto die Restschuld an die Leasing.

Die Leasing macht die Abschlussrechnung auf meinen Namen und ich müsste die MwSt dann nachträglich zahlen.

Oder habe ich einen Denkfehler?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Leasing Auto geklaut. Versicherung zahlt direkt an die Leasing