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Leasing: Anschaffungspreis vs. Fahrzeuggesamtpreis

Themenstarteram 28. März 2018 um 9:30

Hi Leute,

wieso ist der Anschaffungspreis in einem Leasingvertrag höher als der Fahrzeuggesamtpreis. Welche Kosten rechnet der Leasinggeber dort noch in den Preis hinein?

Bereitstellungskosten sind ebenfalls noch Extra aufgeführt. Wird da nicht doppelt gemoppelt?

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12 Antworten

Warum fragst du nicht bei deinem Vertragspartner nach?

ist einfach zu viel an Informationen die du da preisgibst, um dazu was sagen zu können.

Ich vermute, da beim Leasing ja auch Zinsen erhoben werden, dass dort der Anschaffungspreise (damit ist wohl gemeint Leasingsonderzahlung + Raten + Zinsen + Rückkaufwert/Schlusswert) wegen der Zinsen eben über dem Fahrzeuggesamtpreis liegt. Oder meinst du mit Anschaffungspreis etwas anderes?

Themenstarteram 28. März 2018 um 13:34

Mein Verkäufer ist diese Woche nicht erreichbar.

Die Differenz Fahrzeuggesamtpreis (von der Fahrzeugbestellung) zum Anschaffungspreis (im Leasingvertrag) beträgt rund 2000€ die der Anschaffungspreis höher ist.

Leasingsonderzahlung und Bereitstellungspreis sind seperat aufgeführt, und können daher nicht Bestandteil des Anschaffungspreises sein.

Zinssatz ist aufgeführt und die Zinsen sind nach meiner Berechnung höher als die oben genannte Differnz.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 28. März 2018 um 13:06:29 Uhr:

ist einfach zu viel an Informationen die du da preisgibst, um dazu was sagen zu können.

:rolleyes:

Wir wissen ja noch nicht einmal, ob es um einen Neu- oder Gebrauchtwagen geht, und ob du am Ende eine Kaufoption mit Festpreis hast.

Dann macht nämlich auch der "Gesamtpreis" Sinn.

Themenstarteram 28. März 2018 um 13:51

Zitat:

@Deloman schrieb am 28. März 2018 um 15:41:54 Uhr:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 28. März 2018 um 13:06:29 Uhr:

ist einfach zu viel an Informationen die du da preisgibst, um dazu was sagen zu können.

:rolleyes:

Wir wissen ja noch nicht einmal, ob es um einen Neu- oder Gebrauchtwagen geht, und ob du am Ende eine Kaufoption mit Festpreis hast.

Dann macht nämlich auch der "Gesamtpreis" Sinn.

Neuwagenleasing mit kalkuliertem Restwert für risikoloses Andienungsrecht.

Sorry. Der Kollege hat es treffend formuliert. Gebe mal vollständig den Inhalt wieder, dann kann dir auch geholfen werden.

Auch das Andienungsrecht... für wen? Risikolos für die Bank, weil für den "kalkulierten" Restwert du haftest? (was ein weiterer Blödsinn, ein Restwert ist immer das Ergebnis einer Kalkulation), meinst du "garantiert"? Und dann: Wer gibt die Garantie?

Leasing sollte zum Schulfach werden. Hoffe, du hast noch nicht unterschrieben, ohne vorher zu wissen, was.

Dann handelt es sich (wahrscheinlich) um eine Finanzierung im Sinne von §6 PAngV (Preisangabenverordnung). Damit ist der Verkäufer verpflichtet, die Gesamtkosten zu beziffern.

Also alles gesamt, Kaufpreis, Zinsen, Gebühren und eine evtl. Versicherung (z.B. GAP-Versicherung).

Das ist natürlich höher als der Barpreis, wenn es nicht gerade eine 0%-Finanzierung eines Verbrauchermarktes ist (z.B. Fernseher bei MM :D )

Themenstarteram 28. März 2018 um 14:48

Zitat:

@benprettig schrieb am 28. März 2018 um 16:24:07 Uhr:

Auch das Andienungsrecht... für wen? Risikolos für die Bank, weil für den "kalkulierten" Restwert du haftest? (was ein weiterer Blödsinn, ein Restwert ist immer das Ergebnis einer Kalkulation), meinst du "garantiert"? Und dann: Wer gibt die Garantie?

Welchen Inhalt soll ich denn Widergeben? Ich möchte doch nur wissen woher wohl die Differenz vom Fahrzeuggesamtpreis (Meine Konfiguration des Neuwagens) zum Anschaffungspreis (des Leasinggebers) kommt. Warum muss der Leasinggeber rund 2000€ mehr bezahlen um mir das Fahrzeug "heranzuschaffen" als meine Neuwagen Konfiguration inkl. Bereitstellung überhaupt kostet?

Zitat:

Auf Wunsch kann im Leasingvertrag eine Kaufoption in

Form eines risikolosen Andienungsrechts vereinbart werden.

Dann können Sie das Fahrzeug zum anfangs festgelegten

Wert erwerben.

Zitat:

@MaiThai1999 schrieb am 28. März 2018 um 16:48:17 Uhr:

Welchen Inhalt soll ich denn Widergeben?

Zum Beispiel mal Zahlen.

am 5. April 2018 um 11:57

Ich habe einen ähnlichen Fall:

 

UPE: 55000€

Nach Rabatt: 45000€

Im Leasingvertrag steht als Preis 46000€

 

Bei Nachfrage sagte der Verkäufer der höhere Betrag hat mit besseren Leasingkonditionen zu tun.

 

Kann das sein?

Themenstarteram 5. April 2018 um 18:53

Der "Anschaffungspreis" im Leasigvertrag bezeichnet den Preis, den der Leasinggeber für das Kfz zu bezahlen hat. Ob sich dadurch die Raten oder sonstwas beeinflussen lässt enzieht sich meiner Kenntnis. Der Anschaffungsreis hat aber wohl nur mit der UPE des Hertellers, nicht aber mit dem gewährten Rabatt darauf zu tun. Der Rabatt wäre wohl nur bei Barzahlung oder Finanzierung relevant und hat keinen Einfluß auf den Anschaffungspreis des Leasinggebers.

Da ich alle Finanzierungs/Leasing/Barzahlungsbeispiele durchrechnen lies, ist das bei mir auch hängen geblieben mit der Differenz.

So in etwa wurde es mir erklärt...

Überführungs- und Zulassungskosten?

Mein STB fragt bei meinen Leasingwagen immer den "brutto Listenpreis" inkl. der Extras ab. Ob und wie mein Händler den später reduziert um die Leasingkonditionen positiv für mich zu beeinflussen ist dann egal...

Aus diesem Grund rechnet es sich bei einem KM Leasing meistens nicht den Wagen im Anschluss heraus zu kaufen, da

a) der Rabatt des Händlers ggf. doch nicht so hoch wie bei einer Finanzierung war

b) der Restwert ggf. bis an die Schmerzgrenze hoch gesetzt wurde

Bei einem Restwertleasing kann es sich rechnen. Man muss nur aufpassen, dass man den Restwert nicht zu unrealistisch absenkt - das macht der Fiskus ggf. auch nicht mit

(übertrieben hohe Leasingraten generieren, die sofort absetzbar sind und dann den Wagen (nach Leasingende) unter dem Zeitwert porivat kaufen und ggf. veräußern)

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