Leasen, Finanzieren, Bar kaufen?

Ein Hallo in die runde mal,
seit vier Tagen nun beschäftige ich mich mit diesem Thema, weil für kommendes Jahr ein neues Auto her muss.
Mit dem Alten gab es letzte Woche ein Böses treffen mit einem LKW der mich übersehen hatte beim Spur wechseln...(da muss ich noch auf das Geld warten und mal sehen wie es ausfällt am ende...)

So grob zu mir
Ich selber bin selbständig im Bereich Kundenpflege (besuche von deren stores) und Leitung im Bereich Merchandising.
Kurz gesagt ich fahre mehr als 90% der Zeit Beruflich Auto....danach nur Einkäufe und so kleine Sachen.

Darum stehen für mich nun folgende fragen im Raum...
Im groben habe ich mich auf Audi, Mercedes und BMW(nur der 4er) eingegrenzt

- Leasing (Neuwagen?, Tageszulassung?, Jahreswagen?)
Wenn ich jetzt von einer rate von 350 - 450 brutto im Monat ausgehen zzgl. Kfz-steuer und Treibstoff kosten
kann ich dann weiterhin die 0,30 cent den kilometer abrechnen für das Finanzamt abrechen plus die Monatsrate? (wieviel davon kann man denn absetzen dann?)
- Leasing bei freundlichen? oder Internet Angebote?

- Finanzierung (Neuwagen?, Tageszulassung?, Jahreswagen?)
kann man da die Raten dort auch steuerlich gelten machen?

- Bar kauf (Tageszulassung?, Jahreswagen? 2-3 Jahre alter Wagen?, evtl. gasumbau?)
Lohnt sich das denn für mich bei einer Kilometerleistung von 20.000 - 25.000 km im Jahr?

Ich hoffe hier einige anzutreffen die mir von ihren persönlichen Erfahrungen berichten können und bei meiner Entscheidung tipps geben können.

Ich danke euch schon jetzt für die Hilfe und tipps und werde sie mir dann genau durch den kopf gehen lassen was für mich am ende das beste sein könnte.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ichhasseanmeldungen schrieb am 3. November 2015 um 15:55:56 Uhr:


Die kalkulieren das ganz sicher und werden den Umfang dieser Maßnahmen auch in etwa kennen.

Klar, da hat wahrscheinlich Herr Winterkorn vor einem Jahr in seine Kristallkugel geschaut und darin gesehen, dass im September 2015 der Schwindel mit der Software auffliegt, aufgrund dessen der Absatz einbricht und deshalb Verkaufsförderungsaktionen nötig werden und das dann hurtig in die neue Preisliste einkalkuliert ... 😁

Im Ernst: Mir kann niemand erzählen, dass die jetzigen Adhoc-Aktionen in die Verkaufspreise einkalkuliert waren. Die tun dem Konzern so richtig weh, das könnt ihr ruhig glauben ...

Und was Deine Anmerkungen zum Thema Rückstellungen anbelangt: Rückstellungen sind keine Gewinne, sondern wirken gewinnschmälernd. Sie stellen einen Vorgriff auf zu erwartende Kosten dar, keinesfalls jedoch sind sie das, was man gemeinhin unter "Einkalkulieren" versteht. Das Geld ist weg - entweder zum Zeitpunkt, wo die Rückstellungen gebildet werden oder dann, wenn die Kosten bzw. die Erlösschmälerungen tatsächlich eintreten.

Und wer glaubt, dass Volkswagen zum jetzigen Zeitpunkt die Preise erhöhen kann, der kennt die Gesetze der Marktwirtschaft nicht wirklich.

Sorry, ich möchte damit niemandem zu nahe treten - aber das ist nur meine bescheidene Meinung.

Gruß
Der Chaosmanager

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Leasing hat eigentlich nur in der Bilanz große Vorteile.
Wer den Gewinn nach §4 (3) ermittelt, hat weit weniger davon.

Zitat:

@DerBasse schrieb am 16. Oktober 2015 um 16:45:30 Uhr:


Leasing hat eigentlich nur in der Bilanz große Vorteile.
Wer den Gewinn nach §4 (3) ermittelt, hat weit weniger davon.

Warum?

Zitat:

@DerBasse schrieb am 16. Oktober 2015 um 16:45:30 Uhr:


Leasing hat eigentlich nur in der Bilanz große Vorteile.
Wer den Gewinn nach §4 (3) ermittelt, hat weit weniger davon.

Das kann man nicht genereil sagen. Da bei der EÜR das Zufluss-/Abflussprinzip gilt, kann man durch geschicktes Timing der LSZ einen Vorteil erwirtschaften.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 16. Oktober 2015 um 17:45:12 Uhr:



Zitat:

@DerBasse schrieb am 16. Oktober 2015 um 16:45:30 Uhr:


Leasing hat eigentlich nur in der Bilanz große Vorteile.
Wer den Gewinn nach §4 (3) ermittelt, hat weit weniger davon.
Das kann man nicht genereil sagen. Da bei der EÜR das Zufluss-/Abflussprinzip gilt, kann man durch geschicktes Timing der LSZ einen Vorteil erwirtschaften.

Gruß
Der Chaosmanager

Eben. Deswegen hatte ich ja eine Erklärung erbeten. Ich lerne gerne immer dazu.

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Also wir haben aktuell ein Mandat (kleiner türkischer Laden für Mobiltelefone), wo fast jeder Mitarbeiter einen Firmenwagen hat. Ist da wohl als Bestandteil des Gehalts sehr wichtig, obwohl keiner einen Wagen braucht.
Wenn die 10 Wagen finanziert wären, sähe das Eigenkapital mit den vielen Darlehen echt übel aus.
Mittels Leasing bleibt die passive Seite schön sauber. Eigenkapitalquote sehr hoch. Leasing ist praktisch unsichtbar, obwohl man den restlichen Vertrag auch noch bezahlen muss.

Das kann für Mandanten wichtig sein.

Das mit der Sonderzahlung ist natürlich ein Punkt für die EÜR.

Ein kleiner Laden für Mobiltelefone also. Wer interessiert sich für die Eigenkapitalquote?

Je nach Rechtsform muss ausserdem eventuell nicht bilanziert werden. Da spielt das Eigenkapital übrigens eine noch kleinere Rolle.

Und zu guter letzt: Wenn man sich die Solvenz einer Firma anschaut, betrachtet man immer alle Dauerverbindlichkeiten. Dazu gehören eben auch Leasingverträge. Mit 10 Verträgen steht die Firma also kein bisschen besser da, als mit 10 Darlehenverträgen. Bei der Finanzierung werden übrigens die Autos aktiviert.

Zitat:

Das kann man nicht genereil sagen. Da bei der EÜR das Zufluss-/Abflussprinzip gilt, kann man durch geschicktes Timing der LSZ einen Vorteil erwirtschaften.

Der aber (ab von einer Liquiditätsbetrachtung und einer Wirkung im Progressiven Steuerbereich) nur vom Zeiteffekt abhängt und bei aktuellen Kalkulationszinsen absolut marginal ist.

Zitat:

@iiSS schrieb am 17. Oktober 2015 um 11:12:10 Uhr:



Zitat:

Das kann man nicht genereil sagen. Da bei der EÜR das Zufluss-/Abflussprinzip gilt, kann man durch geschicktes Timing der LSZ einen Vorteil erwirtschaften.

Der aber (ab von einer Liquiditätsbetrachtung und einer Wirkung im Progressiven Steuerbereich) nur vom Zeiteffekt abhängt und bei aktuellen Kalkulationszinsen absolut marginal ist.

Mit der Vokabel "Timing" meinte ich natürlich den Zeiteffekt 😉 (Timing = Wahl des richtigen Zeitpunkts).

Im übrigen schrieb ich "kann"; in bestimmten Fällen kann der steuerliche Effekt durchaus mehr als marginal sein. Keinesfalls sprach ich von einem generellen Vorteil. Wie in den meisten steuerlichen Fragen kommt es immer auf den Einzelfall an.

Gruß
Der Chaosmanager

Der Zeiteffekt des Steuervorteils ist etwas anderes als das Timing einer Leasingsonderzahlung. Aber keine sinnlose Diskussion an dieser Stelle.

Zitat:

@iiSS schrieb am 17. Oktober 2015 um 12:37:32 Uhr:


Der Zeiteffekt des Steuervorteils ist etwas anderes als das Timing einer Leasingsonderzahlung.

... und weshalb sollte das geschickte Timing einer LSZ nur einen marginalen Effekt bringen? Das würde mich jetzt schon interessieren.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 17. Oktober 2015 um 07:55:43 Uhr:


Ein kleiner Laden für Mobiltelefone also. Wer interessiert sich für die Eigenkapitalquote?
Die Bank, die ihnen neulich ein Darlehen gab?

Je nach Rechtsform muss ausserdem eventuell nicht bilanziert werden. Da spielt das Eigenkapital übrigens eine noch kleinere Rolle.
Einzelunternehmen, aber bilanzieren wegen Umsatz.

Und zu guter letzt: Wenn man sich die Solvenz einer Firma anschaut, betrachtet man immer alle Dauerverbindlichkeiten. Dazu gehören eben auch Leasingverträge. Mit 10 Verträgen steht die Firma also kein bisschen besser da, als mit 10 Darlehenverträgen. Bei der Finanzierung werden übrigens die Autos aktiviert.
Die aktivierten Autos bringen es doch nicht.
Sei bitte nicht so herablassend, wir haben schon vor einiger Zeit festgestellt, dass wir denselben Beruf haben.

Du hast den Fakt vergessen, dass die Bank die Dauerverbindlichkeiten bewertet und daher im Ergebnis für die Solvenz entgegen Deinen Feststellung eben kein Unterschied besteht, ob finanziert oder geleast wird.

Ich bin nicht herablassend. Ich habe die Fakten festgestellt und keine weitere Bewertung abgegeben.

Nun mal als Laie und Anwender und Mandant:
mein STB sagte mal folgenden Satz:
Wenn Sie kaufen können, kaufen Sie! Wenn nicht, leasen Sie!

Hinzukommend noch meine These oder Verhaltensform:
Wenn ich in 5 Jahren so viele KM abreiße, dass der Wagen dann weit über 150.000km drauf hat und ggf. auch nicht mehr garantiefähig ist, macht meiner Meinung nach ein Leasing Sinn; gerade auch dann, wenn ich beruflich auf den Wagen angewiesen bin. Ein weiteres Manko beim Kauf ist, dass ich den Wagen dann im Firmeneigentum habe, was das Kfz nur bedingt einfach zu verkaufen macht (Thema Gewährleistung/Garantie).

Somit würde ich ggf. von Leasing auf Kauf/Finanzierung umschwenken, wenn die Laufleistung sinkt und ich den Wagen später privat übernehmen möchte.

Meinereiner hat sich zum Leasen meines Citroen Berlingos überreden lassen, obwohl ich nie für Leasen war.
3-Jahres-Vertrag, 178,-- Eus pro Monat ohne Anzahlung, mit Wartungskosten und Ersatzteilen, zudem vereinfachte steuerliche Abschreibung - da konnte ich nicht widerstehen...
Meinereiner hat allerdings genug andere private Fahrzeuge, so dass die 1%-Regelung nicht greift...
... was letztendlich dann raus kommt mal schaun.

Zitat:

@jschie66 schrieb am 30. Oktober 2015 um 04:32:36 Uhr:


Meinereiner hat sich zum Leasen meines Citroen Berlingos überreden lassen, obwohl ich nie für Leasen war.
3-Jahres-Vertrag, 178,-- Eus pro Monat ohne Anzahlung, mit Wartungskosten und Ersatzteilen, zudem vereinfachte steuerliche Abschreibung - da konnte ich nicht widerstehen...
Meinereiner hat allerdings genug andere private Fahrzeuge, so dass die 1%-Regelung nicht greift...
... was letztendlich dann raus kommt mal schaun.

Hoffentlich schreibt Deinereiner auch Fahrtenbücher für

alle

Fahrzeuge. Sonst hängst Du voll drin in der 1 % Methode für den Berlingo.

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