Leasen, Finanzieren, Bar kaufen?

Ein Hallo in die runde mal,
seit vier Tagen nun beschäftige ich mich mit diesem Thema, weil für kommendes Jahr ein neues Auto her muss.
Mit dem Alten gab es letzte Woche ein Böses treffen mit einem LKW der mich übersehen hatte beim Spur wechseln...(da muss ich noch auf das Geld warten und mal sehen wie es ausfällt am ende...)

So grob zu mir
Ich selber bin selbständig im Bereich Kundenpflege (besuche von deren stores) und Leitung im Bereich Merchandising.
Kurz gesagt ich fahre mehr als 90% der Zeit Beruflich Auto....danach nur Einkäufe und so kleine Sachen.

Darum stehen für mich nun folgende fragen im Raum...
Im groben habe ich mich auf Audi, Mercedes und BMW(nur der 4er) eingegrenzt

- Leasing (Neuwagen?, Tageszulassung?, Jahreswagen?)
Wenn ich jetzt von einer rate von 350 - 450 brutto im Monat ausgehen zzgl. Kfz-steuer und Treibstoff kosten
kann ich dann weiterhin die 0,30 cent den kilometer abrechnen für das Finanzamt abrechen plus die Monatsrate? (wieviel davon kann man denn absetzen dann?)
- Leasing bei freundlichen? oder Internet Angebote?

- Finanzierung (Neuwagen?, Tageszulassung?, Jahreswagen?)
kann man da die Raten dort auch steuerlich gelten machen?

- Bar kauf (Tageszulassung?, Jahreswagen? 2-3 Jahre alter Wagen?, evtl. gasumbau?)
Lohnt sich das denn für mich bei einer Kilometerleistung von 20.000 - 25.000 km im Jahr?

Ich hoffe hier einige anzutreffen die mir von ihren persönlichen Erfahrungen berichten können und bei meiner Entscheidung tipps geben können.

Ich danke euch schon jetzt für die Hilfe und tipps und werde sie mir dann genau durch den kopf gehen lassen was für mich am ende das beste sein könnte.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ichhasseanmeldungen schrieb am 3. November 2015 um 15:55:56 Uhr:


Die kalkulieren das ganz sicher und werden den Umfang dieser Maßnahmen auch in etwa kennen.

Klar, da hat wahrscheinlich Herr Winterkorn vor einem Jahr in seine Kristallkugel geschaut und darin gesehen, dass im September 2015 der Schwindel mit der Software auffliegt, aufgrund dessen der Absatz einbricht und deshalb Verkaufsförderungsaktionen nötig werden und das dann hurtig in die neue Preisliste einkalkuliert ... 😁

Im Ernst: Mir kann niemand erzählen, dass die jetzigen Adhoc-Aktionen in die Verkaufspreise einkalkuliert waren. Die tun dem Konzern so richtig weh, das könnt ihr ruhig glauben ...

Und was Deine Anmerkungen zum Thema Rückstellungen anbelangt: Rückstellungen sind keine Gewinne, sondern wirken gewinnschmälernd. Sie stellen einen Vorgriff auf zu erwartende Kosten dar, keinesfalls jedoch sind sie das, was man gemeinhin unter "Einkalkulieren" versteht. Das Geld ist weg - entweder zum Zeitpunkt, wo die Rückstellungen gebildet werden oder dann, wenn die Kosten bzw. die Erlösschmälerungen tatsächlich eintreten.

Und wer glaubt, dass Volkswagen zum jetzigen Zeitpunkt die Preise erhöhen kann, der kennt die Gesetze der Marktwirtschaft nicht wirklich.

Sorry, ich möchte damit niemandem zu nahe treten - aber das ist nur meine bescheidene Meinung.

Gruß
Der Chaosmanager

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Zitat:

@tylsen schrieb am 5. November 2015 um 18:55:49 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 5. November 2015 um 17:42:26 Uhr:


... und wie stellst Du Dir das vor? Leasingraten steuerlich absetzen und zusätzlich noch abschreiben?

Wie Holgernilsson schon schrieb: Leasing ist Leasing und Finanzierung ist Finanzierung.

Oder noch deutlicher:
Beim Leasing wird das geleaste Fahrzeug beim Leasinggeber aktiviert und der Leasingnehmer hat die Leasingraten als Betriebsausgaben.

Bei der - dem Leasing ähnlichen - Ballonfinanzierung (wie z. B. Volkswagen Vario Credit) kauft der Kreditnehmer das Auto und aktiviert dies in seiner Buchhaltung. Als Betriebsausgabe hat er die AfA und die Kreditzinsen. Bei der Rückgabe (verbrieftes Rückgaberecht) stellt der Kreditnehmer das Auto dem Händler in Rechnung und dieser löst dann den Restbetrag beim Kreditgeber ab. Der Kreditnehmer hat dann entweder einen aoA oder aoE.

Gruß
Der Chaosmanager

Es gibt durchaus Modelle wo der Leasinggegenstand beim Leasingnehmer bilanziert wird (und dazu gibt es auch BFH Rechtsprechung im Leasingerlass). Ist aber schon die Ausnahme und hab ich in der Praxis noch nie gesehen. Schau mal hier: https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/L/Leasing.html#D063053000016 (Zurechnung Punkt 2.3.2)

Genau so einen Fall hatte ich neulich. Stand sogar extra drauf, dass beim Leasingnehmer aktiviert werden muss etc. Ist zwar Leasing, aber eben als "versteckte Finanzierung" sozusagen. Das sind die Gestaltungen, die ich meinte. Der Gesetzgeber ist beim Leasing tatsächlich nicht blöd.

Zitat:

@tylsen schrieb am 5. November 2015 um 18:55:49 Uhr:



Es gibt durchaus Modelle wo der Leasinggegenstand beim Leasingnehmer bilanziert wird (und dazu gibt es auch BFH Rechtsprechung im Leasingerlass). Ist aber schon die Ausnahme und hab ich in der Praxis noch nie gesehen. Schau mal hier: https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/L/Leasing.html#D063053000016 (Zurechnung Punkt 2.3.2)

Dass es Einzelfälle gibt, wo der Leasinggegenstand beim LN bilanziert wird, ist klar. Ebenso ist jedoch klar, dass die Bilanzierung beim LN und die Geltendmachung der Leasingraten als Betriebsausgaben sich gegenseitig ausschließen.

Darf ich trotzdem darauf hinweisen: Auslöser meiner Anmerkung war die Äußerung des Users Coestar, dass Automobilhersteller günstige Leasingangebote durch Abschreibungen "subventionieren" würden. Und dies ist eben nicht der Fall. Bei klassischem Leasing mit einer Grundmietzeit zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wird das Leasingobjekt beim Leasinggeber bilanziert und muss demzufolge dort abgeschrieben werden. Dies ist eine steuerliche Vorschrift und keine Subventionierung, wie es Coestar unterstellt hatte.

Gruß
Der Chaosmanager

Das stand doch völlig außer Frage. 😉

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