Lautsprecher scheppert
Halli Hallo,
hoffentlich könnt Ihr mit etwas Licht ins Dunkel bringen, denn ich bin echt verwirrt 🙄
Seit drei Tagen habe ich in meinem TT 8J (aus 2008) ein echt nervendes Problem, denn der Lautsprecher auf der Beifahrerseite scheppert und krachst beim Musikhören. Auf dauer nervt das krachsen ganz schön...
Hier im Forum habe ich zwar einen ähnlichen Thread gefunden, doch beantwortet dieser mir nicht alle Unklarheiten.
THREAD
Nun meine Beschreibung:
Den Audi TT habe ich bei einem VW, Skoda, SEAT-Händler am 30.06.2011 gekauft.
Soeben habe ich beim Händler angerufen und gefragt, ob die Reperatur auch meine Garantie (PerfectCar Pro) übernimmt, wurde jedoch verneint mit der Begründung, dass Multimediaanliegen nicht in der PerfectCar inbegriffen sind und ich die Kosten tragen würde. Ist das so richtig?
Nun denn, habe ich mich eben in der Bucht umgesehen und recht günstig Lautsprecher gefunden.
Hier stellt sich jetzt nur die Frage, welche Teilenummer ich benötige?!
Artikel 1: 8J0 035 412 A
Artikel 2: 8J0 035 411
Zwei Teilenummern, doch sieht das Produkt gleich aus! Und noch eine Verständnisfrage: Da ich kein BOSE-System habe, habe ich vorne nur eine Box pro Tür verbaut, richtig?
Jap, und würdet ihr mit als Laie empfehlen den Wechsel des Lautsprechers in einer Werkstatt zu machen, oder doch selbst Hand anzulegen? Ich weiß ja auch nicht was an kosten auf mich zukommen 🙁
Vielen lieben Dank im Voraus!
18 Antworten
Die Garantie kann dir egal sein. Es gibt sows wie Gewährleistung. Sofern Du Verbraucher bist, gibt es hier auch noch eine Beweislastumkehr für die ersten 6 Monate ab Gefahrübergang.
Also, ab zum Händler, die sollen heile machen.
Dieses scheppern hatte ich vor einem Monat ebenfalls und bin zum 🙂 gefahren. Dort wurde mir zunächst die Kostenübernahme versprochen.
(Habe die CarLife Plus Neuwagen-Anschlussgarantie abgeschlossen). Alles klar - Auftrag bestellt und einbauen lassen.
Anschließend mal wieder geärgert das bei einem Reparatur ein anderes Teil beschädigt wurde. Sprich bei dem Austausch der Lautsprecher in der Tür muss die Komplette Pappe ab. Die Pappe klappert jetzt bei jeder Bodenwelle und hat an zwei Stellen fette Kratzer die vor der Reparatur definitiv nicht dort waren.
Dann kam noch der Hammer das ich noch eine Rechnung bekam, weil AUDI nur max. 70% der Kosten übernehmen wollte. In dem Fall war noch ein Restbetrag inklusive Arbeitszeit von 45,- € offen.
Ich habe dann darauf hingewiesen, das laut den Punkten der Garantiebestimmung (also Anlage muss schon Werksseitig verbaut sein, keine Veränderung von mir an einem beliebigen Teil der Anlage usw.) bei mir alle erfüllt sind. Tja, das war vor ca. 14 Tagen. Da noch keine Rechnung kam, haben sie es wohl akzeptiert.
Noch mal kurz und knapp: AUDI bzw. die Garantieversicherung ist flexibel bei der Auslegung der Kostenübernahme und Interpretation der eigenen Garantiebestimmungen. Bei der Montage bzw. Reparatur war mal wieder der 🙂 überfordert - also kann man es theoretisch auch selbst machen (sofern man nicht zwei linke Hände hat).
Wer sich darüber wundert das ich wegen 45,- € bei meiner Werkstatt gemeckert habe - es gibt diverse Vorgeschichten die darauf hinauslaufen das ich jetzt genauso kleinlich und pingelig mich anstelle wie der 🙂.
Äh... ich hab das Kaufdatum überlesen. EHEC-Tomate hat vollkommen recht. Hier greift die Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Er muss das richten, ob er das dann anschließend mit der Versicherung / AUDI oder sonst wem abrechnet ist sein Problem.
Hallo,
das Ableben des rechten Türlautsprechers im TT scheint wohl kein Einzelfall zu sein, exakt der gleiche Defekt trat bei meinem Wagen (2.0 Tfsi EZ 01/2009 ohne Bose ) vor ca vier Wochen auf. Die Behebung bei meinem Händler erfolgte auf Rechnung der verlängerten Audi-Garantie. Die Garantieabteilung schickt mir jeweils, nachdem sie in Leistung getreten ist, eine Mitteilung um welchen Betrag es sich dabei gehandelt hat. Der Betrag für Lautsprecher und Arbeitslohn belief sich auf etwas über 69 €, da vermute ich mal, die hier erwähnten 45 € fehlen da noch. Im Falle meiner ebenfalls per Garantieverlängerung abgerechneten Reparatur der defekten Handschuhfachklappe im März hatte das Autohaus selbständig den fehlenden Betrag von den Garantieverlängerern eingefordert & auch bekommen.
Nachdem der Lautsprecher ausgetauscht war stellte sich im Bereich der Beifahrertür ein Klappern & Rumpeln ein. Bei der folgenden Demontage der Türverkleidung in der Werkstatt stellte sich heraus, das einer der unteren Halteclips beim Einbau verbogen worden war und diese Geräusche hervorgerufen hatte. Diese Halteclips sind mit einer eigenen Dichtung versehen und wirken auf mich als Laien schon eher hochtechnisiert, mit schnöden "Clips" haben die eigendlich nichts mehr zu tun. Darum würde ich den Aus & Einbauen lieber der Werkstatt überlassen.
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Guten Morgen,
vielen lieben Dank Euch erst einmal für die Informationen.
Ich muss gestehen, ich bin total unwissend auf diesem Gebiet... Aber ein Glück solch ein Forum zu kennen!
Also hat der Verkäufer quatsch erzählt, das ich die Kosten tragen muss?
Gewährleistung = der Verkäufer garantiert mir eine Übernahem der Kosten für Reperaturen, wenn die in den ersten 6 Monaten auftreten?
Kurz nachdem ich das Auto kaufte, ist auch der Verstärker im Kofferraum kaputt gegangen. Somit Lautsprecher = alle ohne Ton.
Der wurde zum Beispiel ohne Murren ausgewechselt, Leihwagen und alles bekam ich kostenlos. Doch hier ging ich von Kulanz aus, da es gerade mal zwei Wochen nach dem Kauf war. Alles sehr verwirrend!
Weil dann würde ich da heute nochmal Anrufen und auf mein Recht auf Gewährleistung aufmerksam machen.
Ich meine, etwa 100€ für die Reperatur (Ausbau Türverkleidung, Tausch des Lautsprechers, Einbau Türverkleidung) ist nicht sooo die Welt, dennoch würde ich die lieber sparen wollen. Ist immerhin eine Tankladung, zwei Schachteln Zigaretten und ein Eis 🙂
Gewährleistung ist folgendes, nur damit Du es verstehst.
Der Verkäufer garantiert Dir darüber gar nichts. Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, der ohne Verschulden des Verkäufers entsteht.
Er hat dafür einzustehen, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang, also in dem Moment, in dem Du Dein Auto bekommst, mangelfrei ist.
Der Mangel ist ein weiter Begriff, ein scheppernder Lautsprecher dürfte darunterfallen.
Die Gewährleistung dauert insgesamt zwei Jahre an. Aber nur in den ersten 6 Monaten greif zu Gunsten des Verbrauchers eine sog. Beweislastumkehr. Diese bewirkt, dass Du im Falle eines Prozesses nicht zu beweisen hast, dass der Mangel zum Zeitpunkt des gefahrübergangs bestand. Der Verkäufer muss beweisen, dass das Fahrzeug mangelfrei war.
Aus der gewährleistung hast Du das Recht Nacherfüllung zu verlangen, den Kaufpreis zu mindern oder zurückzutreten.
Bei allem anderen hilft ein Anwalt 🙂
...dann hab ich mir wohl ein Eigentor geschossen 🙁
Bei Übergabe des Autos }>musste{< ich einen Zettel unterschreiben, auf dem ich mit meinem Autogramm den Wagen in einem funktionierenden Zustand ohne Mängel beglaubige.
So greift ja nicht die Beweislast, da es ja vorerst funktionierte und ich dies auch unterschrieb 😠
Zitat:
Original geschrieben von nighty390
...dann hab ich mir wohl ein Eigentor geschossen 🙁
Bei Übergabe des Autos }>musste{< ich einen Zettel unterschreiben, auf dem ich mit meinem Autogramm den Wagen in einem funktionierenden Zustand ohne Mängel beglaubige.So greift ja nicht die Beweislast, da es ja vorerst funktionierte und ich dies auch unterschrieb 😠
Ich glaube nicht, dass sowas in der deutschen Rechtsprechung gilt 😉
Du hast ja schließlich keine Röntgenaugen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von comsat
Ich glaube nicht, dass sowas in der deutschen Rechtsprechung gilt 😉Zitat:
Original geschrieben von nighty390
...dann hab ich mir wohl ein Eigentor geschossen 🙁
Bei Übergabe des Autos }>musste{< ich einen Zettel unterschreiben, auf dem ich mit meinem Autogramm den Wagen in einem funktionierenden Zustand ohne Mängel beglaubige.So greift ja nicht die Beweislast, da es ja vorerst funktionierte und ich dies auch unterschrieb 😠
Du hast ja schließlich keine Röntgenaugen 🙂
ganz sicher nicht
Jeglichen Anspruch kannst du nur von Gewerblich-zu-Gewerblich auschließen ...außer, Du kaufst noch als Privatmann für deine zukünftige Firma schonmal etwas ... dann greift auch das nicht
Insofern hat comsat sicherlich Recht
Zitat:
Original geschrieben von nighty390
...dann hab ich mir wohl ein Eigentor geschossen 🙁
Bei Übergabe des Autos }>musste{< ich einen Zettel unterschreiben, auf dem ich mit meinem Autogramm den Wagen in einem funktionierenden Zustand ohne Mängel beglaubige.So greift ja nicht die Beweislast, da es ja vorerst funktionierte und ich dies auch unterschrieb 😠
Hast Du das Auto als Gewerbetreibender gekauft oder Privatmann? Falls Privatmann ist das ganze nichtig. Gewährleistung ist Gesetzlich vorgeschrieben und da kann der Verkäufer dich 100 Verträge unterschreiben lassen. Du kannst dich nicht schlechter stellen als das Gesetz es vorsieht.
Nene, war schon ein Privatkauf.
Ich meine, 100€ sind jetzt nicht die Welt, aber es geht mir ja auch ums Prinzip.
Hab heute nochmal angerufen und nochmal nachgefragt. Es hieß, die Garantie (PerfectCar Pro) sei die vom Autohaus gegebene Gewährleistung. Daraufhin sagte ich, dass das gar nicht ginge, Gewährleistung ist unabhängig von der Garantie.
Nein, ganz sicher müsste ich die Kosten tragen, man würde sich aber schon einig werden.
Den Lautsprecher würde ich zu den Einkaufspreisen bekommen, Zeitaufwand würde ich auch vergünstigt bekommen.
Ich hab jetzt keine Ahnung wie ich mich verhalten soll 😕
Soll ich mein Auto einfach reparieren lassen und dann, wenn die Rechnung kommen sollte, diese nicht Zahlen?
Mir ist es auch echt unangenehm dort ständig anzurufen und nachzufragen. Ich nerve meinen Verkäufer bestimmt.
Ist nur auch irgendwie traurig. Kommt mir so vor wie "ach, der hat ja jetzt gekauft, keine Zeit mehr verschwenden..."
Zitat:
Original geschrieben von nighty390
Da der Wagen auf meinen Vater angemeldet ist, ja.
Ich denke, es reicht ein Anruf von einem Anwalt, der deinen Verkäufer auf die geltenden Richtlinien
hinweist 😉