Lasieren von Rückleuchten

VW Golf 1 (17, 155)

Hat das jemannd von euch schon mal gemacht und kann mir sagen was man dabei beachten muss...das es nicht Stvo ist ist mir klar..

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Zitat:

Original geschrieben von Dynator


'n Abend zusammen ! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Dynator



Zitat:

Original geschrieben von Feinstaubbomber



Darum geht es doch hier garnicht!einfach den Thread vom TE nochmal lesen.

Gruß Matze

Möööp!.....Sorry, Matze, aber genau darum geht es dann eben doch hier an Board - die Technik-Bereiche hier behandeln im Allgemeinen nämlich Probleme und deren Lösungen, die dann so wie hier in den Threads geschildert im öffentlichen Straßenverkehr auch gemäß der aktuell geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen (...muss ich jetzt wirklich alle explizit aufzählen! 🙄 😉) angewandt und gefahren werden können müssen! 😉

...und lasieren ist dann eben meines bescheidenen Wissens nach nicht so einfach mal drin! 😉

Bedenke: Es gibt eben auch Leute, die sich mit der Materie nicht so gut wie Du, ich(?), oder so manch andere/-r hier im Forum auskennen.....und die trifft's dann eben doppelt hart, wenn sie dann mal so einfach auf das, was die Jungs und Mädels hier an Board so absondern, hören, und dann knallhart -im Einklang mit der jeweils aktuell geltenden Rechtssprechung- eines besseren belehrt werden! 😉

Gruß, Dynator 🙂

Hallo

Unterm Strich hast schon recht,ich will sowas auch nicht gutheißen oder verharmlosen,aber es ging dem TE ja um das

"Hat das jemannd von euch schon mal gemacht und kann mir sagen was man dabei beachten muss..."

wenn hier im Technikbereich jemand fragt wie z.B:
"wie baue ich eine 3F Nockenwelle in einen NZ Motor?"

Da kommt auch nicht "das ist verboten!"
Nur weil man etwas nicht gleich sehen kann ist es noch lange nicht legaler.

Ich sehe das so:
Jeder der min. 18Jahre alt ist und die Führerscheinprüfung bestanden hat und ein KFZ auf der Straße bewegen darf kann/muß selber entscheiden was er macht und was er verantworten kann.
Der TE hat ja schon geschrieben:
"das es nicht Stvo ist ist mir klar.."
es steht auch auf jeder Dose drauf das es nicht zugelassen ist.

Auch wenn ich jetzt mit meiner Meinung allein da stehe.

Gruß Matze

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Zitat:

Original geschrieben von Leihorgan


Hat das jemannd von euch schon mal gemacht und kann mir sagen was man dabei beachten muss...das es nicht Stvo ist ist mir klar..

lass es lieber wenn du äreger vermeiden willst

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