Langer Werkstattaufenthalt - was tun?
Hallo zusammen,
letztes Jahr am Heiligabend habe ich meinen C43 vom Freundlichen abgeholt, ich war super happy (bin es EIGENTLICH noch immer).
Anfang April wurde mein Wagen in der TG aufgebrochen, Scheinwerfer, digitales Cockpit und Fahrer-Airbag geklaut. Der Wagen steht nun seit Anfang April beim Händler in der Werkstatt.
Da beim Diebstahl der Kabelstrang gekappt wurde und es eine Vorgabe von MB ist, dass dieser nicht repariert werden darf, sondern ersetzt werden muss, wird der Strang neu gefertigt. Liefertermin hierfür Ende August ... d.h. bis ich meinen "Neuwagen" wieder habe, ist ein halbes Jahr vergangen.
Kann ich rechtlich irgendwas unternehmen? Der Wagen verliert Tag für Tag an Wert, ohne dass ich ihn nutzen kann.
Und MB produziert natürlich lieber neue Wagen, anstatt sich schnellstmöglich um Bestandskunden zu kümmern (so kommt es zumindest rüber)
Ich bekomme zwar regelmäßig ein neues Ersatzfahrzeug, aber natürlich nicht mit der Motorisierung und Ausstattung
Gruß aus HH
Beste Antwort im Thema
Hi,
Zitat:
@Jura.C400 schrieb am 12. Juni 2019 um 22:56:21 Uhr:
Also Nutzungsausfallentschädigung kannst du nicht verlangen, weil du Ersatzwagen bekommst.
hä?! - Wer soll einen Nutzungsausfall zahlen müssen?
Den Diebstahl übernimmt die Versicherung, wobei ich keine kenne, die Nutzungsausfall während der Reparatur erstattet.
Die Werkstatt ist ebenfalls nicht zuständig. Die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen ist reine Kundenfreundlichkeit.
Einzig der Dieb wäre haftbar für den Nutzungsausfall, aber dazu müsste man ihn erstmal fassen..
Gruß
Fr@nk
25 Antworten
Die Weisheit habe ich von den Autodoktoren: BMW bietet für seine Fahrzeuge sogenannte Teilkabelbäume an. Die werden an eine sinnvoll plazierte Stelle einfach gesteckt und gut ist. Ich denke auch Mercedes kann von seinem Mitbewerber noch lernen.
Ein bisschen neidisch bin ich ja auf die neuen Armatouren des Mopf, meiner, Bj 2017, ist noch ganz konservativ gestaltet. Aber wenn ich mir das Theater beim Themenstarter betrachte, ist mein Neid nun doch etwas begrenzt. Ich habe gelesen, das gern die LED-Scheinwerfer geklaut werden, je Stück € 2000,- vermutlich netto und ohne Lohnkosten, die Funktion meiner automatisch den Gegenverkehr ausblendenden Scheinwerfer ist fantastisch, aber ich neige daher nun wieder zu Xenon. Ein bisschen in Sorge bin ich beim Gedanken an das in den Scheinwerfer integrierte Taglicht. Brennt immer, geht natürlich irgendwann kaputt und dann muss die ganze Einheit getauscht werden, fürchte ich. Mein alter W204 hatte die schicke LED-Leiste dafür, die sicher ganz erschwinglich war und sah gut aus, besser als die üppig dimensionierten FakeLufteinlässe.
Aber dennoch gefällt mir mein W205 sehr und er fährt sich richtig gut.
Gruss Mönchekamp
Hi,
Zitat:
@Jura.C400 schrieb am 12. Juni 2019 um 22:56:21 Uhr:
Also Nutzungsausfallentschädigung kannst du nicht verlangen, weil du Ersatzwagen bekommst.
hä?! - Wer soll einen Nutzungsausfall zahlen müssen?
Den Diebstahl übernimmt die Versicherung, wobei ich keine kenne, die Nutzungsausfall während der Reparatur erstattet.
Die Werkstatt ist ebenfalls nicht zuständig. Die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen ist reine Kundenfreundlichkeit.
Einzig der Dieb wäre haftbar für den Nutzungsausfall, aber dazu müsste man ihn erstmal fassen..
Gruß
Fr@nk
Zitat:
@Ralf66-Driver schrieb am 13. Juni 2019 um 09:28:44 Uhr:
Ist es ein Leasingfahrzeug, dann ist Reparatur ausgeschlossen, sonst sollte es kein Problem sein wenn man die wahrscheinlich abgeschnittenen Stecker als Ersatzteil bekommt, von der Funktion her gibt es keine Beinträchtigungen, man kann halt nicht so viel verdienen mit der Reparatur als wenn man den ganzen Baum tauscht. Die lange Wartezeit ist eine Frechheit.
Das ist sehr ärgerlich.
nein, ist kein Leasingfahrzeug, dennoch angeblich eine strickte Vorgabe von MB, dass der Kabelbaum komplett ersetzt werden muss - und da der Wagen ja auch direkt bei MB steht, werden die sich natürlich daran halten 😉
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 13. Juni 2019 um 11:26:37 Uhr:
Hi,
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 13. Juni 2019 um 11:26:37 Uhr:
Zitat:
@Jura.C400 schrieb am 12. Juni 2019 um 22:56:21 Uhr:
Also Nutzungsausfallentschädigung kannst du nicht verlangen, weil du Ersatzwagen bekommst.
hä?! - Wer soll einen Nutzungsausfall zahlen müssen?
Den Diebstahl übernimmt die Versicherung, wobei ich keine kenne, die Nutzungsausfall während der Reparatur erstattet.
Die Werkstatt ist ebenfalls nicht zuständig. Die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen ist reine Kundenfreundlichkeit.
Einzig der Dieb wäre haftbar für den Nutzungsausfall, aber dazu müsste man ihn erstmal fassen..Gruß
Fr@nk
wenn es allerdings länger dauert als vorgesehen, das ist natürlich sehr strittig, dann hat man Anspruch gegenüber der Werkstatt
Ähnliche Themen
Zitat:
wenn es allerdings länger dauert als vorgesehen, das ist natürlich sehr strittig, dann hat man Anspruch gegenüber der Werkstatt
Dachte auch gerade, die Wartezeit muss doch verhältnismäßg sein. Was auch immer die Definition von verhältnismäßg ist...
Aber ein halbes Jahr auf ein Teil warten, wo man auf einen Neuwagen ebenso ca ein halbes Jahr warten muss, finde ich schon hart
Hi,
Zitat:
@Playbird81 schrieb am 13. Juni 2019 um 13:44:46 Uhr:
Zitat:
wenn es allerdings länger dauert als vorgesehen, das ist natürlich sehr strittig, dann hat man Anspruch gegenüber der Werkstatt
Dachte auch gerade, die Wartezeit muss doch verhältnismäßg sein. Was auch immer die Definition von verhältnismäßg ist...
Aber ein halbes Jahr auf ein Teil warten, wo man auf einen Neuwagen ebenso ca ein halbes Jahr warten muss, finde ich schon hart
da es wahrscheinlich noch länger dauert festzustellen, was in diesem Fall "verhältnismäßig" ist, als den individuellen Ersatzkabelbaum zu fertigen, ist die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen, ohne Anerkennung eines rechtlichen Anspruchs, die pragmatischste Lösung...😉
Gruß
Fr@nk
Dann versteh ich dein "hä" nicht.
Letztendlich will Mercedes auch nicht streiten, sondern zufriedene Kunden und stellen daher ohne zu zögern die Leihwagen zur Verfügung
Hi,
Zitat:
@Jura.C400 schrieb am 13. Juni 2019 um 14:48:38 Uhr:
Dann versteh ich dein "hä" nicht.Letztendlich will Mercedes auch nicht streiten, sondern zufriedene Kunden und stellen daher ohne zu zögern die Leihwagen zur Verfügung
oben ging's um einen Anspruch auf Nutzungsausfall; ich schrieb in meinem letzten Post "Bereitstellung ... ohne Anerkennung eines rechtlichen Anspruchs".
Kleiner, aber feiner Unterschied.
Gruß
Fr@nk
Ok, du willst sagen, wenn es zu lange dauert ( ohne dabei auszurechnen, was überhaupt verhältnismäßig lange bedeutet), kann man keine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen?😉
Also wenn Stecker vom Airbag abgeschnitten wurden, muss immer ein neuer Kabelbaum bzw. mindestens die komplette Leitung vom Steuergerät zum Airbag erneuert werden. Da gibt es keine Reparaturleitungssätze o.ä., sicher auch nicht bei BMW.
Zum zweiten wird der Kabelbaum entweder in Mazedonien oder Rumänien gefertigt und nicht in Asien, wie hier irgendjemand behauptete.
Warum das so lange dauern soll, ist mir ein Rätsel. Ein fahrzeugspezifischer Kabelbaum ist rein von der Produktion her in einem Tag erledigt. Mit Disposition , Logistik etc. max. 2 Wochen. Da gibt es vielleicht Kapa-Probleme im Produktionswerk.
Zitat:
@j.slr schrieb am 14. Juni 2019 um 08:59:07 Uhr:
Also wenn Stecker vom Airbag abgeschnitten wurden, muss immer ein neuer Kabelbaum bzw. mindestens die komplette Leitung vom Steuergerät zum Airbag erneuert werden. Da gibt es keine Reparaturleitungssätze o.ä., sicher auch nicht bei BMW.
Zum zweiten wird der Kabelbaum entweder in Mazedonien oder Rumänien gefertigt und nicht in Asien, wie hier irgendjemand behauptete.
Warum das so lange dauern soll, ist mir ein Rätsel. Ein fahrzeugspezifischer Kabelbaum ist rein von der Produktion her in einem Tag erledigt. Mit Disposition , Logistik etc. max. 2 Wochen. Da gibt es vielleicht Kapa-Probleme im Produktionswerk.
Ich gehe davon aus, dass es Kapa Probleme gibt bzw. ein freier Slot gefunden werden muss.
Deshalb sagte ich ja, die Priorität von MB liegt nicht unbedingt auf der Produktion von Ersatzteilen