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Lange Standzeit bei Lager-Neufahrzeug problematisch ?

Themenstarteram 1. Dezember 2014 um 17:45

Hallo zusammen,

ich strecke gerade meine Fühler nach dem nächsten potentiellen Fahrzeug aus.

Beim Schlendern über die verschiedenen Hersteller und Modelle fiel mir eine Tageszulassung auf (Modell und Hersteller mal egal).

Erstzulassung: Erste Hälfte 2013

Laufleistung: 10 km

Das Fahrzeug wird zu einem Restwert von 2/3 des ursprünglichen Neupreises angeboten.

Es handelt sich um ein Lagerfahrzeug, welches ich bald probefahren werde.

Allerdings habe ich Bedenken hinsichtlich der langen Standzeit.

Das Fahrzeug ist immerhin 18 Monate gestanden und ich denke da an potentielle Standzeit-Erscheinungen ...

- verformte Reifen

- Radlager (Fahrzeuggewicht ständig auf der selben Stelle)

- Batterie ?

Was meint ihr dazu ?

Seht ihr solch ein Fahrzeug als bedenklich an ?

Mein aktuelles Fahrzeug war damals auch ein Lagerfahrzeug ... allerdings stand dieses "nur" 6 Monate.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Hi

einen Anspruch auf Kulanz gibt es schon mal gar nicht. Da ist man immer Bittsteller, bei Garantie ist man Vertragspartner.

Und es ist ja schön das man bei VW die Garantie verlängern kann aber das kostet eben zusätzlich und das wo ein VW eh schon einige tausende mehr kostet als ein gleichwertiger Kia.

Gruß Tobias

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Hi

einen Anspruch auf Kulanz gibt es schon mal gar nicht. Da ist man immer Bittsteller, bei Garantie ist man Vertragspartner.

Und es ist ja schön das man bei VW die Garantie verlängern kann aber das kostet eben zusätzlich und das wo ein VW eh schon einige tausende mehr kostet als ein gleichwertiger Kia.

Gruß Tobias

Zitat:

@Billie_SB schrieb am 1. Dezember 2014 um 20:39:35 Uhr:

Für Teile wie das Radlager entstehen keine "Lagerschäden".

...

Ist zwar schon seehr lange her, aber Anfang der 80er kaufte meine Mutter einen gebr. Audi 80, der lange beim Händler auf'm Hof stand.

Während der Probefahrt machte ein Lager vorne Krach- Bestandteil des Kaufvertrages war daher: Lager vorne tauschen".

Nach wenigen Monaten: Wieder vorne Krach; es stellte sich heraus, daß nur EIN Lager getauscht war- nun war das andere fällig.

Kauf dir nen Porsche, da kannst dir bis 10 Jahre ne Garantieverlängerung kaufen, macht dann halt jedes Jahr einen Tausender. Schlimm wenn man als Kunde schon sowas dazu kaufen muss. Vor allem bei dem hohen Verkaufspreisen dieser Marken.

Zitat:

 

Seht ihr solch ein Fahrzeug als bedenklich an ?

Aus technischer Sicht, nein. Ich kaufte mal selber ein Auto, das insgesamt die ersten 28 Monate seines Lebens nur gestanden hatte. Fünfundhalb Jahre lang habe ich es danach gefahren. Die ersten Reifen wurden nach 2-3 Jahren porös und den Zahnriemen habe ich vorsichtshalber etwas eher wechseln lassen, aber für das Auto hatte ich 50% des Listenpreises bezahlt... Sonst keine Probleme gehabt!

am 6. Dezember 2014 um 18:46

Zitat:

@Renegolf347 schrieb am 6. Dezember 2014 um 13:17:30 Uhr:

Na ich weiß ja nicht. VW gibt 2 Jahre Werksgarantie und gegen Aufpreis bis zu weitere 3 Jahre. Somit komme ich auf volle 5 Jahre Herstellergarantie und danach, wenn Service etc korrekt ausgeführt wurde, den weiteren Anspruch auf Kulanz! Ich kenne Personen die nach 5 Jahren einen komplett neuen Austauschmotor zum 0 Tarif bekommen haben! Soviel zu den Thema VW und ihre Garantie von meiner Seite.

Ich will nichts gegen VW sagen, habe ich selber lange gefahren.

Aber mein jetziges Auto hat die 5 Jahre Garantie ohne irgendwelche kostenpflichtigen Verlängerungen und hat rund 10.000 Euro weniger gekostet als ein gleich ausgestatteter Golf.

Außerdem hast du bei der VW-Anschlussgarantie eine Kilometerbegrenzung, die habe ich nicht. Ich kann in den 5 Jahren so viel fahren wie ich will.

Zitat:

die Bedinungen der KIA Garantie unterscheiden sich nicht Grundlegend von den Garantiebedinungen anderer Hersteller die nur 2 oder 3 Jahre Garantie bieten.

Bei nur 2-3 Jahren Garantiedauer gibt es halt viele Fragen die bei 7 jahren Garantie entstehen vielleicht gar nicht ;)

Also für mich ist der Unterschied zwischen einer Mercedes-Benz Garantie, welche nur Reifen/Bremsen/Öl/Scheibenwischer/Leuchtmittel ausschließt und einer Kia Garantie, welche Querlenker, Radaufhänungen, Radlager, Schlüssel, Schlösser, Scheibenwischermotoren, usw. usf, also im Prinzip alles was an so nem Auto kaputt geht, ausschließt, schon etwas grundlegend anderes.

Ich weiß ja nicht, wo du nachgeschaut hast, aber die Kia-Garantie hat im Grunde die selben Leistungen wie die von MB, eben nur etwas länger. Dass Querlenker etc. ausgeschlossen sein sollen, muss eine Erfindung sein, davon ist nämlich nichts zu lesen.

Die Bestimmungen kannst du hier nachlesen:

http://www.kia.com/.../7-Jahre-Kia-Herstellergarantie_Details.pdf

Ja, und da findest du unter Punkt 5:

Zitat:

Natürlicher Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen.

Dies gilt für alle Teile des Kia Fahrzeugs, die im Rahmen

ihrer normalen Funktion einem ständigen Verschleiß unterliegen

(wie z.B. Zündkerzen, Sicherungen, Filter, Keilriemen,

Kupplung, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Bremstrommeln,

Stoßdämpfer, Reifen, Auspuffanlage, Katalysator, Scheibenwischerblätter,

Batterie, Glühlampen, Polster, Bodenbeläge

und dergleichen). Das Gleiche gilt für Beschädigungen

von Scheiben nach Übernahme des Kia Fahrzeugs durch

den Käufer.

Wenn die einen Katalysator als Verschleißteil sehen, oder einen Stoßdämpfer, dann kannst du dich darauf verlassen dass ein Motor auch dazu gehört.

In früheren Fassungen stand sogar Motor und Getriebe explizit ausgenommen, nun verpackt man das schön als Verschleißteil.

Das alles ist bei Mercedes ausgeschlossen:

1. Die Garantie bezieht sich auf die in der Garantiezusage näher bezeichneten Personenkraftwagen

oder Geländewagen (bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) mit allen mechanischen, elektrischen,

elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Teilen, soweit sie nicht durch die folgenden

Ziffern 2 oder 3 ausgeschlossen sind.

2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:

a) sämtliche Aufhängungs- und Verbindungsteile des Fahrwerks (Achslager, Buchsen, Gelenke), Ausrücklager,

Bremsklötze, Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Kupplungsdruckplatte,

Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten der Kupplung; Scheibenwischer-Blätter, -Arme

und Profilgummis, Waschdüsen; Spurstangenköpfe, Fahrwerkstoßdämpfer, Fahrwerkeinstellung/

Vermessung (siehe § 1 Ziffer 3)

b) Teile, die bei Wartungs- oder Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden

c) sämtliche Einstellarbeiten und Resets ohne schadenverursachendes Teil, Bremsenwartung

d) Filter und Dichtungen des Kraftstoffsystems, Reinigung und Einstellung der Kraftstoffanlage

e) Batterien, Akkumulatoren, Kondensatoren (Pflege/Nachladen/Tausch)

f) Kontrolle von Flüssigkeitsständen sowie Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien

(jedoch die Befüllung der Klimaanlage im Garantiefall), Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit,

Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Filter, Schläuche

g) Kühl- und Heizwasserschläuche

h) Keilriemen-, Keilrippenriemen-Austausch

i) Auspuffanlage (jedoch Katalysator und/oder Rußpartikelfilter)

j) Fahrzeug-Schlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der Fernbedienung, Glühlampen, Xenonbrenner,

Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel

k) Reifen/Räder, Stahl- und Alufelgen, Radzierdeckel, Auswuchten

l) Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeug-Türen, Motorhaube;

Wassereintritt, Quietsch- und Klappergeräusche

m) Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Fahrzeug; Rahmen-, Karosserie- und

Zierteile, Kratzer, Lackbeschädigungen, Lackoberfläche komplett, Lackierarbeiten (jedoch im

Garantiefall), Rost, Scharniere, Türhaltebänder, Hardtops, Verdecke (Verdeckstoffe von Cabrio- und

Faltverdecken), Verdeckscheiben, Spiegel-, Scheinwerfer- und Leuchtengläser, Fahrzeug-Scheiben

(dieser Ausschluss gilt nicht bei Defekt der elektrischen Heckscheibenheizung, Spiegelbeheizung

und der Antenne), Gepäckhalterungen, Kofferraumabdeckungen

n) Feuerlöscher, Verbandskasten, Bordwerkzeug, Warndreieck, Zubehör

o) Fernsprecheinrichtung und Freisprechanlage, CD-ROMs/DVDs für das Navigationssystem,

Unterhaltungselektronik anderer Hersteller, Geräte der Unterhaltungselektronik, die nicht durch den

Hersteller/lmporteur bzw. deren Servicenetze bezogen wurden, selbst wenn sie durch

selbige eingebaut wurden

p) Probefahrten, Funktionskontrollen

q) Bezüge (Leder/Stoff), Polsterungen, Dämm- und Fußmatten, Armaturenbrett, Dachhimmel,

Innenverkleidungen (auch Koffer-/Motorraum), Kunststoff-, Leder-, Holz-, Oberflächenmaterialien

des Innenraumes, Ziernähte, gesamtes Interieur

r) gesamte Reisemobilsonder- und Reisemobilausstattung (inkl. Sonderauf- und Einbauten)

s) Dichtungen und Abdichtarbeiten jeglicher Art (Ausnahme: Simmerringe/Wellendichtringe, Antriebswellen-

und Lenkmanschetten, Ventilschaftabdichtungen, Zylinderkopfdichtungen)

Oha. Da geben sich Mercedes und Kia wohl nicht viel … ;-)

am 8. Dezember 2014 um 18:12

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 8. Dezember 2014 um 17:16:25 Uhr:

Ja, und da findest du unter Punkt 5:

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 8. Dezember 2014 um 17:16:25 Uhr:

Zitat:

Natürlicher Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen.

Dies gilt für alle Teile des Kia Fahrzeugs, die im Rahmen

ihrer normalen Funktion einem ständigen Verschleiß unterliegen

(wie z.B. Zündkerzen, Sicherungen, Filter, Keilriemen,

Kupplung, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Bremstrommeln,

Stoßdämpfer, Reifen, Auspuffanlage, Katalysator, Scheibenwischerblätter,

Batterie, Glühlampen, Polster, Bodenbeläge

und dergleichen). Das Gleiche gilt für Beschädigungen

von Scheiben nach Übernahme des Kia Fahrzeugs durch

den Käufer.

Wenn die einen Katalysator als Verschleißteil sehen, oder einen Stoßdämpfer, dann kannst du dich darauf verlassen dass ein Motor auch dazu gehört.

In früheren Fassungen stand sogar Motor und Getriebe explizit ausgenommen, nun verpackt man das schön als Verschleißteil.

Willst du jetzt Kia schlechtreden oder MB schönreden? :)

Wie in dem Post über mir zu lesen ist, schließt MB ziemlich genau das selbe bei der Garantie aus wie Kia und auch alle anderen Automobilhersteller. Nämlich die grundlegenden Verschleißteile eines Autos.

Die Stoßdämpfer die du angesprochen hast sind bei MB ebenfalls augeschlossen, sind nunmal ein Verschleißteil.

Ok, der von dir angesprochene Kat ist bei MB nicht ausgeschlossen, aber wie oft geht der schon kaputt ...

 

Und Motoren sind definitiv ein Garantieteil bei Kia, wenn du ihn nicht mutwillig kaputt fährst.

Habe es selbst erlebt dass Leute bei Kia nach 4 und 5 Jahren einen neuen Motor bekommen haben, weil die Kette geflogen ist.

reifen können einen standplatten haben...

Autos können kaputt gehen...

Bald ist Weihnachten....

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