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Lane Assist finde ich gefährlich. Dauerhaft ausschalten?

VW Passat

Hi all,

habe seit 2 Woche einen neuen Passat B8 15TSI. Schönes Auto, habe aber jetzt Lane Assist. Auch wenn die Idee von Lane Assist gut ist, ist sie für mich beim B8 sehr schlecht umgesetzt:
Gestern war ein Karton auf der Fahrbahn, wollte ausweichen, LaneAssist hat mich wieder auf den Karton zurückgelenkt. Vielleicht sollte die Kamera erst erkennen, ob es Hindernisse gibt, bevor der Lane Assist mich darauf lenkt. Wenn da nun kein Karton liegt sondern ein bewusstloser Mensch? Wer haftet dann wenn ich dank Lane Assist drüber fahre? Kann ich diesen Unfug Lane Assist dauerhaft ausschalten? Beim letzten Mal über die Zentraleinheit hat sich der LaneAssist wieder automatisch eingeschaltet...

Danke
Pedro

135 Antworten

Zitat:

@pedro99 schrieb am 2. August 2023 um 10:50:35 Uhr:



Zitat:

Setz beim nächsten Mal den Blinker, dann passiert daß nicht.

Ja, fahre jetzt immer mit Blinker durch die Gegend ;-) : Wenn man im Notfall schnell ausweichen muss, dann verwendet man beide Hände für das Lenkrad. Wie wäre es Elchtest mit Lane-Assist? Armer Elch...

Du schaffst es nicht den Blinkerhebel zu betätigen, während Du die (beide) Hände am Steuer hast? Und einen Blick (egal wie kurz), um zu sehen, ob du überhaupt ausweichen kannst (sprich platz da ist), hast Du wahrscheinlich auch nicht riskiert, oder? Der Karton muß sich ja in Millsekunden auf der Straße materialisiert haben.

Ernst gemeinte Frage - warum schaffst Du es nicht das minimale Drehmoment, dass der LA erzeugt einfach zu überlenken, wie jeder andere auch?
Untrainiert? Unerfahren? Zu wenig Kraft?
Bei der schwere Deiner Probleme muss es ja ernsthafte Gründe geben.
Falls es körperliche Einschränkungen sind, hast Du mein volles Verständnis und ich entschuldige mich für die Frage. In dem Fall bitte umgehend das Fahrzeug geeignet umrüsten lassen, damit das in Zukunft besser funktioniert.

Wir können uns ja jederzeit über schlechten Komfort, nervige Eingriffe und darüber unterhalten, dass man seine Spur nicht einhält, nicht blinkt und insgesamt mit so einem System nichts anfangen kann.
Aber da das max. Drehmoment stark eingeschränkt ist (gesetzlich geregelt) und ich das auch selber gut kenne, aus meinem VW, kann ich absolut nicht nachvollziehen, wie man damit überfordert sein kann, einfach selber zu lenken und das kleine Drehmoment kurz zu überdrücken. Gerade in Schrecksituationen sollte das quasi automatisch passieren, wenn man beide Hände am Lenkrad hat und auch kräftig lenken kann.
In dem Kontext, wenn das nicht funktioniert, empfehle ich ganz dringend mal 1-2 Fahrsicherheitstrainings, damit man lernt, wie man ein Auto bedient und mit Notsituationen umgeht.

Deine Hände sind Wo?
Es kann auch heutzutage schon auch verlangt werden, die Pratzen am Lenkrad zu lassen und dann ist der LA SOFORT übersteuerbar.

Offenbar hast du aber auch keinen TA? Und ja zwischen dem einfachen LA und jenen in Kombi mit TA ist in der Tat ein großer Unterschied.

Allerdings auch der ist in keiner Weise "gefährlich".

Zitat:

@pedro99 schrieb am 2. August 2023 um 11:00:58 Uhr:


Heute wieder 3 Kostproben vom Lane-Assist:
1.) Spur von 2 auf 1 Landstrasse: Will wie gewohnt fahren, Lane-Assist steuert dagegen (muss ich jetzt blinken??)
2.) Spur 1 auf 2 Landstrasse: analog zu 1
3.) Anderes Auto biegt ab, aber wird dabei sehr langsam (blinke nicht, da ich schnell ausweichen muss => Lane Assist steuert mich auf langsames Auto...

zu 1: Wenn Du auf der Spur bist, die endet, blinken.
zu 2: Wenn Du die rechte Spur nutzten willst, blinken.
zu 3: Wenn vor mir ein Auto abbiegen und dabei langsamer wird, musste ich noch nie schnell ausweichen.
Habe ich es mal eilig, dann blinken und vorbei fahren.

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Zitat:

@pedro99 schrieb am 2. August 2023 um 11:00:58 Uhr:


3.) Anderes Auto biegt ab, aber wird dabei sehr langsam (blinke nicht, da ich schnell ausweichen muss => Lane Assist steuert mich auf langsames Auto...

Vorausschauendes Fahren? Abstand zum Vordermann? Das Auto vor Dir bremst nicht von 100km/h auf 0km/h in Null Sekunden ab. Und mit 100km/h ist er auch nicht um die Ecke gefahren.

Das mit der Anleitung ist entweder nur affig oder aus Trotz. Ausserdem kann der LA abgeschaltet werden. Beim FL muß er halt bei jedem Start neu deaktiviert werden.

Zitat:

@8SoA6 schrieb am 2. August 2023 um 11:10:46 Uhr:


Wenn man beide Hände verwendet schafft es der LA definitiv nicht gegen zu steuern, wenn doch trifft meine oben getätigte Aussage zur fahrtauglichkeit wieder zu.

Und zu deinem aufgeführten Punkten vielleicht doch nochmal einen crashkurs im der Fahrschule zum Thema blinken bei spurwechsel jeglicher Art.
Punkt 3 ist dann wieder der Punkt der selbst aufgebrachten Kraft die bei dir anscheinend zu gering ist. Sorry aber so drehen wir uns im Kreis.

Werdet ihr eigentlich dafür bezahlt pro VW zu schreiben? Naja muss mich mit diesem Lane Assist leben, wie viele anderen auch...

Nein und ich kritisiere auch viel bei VW da gibt es genug Punkte aktuell, der LA gehört nicht dazu, hier liegt nach deinen Beschreibungen das problem eindeutig bei dir und nicht am system.

Korrigiert mich, aber der Lane Assist lässt einen noch relativ locker auf der eigenen Fahrbahn "schwimmen", wobei der Travel Assist schon mit einem spürbaren "ich übernehme jetzt die Kontrolle und halte Dich möglichst sogar in der Mitte der Spur" reagiert? M.E. kann man mit LA noch recht locker auch die Spur verlassen und z.B. den Mittelstreifen "überlenken", der TA erfordert schon mehr Kraft.
Vor 3 Jahren hatte ich nur den LA im GTE in 2020 und war schon verwundert über die "Eingriffe" und ich habe es das ein oder andere Mal deaktiviert. Jetzt mit dem neuen B8 in 2023 schalte ich schon mal gerne vom TA in den LA um, wenn er zu viel unterstützt. Daher wage ich mal zu behaupten, dass es auch Gewohnheit mit dem LA ist. Ich nehme es aber gerne an, weil es mir Sicherheit bringt.

Zitat:

@pedro99 schrieb am 2. August 2023 um 12:32:18 Uhr:


Werdet ihr eigentlich dafür bezahlt pro VW zu schreiben? Naja muss mich mit diesem Lane Assist leben, wie viele anderen auch...

[Sarkasmus]
Klar, mein Jahresgehalt bei VW liegt bei knappen 450.000 Euro. Da kann man hier doch ab und zu mal Pro-VW schreiben, oder?
[/Sarkasmus]

Du kannst den Passat verkaufen, wenn er nicht zu Dir paßt. Du kannst Gegenlenken, oder Blinken oder den LA bei jedem Start abschalten oder das Lenkrad festhalten (anstelle nur die Hände in der Nähe halten) oder, oder. Die Möglichkeiten sind schier endlos, was da so alles machbar ist.

Zitat:

@TPursch schrieb am 2. August 2023 um 12:38:13 Uhr:


Korrigiert mich, aber der Lane Assist lässt einen noch relativ locker auf der eigenen Fahrbahn "schwimmen",

Beim vFL ist der LA adaptiv. Müßte beim FL eigentlich auch sein. Will heißen, so wie Du das Fzg auf der Spur "plazierst" so hält er dich dort. Sprich wenn Du mittig steuerst, bleibt er dort. Steuerst Du ihn mehr zur Mitte oder mehr nach rechts an den Fahrbahnrand, dann hält er dich ebenfalls dort. Das funktioniert natürlich nicht mm-weise, aber doch erstaunlich gut. Es ist ja auch nur ein Assistent, der unterstützen und nicht autonom fahren soll. Die Kräfte, die LA oder TA aufbringen sind minimal und jederzeit gut und problemlos übersteuerbar. Er "reißt" einem keinesfalls das Lenkrad aus den Fingern oder lenkt plötzlich 45° zur Fahrtrichtung.

U.a. wegen den geringen Kräften und dem geringen Eingreifen, wundere ich mich immer über die Fahrer, die bei 100km/h+++ die Hände nur locker oder garnicht wirklich am Lenkrad haben. Ich möchte nicht vor oder hinter so einem Fahrer sein, wenn mal plötzlich irgendetwas auf der Fahrbahn liegt, was der Lenkung einen Stubser in eine Richtung gibt.

Zitat:

@8SoA6 schrieb am 2. August 2023 um 10:29:19 Uhr:



Außerdem arbeitet er auch unterhalb von 60kmh, selbst im Stau hält er dich in der Spur.

Nein. Der TA ja, der Notfallspurassistent nicht. Und um den geht es in der EU-Vorschrift, TA kann man problemlos deaktivieren oder erst gar nicht mitbestellen.

Zitat:

Das aktuelle System also seit dem FL erkennt auch den Unterschied zwischen gelben und weißen Linien (beim VFL noch nicht der Fall der kam gern mal durcheinander) und ihm reicht mittlerweile auch nur eine Linie um dich in der Spur zu halten.

Nicht beim 2022 Arteon.

Zitat:

Soweit ich weiß kann man das System auch so verstellen das er nur eingreift wenn man an die linie kommt oder das er einen in der mitte der Spur hält, mit und ohne Vibration im Lenkrad.

Nicht beim Notfallspurassistent.

Zitat:

@8SoA6 schrieb am 2. August 2023 um 11:10:46 Uhr:


Wenn man beide Hände verwendet schafft es der LA definitiv nicht gegen zu steuern, wenn doch trifft meine oben getätigte Aussage zur fahrtauglichkeit wieder zu.

Freitags mal eine Schule besuchen, Grundlagen Physik. Hatte ich bereits erklärt, der Eingriff ändert ungewollt die Fahrtrichtung, Reaktionszeit hat nichts mit Fahrschule oder Fahrtauglichkeit zu tun, Gegenreaktion löst weiteres Verhalten des Assistenten aus, was wiederum zu Reaktionszeiten und ungewollten Änderungen der Fahrtrichtung führt. Und das alles in einer Stress- bzw. Gefahrensituation.

Zitat:

Und zu deinem aufgeführten Punkten vielleicht doch nochmal einen crashkurs im der Fahrschule zum Thema blinken bei spurwechsel jeglicher Art.

In Notsituationen, bei spontanem Ausweichen ist Blinken weder nötig, noch sinnvoll.
Ansonsten gibt es diverse Gerichtsurteile, die besagen, daß man sich auf das Blinken eines anderen Fahrzeuges nicht verlassen darf und trotz Blinkers zunächst abwarten und beobachten Muß, wohin das Fahrzeug tatsächlich fährt. Der Blinker ist also völlig überwertet und juristisch nahezu wertlos.

24.04.14, Az. 7 U 1501/13 OLG Dresden
LG Saarbrücken 03.07.2015, Az. 13 S 64/15

Und viele weiter. Da hat jeweils der falsch Blinkende 20-30% Mitschuld bekommen, derjenige, der sich nach dem Blinker des anderen gerichtet hat, 70 bzw. 80%. Somit kann man sich auf Blinker nicht verlassen, somit sind sie rechtlich sinnlos.

Zitat:

Punkt 3 ist dann wieder der Punkt der selbst aufgebrachten Kraft die bei dir anscheinend zu gering ist.

Das ist dann wieder Punkt 1. Wiederholung macht es nicht wahrer.
Es ist unerheblich, ob die Kraft 2N oder 2000N ist. Sie ändert die Fahrtrichtung bis nach Ende der Reaktionszeit und des Wirksamwerdens der Gegenreaktion. Und das direkt zwei Mal.

Das mit dem Erkennen der Linie oder besseren Erkennen der Linie hängt damit zusammen, dass du auf den TA nicht hast und nicht mit dem Arteon MJ 22 wurde dir eh schon erklärt, du hast es noch immer nicht begriffen.

Alles andere viel Bla, Bla ohne Aussagekraft.
Und natürlich sollte richtiges Blinken eine Selbstverständlichkeit sein und wird nicht überbewertet.

Aber klar, dann ist ja immer alles andere schuld🙄

Zitat:

@G6V2012-austria schrieb am 2. August 2023 um 14:22:22 Uhr:


Das mit dem Erkennen der Linie oder besseren Erkennen der Linie hängt damit zusammen, dass du auf den TA nicht hast und nicht mit dem Arteon MJ 22

Erschreckend wirr, aber dennoch.
Ich habe das gesetzlich vorgeschriebene System. Dieses funktioniert nicht. Ob es andere, zusätzliche, aufpreispflichtige, zuschaltbare Systeme gibt, ist unerheblich.

Nochmal: Der Arteon Produktionszeitpunkt 12/22, Auslieferung (das ist der für mich rechtlich relevante Zeitpunkt) 02/23 ist ein aktuelles Fahrzeug, entspricht den aktuellen Richtlinien und Gesetzen und das dort nach aktuellen Vorgaben verbaute System funktioniert nicht. Punkt.

Und nochmal für Langsamdenkende:

Fahrzeug A hat Vorfahrt.
Fahrzeug B muß Vorfahrt achten.

Fahrzeug A blinkt gar nicht, es kommt zu einem Unfall. Fahrer des Fahrzeugs B bekommt die Hauptschuld.
Fahrzeug A blinkt korrekt, es kommt zu einem Unfall. Fahrer des Fahrzeugs B bekommt die Hauptschuld.
Fahrzeug A blinkt falsch, es kommt zu einem Unfall. Fahrer des Fahrzeugs B bekommt die Hauptschuld.

Und jetzt Du, welchen juristischen Wert hat der Blinker?

Erschreckend ist wieviel Blödsinn du verzapft.

Mir ging es um den "Hausverstand" nicht um "Justiz".
Die benötige ich ggf. gar nicht, wenn ich ordentlich blinke und meine Pratzen am Lenkrad habe.

Und jetzt darfst dich mit deinen Romanen wieder selbst unterhalten.

Worum es DIR ging ist unerheblich. In der realen Welt geht es immer um juristische Schuld (letztlich geht eigentlich um nur um Haftung). Egal, ob beim Blinker, oder bei Sach- oder Personenschäden verursacht durch technische Fehlfunktionen.

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