Landebahn als Rennstrecke

Servus zusammen,

Ein Kumpel und ich würden gerne mal zum Spaß unsere Fahrzeuge miteinander vergleichen, im Straßenverkehr ist dies selbstverständlich verboten und TrackDays sind oft sehr teuer.
Jetzt haben wir auf Google eine alte Landebahn (Asphaltiert) gefunden und die örtlichen Gegebenheiten dann mal live erkundet.

Folgendes festgestellt:
- Kein Gebäude oder irgendwas, was auf einen Eigentümer hinweisen könnte.
- Schilder die besagen das ein Betreten aufgrund von möglichem Flugverkehr auf eigene Gefahr ist.
- Kein Zaun/Absperrung o.Ä. - Die Bahn kann über einen kurzen Feldweg direkt mit dem PKW befahren werden.
- Keine Landebahnbeleuchtung (=Kein Flugverkehr bei Dunkelheit)
- Sieht aus als wäre sie schon sehr lange nicht genutzt worden.
- ca. 500mx20m

Idee war jetzt, dort nachts zu verkehren, da dann Flugverkehr ausgeschlossen ist, und somit ja auch kein Eingriff in den Flugverkehr.

1. Wie können wir (falls vorhanden) einen Eigentümer ausfindig machen? Bei der Gemeinde Anfragen?
2. Was wenn es keinen Eigentümer gibt? Einfach machen?

Gefährdung des Versicherungsschutzes etc. ist uns Bewusst und steht nicht zur Debatte 🙂
Es geht um die rechtliches aspekte, wie man legal auf diese Landebahn kommt 😕

vielleicht kennt sich ja hier jemand aus, und weiß wo man da am besten Anfragt 🙂
Danke!

137 Antworten

Blöde Frage, wenn man schuldlos abgeschossen wird, zahlt da die Haftpflicht des Verursachers ?
Auf dem Nürburgring.

Ich wage es irgendwie zu bezweifeln, dass iwo in der Pampa ne asphaltierte Piste ist, die nur durch nen Feldweg zu erreichen ist.

Irgendwie muss das ja auch mal gebaut worden sein...
Ich denke, da wurde die "offizielle" Anfahrt mit nem Zaun oder Tor mal eben weggelassen und irgendwo ein Feldweg gefunden, wo man auf das Gelände kommt.

Ot: Mal abgesehen davon, dass die Nordschleife Touristenfahrten keine Rennen sind, möchte ich auch jedem Möchtegern davon abraten dort "die Sau rauszulassen". Das endet dann so wie in diversen Youtube Videos und reißt evtl. andere mit. Auf der Rennstrecke fahren sollte man unter richtigen Voraussetzungen beigebracht kriegen.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 25. April 2021 um 13:57:13 Uhr:


Blöde Frage, wenn man schuldlos abgeschossen wird, zahlt da die Haftpflicht des Verursachers ?
Auf dem Nürburgring.

Muss sie wohl. Der Nürburgring ist eine mautpflichtige Privatstraße. Die Touristenfahrt stellt ja auch keine Teilnahme an einer Rennsportveranstaltung dar.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 25. April 2021 um 14:46:30 Uhr:



Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 25. April 2021 um 13:57:13 Uhr:


Blöde Frage, wenn man schuldlos abgeschossen wird, zahlt da die Haftpflicht des Verursachers ?
Auf dem Nürburgring.

Muss sie wohl. Der Nürburgring ist eine mautpflichtige Privatstraße. Die Touristenfahrt stellt ja auch keine Teilnahme an einer Rennsportveranstaltung dar.

Grüße vom Ostelch

Dann schau mal hier: https://www.autozeitung.de/nuerburgring-touristenfahrt-190353.html?...

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Zitat:

@NDLimit schrieb am 25. April 2021 um 14:51:35 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 25. April 2021 um 14:46:30 Uhr:


Muss sie wohl. Der Nürburgring ist eine mautpflichtige Privatstraße. Die Touristenfahrt stellt ja auch keine Teilnahme an einer Rennsportveranstaltung dar.

Grüße vom Ostelch

Dann schau mal hier: https://www.autozeitung.de/nuerburgring-touristenfahrt-190353.html?...

Danke! Wenn in den Versicherungsbedingngen so eine Ausnahme steht, dann wird es natürlich teuer für alle Beteiligten. Als mal wieder ein Grund, vorher die Vertragsbedingungen zu lesen und nicht erst , wenn es zu spät ist.

Grüße vom Ostelch

Aber ein kreativer Kopf, der aus einer Rennstrecke einen mautpflichtige Einbahnstraße machen will 🙂

Die Sache ist so eindeutig nun auch wieder nicht, wie diese Entscheidung zeigt:
https://www.test.de/.../

Fahren auf einer "Rennstrecke" ist eben nicht automatisch gleich zu setzen mit Teilnahme an einer Rennveranstaltung.

Ohne Versicherung darf übrigens gar keine Touristenfahrt auf dem Ring machen, sagen die Vertragsbedingungen.

Grüße vom Ostelch

Grüße vom Ostelch

@Ostelch Auf die NOS darf man nur mit gültigem Kennzeichen.

[Beitrag von MT editiert, GZ]

Illegale Tipps sind hier nicht gestattet!

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 25. April 2021 um 16:16:09 Uhr:


@Ostelch Auf die NOS darf man nur mit gültigem Kennzeichen.

[Beitrag von MT editiert, GZ]

Das sowieso. Das sagt aber nichts darüber aus, inwieweit die Haftpflicht-und Kaskoversicherung für Schäden eintritt.

Grüße vom Ostelch

Man kann auf der NOS auch eine Vollkasko abschliessen.

Hatte es mal bei Youtube gesehen.

Da hatte einer seinen 911er für die Paar Minuten, auf dem er da drauf war, für 5.000€ Vollkasko versichert.

Und in dem Fall hat sich das sogar gelohnt, denn kurz danach hat er den Porsche vollständig geschrottet.

Ein teurer Spaß für paar Minuten Sau rauslassen, ein Schelm wer böses dabei denkt.
Hatte vielleicht eh mit einem anderen Modell geliebäugelt und Risiko Risiko sein lassen.

Verwirrend - die HUK schreibt in den aktuellen Bedingungen(Kasko):

"Kein Versicherungsschutz besteht fu?r Schäden, die bei der Beteiligung
an einer behördlich genehmigten Fahrveranstaltung entstehen, bei der es
auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch
fu?r dazugehörige Übungsfahrten."

in der HP dito aber "Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen"

sind denn Touristenfahrten nun automatisch als Fahrten zur "Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit" bewertet oder nicht ? 😕

ist das Befahren der Nordschleife oder des Hockenheimrings eine behördlich genehmigte Fahrveranstaltung?

Viele wollen ja nur mal selber die NOS "erfahren" - ohne Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit, während "behördlich genehmigte Fahrveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt" für mich nach Rennen klingt....

ist jetzt nicht gerade eindeutig formuliert oder wie seht Ihr das ?!

naja, das einfachst dürfte sein genau dies bei seiner vers tel oder schrifftlich anzufragen, am besten vor einer solchen runde

Zitat:

@Ostelch schrieb am 25. April 2021 um 16:29:51 Uhr:



Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 25. April 2021 um 16:16:09 Uhr:


@Ostelch Auf die NOS darf man nur mit gültigem Kennzeichen.

[Beitrag von MT editiert, GZ]

Das sowieso. Das sagt aber nichts darüber aus, inwieweit die Haftpflicht-und Kaskoversicherung für Schäden eintritt.

Grüße vom Ostelch

Da hilft der Anruf beim Versicherer. Meine erlaubt es, da nur Touristenfahrten.

Wie dort dann gefahren wird, steht auf auf anderem Papier🙂.

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