Lässt sich das "zulässige Gesamtgewicht des Zuges" erhöhen?
Moin,
wir haben ein Womo auf Basis Fiat Ducato mit 3-achsigem AlKo-Chassis und ich hab dazu eine Frage. Hier erstmal die Daten:
- zulässigen GG Fahrzeug: 5000 Kg
- zulässiges GG des Zuges: 6000 Kg
- max. Anhängelkast: 1800 Kg
Mit Luftfederung an der HA könnte ich das Fahrzeug auf 5500 Kg auflasten. In dem Fall verblieben lediglich 500 Kg als zulässige Anhängelast. Diese braucht mein Anhänger jedoch bereits in leerem Zustand fast komplett auf (Leergewicht Anhänger 450 Kg). Doofe Sache 😁. Gut, das Womo selbst würden wir vermutlich nie ganz auf 5500 Kg packen, womit die Differenz dann für den Anhänger zur Verfügung stünde. Aber meine Kernfrage ist, ob man nicht auch das zulässige GG des Zuges erhöhen lassen kann. Hat da einer von Euch Erfahrung?
Viele Grüße
Jürgen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@joeleo schrieb am 29. September 2018 um 10:52:39 Uhr:
Der erste Kommentar von "316-er" war der Richtigste ! Ich persönlich würde von der Auflastung des Zugfahrzeuges absehen, da mir die Anhängelast wichtiger wäre ! Aber das ist nur meine persönliche Ansicht ! Gruß , joeleo
"Richtigst"....na gut....
Es war eben nur ein Kommentar....316-er hatte auf die eigentliche Frage ja überhaupt nicht geantwortet....
Die Auflastung des ZugFz wirkt sich in diesem Fall nicht auf das zul ZugGesamtgewicht aus.
Das ist richtig.
Sie schadet m.E. aber auch nicht, weil die reale Anhängelast gleich bleibt, sofern man den Zugwagen in jeweils gleicher Weise belädt.
Mit kleinem (leichten) Anhänger, kann man dann halt mehr ins Zugfahrzeug laden, was u.U. ein Vorteil sein kann.
22 Antworten
Zitat:
@reidi schrieb am 28. September 2018 um 17:49:03 Uhr:
Da kann man jonglieren wie man will,das Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden.
ja, aber genau das ist ja auch um 100kg höher, wenn ein Anhänger dran ist....also hat man 100kg mehr zu jonglieren...
Da hast du einen Denkfehler.
Wie Reidi schon schrieb ändert das nichts am zulässigen Zuggesamtgewicht sondern nur am zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bzw. der zulässigen Achslast
Zitat:
@fuzzya4 schrieb am 28. September 2018 um 18:44:16 Uhr:
Da hast du einen Denkfehler.
Wie Reidi schon schrieb ändert das nichts am zulässigen Zuggesamtgewicht sondern nur am zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bzw. der zulässigen Achslast
So ist es.
Viele lasten das Womo auf und folgedessen sinkt natürlich die Anhängelast
weil eben das Zuggesamtgewicht nicht mehr wird.
Ja, sorry.
Ich hatte "Zug"gesamtgewicht nicht gelesen...
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Zitat:
@Caravan16V schrieb am 28. September 2018 um 10:00:18 Uhr:
Mit Luftfederung an der HA könnte ich das Fahrzeug auf 5500 Kg auflasten. In dem Fall verblieben lediglich 500 Kg als zulässige Anhängelast. Diese braucht mein Anhänger jedoch bereits in leerem Zustand fast komplett auf (Leergewicht Anhänger 450 Kg). Doofe Sache 😁. Gut, das Womo selbst würden wir vermutlich nie ganz auf 5500 Kg packen, womit die Differenz dann für den Anhänger zur Verfügung stünde. Aber meine Kernfrage ist, ob man nicht auch das zulässige GG des Zuges erhöhen lassen kann. Hat da einer von Euch Erfahrung?Viele Grüße
Jürgen
Wo ist denn nun das Problem, die Anhängelast bleibt ja auch bei aufgelasteten 5500Kg bei 1800Kg.
Wenn du dann eh nicht auf die vollen 5500Kg kommst kannst du doch auch dein Kanadier mit 40Kg auf dem 450Kg Anhänger transportieren, das geht ja sogar bei ausgeladenem Wohnmobil, wenn die Gewichte stimmen.
Fakt ist du kannst nicht mehr als 6000Kg transportieren du kannst dir also nur auswählen ob die die 500Kg mehr in den Anhängerpacken musst (ohne Auflastung) oder sie mit ins Wohnmobil kommen (mit Auflastung)
und nach 20 Sekunden Googlen habe ich dies gefunden:
Dieses Gesamtzuggewicht nennt Hans Peter Kuhn gerne das „heilige Gewicht“, weil es absolut nicht erhöht werden darf. Von ihm stammt in diesem Zusammenhang auch der Ausdruck „Verschiebung der Gewichte“, weil es üblich ist, dass bei Erhöhungen des zulässigen Gesamtgewichtes die zulässige Anhängelast um den gleichen Wert reduziert wird.
http://www.kuhn-autotechnik.de/katalog/Kuhn026_27.pdf
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 28. September 2018 um 19:41:27 Uhr:
Fakt ist du kannst nicht mehr als 6000Kg transportieren du kannst dir also nur auswählen ob die die 500Kg mehr in den Anhängerpacken musst (ohne Auflastung) oder sie mit ins Wohnmobil kommen (mit Auflastung)
Genau, so siehts wohl aus. Ist auch nicht weiter tragisch. Aber interessiert hat mich das halt schon 😉
Danke für den Link von Kuhn Autotechnik.
Gruß
Jürgen
Der erste Kommentar von "316-er" war der Richtigste ! Ich persönlich würde von der Auflastung des Zugfahrzeuges absehen, da mir die Anhängelast wichtiger wäre ! Aber das ist nur meine persönliche Ansicht ! Gruß , joeleo
Zitat:
@joeleo schrieb am 29. September 2018 um 10:52:39 Uhr:
Der erste Kommentar von "316-er" war der Richtigste ! Ich persönlich würde von der Auflastung des Zugfahrzeuges absehen, da mir die Anhängelast wichtiger wäre ! Aber das ist nur meine persönliche Ansicht ! Gruß , joeleo
"Richtigst"....na gut....
Es war eben nur ein Kommentar....316-er hatte auf die eigentliche Frage ja überhaupt nicht geantwortet....
Die Auflastung des ZugFz wirkt sich in diesem Fall nicht auf das zul ZugGesamtgewicht aus.
Das ist richtig.
Sie schadet m.E. aber auch nicht, weil die reale Anhängelast gleich bleibt, sofern man den Zugwagen in jeweils gleicher Weise belädt.
Mit kleinem (leichten) Anhänger, kann man dann halt mehr ins Zugfahrzeug laden, was u.U. ein Vorteil sein kann.