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Lässt sich das "zulässige Gesamtgewicht des Zuges" erhöhen?

Fiat Ducato 250
Themenstarteram 28. September 2018 um 8:00

Moin,

wir haben ein Womo auf Basis Fiat Ducato mit 3-achsigem AlKo-Chassis und ich hab dazu eine Frage. Hier erstmal die Daten:

- zulässigen GG Fahrzeug: 5000 Kg

- zulässiges GG des Zuges: 6000 Kg

- max. Anhängelkast: 1800 Kg

Mit Luftfederung an der HA könnte ich das Fahrzeug auf 5500 Kg auflasten. In dem Fall verblieben lediglich 500 Kg als zulässige Anhängelast. Diese braucht mein Anhänger jedoch bereits in leerem Zustand fast komplett auf (Leergewicht Anhänger 450 Kg). Doofe Sache :D. Gut, das Womo selbst würden wir vermutlich nie ganz auf 5500 Kg packen, womit die Differenz dann für den Anhänger zur Verfügung stünde. Aber meine Kernfrage ist, ob man nicht auch das zulässige GG des Zuges erhöhen lassen kann. Hat da einer von Euch Erfahrung?

Viele Grüße

Jürgen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@joeleo schrieb am 29. September 2018 um 10:52:39 Uhr:

Der erste Kommentar von "316-er" war der Richtigste ! Ich persönlich würde von der Auflastung des Zugfahrzeuges absehen, da mir die Anhängelast wichtiger wäre ! Aber das ist nur meine persönliche Ansicht ! Gruß , joeleo

"Richtigst"....na gut....

Es war eben nur ein Kommentar....316-er hatte auf die eigentliche Frage ja überhaupt nicht geantwortet....

Die Auflastung des ZugFz wirkt sich in diesem Fall nicht auf das zul ZugGesamtgewicht aus.

Das ist richtig.

Sie schadet m.E. aber auch nicht, weil die reale Anhängelast gleich bleibt, sofern man den Zugwagen in jeweils gleicher Weise belädt.

Mit kleinem (leichten) Anhänger, kann man dann halt mehr ins Zugfahrzeug laden, was u.U. ein Vorteil sein kann.

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Google mal Anhängelast erhöhen. Goldschmitt in Polch mal fragen.

Nach meinen Erfahrungen mit Auflastung Wohnwagen (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller) und Ablastung meines damaligen Caddy (TÜV nein, DEKRA mit entsprechendem Wisch von VW) behaupte ich mal, dass da keiner der Herrn Ingenieure rangeht......außer du kannst etwas schriftliches vom Hersteller vorlegen. Eigene Berechnungen haben und wollten die Herrn Graukittel weder bei dem einen noch bei dem anderen Verein anstellen. Immerhin haften sie dafür 30 Jahre lang.

Spannend war bei der Ablastung des Caddys: Das Zuggewicht wurde nicht reduziert, obwohl das neue zGG des Fahrzeugs und die max. Anhängelast rechnerisch diesen Wert nicht mehr erreichten.

Ich würde mal vorsichtig beim einem der Graukittel vorstellig werden und leise nachfragen. Große Hoffnungen mache ich dir aber nicht.

Zitat:

 

Einfach zur DEKRA gehen - die helfen immer - und garantiert fachkundig!

Aber nur in den neuen Bundesländern. Ansonsten wäre es der TÜV. ;)

Ich denke aber, dass keine der Prüforganisatoren da einfach helfen kann. Für die Ermittlung der Anhängelast spielen ja schon gewisse Faktoren mit. So muss das Gespann x-mal an einer Steigung ohne Probleme anfahren können.

Ich vermute, dass bei der Ermittlung des zulässigen Zuggesamtgewichts dann noch das Thema Bremsen und auch die Haltbarkeit des Getriebes bzw auch der Kupplung vom Fahrzeughersteller mit einbezogen werden. Nicht umsonst gibt es reichlich Fahrzeuge bei denen das Zuggesamtgewicht kleiner der Summe von Anhängelast und Fahrzeuggesamtgewicht ist.

Themenstarteram 28. September 2018 um 12:24

Danke schonmal für die zahlreichen Antworten. Ich denke auch, daß sich da keine der Prüforganisationen aus dem Fenster lehnen wird. Im Endeffekt brauchen wir >6Tonnen Zuggesamtgewicht nicht wirklich. Das Wohnmobil hat eine Zuladung von ca. 850 Kg (bei Auflastung auf 5500 Kg sogar 1350 Kg). Das ist schonmal sehr komfortabel. Ich denke nicht, daß wir die 5 Tonnen jemals überschreiten werden.

Bei der Sache mit dem Anhänger ist es so, daß wir darauf unseren Kanadier (40 Kg) transportieren würden. Der ist knapp 4,80m lang und passt daher perfekt auf unseren Tandemhänger (Kastenmaß ca. 3,20m x 1,85m) ohne daß die Überhänge zu groß werden. Mein Schwiegervater hat noch so eine "Schubkarre" (Humbaur Steely 750 Kg ungebremst). Den könnten wir rein von der Zuladung problemlos nehmen. Allerdings ist das Teil so kurz, daß das Boot von der Länge her nicht drauf passt.

Vermutlich wäre die beste Lösung, das Womo mit nicht mehr als 5 Tonnen zu fahren. Dann hab ich für den Anhänger noch knapp 500 Kg frei bevor wir das zulässige Zuggesamtgewicht von 6 Tonnen kratzen.

Gruß

Jürgen

Längere Deichsel an den Steely, Halter für Kanadier ist Ladung. Natürlich mit TÜV abnahme.

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 28. September 2018 um 14:24:38 Uhr:

Bei der Sache mit dem Anhänger ist es so, daß wir darauf unseren Kanadier (40 Kg) transportieren würden. ...

Verkaufen und einen Anderen gebraucht kaufen. Bootstrailer zum Beispiel.

Die sind leicht und ziemlich lang.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 28. September 2018 um 14:37:02 Uhr:

...Halter für Kanadier ist Ladung.

Nicht, wenn sie fest montiert, also verschraubt ist.

Mit Flügelschrauben ging aber, weil die werkzeuglos zu lösen sind.

Themenstarteram 28. September 2018 um 13:19

Zitat:

Verkaufen und einen Anderen gebraucht kaufen. Bootstrailer zum Beispiel.

Danke für den Tip, aber äh, nö :D

Den Kastenhänger brauchen wir definitiv und erheblich öfter als nen Bootstrailer. Ich könnte den Bootstrailer natürlich zusätzlich kaufen. Aber meine Frau zeigt mir eh schon den Vogel wegen unseres Fuhrparks ;)

Ich denke, ich zieh im Zweifelsfall dann halt den großen Kastenhänger mit rum. Das mit der längeren Deichsel für den Steely ist zwar ein technisch hilfreicher Tip, aber der Umbau auf die längere Deichsel dürfte teurer sein als der ganze Steely.

Hab mir schon überlegt, das Boot auf das Womo oben drauf zu schnallen. Die Fuhre ist allerdings durchgehend jetzt schon knapp 3,30 hoch. Das wäre ein Kraftakt, das Boot da draufzuschnallen ohne das Womo zu beschädigen.

Im Schein steht bei meinem außerdem noch:

"F.1/F.2 U. 7.2/8.2: +100 B. Anhängerbetrieb

Bedeutet das, daß ich bei Hängerbetrieb 100 Kg extra habe? Ist das dann die Stützlast? Darf ich die sozusagen auf die 5000 Kg zusätzlich drauf rechnen?

 

Gruß

Jürgen

Zitat:

@Bitboy schrieb am 28. September 2018 um 14:37:02 Uhr:

Längere Deichsel an den Steely, Halter für Kanadier ist Ladung. Natürlich mit TÜV abnahme.

Da muss die Deichsel aber ordentlich lang sein damit die Ladung nicht mehr als 1,5m übersteht.

Und ob das so praktisch ist, den Rest des Jahres eine lange Deichsel zu haben? Schöner zu fahren ist sie auf jeden Fall.

Für die Umbaukosten würde ich mir eher einen anderen Anhänger suchen. Bei einem reinen Bootstrailer wäre sogar ein grünes Kennzeichen möglich.

Es soll ja auch verstellbare Deichseln geben. Es geht doch alles so, Anhänger 450 kg Kanadier 40kg + Gurte 10 kg sind 500 kg. Anhängelast, größe Anhänger passt auch, Führerschein demnach auch, ! Ist halt blöd den 2 Achser für 40 kg zu nehmen, da aber nicht oft im Jahr dürfte das gehen. Notfalls bleibt noch Zuladung im Anhänger übrig z.B. Fahrräder o.ä.

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 28. September 2018 um 15:19:28 Uhr:

Zitat:

Verkaufen und einen Anderen gebraucht kaufen. Bootstrailer zum Beispiel.

Im Schein steht bei meinem außerdem noch:

"F.1/F.2 U. 7.2/8.2: +100 B. Anhängerbetrieb

Bedeutet das, daß ich bei Hängerbetrieb 100 Kg extra habe? Ist das dann die Stützlast? Darf ich die sozusagen auf die 5000 Kg zusätzlich drauf rechnen?

ja, die zul. Hinterachslast und das zul. Gesamtgewicht sind bei Anhängerbetrieb um 100kg erhöht und das bedeutet letztendlich 5100kg zul GG, sofern unter F.1/F.2 normal 5000kg steht.

Wodurch du die die bis zu 100kg mehr auf die hintere Achse bekommst, steht da anscheinend nicht. Das kann im Anhängerbetrieb dann z. B. ca 50Kg Zuladung im Heckbereich plus rund 50kg Stützlast bedeuten.

Da kann man jonglieren wie man will,das Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden.

Wie man die Last verteilt ist egal solange es im Rahmen der zulässigen Gesamtgewichte Zugwagen/Anhänger ist.

Weniger Ladung im Womo mehr Last im Hänger ;)

Zitat:

@Bitboy schrieb am 28. September 2018 um 15:59:19 Uhr:

Es soll ja auch verstellbare Deichseln geben.

Da der Humbaur Steely aber in der Regel eine V-Deichsel hat wird das nichts mit verstellbar.

Hast du dir mal ein verstellbares Zugrohr (also kein V!) angesehen? Das läuft meistens über der Achse. Ist das originale Zugrohr auf Höhe der Achse mit einem Kreuz montiert ist ein Umbau schonmal mit verdammt viel Aufwand verbunden, da die komplette Achse tiefer kommen müsste.

Außerdem ist bei einem Zugrohr auch die freitragende Länge in Abhängigkeit der zulässigen Gesamtmasse eingeschränkt was bei einem Umbau ebenso beachtet werden müsste.

Einfacher und schneller und vermutlich auch günstiger wäre da wirklich ein Bootstrailer oder ein Segelflugzeugtransporter (schmal und lang) bzw evtl sogar ein "Eigenbau" auf Basis eines kleinen Wohnwagenfahrgestells. Die haben relativ lange V-Deichseln. Die meist verbaute Bremse könnte er dann auf Grund des geringen, benötigten Gesamtgewichts sogar stilllegen.

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