Ladungssicherung: Abdecknetz für PKW Anhänger

Hallo zusammen,
ich habe kürzlich über einen Bekannten erfahren, dass es nun anscheinend Pflicht ist, sämtliche Ladegüter, die man auf einem PKW-Anhänger transportiert, mit diesen grünen Abdecknetzen zu sichern hat. Normale Zurr und Ratschengurte sind laut ihm hierfür nicht mehr zugelassen.
Hat mir da bitte jemand eine zuverlässige Quelle im Internet, wo das drin steht ?

Würde mich freuen.... Danke  

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Netze alleine sind erlaubt, Gurte alleine sind erlaubt, Anti-Rutschmatten sind erlaubt, Kombinationen sind erlaubt, nix ist auch erlaubt. Es kommt halt immer auf die Art der Last an und wie es sich verladen lässt. Für manche "Güter" reicht ein Netz, anderes wiederum muss ich mit einem Gurt sichern, brauch vielleicht kein Netz. Oder die Form erlaubt eine Beladung in Form- und/oder Kraftschluss. Oder oder oder...pauschale Aussagen gibts hier nicht.

Gruß Tecci

PS:

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Wortglauberei und Haarespalterei

Es heißt Wortklauberei und Haarspalterei 😁😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Im privaten Bereich gibt es nur den Fahrzeugführer/Fahrer! Im kommerziellen Bereich zusätzlich den verantwortlichen Belader und verantwortlichen Unternehmer!

Deswegen die Betonung "Privat".....

Musst Du Dir auch nicht antun. Aber wenn ich im Baumarkt beispielsweise einen Bausatz für ein Gartenhais abhole, treffen die beiden Bereiche sehr schnell aufeinander. 😉

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

P.S. mir wird die Wortglauberei und Haarespalterei zu viel!

Ich bin durchaus für die Feinheiten zu haben - siehe oben. 🙂
Ich

finde den hervorgehobenen Unterschied von

Peter Clio

angebracht und auch sinnvoll.

Es gibt einen erheblichen Unterschied, ob ein 40 Tonner beladen wird oder im Baumarkt ein Mitarbeiter so nett ist und mit anpackt um deinen 750 kg Anhänger zu beladen.

Mit Sicherheit trifft dem Mitarbeiter des Baumarktes keine Mitschuld.

Weiterhin gebe ich Peter Clio in Aussage recht, dass hier von so machen wirklich Wortglauberei und Haarespalterei betrieben wird. Dort, wo jeder weis um was es geht, muss nicht noch einer drauf gesetzt werden.

Ein freundlicher Hinweis kann sowas auch erledigen. Daran müssen noch einige arbeiten 😉

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Ich finde den hervorgehobenen Unterschied von Peter Clio angebracht und auch sinnvoll.

Zitat:

Es gibt einen erheblichen Unterschied, ob ein 40 Tonner beladen wird oder im Baumarkt ein Mitarbeiter so nett ist und mit anpackt um deinen 750 kg Anhänger zu beladen.

Mit Sicherheit trifft dem Mitarbeiter des Baumarktes keine Mitschuld.

Man muss hier dann auch wieder betonen, ob ich dann in diesem Fall mit meinem Gespann den Baumarkthof verlasse, wenn ich weiss, dass nicht sauber verladen wurde.

Netze alleine sind erlaubt, Gurte alleine sind erlaubt, Anti-Rutschmatten sind erlaubt, Kombinationen sind erlaubt, nix ist auch erlaubt. Es kommt halt immer auf die Art der Last an und wie es sich verladen lässt. Für manche "Güter" reicht ein Netz, anderes wiederum muss ich mit einem Gurt sichern, brauch vielleicht kein Netz. Oder die Form erlaubt eine Beladung in Form- und/oder Kraftschluss. Oder oder oder...pauschale Aussagen gibts hier nicht.

Gruß Tecci

PS:

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Wortglauberei und Haarespalterei

Es heißt Wortklauberei und Haarspalterei 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Netze alleine sind erlaubt, Gurte alleine sind erlaubt, Anti-Rutschmatten sind erlaubt, Kombinationen sind erlaubt, nix ist auch erlaubt. Es kommt halt immer auf die Art der Last an und wie es sich verladen lässt. Für manche "Güter" reicht ein Netz, anderes wiederum muss ich mit einem Gurt sichern, brauch vielleicht kein Netz. Oder die Form erlaubt eine Beladung in Form- und/oder Kraftschluss. Oder oder oder...pauschale Aussagen gibts hier nicht.

Gruß Tecci

PS:

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Wortglauberei und Haarespalterei
Es heißt Wortklauberei und Haarspalterei 😁😁😁

Warum verbesserst Du eigentlich nur mich ? Hat das einen Grund ? Als

Moderator

sollte man sowas nicht machen, das gehört sich einfach nicht. Allerdings, wenn Du das bei allen machst wäre es für mich in Ordnung. Nur würde dann hier keiner mehr etwas schreiben, weil alle damit rechnen müssen von einem Moderator, wie Du es bist verbessert zu werden.

Für die Zukunft möchte ich Dich bitten das zu unterlassen.

Gruß Rolf

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@Tecci6N...ich liebe deinen Humor.....köstlich! (ernst gemeint)

derbeste44...Danke für deinen Einsatz!

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Musst Du Dir auch nicht antun. Aber wenn ich im Baumarkt beispielsweise einen Bausatz für ein Gartenhais abhole, treffen die beiden Bereiche sehr schnell aufeinander. 😉

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich bin durchaus für die Feinheiten zu haben - siehe oben. 🙂
Ich finde den hervorgehobenen Unterschied von Peter Clio angebracht und auch sinnvoll.

Es gibt einen erheblichen Unterschied, ob ein 40 Tonner beladen wird oder im Baumarkt ein Mitarbeiter so nett ist und mit anpackt um deinen 750 kg Anhänger zu beladen.

Mit Sicherheit trifft dem Mitarbeiter des Baumarktes keine Mitschuld.

Weiterhin gebe ich Peter Clio in Aussage recht, dass hier von so machen wirklich Wortglauberei und Haarespalterei betrieben wird. Dort, wo jeder weis um was es geht, muss nicht noch einer drauf gesetzt werden.

Ein freundlicher Hinweis kann sowas auch erledigen. Daran müssen noch einige arbeiten 😉

Nicht wirklich - spätestens wenn beim Baumarkt der komplette Bausatz auf einer Palette mit dem Stapler auf den Anhänger gesetzt wird, ist der Baumarkt "Verlader" im Sinne des Gesetzes. Und dann ist er mit im Boot.

Und ja, ich bin durchaus für Feinheiten zu haben - zur Not spalte ich auch mal ein Kümmelkorn senkrecht. 😎 Das macht mitunter den Unterschied zwischen zahlen und nicht zahlen. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


@Tecci6N...ich liebe deinen Humor.....köstlich! (ernst gemeint)

derbeste44...Danke für deinen Einsatz!

Danke

. Ich finde es nicht gut, wenn hier von Moderator Rechtschreibefehler korrigiert werden.

1. gehört sich das nicht
2. es stört die Kommunikation

Jeder macht mal Fehler, der "Eine" mehr, der "Andere" weniger. Es würde mir im Traum nicht einfallen hier jemanden öffentlich zu beleidigen indem ich Fehler korrigiere, denn etwas anderes ist das in meinen Augen nicht.

Das sehe ich sehr verkniffen, denn bei anderen könnte eine solche Art der Behandlung dazu führen hier nichts mehr öffentlich zu schreiben und das wäre sehr schade.

Nette Grüße Rolf

Kann Dich verstehen...aber...sehe es bei diesem Moderator nicht so ernst. Er hat oberfränkischen Humor!
Wobei Du ihn natürlich immer ernst nehmen solltest!

Es gibt schlimmere...:-))))

Zitat:

Nicht wirklich - spätestens wenn beim Baumarkt der komplette Bausatz auf einer Palette mit dem Stapler auf den Anhänger gesetzt wird, ist der Baumarkt "Verlader" im Sinne des Gesetzes. Und dann ist er mit im Boot.

Sorry, dass ist für mich etwas vollkommen anderes. Verantwortlich ist in diesem Fall immer der Fahrer, der Mitarbeiter vom Baumarkt ist keinesfalls ein

Verlader

in dem Sinne. Hier handelt es sich um einen vielleicht kostenlosen Hilfeakt des Baumarktes.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Sorry, dass ist für mich etwas vollkommen anderes. Verantwortlich ist in diesem Fall immer der Fahrer, der Mitarbeiter vom Baumarkt ist keinesfalls ein Verlader in dem Sinne. Hier handelt es sich um einen vielleicht kostenlosen Hilfeakt des Baumarktes.

Die Meinungen mögen hier auseinandergehen, aber verbindlich ist hier nun mal einzig und allein die Rechtslage, wenn etwas passiert.

Der hilfsbereite Verkäufer mit dem Stapler ist Erfüllungs/Verrichtungsgehilfe im Sinne des BGB

Ich zahle an der Kasse und somit ist der Baumarkt Schuldner der Ware! Die mir dann auf netter Art und Weise auf meinen Anhänger geladen wird!

1. Allgemein
Der Erfüllungsgehilfe ist eine Hilfsperson des Schuldners. Als Erfüllungsgehilfen werden Personen bezeichnet, die mit Wissen und Wollen im Pflichtenkreis des Schuldners tätig sind.
§ 278 BGB ist eine Zurechnungsnorm, keine eigene Anspruchsgrundlage, mit der Folge, dass der Schuldner für fremdes Verschulden haftet.
Unerheblich ist das zwischen dem Schuldner und dem Erfüllungsgehilfen bestehende Rechtsverhältnis. Entscheidend ist allein die tatsächliche Ausführung einer dem Schuldner obliegenden Verbindlichkeit.
Nicht erforderlich ist, dass der Erfüllungsgehilfe ein Angestellter des Schuldners ist bzw. gegenüber diesem weisungsgebunden ist.
Auch wenn dem Erfüllungsgehilfen die Ausführung einer dem Schuldner obliegenden Tätigkeit nicht bewusst ist, ändert dies nichts an seiner rechtlichen Einordnung.
2. Haftung
Rechtsfolge der Einstufung einer Hilfsperson als Erfüllungsgehilfe ist, dass neben der Eigenhaftung des Gehilfen auch der Schuldner für einen durch das das Verschulden des Erfüllungsgehilfen entstandenen Schaden haftet.
Voraussetzungen der Haftung:
a)
Im Zeitpunkt des Schadenseintritts bestand zwischen dem Geschädigten und dem Schuldner eine rechtliche Sonderverbindung.
b)
Der Schuldner hat zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit einen Gehilfen eingesetzt und er war hierzu berechtigt.
c)
Der Erfüllungsgehilfe hat rechtswidrig und schuldhaft einen Schaden verursacht.
d)
Der Schaden steht im sachlichenZusammenhang mit der Erfüllung der Verbindlichkeit; er wurde nicht bei Gelegenheit der Erfüllung verursacht.
Bei der zwischen dem Schuldner und dem Geschädigten erforderlichen Schuldverbindung kann es sich sowohl um ein gesetzliches als auch ein vertragliches Schuldverhältnis handeln.
Der Erfüllungsgehilfe kann jede dem Schuldner obliegende Verbindlichkeit erfüllen: Es kann sich um eine Hauptleistungspflicht, Nebenleistungspflicht, Schutzpflicht etc. handeln.
Der Verschuldensmaßstab richtet sich nach den Anforderungen, nach denen der Schuldner beurteilt worden wäre.
Der Schadensausgleich erfasst kein Schmerzensgeld, da dieses eine unerlaubte Handlung voraussetzt, der Schuldner aber nicht aufgrund einer unerlaubten Handlung, sondern gemäß der schuldrechtlichen Zurechnungsnorm des § 278 BGB haftet.

Konnte hier eine Definition zum Belader/Verlader finden. Seite BfGA

Ladungssicherung

Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Damit die Ladung unter verkehrsüblichen Bedingungen nicht verrutschen, umfallen, verrollen oder herabfallen kann, muss diese fachgerecht und wirkungsvoll gesichert werden. Ist das nicht der Fall, sind Unfälle (z. B. beim Transport) oft die tragische Folge.

Eine ordentliche Ladungssicherung beginnt damit, dass die Transportstücke korrekt verladen werden:

Der Ladungsschwerpunkt sollte auf der Längsmittellinie des Fahrzeugs und so niedrig wie möglich liegen: schweres Gut unten, leichtes Gut oben

Das zulässige Gesamtgewicht bzw. die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten werden

Schließlich muss die Ladung gesichert werden, z. B. mit Zurrgurten, bei schweren und großen Lasten auch mit Zurrketten. Denn bei Bremsmanövern, Kurvenfahrten und auch Beschleunigungen wirken starke dynamische Kräfte auf die Ladung

Man unterscheidet zwei Arten von Ladungssicherung:

die formschlüssige Lanungssicherung, bei der das Transportgut zum Beispiel gegen die Wände des Frachtraums abgestützt wird. Holme und Keile können entsprechend der Form der Ladung angesetzt werden.
die kraftschlüssige Ladungssicherung, bei der Hilfsmittel zum Einsatz kommen, die einer Lageänderung z. B. in Kurven (seitliches Verrutschen) oder beim Bremsen (nach vorne rutschen) entgegenwirken. Hierbei kann es sich um Spannketten, die mit Spindelspannern gespannt werden, oder um Spanngurte mit Ratschen handeln.

Eine Kombination aus beiden Methoden ist beispielsweise die Plazierung der Ladung an der Vorderwand des Lkws bei gleichzeitigem Festzurren mit Spanngurten.

Die Verantwortung für die Ladungssicherung trägt der Belader, also der Absender der Fracht. Allerdings muss sich auch der Fahrer davon überzeugen, dass die Ladung richtig verstaut ist, denn bei ihm liegt die Verantwortung für die Verkehrssicherheit.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


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Zitat:

Nicht wirklich - spätestens wenn beim Baumarkt der komplette Bausatz auf einer Palette mit dem Stapler auf den Anhänger gesetzt wird, ist der Baumarkt "Verlader" im Sinne des Gesetzes. Und dann ist er mit im Boot.

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Sorry, dass ist für mich etwas vollkommen anderes. Verantwortlich ist in diesem Fall immer der Fahrer, der Mitarbeiter vom Baumarkt ist keinesfalls ein Verlader in dem Sinne. Hier handelt es sich um einen vielleicht kostenlosen Hilfeakt des Baumarktes.

Falsch!

Der Verlader im Baumarkt ist vielleicht nicht wie in der Industrie, auch noch für eine Ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich, er kann aber garantiert (u. wird auch) belangt wenn er eine Ladung verläd die a) zu schwer ist, b) zu groß ist für das Transportfahrzeug!
Gerade beim Thema Gewicht sind die Verlader mittlerweile sehr vorsichtig, Überladung kann sehr teuer werden für den Verlader!
Die Verlader "sehen" genau hin u. lassen sich auch einmal die Papiere vom Hänger/ PKW zeigen, wenn zweifel bestehen, spätesten dann wenn ein von ihnen Beladener Kunde kontrolliert wurde o. noch schlimmer in einen Unfall verwickelt wurde!

MfG Günter

😮😮😮

was ist denn an einer vernünftigen ladungssicherung so schwer?

anstatt immer mehr führerscheinklassen einzuführen, sollte man vielleicht besser an der stelle ansetzen

Bei Führerscheinneulingen kann man sehr oft die tollsten Aufkleber am Fahrzeug erkennen. Selten aber ein Wissen über technischen Dienst am Fahrzeug! Sicherungskasten finden, Beleuchtung-Lämpchen wechseln oder Radwechsel.....der Unterschied/Wissen, was in welchen Behältern im Motorraum drin ist wird dabei schon zur "Diplomarbeit"......und nu Ladungssicherung......das kann spannend werden....

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