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Führerschein - Anhänger ...

Themenstarteram 15. April 2020 um 19:17

Hallo!

Ich habe eine Frage "rechtliche" Frage ... vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.

Ich habe einen VW Passat mit folgenden Daten

G Eigengewicht 1496 kg

F1 Techn. zul. Gesamtmasse 2180 kg

F2 Höchst zulässiges Gesamtgewicht 2180 kg

und ab Freitag einen Wohnwagen mit folgenden Daten

G Eigengewicht 1159 kg

14.1 Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand 1500 kg

(und darunter eine Zeile ohne Nummer)

höchstes zulässiges Gesamtgewicht [von-bis] 1200 - 1500 kg

Nun zu meiner eigentlichen Frage: was bedeutet diese Bandbreite an höchst zulässigem Gesamtgewicht? Darf ich mit den Wohnwagen nun mit dem normalen B-Führerschein fahren oder nicht?

Brauche ich (mindestens) den Code 96?

Worauf kommt es an?

Bitte um Hilfe, einstweilen kann mein Vater ja fahren, der hat eh den LKW-Führerschein, aber letztendlich möchte ich mit dem Ding ja dann fahren :D

Danke schon Mal :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 19. April 2020 um 14:23:04 Uhr:

 

Für mich schon. Denn genau die Frage ist die Ursuppe des Disputs. Durchkauen ohne Lösung bringt nichts.

 

Sicherlich überfordert mich aber der Gesamtkomplex, muß ich wohl einsehen. Bin ich aber nicht der einzige.. ;)

Ich bin jetzt hier raus. Die "Lösung" liegt schon lange auf dem Tisch. Nach allem, was wir hier vom TE erfahren und diskutiert haben, braucht der TE den B plus Schlüsselzahl 96. Er könnte durch Ablasten des Anhängers auch mit B zurecht kommen. Ob und inwieweit das möglich ist und ob das wirklich kostengünstiger wäre als die Fahrschulung für den Erwerb der Schlüsselzahl 96 zu machen oder gleich BE, muss der TE selbst wissen und entscheiden.

 

Grüße vom Ostelch

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brauchst du nicht be?

Zitat:

@AR0608 schrieb am 15. April 2020 um 21:17:00 Uhr:

Darf ich mit den Wohnwagen nun mit dem normalen B-Führerschein fahren oder nicht?

Nein, dafür benötigst du die Fahrerlaubis-Klasse BE.

https://www.bmvi.de/.../fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

Wenn ich das richtig verstehe, reicht die Schlüsselzahl 96 zu B aus - bis 4.250 kg zulässige Gesamtmasse und da liegst du nicht drüber.

Themenstarteram 15. April 2020 um 19:38

Weiß jemand von euch, was es mit dieser Bandbreite bei der höchst zulässigen Gesamtmasse zu tun hat? (1200 - 1500 kg).

Wenn ich nämlich den Wert 1200 kg annehme (weil ich z.B. keine Zuladung im Wohnwagen habe), wäre ich ja dann unterhalb der 3,5t ...

BE ist nicht zwingend erforderlich. Es geht auch mit B96:

2180 kg (Passat) + 1500 kg (Hänger) = 3680 kg Gesamtmasse

Mit dem Führerschein der Klasse B96 dürfen Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger bis zusammen 4.250 kg gefahren werden. Da liegt das Gespann mit 3680 kg deutlich drunter.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@AR0608 schrieb am 15. Apr. 2020 um 21:17:00 Uhr:

Ich habe einen VW Passat mit folgenden Daten

G Eigengewicht 1496 kg

F1 Techn. zul. Gesamtmasse 2180 kg

F2 Höchst zulässiges Gesamtgewicht 2180 kg

Zulässige Anhängelast ausreichend? Sollte es beim passi.

Ist - vermute ich - ein Wert aus der COC und dann dürfte es für dich entscheidend sein, welchen Wert die Zulassungsbehörde dann im Fahrzeugschein einträgt. Kannst ja mal versuchen, dass der Wert von 1.200 kg eingetragen wird. Sollte eigentlich problemlos möglich sein.

Mit der Wahrscheinlichkeit, dass bei jeder Kontrolle die Überladung festgestellt wird. Denn dass du gar nichts im Wohnwagen transportierst, ist ziemlich unwahrscheinlich. Im Kühlschrank Lebensmittel/Getränke, im Kleiderschrank Garderobe usw.

Themenstarteram 15. April 2020 um 20:11

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. April 2020 um 22:09:48 Uhr:

Ist - vermute ich - ein Wert aus der COC und dann dürfte es für dich entscheidend sein, welchen Wert die Zulassungsbehörde dann im Fahrzeugschein einträgt. Kannst ja mal versuchen, dass der Wert von 1.200 kg eingetragen wird. Sollte eigentlich problemlos möglich sein.

Mit der Wahrscheinlichkeit, dass bei jeder Kontrolle die Überladung festgestellt wird. Denn dass du gar nichts im Wohnwagen transportierst, ist ziemlich unwahrscheinlich. Im Kühlschrank Lebensmittel/Getränke, im Kleiderschrank Garderobe usw.

Ich hab's mir gerade ausgerechnet, ich kann den Wohnwagen mit einem hzGG von 1295kg zulassen, dann hab ich sogar über 130kg Zuladung "frei". Ich bin der Meinung, das sollte reichen. Mal sehen.

Mich würde halt interessieren, ob man sich für "irgendeinen" Wert innerhalb dieser angegebenen Bandbreite entscheiden kann/darf.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 15. April 2020 um 22:09:27 Uhr:

Zitat:

@AR0608 schrieb am 15. Apr. 2020 um 21:17:00 Uhr:

Ich habe einen VW Passat mit folgenden Daten

G Eigengewicht 1496 kg

F1 Techn. zul. Gesamtmasse 2180 kg

F2 Höchst zulässiges Gesamtgewicht 2180 kg

Zulässige Anhängelast ausreichend? Sollte es beim passi.

Bei unserem Golf ist die zulässige Anhängelast bereits 1.500 kg.

Themenstarteram 15. April 2020 um 20:14

Anhängelast ist beim Passat 1800 kg

"Mich würde halt interessieren, ob man sich für "irgendeinen" Wert innerhalb dieser angegebenen Bandbreite entscheiden kann/darf."

Vielleicht ist das der Grund für die Bandbreite. Ablasten für den Führerschein kenne ich aus dem LKW-Bereich sowie bei Anhängern (dort insbesondere interessant für die 100 km/h Zulassung).

Hängt auch davon ab ob der Führerschein vor 2013 gemacht wurde oder nicht...

Zitat:

@AR0608 schrieb am 15. April 2020 um 21:38:59 Uhr:

Weiß jemand von euch, was es mit dieser Bandbreite bei der höchst zulässigen Gesamtmasse zu tun hat? (1200 - 1500 kg).

Wenn ich nämlich den Wert 1200 kg annehme (weil ich z.B. keine Zuladung im Wohnwagen habe), wäre ich ja dann unterhalb der 3,5t ...

Es zählt hier m.M.n. die unter Ziffer 14.1 angebene Gesamtmasse. Die Bandbreite von 1200 bis 1500 kg ist nur bei der Typgenehmigung des Hängers im allgemeinen festgelegt worden. Es gibt dann wohl unterschiedliche Ausführungen, deren Gesamtmasse sich in diesem Bereich bewegt. Dieser Hänger hierliegt dann mit 1500 kg Gesamtmasse am oberen Ende der Spanne.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@AR0608 schrieb am 15. April 2020 um 22:14:37 Uhr:

Anhängelast ist beim Passat auch 1500 kg ... aber das passt doch dann? :D

Steht doch ganz oben im ersten Beitrag :p, zulässige Gesamtmasse des Wohnwagen max. 1.500 kg.

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