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Lackschäden und defekte MuFu nach Fahrzeugkauf

Themenstarteram 6. Februar 2014 um 5:13

Leider hab ich ein riesen Problem. Habe vor vier Wochen einen Audi vom Händler angeschaut. Auto stand bei Mobile mit Händlerangabe.

Am Tag der Besichtigung habe ich mit meinem Vater das Auto so gut es ging angeschaut. Verkäufer gab an das der Audi einen leichten Unfall hatte. Vorne wurde er durch eine Fachwerkstatt instand gesetzt und hinten auch (da aber nur verkratzt wurde wohl nur die Heckstossstange getauscht). Sah alles sehr schön gemacht aus. Hinten hatte er eine kleine Klarlackblase die aber nicht sichtbar war. Weiter hat mein Vater relativ gut nach dem Lack geschaut. Nichts gefunden. Das Fahrzeug war aber auch gerade erst durch den Verkäufer erworben wurden, die Vorbesitzerin hatte bei ihm ein Neues Fahrzeug erworben. Daher stand er auch noch etwas dreckig da. Er versprach uns mündlich die brennende Airbaglampe zu beheben und neue Bereifung aufzuziehen wenn wir gleich zusagen würden. Gesagt getan

Auto sollte dann innerhalb von paar Tagen gemacht werden. Leider passierte nichts aber er meinte ich kann das Auto ja erstmal abholen und Probefahren. Er würde ihn dann ein paar Tage später wieder abholen und die Sachen beheben lassen. Ich also hin und gedacht ich bekomm Kaufvertrag-wurde aber erstmal nur im Beisein meiner Freundin der Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein gegen Bares getauscht. Noch einen kleinen Zettel wo er mir bestätigte das ich ihm das Geld gegeben hab.

Bin dann mit seinen Händlerkennzeichen Heim gefahren. Das Auto beim Bekannten in die Werkstatt gestellt und durchschauen lassen. Dort fiel auf das dass Multifunktionslenkrad nicht geht-die Tasten für das Radio sind ohne Funktion.

Das schlimmste aber ist das auffiel das vorne am Radlauf der Lack einen riesen Riss bekam und man auch von weitem schon beim genauen hinsehen einen Lackschaden sah. Ist richtig eingerissen und man kann beim reinsehen schon Rost sehen. Genau so fiel auf das an beiden Türen, an den forderen unteren Kannten zur Karosserie hin der Lack abgeschliffen war-wohl durch die auf zu Bewegung der Tür. Auf der Fahrerseite war sogar von der Karosserie der Lack richtig abgeplatzt und es war leichter Rost erkennbar. Relativ kleine aber doch sichtbare Stelle. Nachdem das Auto dann fast 3 Wochen bei mir Stand ohne das es abgeholt wurde war es dann vor einigen Tagen endlich weg. Die Airbaglampe und die Reifen wurden innerhalb eienr Woche gemacht.

Das Lenkrad wurde nicht gemacht da es angeblich nicht in das Fahrzeug gehört und nur ein Ersatzlenkrad ist. Die Anschlüsse/Kabelbäume oder was da fehlt könnte man machen und die gäbe es wohl schon ab 70€ bei Ebay. (Sei aber dann mein Problem)

Beim Lack würde er mit dem Lackierer seines Vertrauens reden was es Kosten würden und er würde sich daran "beteiligen".

Der Kaufvertrag sollte erst nach der Beseitigung der Mängel Airbaglampe und Reifen erfolgen!

Bis heute habe ich keinen!

Nun ist die Frage sind die Lackschäden und das Ersatzlenkrad mein Problem oder seins?

Bin ich der Dumme oder handelt es sich hier um Täuschung? Ich glaube dem Verkäufer das er selber die Schäden vorher nicht bemerkt hat. Ist es aber jetzt mein Problem das er das Auto weder vorher gewaschen noch genau angeschaut hat?

Beste Antwort im Thema

Zusammengefasst: Ihr habt euch das Auto "relativ gut" angeschaut, als es dreckig war und nix gefunden.

Dann, als es durch Schnee und Regen "sauber" war (also eigentlich immer noch eingesaut), habt ihr Schäden entdeckt.

Da nicht davon auszugehen ist, dass der Verkäufer mal bummelig die Karosserieteile gegen andere ersetzt hat, würde ich mal sagen, dass ihr eben nicht ordentlich geschaut habt. Damit ist es streng genommen euer pP (persönliches Pech).

Seid froh, dass der Verkäufer noch entgegenkommend ist, was die Lackschäden angeht.

Und macht beim nächsten Mal gleich nen schriftlichen Kaufvertrag. Das liest sich ja wie aus dem Lehrbuch, wie man es nicht machen sollte.

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Anstatt weiter auf dem TE rumzuhacken sollte man lieber mal objektiv bleiben.

Für mich klingt es absolut unlogisch, dass eine Frau ihren Wagen derart reparieren lässt (der Wagen wurde nie und nimmer in einer Fachwerksatt instand gesetzt) und ihn dann bei einem Händler in diesem Zustand in Zahlung (bei solchen Defekten sollte bei jedem! Händler alle Alarmglocken schrillen) gibt.

Meiner Meinung nach wurde das Auto als Unfallwagen von diesem Händler gekauft, primitiv instandgesetzt und an den erst besten Dummen (in unserem Fall nun leider der TE) gekauft.

Eindeutige Indizien sind für mich der äußerst günstige Preis, das Wissen um die Airbagleute und das Reifenproblem. Außerdem wollte er den Wagen scheinbar unbedingt vom Hof haben und hat keinen Kaufvertrag abgeschlossen...

Ich würde mir noch die endgültige Gewissheit durch den Vorvorbesitzer holen und den Händler damit konfrontieren. Der Händler hätte somit vorsätztlichen Täuschung begangen, auf dem Rechtsweg hätte der TE keine Probleme zu seinem Geld zu kommen

Just my 5 Cents!

 

Zitat:

Original geschrieben von Tom_77

Anstatt weiter auf dem TE rumzuhacken sollte man lieber mal objektiv bleiben.

Für mich klingt es absolut unlogisch, dass eine Frau ihren Wagen derart reparieren lässt (der Wagen wurde nie und nimmer in einer Fachwerksatt instand gesetzt) und ihn dann bei einem Händler in diesem Zustand in Zahlung (bei solchen Defekten sollte bei jedem! Händler alle Alarmglocken schrillen) gibt.

Meiner Meinung nach wurde das Auto als Unfallwagen von diesem Händler gekauft, primitiv instandgesetzt und an den erst besten Dummen (in unserem Fall nun leider der TE) gekauft.

Eindeutige Indizien sind für mich der äußerst günstige Preis, das Wissen um die Airbagleute und das Reifenproblem. Außerdem wollte er den Wagen scheinbar unbedingt vom Hof haben und hat keinen Kaufvertrag abgeschlossen...

Ich würde mir noch die endgültige Gewissheit durch den Vorvorbesitzer holen und den Händler damit konfrontieren. Der Händler hätte somit vorsätztlichen Täuschung begangen, auf dem Rechtsweg hätte der TE keine Probleme zu seinem Geld zu kommen

Just my 5 Cents!

Mein reden!

Der Händler hat ihn gearscht und seine Naivität ausgenutzt. Davon bin ich überzeugt

Zitat:

Original geschrieben von Tom_77

 

Meiner Meinung nach wurde das Auto als Unfallwagen von diesem Händler gekauft, primitiv instandgesetzt und an den erst besten Dummen (in unserem Fall nun leider der TE) gekauft.

Eindeutige Indizien sind für mich der äußerst günstige Preis, das Wissen um die Airbagleute und das Reifenproblem. Außerdem wollte er den Wagen scheinbar unbedingt vom Hof haben und hat keinen Kaufvertrag abgeschlossen...

Ich würde mir noch die endgültige Gewissheit durch den Vorvorbesitzer holen und den Händler damit konfrontieren. Der Händler hätte somit vorsätztlichen Täuschung begangen, auf dem Rechtsweg hätte der TE keine Probleme zu seinem Geld zu kommen

Just my 5 Cents!

Welche "Gewissheit" soll denn hier geholt werden? Dass der Wagen einen Unfall hatte, ist doch unstrittig.

Zum Rechtsweg:

So einfach ist das hier garantiert nicht. Wo soll zunächst mal die vorsätzliche Täuschung sein? Das wäre nur bei arg sicherheitsrelevanten Mängeln -durch mangelhafte Reparatur- so. Kein Autohändler ist jedoch gezwungen, ein eventuell als Unfallfahrzeug eingekauftes Auto nach Werksmaßstäben instandzusetzen. Letztlich ist es auch egal, ob "die Frau" oder der Händler den Schaden mäßig hat beseitigen lassen.

Unter anderem deshalb sollte man als Laie einen Ex-Unfaller bei einer Prüforganisation gegenchecken lassen.

Ich möchte hier nicht vom anwaltlichen Weg abraten - aber hier von einer klaren Sache zu sprechen...

Das Fahrzeug wurde per mündlichem Kaufvertrag als Unfallfahrzeug verkauft.

Der Begriff der "Fachwerkstatt" besagt wenig, es wurde ja nicht die Ausführung in einer Vertragswerkstatt zugesichert.

Mal ganz was anderes, leuchtet denn die Airbaglampe beim starten/Selbsttest überhaupt überhaupt noch?

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

Welche "Gewissheit" soll denn hier geholt werden? Dass der Wagen einen Unfall hatte, ist doch unstrittig.

Das Beschaffen von weiteren Informationen schadet in der Regel nie, in diesem speziellen Fall fällt mir dazu spontan ein:

1. Der Verkäufer windet sich bei den berechtigten Gewährleistungsansprüchen mit der Begründung heraus, dass er das Auto in diesem Zustand angeblich bereits erworben hätte - dies gilt es zu prüfen!

2. Der Vorvorbesitzer kann wahrscheinlich Auskunft darüber geben was für ein Schaden genau vorgelegen hat, im Idealfall sogar Gutachterbescheinigung, dass das Auto einen Totalschaden erlitten hat, da die Karosserie verzogen wurde.

Je nach Informationsfluss kann man anschließend entscheiden was man unternimmt und hat auf jeden Fall eine bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Händler.

Außerdem schreibt auch ein Anwalt zunächst nur Briefe welche Informationen enthalten welche man selbst beigesteuert hat, daher gilt auch hier: Wissen ist Macht!

Wahrscheinlich ist es allerdings eh müßig sich hier weiter über das Thema zu unterhalten, da der TE hier wohl nicht mehr mitliest...

Ein mittelmäßig reparierter Unfallschaden ist kein Fall für die Gewährleistung - das MuFu-Lenkrad natürlich schon.

Es ist nicht rechtswidrig und keine arglistige Täuschung, einen Unfallschaden mittelmäßig (Lackabplatzer...) reparieren zu lassen, bis auf Extremfälle, wo die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist.

Inwieweit bei Angabe eines Unfallschadens über einen ehemaligen "Totalschaden" (wirtschaftlich gesehen - technisch ist ja fast alles reparabel, ein Totalschaden geht immer nur aus den nackten Zahlen hervor, eine verzogene Karosse allein ist dafür kein Beleg) nochmals explizit aufgeklärt werden muß, ist in diversen Urteilen umstritten.

Aber der TE ist wohl wirklich weg...:)

Wenn ich mir mal die ganzen Threats vom TE anzeigen lasse, dann kann etwas mit seiner Aussage, den Wagen hätte er nur vom Händler nach Hause, in die Werkstatt seines Kumpels und dann wieder heim gefahren, um ihn dann im Anschluß von dem Händler wieder abholen zu lassen, nicht passen. Seis drum, ist seine Angelegenheit.

Die ganzen Ungereimtheiten und Schäden, die hier beschrieben werden, lassen nur einen Schluß zu: Es handelt sich hier um einen Wagen mit wirtschaftlichen Totalschaden, der mit Teilen (vom Schrott?!?) wieder aufgebaut wurde.

Denke ich auch, ist aber nicht grundsätzlich verboten...

am 14. Februar 2014 um 7:23

Das wollte ich auch nicht damit sagen, nur würde ich mir persönlich solch einen Wagen nicht antun.

Hier haben wir wohl wieder mal einen typischen Fall von "Gier frisst Hirn" vorliegen.

Beim Anblick des vermeintlichen Schnäppchenangebots wurden alle Alarmsysteme beim Käufer ausgeschaltet, alle Warnungen missachtet, so dass er alles falsch gemacht hatte, was man nur falsch machen kann:

- Geldübergabe an den Verkäufer ohne schriftlichen Kaufvertrag! Zwar ist die Schriftform nicht notwendig, aber doch seeeehr ratsam, weil man in so einem Kaufvertrag alle relevanten Dinge festhalten kann, wie Anzahl der Vorbesitzer, Laufleistung (nicht: abgelesener Kilometerstand!), Unfallschäden, falls ja, Schwere und Art dieser und wo repariert, sonstige Angaben, z. B. dass der Wagen noch vor Abholung und Bezahlung in technisch einwandfreiem Zustand sein wird, dass der Wagen verkehrssicher ist usw.

Mündlich ist das alles so eine Sache, da kann man sich dann plötzlich nicht mehr so genau daran erinnern ......... und, ganz wichtig: Ein Familienmitglied, in diesem Fall der Vater, ist kein Zeuge vor Gericht, da zur Familie gehörend. Ein Zeuge des Kaufvertrages kann nur ein Fremder sein!

- Da der Käufer durch die vorschnelle Geldübergabe ohne Kaufvertrag nun keinerlei Druckmittel gegenüber dem Händler mehr hat, steht er dumm da, der Händler muss nur abwarten.

- Selbst mit der Einschaltung eines guten Anwalts sieht es sehr schlecht aus für den Käufer, hier auch nur irgendwas zu retten, wie will er das beweisen, was ihm der Verkäufer alles zugesagt oder versprochen hatte? Da steht Aussage gegen Aussage (sein Vater fällt als Zeuge weg, da Familienmitglied).

- VOR dem Kauf wäre hier, gerade bei Unfallwagen, der Besuch in einer Sachverständigenwerkstatt DRINGEND angeraten gewesen! Die verkaufenden Händler sagen immer, dass der Schaden erstens nicht so schlimm gewesen sei und dass er zweitens fachgerecht repariert worden sei. Das behaupten sie IMMER!

- Wer so blauäugig ist, diesen Beteuerungen des Händlers zu glauben, nun ........ dem ist nicht mehr zu helfen.

Erstaunlich, der alte, dumme Spruch, dass jeden Morgen ein neuer Dummer aufsteht, den man übers Ohr hauen kann, der scheint tatsächlich zu stimmen, da wird seit zig Jahren gepredigt, worauf man beim Autokauf achten soll, welche minimalen Sicherheitsmaßnahmen man beachten sollte (hier gibt es sogar einen fest stehenden Ratgeber dafür!) ........ alles vergeblich ........ alles für die Katz!

Nun, dann werden diese Leute eben Lehrgeld bezahlen müssen.

Ein Tipp, damit es so richtig teuer wird für den Käufer:

- Ohne Rechtsschutzversicherung zu haben, sich den besten, teuersten Anwalt nehmen und den alle Schritte einleiten lassen, auch gegen dessen Rat, dann hat der Käufer noch sehr lange was davon und muss den Anwalt auch noch obendrein heftig bezahlen, dazu kämen dann noch Kosten für die Prozesse und Sachverständigengutachten, ohne Rechtsschutz wird das ziemlich teuer, ohne dass es am Ende für den Käufer gut ausgehen wird, fürchte ich.

Zweitbester Tipp: Das Schrottauto (denn um nichts anderes handelt es sich bei einem Auto von heute, das einen so schweren Unfall gehabt hatte, dass der Airbag ausgelöst hat) beim Verwerter abgeben und entsorgen lassen, dann kann damit kein Folgeschaden passieren.

Drittbester Tipp: Dieses Wrack verkaufen, aber dann mit Kaufvertrag, in dem alle bekannten Schäden penibel aufgeführt werden, am besten als "Ersatzteilspender" oder Bastelfahrzeug.

Grüße

Udo

Sehr guter Beitrag.

Nur bei einem erhebe ich Einspruch.

Ein Unfall, auch mit Airbagauslösung, macht aus einem Fahrzeug nicht unbedingt ein Schrottfahrzeug.

Selbst wenn, wie hier, die Reparatur nicht unbedingt auf Vertragswerkstattniveau

und ggf. mit gebrauchten Teilen erfolgte.

Aber eben ein Fahrzeug, welches weniger wert ist.

Das hier in Frage stehende Fahrzeug würde ich von einem Sachverständigen/bzw. Fachwerkstatt insbesondere auf Anschluss/Funktion des Airbags prüfen lassen, einer Nutzung, trotz Lackfehlern, muss dann nicht zwangsläufig etwas im Wege stehen.

Selbst wenn der TE sich aufgrund der Beurteilung für den Verkauf an einen Exporthändler unter Angabe der Mängel entschliessen sollte, denke ich dass er mit einem (dicken) blauen Auge davonkommen würde (2000-2500 Verlust) - andere Länder sind, was Ex-Unfälle angeht, weit weniger zimperlich als wir ;)

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

Sehr guter Beitrag.

Nur bei einem erhebe ich Einspruch.

Ein Unfall, auch mit Airbagauslösung, macht aus einem Fahrzeug kein Schrottfahrzeug.

Gegen deinen Einspruch muss ich wiederum Einspruch einlegen, denn so ein Airbag löst nicht einfach so aus, wenn es zu einem Unfall kommt.

Es gibt hier im Forum irgendwo Beiträge eines Fahrers, der sich darüber beschwert hatte, wieso denn bei dem Auffahrunfall, den er erlitten hatte (Auffahren auf das Heck eines vorausfahrenden Autos) die Airbags nicht ausgelöst hatten, obwohl doch der Aufprall nach seinem Empfinden ganz schön heftig war, der Schaden (Blechschaden) sehr hoch usw.

Erklärung dafür war, dass der Aufprall nicht brutal heftig genug war, das heißt, durch die Ausnutzung der Knautschzone des anderen Autos (Vorder- und Hinterteil der heutigen Autos sind ja als relativ weiche Knautschzonen ausgelegt) fand eine zwar heftige, aber doch nicht sooo plötzliche Verzögerung statt, dass die Airbags auslösten. Als Beweis galt ja auch die Unverletztheit des Fahrers, da reichte der Gurt vollkommen aus.

So, wenn man das nun weiß, dann muss man konstatieren, dass, wenn schon die Airbags auslösten, es einen doch sehr heftigen Bumms gab, ansonsten hätten sie nicht ausgelöst.

Wenn es aber einen sehr heftigen Bumms gab, dann sind nicht nur äußere Blechteile geknittert, dann gehts meistens auch immer sofort an die Struktur, an die tragende.

Zwar sollte die Fahrgastzelle heil bleiben, so dass sich die Türen öffnen lassen, da sieht man auf den ersten Blick nichts dran ........ jedoch dürfte auch diese tragende Hülle als Ganzes sich verformt haben, was man so aber nicht merkt.

Dazu müsste der Wagenkörper auf die Richtbank und exakt vermessen werden, das ist aber recht aufwendig und damit teuer.

Wenn also der Airbag gezündet hat, dann kann man getrost davon ausgehen, dass man es mit einem wirtschaftlichen Totalschaden zu tun hat, sprich: verschrotten!

Natürlich kann man auch solche Fahrzeuge noch reparieren und wenn das richtig nach Werksvorgabe gemacht wird, spricht ja auch gar nichts dagegen ....... nur der Preis halt, fürs gleiche Geld, das die Reparatur kostet, würde man ein vergleichbares gebrauchtes Fahrzeug ohne Unfallschaden bekommen, daher spricht man ja auch vom "wirtschaftlichen Totalschaden".

Also macht das niemand, so viel Geld vollkommen unnütz in so ein verunfalltes Auto zu stecken.

Man kann natürlich sparen, wenn man nicht nach Werksvorgabe vorgeht, wenn man also Teile, die man eigentlich gegen neue Teile auswechseln sollte, einfach wieder richtet, wenn man Gebrauchtteile vom Schrottplatz nimmt usw., wenn man dann noch die Lackierung anstatt sie korrekt aufzubauen, einfach nur schludrig auf den vorhandenen Rost aufspritzt ........ tja, dann spart man Geld, dann war die Reparatur "lohnend" ....... aber nur für den, der dann dieses vollkommen verkehrsunsichere Fahrzeug gleich wieder an den nächstbesten Dummen verkauft.

 

Fazit:

Faustregel 1:

Airbag ausgelöst = Auto Schrott.

 

Grüße

Udo

Einspruch gegen den Einspruch auf den Einspruch... ;)

Nix für ungut:

Die "Faustregel" ist freie Erfindung bzw. "Meinung" und diese wird dir so auch kein Gutachter bestätigen.

Vielleicht bei einem Fahrzeug mit max. 5000 Euro Zeitwert.

Lässt sich m.E. absolut nicht pauschalieren.

Je nach Fahrzeug, Sitz des Sensors und unguenstigem Anprallwinkel löst ein Airbag durchaus schon mal einem 3800-Euro-Schaden (keine Richtbank erforderlich, Schaden jedoch zzgl. Airbags) aus (Golf 6 der Freundin).

Es gibt die "Warum hat mein Airbag nicht gezündet?"-Geschichten ebenso wie die "Warum hat mein Airbag bei Mini-Unfall gezündet und so den Schaden vergrößert?"-Geschichten.

Und ob dieses Fahrzeug hier auf die Richtbank musste bzw. vielleicht sogar (in einer freien natürlich) war, lässt sich ja nur mutmaßen.

Bisher ist es ja "nur" (schlimm genug und grundsätzliches Verdachtsmoment, klar) ein nicht funktionsfähiges MuFu-Lenkrad und Rostansatz durch eine schlampige Lackierung - mehr wissen wir einfach nicht.

Es steht hier nichts von schlechtem Geradeauslauf, einer Stauchung der A-Säule oder ähnlichem...

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

 

Mündlich ist das alles so eine Sache, da kann man sich dann plötzlich nicht mehr so genau daran erinnern ......... und, ganz wichtig: Ein Familienmitglied, in diesem Fall der Vater, ist kein Zeuge vor Gericht, da zur Familie gehörend. Ein Zeuge des Kaufvertrages kann nur ein Fremder sein!

Wie kommt man denn zur Auffassung, dass ein Familienmitglied kein Zeuge vor Gericht sein kann?

Ein Verwandter kann selbstverständlich Zeuge sein. Wenn er aussagt, ist er ebenso wie die sonstigen Zeugen zur Wahrheit verpflichtet. Ob die Glaubwürdigkeit ggfs. ebenso hoch ist wie die Aussage von Nichtverwandten ist eine andere Sache.

 

O.

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