Lackbeschädigung durch Rettungshubschrauber

Mercedes E-Klasse W211

Hallo zusammen,

folgendes ist heute passiert.
Ich war auf dem Nachhauseweg auf der Autobahn.

Plötzlich auf der Gegenseite ein Unfall inkl. Hubschrauber.
Auf meiner Seite nichts gesperrt oder Hinweise/Warnungen.

Ich bin exakt in dem Moment an der Unfallstelle vorbei, als der Hubschrauber abhebte.

Resultat ich hab eine volle Ladung Steine abbekommen, so dass mein Lack von vorne bis hinten kleine Abplatzer hat, sieht quasi gesprenkelt aus jetzt.

Es ist zu 100% sicher, dass die Steine die Ursache sind, da ich den Wagen erst letzte Woche komplett habe aufbereiten lassen.

So Preisfrage, haftet hier irgendwer? Polizei habe ich bereits Bescheid gegeben, die haben das mal aufgenommen und ich soll später noch vorbeikommen.

Wie wird das wohl ausgehen?

VG
Wastl

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

falls noch jemand Interesse hat...

Nach langem Hin und Her gab es vor kurzem die Gerichtsverhandlung.
Der Unfallverursacher wurde in erster Instanz dazu verurteil, den Schaden zu übernehmen.

Seitens des Gerichtes wurde die volle Höhe und 100% Verschulden festgestellt.

Wir gehen aber davon aus, dass die gegnerische Versicherung in Berufung gehen wird.

VG
Wastl

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Zitat:

Original geschrieben von nutellaboy36



Zitat:

Original geschrieben von sennini


Das hat sich ja echt hingezogen!

Ich wünsche dir viel Erfolg

Bei mir war es durch Steinschläge auf der Autobahn durch das vorrausfahrende Fahrzeug, dass musste ich leider über die Vollkasko laufen lassen, da der Schaden deutlich über den normalen Steinschlagschaden hinaus ging(u.a. Dellen im Dach und auf der Motorhaube) und gerade jetzt im Winter die Gefahr von Rost am Dach sehr groß war.

Wurde der Fall polizeilich aufgenommen als nicht vorwerfbares Schädigungsereignis im öffentlichen Straßenverkehr?

Sorry, es ist doch egal was wann wo wie aufgenommen wurde!!!!

Er hat die Haube, Dach und Kotflügel lackiert bekommen, und die Vers. hat es gezahlt!!! Ende!!!

Für die einen ist es egal...
für die anderen wären infos vielleicht von bedeutung...

Fa

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1



Zitat:

Original geschrieben von nutellaboy36


Wurde der Fall polizeilich aufgenommen als nicht vorwerfbares Schädigungsereignis im öffentlichen Straßenverkehr?

Sorry, es ist doch egal was wann wo wie aufgenommen wurde!!!!

Er hat die Haube, Dach und Kotflügel lackiert bekommen, und die Vers. hat es gezahlt!!! Ende!!!

FALSCH, eine polizeiliche Aufnahme bedeutet eine Sicherung des aktuellen Schadenszustandes durch eine amtliche Dienststelle, sprich es sind Zeugen, wenn du evtl. vor einem Zivilgericht gegen eine Versicherung klagen müsstest!!!! Ohne eine Aufnahme kommt es auf die Versicherung an, ob sie dir die die Version des Schandensherganges glaubt oder dementiert. Zeugen sind in diesem Fall wichtig!!

DANKE

Hallo zusammen,

was lange währt....falls es noch jemanden interessiert.

Am Ende ist es auf einen Vergleich raus gelaufen.

Wir bekommen knapp 60% des Schadens von den gegnerischen Versicherungen erstattet. Dabei haben wir es dann belassen.

VG
Sebastian

Zitat:

@www.wastl schrieb am 9. Oktober 2017 um 13:38:18 Uhr:


Hallo zusammen,

was lange währt....falls es noch jemanden interessiert.

Am Ende ist es auf einen Vergleich raus gelaufen.

Wir bekommen knapp 60% des Schadens von den gegnerischen Versicherungen erstattet. Dabei haben wir es dann belassen.

VG
Sebastian

Ist es wenigstens kein Verlustgeschäft für dich gewesen?

Nein, das nicht, ich hatte ja eine Rechtsschutzversicherung.

Na klasse. Hätte ich so nicht erwartet.
Also nach dem Motto "Pech gehabt"

Erschreckend ist der Zeitrahmen, 6 Jahre...

Zitat:

@bothi schrieb am 9. Oktober 2017 um 19:54:50 Uhr:


Erschreckend ist der Zeitrahmen, 6 Jahre...

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