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Lackbeschädigung durch Rettungshubschrauber

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 18. August 2011 um 19:18

Hallo zusammen,

folgendes ist heute passiert.

Ich war auf dem Nachhauseweg auf der Autobahn.

Plötzlich auf der Gegenseite ein Unfall inkl. Hubschrauber.

Auf meiner Seite nichts gesperrt oder Hinweise/Warnungen.

Ich bin exakt in dem Moment an der Unfallstelle vorbei, als der Hubschrauber abhebte.

Resultat ich hab eine volle Ladung Steine abbekommen, so dass mein Lack von vorne bis hinten kleine Abplatzer hat, sieht quasi gesprenkelt aus jetzt.

Es ist zu 100% sicher, dass die Steine die Ursache sind, da ich den Wagen erst letzte Woche komplett habe aufbereiten lassen.

So Preisfrage, haftet hier irgendwer? Polizei habe ich bereits Bescheid gegeben, die haben das mal aufgenommen und ich soll später noch vorbeikommen.

Wie wird das wohl ausgehen?

VG

Wastl

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. Januar 2013 um 17:37

Hallo zusammen,

falls noch jemand Interesse hat...

Nach langem Hin und Her gab es vor kurzem die Gerichtsverhandlung.

Der Unfallverursacher wurde in erster Instanz dazu verurteil, den Schaden zu übernehmen.

Seitens des Gerichtes wurde die volle Höhe und 100% Verschulden festgestellt.

Wir gehen aber davon aus, dass die gegnerische Versicherung in Berufung gehen wird.

VG

Wastl

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Als erstes mal mein herzliches Beileid :(

 

Zur Frage, soweit ich weiß, muss für solche Schäden der Unfallverursacher aufkommen. Es ist ja ein Folgeschaden. Ansonsten wäre auch der Betreiber des Rettungshubschraubers haftbar zu machen. Ich würde also versuchen beide in die Pflicht zu nehmen, einer wird schon bezahlen, hoffe ich zumindest für dich.

 

Viel Erfolg

 

MiReu

Themenstarteram 18. August 2011 um 21:43

Jo danke für das Beileid!

Habe das gerade die Freunde in Grün besichtigen lassen...

die haben das deutlich gesehen (sogar im dunklen). Haben Fotos etc. aufgenommen und auch schon den Heli ermittelt (ADAC).

So wie das aussieht muss das komplett neu lackiert werden ....

Schöne sch....

Mein beileid...das ist ja mal wirklich ein schaden. Die Kosten werden nicht ohne sein und die evtl. Wertminderung auch nicht...auf jedne Fall vernünftig machen lassen!

Es ist ein "unabdingbarer Schaden" . Du musst wissen das der Heli kein Schutz dafür hat .

Es ist nicht durch ein Fehlverhalten zum Schaden gekommen , also nicht beeinflussbar . Zumal keiner verlangen darf das die Strasse im Vorfeld gefegt werden muss.

Damit "aber" hättest du jeder Zeit rechnen müssen , zumal der Heli seine Rotorblätter schon im Vorfeld angehabt haben muss !

So schnell geht es mit den Rotorblätter nun mal nicht , es brauch eine Zeit  bis er steigt .

Da hier auch noch eine eventuelle Lebensrettene Massnahme durchgeführt wurde , hast du wie bei Blaulicht Platz zu machen !!!

Stell Dir vor , der vorrausfahrende schleudert einen Stein/Steine ind die Luft und zerstört dein Lack ... da kannst du nichts machen :(

Auch wenn es hart klingt , ich wünsche Dir viel Glück ;)

Ich denke aber , das du Dich , oder die Begleitung von Dir errinnern kannst , das dich die Leitungskräfte durchgewunken haben .

Dann sieht es eventuell besser für Dich aus .

Kenne einen ähnlichen Fall ;)

 

 

Lisa

am 19. August 2011 um 4:43

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Ich denke aber , das du Dich , oder die Begleitung von Dir errinnern kannst , das dich die Leitungskräfte durchgewunken haben .

Dann sieht es eventuell besser für Dich aus .

Hast du wirklich gelesen was der TE schreibt? Gegenfahrbahn, kein Hinweis, keine Leitungskräfte....

Und ganz so einfach kann man nen Rettungshubschrauber dann doch nicht mit nem Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn vergleichen.

@wastl

oh mei, das ist vielleicht ein Pech!

vom Verstand her würde ich jetzt auch sagen, dass der Unfallverursacher haften muss, und ein Heli wird doch auch in irgend ner Form versichert sein?! Ich drück dir die Daumen.

Wäre schön wenn du berichtest, wie es ausging!

Grüße

Themenstarteram 19. August 2011 um 4:48

@Lisa

Ja, das wäre alles korrekt, was Du sagst, wenn ich eben eine Chance gehabt hätte, das zu erkennen.... ich war aber halt nur auf der Gegenfahrbahn, wie geschrieben, wo ich keinerlei Chance hatte mehr zu reagieren.

Ich hatte ca. 120kmh drauf und war auf der linken Spur, der Unfall kurz hinter einer Kurve.

Da hätte ich schon eine Vollbremsung hnlegen müssen....

Wie Lisa könnte ich mir vorstellen, dass es für solche Fälle besondere gesetzliche Regelungen gibt um eine Haftung (hier: des ADAC) auszuschließen. Unser Rechssystem hat hier manchmal seltsame Anwandlungen. Ich erinnere in diesem Kontext nur an Schäden, welche Deliktunfähige (bspw. Kinder unter 6 Jahren mit dem Fahrrad) an einem parkenden KFZ machen und keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt - da kann man schnell auf dem Schaden sitzenbleiben.

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Es ist ein "unabdingbarer Schaden" . Du musst wissen das der Heli kein Schutz dafür hat .

Es ist nicht durch ein Fehlverhalten zum Schaden gekommen , also nicht beeinflussbar.

Das sehe ich anders. Ich denke hier könnte die Betriebsgefahr der Ansatzpunkt sein. Betriebsgefahr ist die generelle Gefahr, die der Betrieb einer Sache, z. B. eines Kraftfahrzeugs, einer Eisenbahn, einer chemischen Anlage oder eines Hubschraubers, mit sich bringt.

Das deutsche Gesetz sieht für den Fall der Realisierung der Betriebsgefahr (ein Schaden tritt tatsächlich ein) häufig eine Haftung vor. Diese spezielle Haftung wird Gefährdungshaftung genannt. Der Betreiber einer Sache haftet dann unabhängig von seinem Verschulden. :eek:

cu termi0815

am 19. August 2011 um 5:33

Ich sehe es ähnlich wie Lisa,

man stelle sich vor, wie viele hier laut aufschreien würden, wenn sie für jeden Steinschlag (bisher Teilkasko des Geschädigten), den sie verursachen, von Ihrer Haftpflicht hochgestuft würden.

Trotzdem viel Erfolg!

MfG Paule

Guten Morgen!

Als erstes würde ich deinen Rechtsanwalt fragen, wie es tatsächlich aussieht, weil die Leute, die sich hier tummeln nur ein laienhaftes Halbwissen in juristiscgen Dingen haben, es sei denn sie haben Jura studiert.

Ich habe auch nur ein ungesundes Halbwissen aber ich persönlich glaube ihm Gegensatz zu dem was hier vorher geschrieben wurde, dass du den Schaden komplett erstattet bekommst. Dafür wird nicht der Unfallverursacher haften, sondern das Land - wegen dem Heli. Ich möchte mich jetzt aber auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Frag einen Rechtsanwalt. Der wird bei dieser einfachen Frage nicht gleich eine dicke Rechnung schreiben.

Würde mir an deiner Stelle keine Großen Sorgen machen. Wenn du eine Rechtsschutz Versicherung hast, brauchst du dir eh keine Sorgen um Kosten zu machrn.

Viele Grüße

Hallo!

Die entsprechende Haftung für eintretende Schäden beim Betrieb von Luftfahrzeugen ergibt sich aus §33 LuftVG...

Diese Paragraph dürfte, meiner Meinung nach, die einzige Möglichkeit sein, Ansprüche beim Betreiber des Hubschraubers geltend zu machen. Inwieweit dieser den Schaden dann jedoch reguliert oder ggfls. Dritte (möglicherweise die Haftpflichversicherung des Verunfallten) in Regress nimmt kann jetzt jedoch nicht gesagt werden.

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts dürfte daher ratsam sein...

Gruß,

Alex

am 19. August 2011 um 6:27

Zitat:

Original geschrieben von m.vw84

Guten Morgen!

Als erstes würde ich deinen Rechtsanwalt fragen, wie es tatsächlich aussieht, weil die Leute, die sich hier tummeln nur ein laienhaftes Halbwissen in juristiscgen Dingen haben, es sei denn sie haben Jura studiert.

Gott erhalte Dir Deinen Glauben an die allwissende Jurisprudenz !

Ich könnte Dir da Sachen erzählen ... aber ich sorge mich um den kostbaren Speicherplatz auf dem MT-Server .

Zitat:

Original geschrieben von evolution68

Ich erinnere in diesem Kontext nur an Schäden, welche Deliktunfähige (bspw. Kinder unter 6 Jahren mit dem Fahrrad) an einem parkenden KFZ machen und keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt - da kann man schnell auf dem Schaden sitzenbleiben.

Ist eigentlich ein klarer Fall für die Haushaltsversicherung der Eltern des Kindes - keine Haushaltsversicherung.......zahlen die Eltern.

Das gilt zumindest für Österreich. Ich nehme aber ab das wird bei euch nicht anders sein.

Doch ist es...die Eltern haften eben nicht ;)

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