Lackbeschädigung durch Rettungshubschrauber

Mercedes E-Klasse W211

Hallo zusammen,

folgendes ist heute passiert.
Ich war auf dem Nachhauseweg auf der Autobahn.

Plötzlich auf der Gegenseite ein Unfall inkl. Hubschrauber.
Auf meiner Seite nichts gesperrt oder Hinweise/Warnungen.

Ich bin exakt in dem Moment an der Unfallstelle vorbei, als der Hubschrauber abhebte.

Resultat ich hab eine volle Ladung Steine abbekommen, so dass mein Lack von vorne bis hinten kleine Abplatzer hat, sieht quasi gesprenkelt aus jetzt.

Es ist zu 100% sicher, dass die Steine die Ursache sind, da ich den Wagen erst letzte Woche komplett habe aufbereiten lassen.

So Preisfrage, haftet hier irgendwer? Polizei habe ich bereits Bescheid gegeben, die haben das mal aufgenommen und ich soll später noch vorbeikommen.

Wie wird das wohl ausgehen?

VG
Wastl

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

falls noch jemand Interesse hat...

Nach langem Hin und Her gab es vor kurzem die Gerichtsverhandlung.
Der Unfallverursacher wurde in erster Instanz dazu verurteil, den Schaden zu übernehmen.

Seitens des Gerichtes wurde die volle Höhe und 100% Verschulden festgestellt.

Wir gehen aber davon aus, dass die gegnerische Versicherung in Berufung gehen wird.

VG
Wastl

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Ich wünsche dir wirklich viel Glück das die Sache nicht nur gut für dich ausgeht, sondern vor allem auch Flott.

Bilder sehen ja grauenhaft aus.

So wie ich das sehe (alles Spekulation):
Erster Zahler sollte die Versicherung des Unfallverursachers sein. Diese kann sich ja dann bei Land usw. Schadenfrei halten falls irgend welche Regeln oder Vorgehensweisen (Absicherung der Gegenfahrbahn) verletzt wurden.

Und weil ja glaube ich irgendwo mal der Faktor zeit angesprochen wurde:
Bis der Rettungsheli erstmal den Unfallort erreicht und dann wieder abschwirren kann (Patient soweit Stabilisieren damit dieser Flugfähig ist usw.) vergeht sicherlich genug Zeit damit zusätzliche Polizeistreifen die Gegenfahrbahn für das abheben des Hubschraubers absichern können. Klar kann das mit ziemlicher Sicherheit nicht für die Landung gemacht werden da dafür andere Dinge Vorrang haben, aber für das abheben schon.

Hoffe du hältst uns weiter am laufenden.

lg Thomas

Vielen Dank für deinen Bericht über den Zwischenstand.
Ich wünsche Dir, dass die Regulierierung des Schadens schnell über die "Bühne" geht 😉

Hi, gibt es denn inzwischen neuigkeiten bezüglich der Schadenregulierung?

Danke
Lg Thomas

Hallo zusammen,

falls noch jemand Interesse hat...

Nach langem Hin und Her gab es vor kurzem die Gerichtsverhandlung.
Der Unfallverursacher wurde in erster Instanz dazu verurteil, den Schaden zu übernehmen.

Seitens des Gerichtes wurde die volle Höhe und 100% Verschulden festgestellt.

Wir gehen aber davon aus, dass die gegnerische Versicherung in Berufung gehen wird.

VG
Wastl

Zitat:

Original geschrieben von www.wastl


Hallo zusammen,

falls noch jemand Interesse hat...

Nach langem Hin und Her gab es vor kurzem die Gerichtsverhandlung.
Der Unfallverursacher wurde in erster Instanz dazu verurteil, den Schaden zu übernehmen.

Seitens des Gerichtes wurde die volle Höhe und 100% Verschulden festgestellt.

Wir gehen aber davon aus, dass die gegnerische Versicherung in Berufung gehen wird.

VG
Wastl

Erstaunlich wie lange sich die Gerichte Zeit lassen(mittlerweile

15

Monate) bis sie zu einem ersten Urteil gekommen sind.

Schätze mal das du noch lange Geduld haben musst bis dir die letzte Instanz Recht zusprechen wird,hierfür wünsche ich dir Viel Glück und Danke für die zwischenzeitliche Berichterstattung,dafür ein fettes Grün

Bastler-TT

Isser denn schon lackiert oder wurde er als beweismittel beschlagnahmt 😁 😉

Respekt für das feedback nach einem jahr!

yepp! grün!

ist die sache beim ag oder lg anhängig,
revision oder berufung

Ich bin etwas vom ADAC enttäuscht. Ok, er ist wohl nicht verantwortlich, aber aus Wirtschaftlicher Sicht könnte er doch hier helfen. Wenn der normale Bürger so einen Schaden und keine Vollkasko hat, dann kann der den Schaden kaum selbst vorfinanzieren.

Sorry für die späte Rückmeldung, war viel unterwegs...

Nun, der ADAC selbst ist ja an sich nicht Prozessgegner...
Es wurde im ersten Schritt seitens meines RA der eigentliche Unfallverursacher verklagt, als Auslöser der ganzen Misere...

Sicher hätte man auch überlegen können, den Hubi selbst (das wäre dann aber auch nicht der ADAC sondern wohl dessen Betriebshaftpflicht) anzugehen oder gar das Land, da Polizei nicht abgesperrt hatte.

Damit sollen sich dann aber die gegnerischen Versicherungen befassen, mein RA sah die Erfolgschance beim Unfallverursacher aber höher.

Die Gegner können bis Mitte Februar wohl Berufung einlegen gegen das schriftliche Urteil. Das Ganze ist beim LG anhängig.

VG
Wastl

Danke😉 und viel Erfolg

Das hat sich ja echt hingezogen!

Ich wünsche dir viel Erfolg

Bei mir war es durch Steinschläge auf der Autobahn durch das vorrausfahrende Fahrzeug, dass musste ich leider über die Vollkasko laufen lassen, da der Schaden deutlich über den normalen Steinschlagschaden hinaus ging(u.a. Dellen im Dach und auf der Motorhaube) und gerade jetzt im Winter die Gefahr von Rost am Dach sehr groß war.

Zitat:

Original geschrieben von kappa9



Zitat:

Original geschrieben von ekdahl


Das Problem welches besteht , das der Heli die Steine nicht berührt hat ... Da steht die Betriebsgefahr ausser Frage .
Ich kenne die Problematiken , die vor Ort wahren nicht  . Aber hier muss und wird sich der TE anhören müssen , das er sowas verhindern muss da dies ein Gefahrenbereich war  !

Der Heli hat auch gar nicht die Reaktion so schnell zu handeln wie ein Autofahrer .... in dem Fall , die Rotorenblätter zum Stillstand zu bringen . Da kann ein Auto schneller aus 120 bremsen !

Lisa

...wenn die Gefahr grundsätzlich besteht bei Start und Landung dann muss der Gefahrenbereich entsprechend gesichert sein, d.h. die Polizei hätte für den Moment des Startes die Gegenspur ebenfalls sperren müssen. Es könnten sich ja auch andere Verkehrsteilnehmer in der Nähe aufhalten, z.B. Motorradfahrer, die einen Stein ins Visier bekommen, oder vor den Hals, oder Passanten / Kinder auf einer nahegelegenen Brücke usw.

Btw: Eine solche Sperrung des Gegenverkehres bei Start eines RettungsHeli habe ich bereits zwei mal selbst miterlebt und musste auf der Gegenspur warten bis der Heli weg war...

Ich bin wie die meisten hier kein Rechtsexperte, denke aber der TE ist mit Fachanwalt gut beraten. Da sind mit Sicherheit einige Optionen offen.

Viel Erfolg!
kappa9

Aus polizeilicher Praxis und Erfahrungen ist es NICHT erforderlich, dass bei einem BAB-Unfall die Gegenfahrbahn gesperrt wird beim Start eines REHUS. Der geschilderte Schaden ist m. E. ärgerlich, wird aber sicherlich vom Betreiber des REHUS (ADAC) im Rahmen seiner Haftung für den Betrieb des Helis übernommen. Schuldhaftes Verhalten des REHU-Piloten bzw. eine etwaige strafrechtliches Fehlverhalten ist nicht zu erkennen. Somit handelt es sich in diesem Sachverhalt lediglich um eine zivilrechtliche Forderungssache die am besten zusammen mit einem Rechtsbeistand abgearbeitet werden sollte. DANKE für eure Aufmerksamkeit

Zitat:

Original geschrieben von sennini


Das hat sich ja echt hingezogen!

Ich wünsche dir viel Erfolg

Bei mir war es durch Steinschläge auf der Autobahn durch das vorrausfahrende Fahrzeug, dass musste ich leider über die Vollkasko laufen lassen, da der Schaden deutlich über den normalen Steinschlagschaden hinaus ging(u.a. Dellen im Dach und auf der Motorhaube) und gerade jetzt im Winter die Gefahr von Rost am Dach sehr groß war.

Wurde der Fall polizeilich aufgenommen als nicht vorwerfbares Schädigungsereignis im öffentlichen Straßenverkehr?

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