Lackbeschädigung durch Rettungshubschrauber
Hallo zusammen,
folgendes ist heute passiert.
Ich war auf dem Nachhauseweg auf der Autobahn.
Plötzlich auf der Gegenseite ein Unfall inkl. Hubschrauber.
Auf meiner Seite nichts gesperrt oder Hinweise/Warnungen.
Ich bin exakt in dem Moment an der Unfallstelle vorbei, als der Hubschrauber abhebte.
Resultat ich hab eine volle Ladung Steine abbekommen, so dass mein Lack von vorne bis hinten kleine Abplatzer hat, sieht quasi gesprenkelt aus jetzt.
Es ist zu 100% sicher, dass die Steine die Ursache sind, da ich den Wagen erst letzte Woche komplett habe aufbereiten lassen.
So Preisfrage, haftet hier irgendwer? Polizei habe ich bereits Bescheid gegeben, die haben das mal aufgenommen und ich soll später noch vorbeikommen.
Wie wird das wohl ausgehen?
VG
Wastl
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
falls noch jemand Interesse hat...
Nach langem Hin und Her gab es vor kurzem die Gerichtsverhandlung.
Der Unfallverursacher wurde in erster Instanz dazu verurteil, den Schaden zu übernehmen.
Seitens des Gerichtes wurde die volle Höhe und 100% Verschulden festgestellt.
Wir gehen aber davon aus, dass die gegnerische Versicherung in Berufung gehen wird.
VG
Wastl
98 Antworten
Mein Beileid erst mal,
Es tut schon einem Weh so ein Auto zugesetzt zu sehn, vorallem wenn`s in dem Falle das eigene ist 🙁
Hoffe es geht zumindest Kostenfrei für dich aus, hast genug Scherereien bis auch das erledigt ist !
Berichte weiter wie das ganze noch vollends abläuft...
P.S.: Wenn lackiert wird BITTE beim FL machen lassen, das sich dies beim späteren Wiederverkauf besser macht als bei einem freien Lacker 😉
Zitat:
Original geschrieben von www.wastl
So hier dann mal einige Fotos nach der Gutachter-Bewertung.Es ist auch die Scheibe und die Xenons betroffen....
Zusätzlich (gerade für Lisa) ein Bild der gestrigen Unfallstelle, wie will man da reagieren?
VG
Wastl
Da sieht man ja deutlich, daß die Steine seitlich mit großer Wucht gegen das Auto geprallt sind. Vermutlich hättest Du das sogar durch eine (äußerst verkehrsgefährdende) Vollbremsung nicht mehr vermeiden können. Ich bin kein Jurist und ich glaube, der einzig brauchbare Rat, den Du hier bisher bekommen hast, war der zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Frage gleich den Gutachter, welchen RA er empfehlen würde - die kennen sich da aus.
Interessant wäre ja auch, wenn Du durch eine Vollbremsung einen Unfall verursacht hättest. Vermutlich wärst Du dann auch Schuld, weil man Dir vorgeworfen hätte, Du hättest nur gebremst um den Hubschrauber angaffen zu können.
Das ist schon echt verdammt ärgerlich was Dir da passiert ist.
Jo, Anwalt habe ich schon eingeschaltet. Ist ein uns befreundeter Kollege. Der hat schon andere Dinge für mich geregelt, insofern vertaue ich da auf ihn.
Zumal ich da an sich jetzt kein Problem sehe, der Sachverhalt ist ja irgendwie offensichtlich und wenn die Haftung des Hubi nicht greifen sollte, ist eben "Landeshaftung" aufgrund fehlender Absperrung möglich...
Ich hoffe irgendwer zahlt das ganze, habe das Gutachten noch nicht aber bei dem Schadenbild inkl. Scheibe und neue Xenons würde ich mal tippen, dass das zwischen 8 und 10.000 liegen wird?
VG
Wastl
Zitat:
Original geschrieben von www.wastl
So hier dann mal einige Fotos nach der Gutachter-Bewertung.Es ist auch die Scheibe und die Xenons betroffen....
Zusätzlich (gerade für Lisa) ein Bild der gestrigen Unfallstelle, wie will man da reagieren?
VG
Wastl
Ach Du dicke Schei...e🙄 wünsche Dir viel Erfolg bei der Schadenregelung. Wie Du das
schilderst und an Hand der Fotos hattest Du da wohl 0 Chance.
Hier noch die Wurzel allen Übels....wenigstens hat es der Motorradfahrer zum Glück überlebt, so wie ich das lese.
http://radio-trausnitz.de/default.aspx?ID=6369&showNews=1011281
VG
Wastl
Zitat:
Original geschrieben von ekdahl
Das Problem welches besteht , das der Heli die Steine nicht berührt hat ... Da steht die Betriebsgefahr ausser Frage .
Ich kenne die Problematiken , die vor Ort wahren nicht . Aber hier muss und wird sich der TE anhören müssen , das er sowas verhindern muss da dies ein Gefahrenbereich war !Der Heli hat auch gar nicht die Reaktion so schnell zu handeln wie ein Autofahrer .... in dem Fall , die Rotorenblätter zum Stillstand zu bringen . Da kann ein Auto schneller aus 120 bremsen !
Lisa
@ Lisa: Der TE hat doch geschrieben, dass er ihn vorher gar nicht gesehen hat, weil der Hubi auf der Gegenfahrbahn stand, also konnte er auch nicht erkennen, dass er in einen Gefahrenbereich einfährt 🙄
@ www.wast: Erst einmal herzliches Beileid. Dein Fahrzeug sieht ja übelst mitgenommen aus. So wie ich den Sachverhalt verstanden habe, glaube ich, dass Du gute Chancen haben wirst kostenneutral aus der Sache heraus zu kommen. Letztendlich hat wohl die Einsatzführung vergessen die Autobahn vor dem Start des Hubschraubers komplett zu sperren.
Wer jedoch für den Schaden haften muss ist schwer zu sagen, da einerseits die Betriebsgefahr von dem Hubi ausgeht und anderseits ein Fehler der Einsatzführung vorliegt.
Einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen zu beauftragen ist eine Weise Entscheidung. Ich drücke Dir die Daumen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Kawa ZX-6R
P.S.: Wenn lackiert wird BITTE beim FL machen lassen, das sich dies beim späteren Wiederverkauf besser macht als bei einem freien Lacker 😉
...wenn der 🙂 es nicht gerade wegen Auslastung seines Lackierzentrums zu einer freien Lackiererei gibt. Nach langem Auseinandersetzen mit dieser Thematik glaube ich aus eigener Erfahrung beileibe nicht mehr, dass die Lackierqualität beim 🙂 besser ist als die eines ordentlich nach MB-Vorgaben arbeitenden freien Lackierer!
@Wastl , ich habe Dir niemals was böswilliges unterstellt , war auch gar nicht meine Absicht !
Nur sind es Fragen , die du Dir versicherungsbedingt gefallen lassen musst .
Gleichwohl ich Dir ein Tip mit einem Zeugen gegeben habe .
Ich weiss nur zu gut , wie die Versicherungen ticken 😉
Und wenn du denen erzählst das du der allerbeste Autofahrer bist , dann sagen die , das man hinter jeder Kuppe mit einer Gefahrensituation rechnen muss und nur so schnell fahren darf wie man sehen kann .
Das hätte man doch gerade von einem so erfahrenen Autofahrer verlangen können .
Ich halte aber dennoch fest , das es schwierig , bis unmöglich ist , da eine positive Regelung deinerseits zu finden , wünsche es Dir aber dennoch😉
Zumindest ist die Scheibe Versicherungsbedingt über deine Kasko abgedeckt 😉
Ich würde mich ausganstechnisch über ein Feetback freuen .
Lisa
Ich versuche mal aus der Erinnerung zu rekonstruieren, was ich vor mir vielen Jahren mal angelesen habe:
Grundsätzlich geht von einem Luftfahrzeug eine Betriebsgefahr aus. Hierfür hat der Halter des Luftfahrzeuges eine Halterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Es gibt dafür vorgeschriebene Mindesthöhen der Deckung, die sind ziemlich hoch. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch das Luftfahrzeug bei Dritten unabhängig vom Verschulden ab. Z.B. wenn der Hubi durch eine unvorhersehbare Windbö beim Start zum Absturz kommt und auf Dein Auto fällt, hat der Pilot zwar kein Verschulden, die Versicherung muß aber zahlen. Steht im Luftrecht, müßte der Anwalt aber eigentlich wissen. Ich betone nochmals: aus der Erinnerung, sonst müßte ich alte Bücher hervorkramen.
Ich vermute mal, die Halterhaftpflicht des Helis muß zahlen und nimmt ggf. das Land wg. fehlender Absicherung der Unfallstelle in Regreß.
Gruß Toni
Das Auto hat wirklich die volle Breitseite abgekriegt, du hast nicht zufällig jemanden seine Freundin ausgespannt, schaut ja aus als hätte da einer mit der Schrotflinte drauf gehalten 😰
Das ganze ist wirklich verdammt ärgerlich, zumal man den Heli da auf der Gegenfahrbahn vermtl. wirklich nicht sehen kann (kenne die Stelle), was auf der Gegenfahrbahn los ist hat dich auf der AB eigtl. nicht zu interessieren. Ich befürchte aber auch dass es nicht so einfach sein wird da etwas zu holen. In dem Fall ist die Entscheidung sich Rechtsbeistand zu holen absolut richtig. Bist du Rechtsschutzversichert ?
Scheibe und Scheinwerfer sollten über die Kasko laufen wenn sonst keiner zahlt.
Nur eine Frage noch: Du schreibst es waren noch andere Fzg. hinter oder neben dir, was ist mit denen, haben sich da auch welche beschwert ? Das könnte evtl, hilfreich sein.
Zitat:
Original geschrieben von evolution68
...wenn der 🙂 es nicht gerade wegen Auslastung seines Lackierzentrums zu einer freien Lackiererei gibt. Nach langem Auseinandersetzen mit dieser Thematik glaube ich aus eigener Erfahrung beileibe nicht mehr, dass die Lackierqualität beim 🙂 besser ist als die eines ordentlich nach MB-Vorgaben arbeitenden freien Lackierer!Zitat:
Original geschrieben von Kawa ZX-6R
P.S.: Wenn lackiert wird BITTE beim FL machen lassen, das sich dies beim späteren Wiederverkauf besser macht als bei einem freien Lacker 😉
Auch wenn nur die Rechnung von MB herstammt, sieht es meiner Meinung trotzdem besser aus beim Verkaufen !!!
P.S.: selber weiß ich das MB kaum selber Lackiert oder zumindest sehr selten .🙂😉
Mein Beileid.
Denke auch, Du hast gute Karten. Anhalten wäre natürlich quatsch, selbst wenn man den Hubschrauber sieht, darf man nicht einfach halten. Da muss schon nen Mörderhindernis sein, um eine Vollbremsung zu rechtfertigen.
Ich schätze Du bist sehr froh, dass Dein Fenster geschlossen war...
Der Gedanke von Lisa ist nicht so falsch, das Ganze heisst aber nicht unabdingbares, sondern unabwendbares Ereignis.
In diesem Fall sehe ich aber einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Unfallverursacher (somit gegen seine Versicherung). Die "Verursachung" ist auch verschuldensunabhängig zu betrachten. Die Unfallverursachung löst als Folge den Rettungseinsatz des Heli aus, der Schaden ist aus dem Rettungseinsatz entstanden, daher ist der Unfallverursacher auch ausgleichspflichtig demjenigen gegenüber, dem aus dieser Folge ein Schaden entstanden ist.
Als Bild, das dies etwas besser verständlich macht: bei einem Wohnungsbrand werden andere Wohnungen oder Autos in der Tiefgarage durch das Löschwasser beschädigt - auch wenn die Feuerwehr dort gelöscht hat, ist für die Schadensregulierung nicht diese oder die Gemeinde, die diese Feuerwehr betreibt haftbar zu machen, sondern der Verursacher (nochmals: es muss kein Verschulden vorliegen, es reicht, dass der Brand in Wohnung xy entstanden ist) des Brandes, d.h. in einem solchen Fall Mieter und/oder Eigentümer der brennenden Wohnung.
interessant wäre, zu wissen ob die Polizei die Gegenfahrbahn für den Start des Hubschraubers hätte sperren müssen.
Dann ist es (z.B. im Vergleich zum Löschwasser das nicht brennende Wohnungen beschädigt) doch kein unabwendbares Ereignis...
Mein Verstand sagt ja, hätte sie, denn lass mal statt dem TE nen Motoradfahrer vorbei fahren, möchte nicht wissen wie der ausgesehen hätte. Aber bei der deutschen Rechtssprechung darf man eben nicht nach Logig und gesundem Menschenverstand gehen.