Lackbeschädigung durch Rettungshubschrauber
Hallo zusammen,
folgendes ist heute passiert.
Ich war auf dem Nachhauseweg auf der Autobahn.
Plötzlich auf der Gegenseite ein Unfall inkl. Hubschrauber.
Auf meiner Seite nichts gesperrt oder Hinweise/Warnungen.
Ich bin exakt in dem Moment an der Unfallstelle vorbei, als der Hubschrauber abhebte.
Resultat ich hab eine volle Ladung Steine abbekommen, so dass mein Lack von vorne bis hinten kleine Abplatzer hat, sieht quasi gesprenkelt aus jetzt.
Es ist zu 100% sicher, dass die Steine die Ursache sind, da ich den Wagen erst letzte Woche komplett habe aufbereiten lassen.
So Preisfrage, haftet hier irgendwer? Polizei habe ich bereits Bescheid gegeben, die haben das mal aufgenommen und ich soll später noch vorbeikommen.
Wie wird das wohl ausgehen?
VG
Wastl
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
falls noch jemand Interesse hat...
Nach langem Hin und Her gab es vor kurzem die Gerichtsverhandlung.
Der Unfallverursacher wurde in erster Instanz dazu verurteil, den Schaden zu übernehmen.
Seitens des Gerichtes wurde die volle Höhe und 100% Verschulden festgestellt.
Wir gehen aber davon aus, dass die gegnerische Versicherung in Berufung gehen wird.
VG
Wastl
98 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ichbingrisu
Ist eigentlich ein klarer Fall für die Haushaltsversicherung der Eltern des Kindes - keine Haushaltsversicherung.......zahlen die Eltern.Zitat:
Original geschrieben von evolution68
Ich erinnere in diesem Kontext nur an Schäden, welche Deliktunfähige (bspw. Kinder unter 6 Jahren mit dem Fahrrad) an einem parkenden KFZ machen und keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt - da kann man schnell auf dem Schaden sitzenbleiben.Das gilt zumindest für Österreich. Ich nehme aber ab das wird bei euch nicht anders sein.
...die Rechtsprechung ist in diesem Punkt offensichtlich in Deutschland anders.
p.s.: Bei uns in Deutschland tritt eine Haftpflichtversicherung für den Schaden ein, allerdings nur wenn einer der von mir genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist oder man eine Haftpflichtversicherung mit besonderen Vertragsbedingungen hat.
Hi,
ich glaube die altersgrenze wurde da soagr auf 10 Jahre hoch gesetzt.
Jedenfalls ist es so das Kinder unter 10 Jahren rechtlich gesehen grundsätzlich unschuldig sind. Wenn du an einer roten Ampel stehst und dir fährt ein 9 jähriger mit dem Rad ins Auto bist du als Autofahrer schuld an dem Unfall🙄
Was den Fall durch den Rettungshubrschauber angeht bin ich auf den Ausgang der Sache gespannt.
Ich befüchte auch fast das kann unter Allgemeine Betriebsgefahr laufen und somit bleibt der TE auf den kosten sitzen.
jedenfalls ist das bei Schäden z.b. durch einen LKW so. Steine vom Boden hochgeschleudert-> keine Hanftung des LKW. verlorene Ladung oder Verschmutzungen des Fahrzeugs die sich lösen und zu beschädigungen führen -> haftung des LKW
Ein Hubschrauber ist aber ja doch ein spezieller Fall.
Gruß tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,ich glaube die altersgrenze wurde da soagr auf 10 Jahre hoch gesetzt.
[...]
Richtig, die Deliktsfähigkeit ist für von Kindern verursachten Unfällen im Straßenverkehr von sieben auf zehn Jahre heraufgesetzt worden, es sei denn das Kind hat den Unfall
vorsätzlichverursacht.
Das Problem welches besteht , das der Heli die Steine nicht berührt hat ... Da steht die Betriebsgefahr ausser Frage .
Ich kenne die Problematiken , die vor Ort wahren nicht . Aber hier muss und wird sich der TE anhören müssen , das er sowas verhindern muss da dies ein Gefahrenbereich war !
Der Heli hat auch gar nicht die Reaktion so schnell zu handeln wie ein Autofahrer .... in dem Fall , die Rotorenblätter zum Stillstand zu bringen . Da kann ein Auto schneller aus 120 bremsen !
Lisa
Nun, das Problem ist, dass ich ja schlecht auf der linken Spur anhalten konnte...hinter mir waren auch noch welche...
Ich habe das Auto nun zum Gutachter gebracht und um 10:30 Uhr einen Termin bei unserem RA.
Er sieht durchaus Chancen für eine Haftung nach Luftverkehrsgesetz bzw. Landeshaftung, da Polizei auch die Gegenfahrbahn hätte sperren sollen / müssen.
Gutachter denkt wohl, dass es wenn dann auf eine Komplettlackierung hinauslaufen könnte.
VG
Wastl
Hallo,
es spielt meiner Meinung nach keine Rolle, ob der Hubschrauber es hätte verhindern können oder nicht.
Für solche Dinge gibt es Betriebshaftpflichversicherungen. Von dem "führen" dieses Teils geht unweigerlich eine Gefahr für Sach- oder Personenschäden aus. Diese müssen über eine entsprechende Versicherung abgedeckt sein.
Ich vermute, dass es lediglich darum geht wer den Schaden bezahlen muss - Polizei, wegen mangelnder Absicherung der Unfallstelle, oder der Betreiber des Heli.
Viel Erfolg - Anwalt ist mit Sicherheit der richtige Weg...
Ö.
Zitat:
Original geschrieben von evolution68
Richtig, die Deliktsfähigkeit ist für von Kindern verursachten Unfällen im Straßenverkehr von sieben auf zehn Jahre heraufgesetzt worden, es sei denn das Kind hat den Unfall vorsätzlich verursacht.Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,ich glaube die altersgrenze wurde da soagr auf 10 Jahre hoch gesetzt.
[...]
Hat ein Kind den Heli geflogen?
Zitat:
Original geschrieben von ekdahl
Das Problem welches besteht , das der Heli die Steine nicht berührt hat ... Da steht die Betriebsgefahr ausser Frage .
Ich kenne die Problematiken , die vor Ort wahren nicht . Aber hier muss und wird sich der TE anhören müssen , das er sowas verhindern muss da dies ein Gefahrenbereich war !Der Heli hat auch gar nicht die Reaktion so schnell zu handeln wie ein Autofahrer .... in dem Fall , die Rotorenblätter zum Stillstand zu bringen . Da kann ein Auto schneller aus 120 bremsen !
Lisa
...wenn die Gefahr grundsätzlich besteht bei Start und Landung dann muss der Gefahrenbereich entsprechend gesichert sein, d.h. die Polizei hätte für den Moment des Startes die Gegenspur ebenfalls sperren müssen. Es könnten sich ja auch andere Verkehrsteilnehmer in der Nähe aufhalten, z.B. Motorradfahrer, die einen Stein ins Visier bekommen, oder vor den Hals, oder Passanten / Kinder auf einer nahegelegenen Brücke usw.
Btw: Eine solche Sperrung des Gegenverkehres bei Start eines RettungsHeli habe ich bereits zwei mal selbst miterlebt und musste auf der Gegenspur warten bis der Heli weg war...
Ich bin wie die meisten hier kein Rechtsexperte, denke aber der TE ist mit Fachanwalt gut beraten. Da sind mit Sicherheit einige Optionen offen.
Viel Erfolg!
kappa9
Zitat:
Original geschrieben von Tempomaat
Hat ein Kind den Heli geflogen?Zitat:
Original geschrieben von evolution68
Richtig, die Deliktsfähigkeit ist für von Kindern verursachten Unfällen im Straßenverkehr von sieben auf zehn Jahre heraufgesetzt worden, es sei denn das Kind hat den Unfall vorsätzlich verursacht.
Was blödsinnige Bemerkung! Bitte erst lesen, dann Posten...
Durch ein motorgetriebenes Fortbewegungsmittel sind Steine von der Fahrbahn auf das Fahrzeug des TE geschleudert worden und haben es beschädigt.
Teilkasko...
Genau so wie ein Steinschlag in der Windschutzscheibe, den Schaden trägt da ja auch nicht der Vorausfahrende ?
Bin mal gespannt, wie es ausgeht.
Zitat:
Original geschrieben von evolution68
Was blödsinnige Bemerkung! Bitte erst lesen, dann Posten...Zitat:
Original geschrieben von Tempomaat
Hat ein Kind den Heli geflogen?
Habe gelesen, dass es sich um Steinschlag durch einen Hubschrauber verursacht handelt.
Wie man bei diesem Thema die Deliktfähigkeit von Kindern diskutiert kann ich eben nicht nachvollziehen. Macht man jedoch einen launigen Spruch - den begreift hier aber anscheinend auch keiner...
Zitat:
Original geschrieben von Tempomaat
Habe gelesen, dass es sich um Steinschlag durch einen Hubschrauber verursacht handelt.Zitat:
Original geschrieben von evolution68
Was blödsinnige Bemerkung! Bitte erst lesen, dann Posten...
Wie man bei diesem Thema die Deliktfähigkeit von Kindern diskutiert kann ich eben nicht nachvollziehen. Macht man jedoch einen launigen Spruch - den begreift hier aber anscheinend auch keiner...
Wenn deine Laune denn schon danach ist (kenne ich übrigens nur bei Frauen), dann kennzeichne dein "Spässle" halt als solches. Alt genug wirst du sein um zu wissen wie das geht. Dann wirst du auch nicht "missverstanden"...
Zitat:
Original geschrieben von warnkb
Durch ein motorgetriebenes Fortbewegungsmittel sind Steine von der Fahrbahn auf das Fahrzeug des TE geschleudert worden und haben es beschädigt.Teilkasko...
Genau so wie ein Steinschlag in der Windschutzscheibe, den Schaden trägt da ja auch nicht der Vorausfahrende ?
Bin mal gespannt, wie es ausgeht.
Ich kan gerade keine vernünftige Zittierfunktion nutzen ...sorry 😉
Das ist nicht ganz korrekt . Glasbruch ist in der Teilkasko und da ist es weniger von Belangen , wie die Scheibe gesprungen ist , da Risikoversichert .
Wenn aber das vorrausfahrene Fahrzeug ein Stein/ oder andere umherliegende Teile hochwirbelt und dein Lack/Blech trifft , sieht es schlecht für Dich aus .Ich möchte es nicht hoffen , aber die Sache grenzt mit hoher Wahrscheinlichkeit unabdingbar ..
Und als erfahrener Fahrzeugführer sollte man den Gafahrensituationen ausweichen .Lisa
Nochmal Lisa...
Ich bin ein erfahrener Fahrzeugführer. Ich fahre im Jahr 50.000+ km.
Das Problem an dieser speziellen Situation war, dass der Hubschrauber an einer für mich uneinsehbaren Stelle "geparkt" war. Die Unfallstelle war bergauf und in einer Kurve.
Ich habe das Ding erst im letzten Moment gesehen, so dass keinerlei Reaktion mehr möglich war, da hinter und neben mir ja auch noch Autos waren.
Hätte ich mit einer Vollbremsung einen Auffahrunfall verursachen sollen?
VG
Wastl
So hier dann mal einige Fotos nach der Gutachter-Bewertung.
Es ist auch die Scheibe und die Xenons betroffen....
Zusätzlich (gerade für Lisa) ein Bild der gestrigen Unfallstelle, wie will man da reagieren?
VG
Wastl