Kurzzeitkennzeichen Tschechien nach D
Hallo, ich weiss nicht genau wo dieses Thema reingehört aber isch schreib es mal bei euch rein.
ich habe in der Tschechischen Republik einen Skoda Citigo gekauft, im Juli werde ich es abholen in Teplice (20km von der deutschen Grenze).
Kann ich das Fahrzeug mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen/Überführungskennzeichen in Tschechien fahren? Ist das dort anerkannt? Ich lese unterschiedliche Infos hierzu
http://www.shop.its-zoll.de/...ltungsbereich-fuer-kurzkennzeichen.html
http://zulassungsdienst-ffb.beepworld.de/kurzzeit-5-tage.htm
Beste Antwort im Thema
Hallo born_hard
Um einmal die Begrifflichkeiten vorweg zu nehmen:
Ein "Überführungskennzeichen" gibt es in dem Sinne nicht.
Hier wird unterschieden zwischen roten Kennzeichen,
Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen.
Rote Kennzeichen finden bei (steuerbegünstigten) Oldtimern
und bei einer wiederholten Verwendung an verschiedenen Fahrzeugen
für gewerbliche Zwecke Verwendung.
Somit haben diese keine Relevanz für dich.
Ausfuhrkennzeichen sind Kennzeichen, welche
bei einer Überführung von Deutschland ins Ausland
verwendet werden. Eine andere Verwendung
(und damit das von dir angestrebte Überführen
aus dem Ausland nach Deutschland) ist unzulässig.
Was du brauchst, ist ein Kurzzeitkennzeichen.
Da die Zulassung eines Fahrzeuges mittels eines
deutschen Kurzzeitkennzeichens ein sog.
nationaler Verwaltungsakt ist, haben diese
Kennzeichen prinzipiell keine Gültigkeit im Ausland.
Seit 2007 gibt es jedoch innerhalb der EU
eine Anerkennungspflicht für das deutsche
Kurzzeitkennzeichen.
Somit sind Fahren vom Ausland nach Deutschland
zum Zwecke der Überführung legitim.
Weiterhin wissenswert für dich:
Das Kurzzeitkennzeichen darf nur einmal verwendet werden
und gilt für eine Zeit von 5 Tagen ab Ausstellung des Kennzeichens.
Es darf nur für Probefahren, Überführungsfahren (vom Kaufort zum Wohnort)
und für Vorführungen beim TÜV verwendet werden.
Das Kennzeichen bekommst du bei der örtlichen Zulassungsstelle.
Du musst das Kennzeichen nach Ablauf nicht zurückgeben.
Das Auto, an welchem du das Kennzeichen anbringen willst,
braucht keinen TÜV.
Es kommen Kosten in Höhe von etwa 70€ auf dich zu.
Du benötigst keine Fahrzeugpapiere für die Beantragung.
Für das Kennzeichen brauchst du ganz normal wie bei
einer normalen KFZ-Zulassung auch eine eVB-Nr.
Diese bekommst du von einem Versicherungsunternehmen
deiner Wahl, welches auch für die oben genannte Dauer
von 5 Tagen den Versicherungsschutz gewährleistet.
Dabei kannst du frei zwischen Vollkasko, Teilkasko und Haftpflicht wählen.
Wenn du das Fahrzeug anschließend bei der Versicherung
versicherst, von wo du dir auch den Versicherungsschutz für
das Kurzzeitkennzeichen geholt hast, können die dafür entstandenen
Versicherungskosten in der Regel verrechnet werden.
Der nachfolgende (dauerhafte) Versicherungsvertrag besteht dann
ab Beginn der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens.
Der Geltungsbereich und die Begrifflichkeit des Kurzzeitkennzeichens ist
in §16 FZV geregelt, falls es dich interessiert.
Hier noch eine Checkliste des StVA für dich:
http://www.strassenverkehrsamt.de/.../kurzzeitkennzeichen.pdf
19 Antworten
Ja, ein Anwald.
Der kann Dir auch gleich erklären was man mit KKZ machen darf, und vor allem was NICHT.
Was hat der Wald damit zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Was hat der Wald damit zu tun?
Als langjähriges Forumsmitglied müsstest Du aber mitbekommen haben, wer oder was hier im Versicherungsunterforum mit Anwal
dgemeint ist. 😁
Mit "helfen" habe ich Erfahrungen gemeint, das mit dem Anwald ist mir klar, ich weiss wo der Knopf zum Hirn einschalten ist.
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Zitat:
… ich weiss wo der Knopf zum Hirn einschalten ist.
???
Das mit dem Wald hast du immer noch nicht verstanden.