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Kurzzeitkennzeichen Tschechien nach D
Hallo, ich weiss nicht genau wo dieses Thema reingehört aber isch schreib es mal bei euch rein.
ich habe in der Tschechischen Republik einen Skoda Citigo gekauft, im Juli werde ich es abholen in Teplice (20km von der deutschen Grenze).
Kann ich das Fahrzeug mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen/Überführungskennzeichen in Tschechien fahren? Ist das dort anerkannt? Ich lese unterschiedliche Infos hierzu
http://www.shop.its-zoll.de/...ltungsbereich-fuer-kurzkennzeichen.html
http://zulassungsdienst-ffb.beepworld.de/kurzzeit-5-tage.htm
Beste Antwort im Thema
Hallo born_hard
Um einmal die Begrifflichkeiten vorweg zu nehmen:
Ein "Überführungskennzeichen" gibt es in dem Sinne nicht.
Hier wird unterschieden zwischen roten Kennzeichen,
Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen.
Rote Kennzeichen finden bei (steuerbegünstigten) Oldtimern
und bei einer wiederholten Verwendung an verschiedenen Fahrzeugen
für gewerbliche Zwecke Verwendung.
Somit haben diese keine Relevanz für dich.
Ausfuhrkennzeichen sind Kennzeichen, welche
bei einer Überführung von Deutschland ins Ausland
verwendet werden. Eine andere Verwendung
(und damit das von dir angestrebte Überführen
aus dem Ausland nach Deutschland) ist unzulässig.
Was du brauchst, ist ein Kurzzeitkennzeichen.
Da die Zulassung eines Fahrzeuges mittels eines
deutschen Kurzzeitkennzeichens ein sog.
nationaler Verwaltungsakt ist, haben diese
Kennzeichen prinzipiell keine Gültigkeit im Ausland.
Seit 2007 gibt es jedoch innerhalb der EU
eine Anerkennungspflicht für das deutsche
Kurzzeitkennzeichen.
Somit sind Fahren vom Ausland nach Deutschland
zum Zwecke der Überführung legitim.
Weiterhin wissenswert für dich:
Das Kurzzeitkennzeichen darf nur einmal verwendet werden
und gilt für eine Zeit von 5 Tagen ab Ausstellung des Kennzeichens.
Es darf nur für Probefahren, Überführungsfahren (vom Kaufort zum Wohnort)
und für Vorführungen beim TÜV verwendet werden.
Das Kennzeichen bekommst du bei der örtlichen Zulassungsstelle.
Du musst das Kennzeichen nach Ablauf nicht zurückgeben.
Das Auto, an welchem du das Kennzeichen anbringen willst,
braucht keinen TÜV.
Es kommen Kosten in Höhe von etwa 70€ auf dich zu.
Du benötigst keine Fahrzeugpapiere für die Beantragung.
Für das Kennzeichen brauchst du ganz normal wie bei
einer normalen KFZ-Zulassung auch eine eVB-Nr.
Diese bekommst du von einem Versicherungsunternehmen
deiner Wahl, welches auch für die oben genannte Dauer
von 5 Tagen den Versicherungsschutz gewährleistet.
Dabei kannst du frei zwischen Vollkasko, Teilkasko und Haftpflicht wählen.
Wenn du das Fahrzeug anschließend bei der Versicherung
versicherst, von wo du dir auch den Versicherungsschutz für
das Kurzzeitkennzeichen geholt hast, können die dafür entstandenen
Versicherungskosten in der Regel verrechnet werden.
Der nachfolgende (dauerhafte) Versicherungsvertrag besteht dann
ab Beginn der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens.
Der Geltungsbereich und die Begrifflichkeit des Kurzzeitkennzeichens ist
in §16 FZV geregelt, falls es dich interessiert.
Hier noch eine Checkliste des StVA für dich:
http://www.strassenverkehrsamt.de/.../kurzzeitkennzeichen.pdf
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19 Antworten
Hallo born_hard
Um einmal die Begrifflichkeiten vorweg zu nehmen:
Ein "Überführungskennzeichen" gibt es in dem Sinne nicht.
Hier wird unterschieden zwischen roten Kennzeichen,
Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen.
Rote Kennzeichen finden bei (steuerbegünstigten) Oldtimern
und bei einer wiederholten Verwendung an verschiedenen Fahrzeugen
für gewerbliche Zwecke Verwendung.
Somit haben diese keine Relevanz für dich.
Ausfuhrkennzeichen sind Kennzeichen, welche
bei einer Überführung von Deutschland ins Ausland
verwendet werden. Eine andere Verwendung
(und damit das von dir angestrebte Überführen
aus dem Ausland nach Deutschland) ist unzulässig.
Was du brauchst, ist ein Kurzzeitkennzeichen.
Da die Zulassung eines Fahrzeuges mittels eines
deutschen Kurzzeitkennzeichens ein sog.
nationaler Verwaltungsakt ist, haben diese
Kennzeichen prinzipiell keine Gültigkeit im Ausland.
Seit 2007 gibt es jedoch innerhalb der EU
eine Anerkennungspflicht für das deutsche
Kurzzeitkennzeichen.
Somit sind Fahren vom Ausland nach Deutschland
zum Zwecke der Überführung legitim.
Weiterhin wissenswert für dich:
Das Kurzzeitkennzeichen darf nur einmal verwendet werden
und gilt für eine Zeit von 5 Tagen ab Ausstellung des Kennzeichens.
Es darf nur für Probefahren, Überführungsfahren (vom Kaufort zum Wohnort)
und für Vorführungen beim TÜV verwendet werden.
Das Kennzeichen bekommst du bei der örtlichen Zulassungsstelle.
Du musst das Kennzeichen nach Ablauf nicht zurückgeben.
Das Auto, an welchem du das Kennzeichen anbringen willst,
braucht keinen TÜV.
Es kommen Kosten in Höhe von etwa 70€ auf dich zu.
Du benötigst keine Fahrzeugpapiere für die Beantragung.
Für das Kennzeichen brauchst du ganz normal wie bei
einer normalen KFZ-Zulassung auch eine eVB-Nr.
Diese bekommst du von einem Versicherungsunternehmen
deiner Wahl, welches auch für die oben genannte Dauer
von 5 Tagen den Versicherungsschutz gewährleistet.
Dabei kannst du frei zwischen Vollkasko, Teilkasko und Haftpflicht wählen.
Wenn du das Fahrzeug anschließend bei der Versicherung
versicherst, von wo du dir auch den Versicherungsschutz für
das Kurzzeitkennzeichen geholt hast, können die dafür entstandenen
Versicherungskosten in der Regel verrechnet werden.
Der nachfolgende (dauerhafte) Versicherungsvertrag besteht dann
ab Beginn der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens.
Der Geltungsbereich und die Begrifflichkeit des Kurzzeitkennzeichens ist
in §16 FZV geregelt, falls es dich interessiert.
Hier noch eine Checkliste des StVA für dich:
http://www.strassenverkehrsamt.de/.../kurzzeitkennzeichen.pdf
Danke merlin für deinen Beitrafg. Es steht alles drinn was ich wissen muss, super.
Vieles wusste ich schon, bzw. ich hab vor 2 Jahren ein Kurzzeitkennzeichen bereits bei Überführeung eines Autos von Hannover nach Stuttgart benutzt, aber der Part mit der Anerkennung in EU Ländern war mir neu. In meinem Link oben jedoch steht was mit (Kurzzeitkennzeichen NICHT anerkannt in Tschechien und Ungarn)...bla bla. Ist das schon überholt? Oder andersherum gefragt, ist es 100% sicher dass das deutsche Kurzzeitkennzeichen in Tschechien toleriert/anerkannt wird. Wenn jemand hier mir etwas verlässliches sagen kann, wäre schön. naja. wir haben noch Zeit bis ende Juli
Uff, ich recherchiere noch mal kurz in meinen schlauen Büchern
Denke aber in jedem Fall an die grüne Versicherungskarte.
Diese ist in vielen östlichen EU-Ländern Pflicht!
Hm, ich komme da zu keinem vernünftigen Ergebnis.
Fakt ist:
Das deutsche Kurzzeitkennzeichen hat nach EU-Richtlinien Gültigkeit im Ausland.
Problematisch dabei ist, das viele Behörden im Ausland davon (noch) nichts wissen.
Und daher kann man (gesetzt den Fall, man kommt in eine Kontrolle,
was bei deinen angepeilten 30km ohnehin nicht sonderlich wahrscheinlich ist)
arge Probleme bekommen, wenn die Polizei dann der Meinung ist,
dass das Kennzeichen ungültig ist.
Zwar handelt es sich formal dann bei dem Handeln der ausländischen Polizei
um eine rechtswidrige Maßnahme, da hier ein Ermessensfehler mit einem Rechtsirrtum
begangen wird (ein sog. Rechtsirrtum darf bei einer Polizei nicht eintreten),
dennoch:
Es kann sein, dass irgendwo in irgendeiner ausländischen Anweisung steht,
dass das deutsche Kurzzeitkennzeichen (warum auch immer) in deren Land nicht gültig ist.
Und schon hat man den Salat.
Zur Internetseite, die du erwähntest:
Wie aktuell das ist, weiß ich nicht.
Wenn du dir deiner Sache sicher sein willst,
rufst du am besten beim auswärtigen Amt an (03018/172000).
Die nehmen dann Kontakt mit der tschechischen Botschaft auf
und bringen den Status quo diesbezüglich in Erfahrung.
Das Ergebnis lässt du dir schriftlich zukommen
(idealerweise in der jeweiligen Landessprache),
dann bist du bestmöglich abgesichert und
kannst den Schrieb im Falle einer Kontrolle vorlegen.
Mehr geht beim besten Willen nicht...
Hi,
nach meinem Wissensstand ist es nicht erlaub deutsche Kurzzeitkennzeichen an ein Fahrzeug zu schrauben das sich im Ausland befindet.
Du darft zwar unter umständen mit dem Kennzeichen im Ausland fahren es aber offiziell nicht dort befestigen.
Hinzu kommt das man die Kennzeichen inzwischen nur noch bei der örtlichen Zulassungsstelle bekommt und bei einigen nur gegen vorlage der Fahrzeugpapiere (ob das so zulässig ist steht auf einem anderen Blatt)
Eigentlich benötigst du Tschechische Exportkennzeichen da du ja das Fahrzeug von dort exportierst.Falls es tschechische Kurzzeitkennzeichen gibt würden wohl auch die gehen.
Allerdings ist es in vielen Ländern schwierig an solche Kennzeichen zu gelangen,sofern es sie überhaupt gibt.
Gruß Tobias
In dieser Info sind Länder dabei wo es problematisch sein soll, aber Tschechei ist nicht dabei
https://www.facebook.com/svaonline
bleibt spannend also
Aus Erfahrung kann ich sagen: Tschechien ist problematisch.
Mal geht es gut, mal nicht
Und was passiert wenn es nicht gut geht? Strafe zahlen und weiterfahren? Oder gleich ins Gefängniss?
Keine Ahnung, angeblich stand ein Auto dann auch schon mal einige Zeit in Prag
Was aber auf jedenfall sicher ist ist die Tatsache, das das anbringen der KurzzeitKennzeichen am Fahrzeug im Ausland verboten ist(verbotene Fernzulassung)!
Also mit dem Kennzeichen im Gepäck ins Ausland fahren und dort erst am Auto montieren.
Zitat:
Original geschrieben von Dr. Cool
Was aber auf jedenfall sicher ist ist die Tatsache, das das anbringen der KurzzeitKennzeichen am Fahrzeug im Ausland verboten ist(verbotene Fernzulassung)!
Also mit dem Kennzeichen im Gepäck ins Ausland fahren und dort erst am Auto montieren.
Mein Vorredner hat Recht. Mit dem DE-Kurzzeitkennzeichen darfst du von DE ins Ausland fahren. Umgekehrt ist es illegal. Wenn man in Italien erwischt wird kostet es EUR 1000,- Strafe, das Auto wird beschlagnahmt und geht ersatzlos in den Staatsbesitz über. Kein Scherz sondern Realität.
Einzige Idee: man könnte sagen das man das Auto in DE als Re-Import mit den ausländischen Papieren gekauft hat und nun gerade auf der Fahrt von DE nach CZ ist weil man einen (fiktiven) Kaufinteressenten in CZ gefunden hat. Dieser fiktive Käufer hat nun vor 10 min per Handy abgesagt und man muss wieder umkehren und wieder nach DE zurückfahren. Naja, bei der Geschichte werden die Polizisten auch schmunzeln. Also: was du brauchst ist ein CZ-Kurzzeitkennzeichen.
Zitat:
Original geschrieben von LA Ryder
Also: was du brauchst ist ein CZ-KurzzeitAusfuhrkennzeichen.
Zumindest ist die Sache dann wasserdicht.
Und Wikipedia hat es ja auch so schön zum Anschauen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Czech_export_registration_2931.jpgAmen
So hab's ich bei meinem Neuwagen gemacht: Fahrzeugpapiere u. Ausfuhrkennzeichen vom tschechischen Händler schicken lassen.
Danach zur dt. Zulassungsstelle gegangen, tschechische Papiere/Kennzeichen abgegeben und Fahrzeug neu zugelassen. Zulassungsbescheinigung Teil 2 wurde einbehalten, bis die FIN auf meinem Fahrzeug abgeglichen wurde. Mit den dt. Kennzeichen nach Tschechien gefahren, Kennzeichen vom Händler montieren lassen und mit Vollkaskoschutz nach Hause gefahren. Am nächsten Tag Fahrzeug bei Zulassungsstelle vorgestellt, Zulassungsbescheinigung Teil 2 bekommen und das Thema,war erledigt.
War letzte Woche mit Kurzzeitkennzeichen von Deutschland (Bayern) durch Tschechien nach Polen unterwegs, natuerlich mit enschprechender Gruener Karte. 5 km vor der polnischer Grenze von der Polizei angehalten, 5000 Kronen (ca. 200 Euro) Sicherheitsleistung bezahlt und jetzt habe ich ein Gerichtsverfahren am Hals. Kann jemand helfen?