Kurzzeitkennzeichen für Überführung
Hallo Forum,
Ich habe heute meinen Roadster privat verkauft um auf einen W212 umzusteigen. Der Käufer holt den Wagen am Wochenende ab. Er wohnt jedoch 400 km entfernt. Per Kaufvertrag ist er zur Abmeldung innerhalb einer Woche verpflichtet. Sollte ich fordern, dass er sich ein Überführungskennzeichen besorgt? Oder kann ich das Risiko eingehen? Bin bzgl. der rechtliche Lage nicht 100% sicher...
15 Antworten
Hey Bootsmann,
es ist ja immer eine gesunde Skepsis angebracht. Da haste recht. Gerade wenn man noch keine oder nur wenig Erfahrung beim Verkaufen hat.
Du hast aber geschrieben, dass du es für merkwürdig hältst, dass jemand einen so großen Anfahrtsweg auf sich nimmt und begründest das damit, dass das ein spezielles, ja einzigartiges Vehikel sein muss.
Ich wollte mit meinem Posting nur sagen, das man als Käufer manchmal eine bestimmte Ausstattungskombination sucht, da muss man manchmal einen längeren Weg in Kauf nehmen.
Generell würde ich ein Fahrzeug nur abgemeldet veräußern und nur in begründeten Ausnahmen, diese kam bei mir erst zweimal vor, angemeldet.
Achso... nochmals. Nachverhandeln würde ich nicht machen, der Käufer fährt nicht insgesamt 800km, um das Auto dann doch nicht mitzunehmen - sollte man zumindestens meinen...
An den TE:
Wie ist es denn nun ausgegangen? Fahrzeug erfolgreich verkauft?