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Kurzzeitkennzeichen Autohaus Unfall

Hallo Leute,
Und zwar habe ich eien Frage.... Ich habe mir für dieses Wochenende für mein Auto nenKurzzeitkennzeichen von einem Autohaus geben lassen da sie es nicht mehr brauchten... Meine Fahrezeugdaten reingeschrieben... USW...
Nun hatte ich heute einen Unfall mit dem Auto... Wollte aus einer 2 Spurigen Straße Links rüber wechseln zum Überholen.... Ein Wagen hintermir übersehen und mit dem Kofferraum seine Motorhaube erwischt... Bin dann In Die Leitplanke usw rein...
Mein Auto Schrott... Sein auto ist die Seite kaputt....
Mein Problem liegt darin... Wie verhalte ich mich mit der Versicherung... ? Da die Kurzzeitkennzeichen ja auf dem Autohaus liegen also auch über das Autohaus versichert sind... Kann ich das irgendwie durch eine Haftpflicht von mir regeln oder wie kann ich mich jetzt verhalten ?!

Mfg

Beste Antwort im Thema

Stimmt. Ist alles prima, so wie es gemacht wurde. Klasse.
Also darf ich auch Steuern hinterziehen, im Kaufhaus klauen und Menschen über den Haufen schießen. Ich darf mich halt nur nicht erwischen lassen. Tolle Einstellung.
Aber es wird schon sein wie du sagts: Das Autohaus und der TE werden damit wohl durchkommen und gut. Schade eigentlich.
Mfg Zille

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Zitat:

Original geschrieben von CLKMan


Jetzt mal Grundsärtlich zu den Kurzzeitkennzeichen:
Diese kann man in der Woche (für diese zahlt mal ja auch) so oft und so viel nutzen wie man möchte!!!

Allerdings nur für Überführungs- und Probefahrten.... Die Shoppingtour zum Outlet ist nicht erlaubt....

Zitat:

Original geschrieben von CLKMan


PS: wer solch eine mist amcht,und sich die KZ vom Autohaus einfach mal so leiht,dem gehört es nicht besser!

Du hast den Eingangspost aber schon gelesen, oder? Der TE hat sich KKZ beim AH besorgt und seine Fahrzeugdaten in die Papiere geschrieben, also nichts gemacht, was ihn den Vschutz kosten würde...

Stimmt,sorry!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von CLKMan


Jetzt mal Grundsärtlich zu den Kurzzeitkennzeichen:
Diese kann man in der Woche (für diese zahlt mal ja auch) so oft und so viel nutzen wie man möchte!!!

Allerdings nur für Überführungs- und Probefahrten.... Die Shoppingtour zum Outlet ist nicht erlaubt....

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von CLKMan


PS: wer solch eine mist amcht,und sich die KZ vom Autohaus einfach mal so leiht,dem gehört es nicht besser!

Du hast den Eingangspost aber schon gelesen, oder? Der TE hat sich KKZ beim AH besorgt und seine Fahrzeugdaten in die Papiere geschrieben, also nichts gemacht, was ihn den Vschutz kosten würde...

Moin,
ich möchte mal 'nen neuen Gedanken in den Raum werfen (falls das nicht schon geklärt wurde):
Wieso sollte eigentlich kein Kasko-Schutz bestehen. Ich kenne genug Multi-Risk-Policen in Autohäusern, wo es auch eine Dauer-evB (mit Vermerkt abweichender Halter erlaubt) für KZK gibt - da ist dann auch der Kasko-Versicherungsschutz über den Rahmenvertrag geregelt und i.d.R. genauso, wie beim roten Kennzeichen und den zugelassenen eigenen Fahrzeugen.
Versuch ist's wert....
Gruß vom Sause

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


Moin,
ich möchte mal 'nen neuen Gedanken in den Raum werfen (falls das nicht schon geklärt wurde):
Wieso sollte eigentlich kein Kasko-Schutz bestehen?...
Gruß vom Sause

Eigentlich ganz einfach:

laut den Aussagen hat sich der TE das KZK nach einer Benutzung durch das Autohaus dort gekauft.

Also wurde das KZK bereits einmal benutzt und ist somit an das erste Auto gebunden. Wenn diese Tatsache rauskommt liegt eine rechtswidrige Doppelbenutzung durch den TE vor = Straftat = keine Kasko-Schutz.

Hinzu kommt noch, dass es m.M.n. auch gegen geltendes Recht sein dürfte, dass das Autohaus das KZK weiterverkauft!

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