Kurzzeitkennzeichen Autohaus Unfall

Hallo Leute,

Und zwar habe ich eien Frage.... Ich habe mir für dieses Wochenende für mein Auto nenKurzzeitkennzeichen von einem Autohaus geben lassen da sie es nicht mehr brauchten... Meine Fahrezeugdaten reingeschrieben... USW...

Nun hatte ich heute einen Unfall mit dem Auto... Wollte aus einer 2 Spurigen Straße Links rüber wechseln zum Überholen.... Ein Wagen hintermir übersehen und mit dem Kofferraum seine Motorhaube erwischt... Bin dann In Die Leitplanke usw rein...

Mein Auto Schrott... Sein auto ist die Seite kaputt....

Mein Problem liegt darin... Wie verhalte ich mich mit der Versicherung... ? Da die Kurzzeitkennzeichen ja auf dem Autohaus liegen also auch über das Autohaus versichert sind... Kann ich das irgendwie durch eine Haftpflicht von mir regeln oder wie kann ich mich jetzt verhalten ?!

Mfg

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Stimmt. Ist alles prima, so wie es gemacht wurde. Klasse.

Also darf ich auch Steuern hinterziehen, im Kaufhaus klauen und Menschen über den Haufen schießen. Ich darf mich halt nur nicht erwischen lassen. Tolle Einstellung.

Aber es wird schon sein wie du sagts: Das Autohaus und der TE werden damit wohl durchkommen und gut. Schade eigentlich.

Mfg Zille

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Zitat:

Original geschrieben von Harry999


sie sind nur mit den korrekten eintragungen gueltig.
warum die eine zulassungsstelle auf eine eintragung der fahrzeugdaten besteht (bei ausgabe ;war hier mehrmals zu lesen) und andere "blanko" papiere geben, verstehe ich auch noch nicht so ganz.

Da man nur EINEN Schein bekommt, in den man (ohne kriminelle Energie) nur EINMAL ein Fahrzeug eintragen kann, erschließt sich mir nicht, weshalb die Zulassungsstelle die Eintragung direkt im Amt haben will, zumal man dort die erforderlichen Angaben ja noch gar nicht kennen kann/muss (zumal auch die Versicherungsbestätigung "blanko" erstellt wird).

Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das wirklich irgendwo gefordet wurde (auch wenn das angeblich mal hier erzählt wurde, aber hier wird schließlich viel erzählt), weil das den Nutzen eines solchen Kennzeichens deutlich einschränkt.

Zitat:

Original geschrieben von timovic


Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das wirklich irgendwo gefordet wurde (auch wenn das angeblich mal hier erzählt wurde, aber hier wird schließlich viel erzählt), weil das den Nutzen eines solchen Kennzeichens deutlich einschränkt.

Also das das Kurzzeitkennzeichen nur für

a) eine Probefahrt
b) zur Überführung vom Kaufort zum Wohnort
c) zu einem Vorführtermin bei TÜV / Dekra

genutzt werden darf, macht es schon Sinn die Daten direkt bei der Ausstellung einzutragen. Bei a,b und c steht schon im Vorfeld fest, welches Fahrzeug probegefahren, überführt oder zur HU gebracht werden soll.
Dieses Beispiel zeigt ja nun wieder, dass es nötig ist dem Bürger das eigenverantwortliche ausfüllen abzunehmen, da es genug Leute mit krimineller Energie gibt - siehe TE und sein Autohaus - die diese Freiheit für ihren persönlichen Vorteil ausnutzen. Ohne Rücksicht darauf ob ein Unfallgegner seinen Schaden nicht bezahlt bekommt weil man selber mit einem unverscherten Auto durch die Gegend düst.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Ohne Rücksicht darauf ob ein Unfallgegner seinen Schaden nicht bezahlt bekommt weil man selber mit einem unverscherten Auto durch die Gegend düst.

*gääääähn*

die nächste moralleier und urban-legend bzgl. nicht bezahlt bekommen.

die versicherung hat eine umfassende und nicht fahrzeuggebundene deckungszusage gemacht.
hierfür liegt ein reguläres und amtlich genehmigtes Kennzeichen vor. ergo besteht versicherungsschutz für den geschädigten.
der bekommt also immer sein geld.
einzig der schuldige wird sich evtl. mit der versicherung zwecks schadensrückzahlung konfrontiert sehen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


die versicherung hat eine umfassende und nicht fahrzeuggebundene deckungszusage gemacht.

Fahrzeuggebunden an das in den Papieren eingetragene Fahrzeug. Hier wurden aber zwei Fahrzeuge mit dem selben Kennzeichen bewegt. Das ist definitiv nicht zulässig. Jedes Kennzeichen für genau 1 Fahrzeug und nicht wie hier, erst das Autohaus dann der TE.

Mfg Zille

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Fahrzeuggebunden an das in den Papieren eingetragene Fahrzeug.

es wurde aber seitens AH kein Fahrzeug in den schein eingetragen, somit kann dies nun der TE selber mit seinen eigenen KFZ-Angaben noch machen.

klar ist es strenggenommen eine doppelte nutzung, aber solange sich der TE mit dem AH einig über die kostenübernahme ist, schreit da kein hahn mehr danach, am allerwenigsten wohl die versicherung.

Stimmt. Ist alles prima, so wie es gemacht wurde. Klasse.

Also darf ich auch Steuern hinterziehen, im Kaufhaus klauen und Menschen über den Haufen schießen. Ich darf mich halt nur nicht erwischen lassen. Tolle Einstellung.

Aber es wird schon sein wie du sagts: Das Autohaus und der TE werden damit wohl durchkommen und gut. Schade eigentlich.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Also darf ich auch Steuern hinterziehen, im Kaufhaus klauen und Menschen über den Haufen schießen. Ich darf mich halt nur nicht erwischen lassen. Tolle Einstellung.

🙄 🙄 🙄

Was "Verhältnismäßigkeit" bedeutet, weisst du aber sicherlich? 😕

Wieso?

Sind Ladendiebstahl, Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug so weit auseinander?

Mfg Zille

in Bezug hierauf ganz sicherlich:

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


und Menschen über den Haufen schießen.

....warum der TE was falsch gemacht hat, versteh ich jetzt nicht ganz😕.

Weiss jemand, womit das AH rechnen muss, wenn wirklich was passiert wäre?

Und wenn das Kurzkennzeichen auf den Namen eines anderen Kunden des Autohauses lief, wird dieser bzw. dessen Versicherung mit der Sache involviert. Denn ich kann mir vorstellen, dass das Autohaus über ein rotes Kennzeichen verfügt.

Das kann noch heiter werden. Dann kriegt die Sache erst noch so den richtigen drive.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von timovic


Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das wirklich irgendwo gefordet wurde (auch wenn das angeblich mal hier erzählt wurde, aber hier wird schließlich viel erzählt), weil das den Nutzen eines solchen Kennzeichens deutlich einschränkt.
Also das das Kurzzeitkennzeichen nur für

a) eine Probefahrt
b) zur Überführung vom Kaufort zum Wohnort
c) zu einem Vorführtermin bei TÜV / Dekra

genutzt werden darf, macht es schon Sinn die Daten direkt bei der Ausstellung einzutragen. Bei a,b und c steht schon im Vorfeld fest, welches Fahrzeug probegefahren, überführt oder zur HU gebracht werden soll.
Dieses Beispiel zeigt ja nun wieder, dass es nötig ist dem Bürger das eigenverantwortliche ausfüllen abzunehmen, da es genug Leute mit krimineller Energie gibt - siehe TE und sein Autohaus - die diese Freiheit für ihren persönlichen Vorteil ausnutzen. Ohne Rücksicht darauf ob ein Unfallgegner seinen Schaden nicht bezahlt bekommt weil man selber mit einem unverscherten Auto durch die Gegend düst.

Mfg Zille

Du interpretierst und fantasierst hier ne Menge. Der TE gibt an, dass seine Daten im Schein standen. Insofern ist das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert gewesen. Wenn der Schein unbenutzt war und mit dem Kennzeichen VORHER schon ein anderes Fahrzeug bewegt wurde...weiß das niemand.

Desweiteren ist es Unfug zu behaupten, man wisse schon, was für ein Fahrzeug man überführen möchte. Es kommt durchaus vor, dass man sich ein paar Besichtigungstermine macht und dann das beste Fahrzeug überführt.

/Unabhängig davon, dass ich kein Kzk von einem Händler kaufen würde, der zugibt, dass man es schonmal benutzt hat.

Zitat:

Original geschrieben von timovic


Der TE gibt an, dass seine Daten im Schein standen. Insofern ist das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert gewesen. Wenn der Schein unbenutzt war und mit dem Kennzeichen VORHER schon ein anderes Fahrzeug bewegt wurde...weiß das niemand.

eben. und wenn, hat in diesem fall überhaupt nur das AH, jedoch nicht der TE etwas "unrechtmäßiges" gemacht.

Jetzt mal Grundsärtlich zu den Kurzzeitkennzeichen:
Diese kann man in der Woche (für diese zahlt mal ja auch) so oft und so viel nutzen wie man möchte!!!
Es besteht ein Vertrag zwischen Versicherer und Kunden!
Im Schnitt zahlt man ca. 80,-€(nur Haftpflicht!).
Wenn man das mal umlegt auf eine normale Autoversicherung,kann man einige Wagen für 2-3 Monate Vollkasko versichern🙂
Wichtig: die Daten des Fahrzeuges müssen in die Papiere eingetragen werden-d.h. man kann nicht beliebig wechseln!

Grüße an alle

PS: wer solch eine mist amcht,und sich die KZ vom Autohaus einfach mal so leiht,dem gehört es nicht besser!

Zitat:

Original geschrieben von CLKMan


Jetzt mal Grundsärtlich zu den Kurzzeitkennzeichen:
Diese kann man in der Woche (für diese zahlt mal ja auch) so oft und so viel nutzen wie man möchte!!!

nö kannst du nicht, lies dir mal durch, wofür man KZK überhaupt nutzen darf.

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