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Kurzzeitkennzeichen Autohaus Unfall

Themenstarteram 22. August 2010 um 14:13

Hallo Leute,

Und zwar habe ich eien Frage.... Ich habe mir für dieses Wochenende für mein Auto nenKurzzeitkennzeichen von einem Autohaus geben lassen da sie es nicht mehr brauchten... Meine Fahrezeugdaten reingeschrieben... USW...

Nun hatte ich heute einen Unfall mit dem Auto... Wollte aus einer 2 Spurigen Straße Links rüber wechseln zum Überholen.... Ein Wagen hintermir übersehen und mit dem Kofferraum seine Motorhaube erwischt... Bin dann In Die Leitplanke usw rein...

Mein Auto Schrott... Sein auto ist die Seite kaputt....

Mein Problem liegt darin... Wie verhalte ich mich mit der Versicherung... ? Da die Kurzzeitkennzeichen ja auf dem Autohaus liegen also auch über das Autohaus versichert sind... Kann ich das irgendwie durch eine Haftpflicht von mir regeln oder wie kann ich mich jetzt verhalten ?!

 

Mfg

Beste Antwort im Thema
am 23. August 2010 um 15:09

Stimmt. Ist alles prima, so wie es gemacht wurde. Klasse.

Also darf ich auch Steuern hinterziehen, im Kaufhaus klauen und Menschen über den Haufen schießen. Ich darf mich halt nur nicht erwischen lassen. Tolle Einstellung.

Aber es wird schon sein wie du sagts: Das Autohaus und der TE werden damit wohl durchkommen und gut. Schade eigentlich.

Mfg Zille

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Da dein Auto zur Zeit offensichtlich nicht versichert ist,

kannst du den Schaden höchstens aus eigener Tasche bezahlen,

wenn du die Versicherung des K.Z.Kennzeichens nicht beanspruchen willst.

Das Autohaus kann bei einer Schadensmeldung, in Verbindung mit "falschen" Angaben über die Nutzung des Kennzeichens, einiges an Ärger, bis hin zum Einzug des Kennzeichens, bekommen.

Mit denen solltest du dich gut absprechen.

Nein, du kannst das nicht über deine eigene Haftpflicht laufen lassen.

Themenstarteram 22. August 2010 um 15:22

Naja das sind ja keine Roten kennzeichen... Sind ja Gelbe 5 tagesplatten die sind ja versichert.... Können ja in dem sinne nicht eingezogen werden....

am 22. August 2010 um 15:42

Zitat:

Original geschrieben von Bouncy159

Und zwar habe ich eien Frage.... Ich habe mir für dieses Wochenende für mein Auto nenKurzzeitkennzeichen von einem Autohaus geben lassen da sie es nicht mehr brauchten... Meine Fahrezeugdaten reingeschrieben... USW...

Man fährt doch nicht "nur weil sie nicht mehr gebraucht werden" mit Kurzkennzeichen rum :confused:

Was für einen Zweck hatte das denn?

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Bouncy159

Naja das sind ja keine Roten kennzeichen... Sind ja Gelbe 5 tagesplatten die sind ja versichert.... Können ja in dem sinne nicht eingezogen werden....

Werden aber, wenn ich recht informiert bin, nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgegeben und sind dann nicht übertragbar.

Hast du eine Kopie von den dazugehörenden Papieren?

sie sind nur mit den korrekten eintragungen gueltig.

warum die eine zulassungsstelle auf eine eintragung der fahrzeugdaten besteht (bei ausgabe ;war hier mehrmals zu lesen) und andere "blanko" papiere geben, verstehe ich auch noch nicht so ganz.

bei einem konkreten vorhaben an einem wochende z.b. mehrer gebrauchtfahrzeuge von privat anzuschauen und mich dann vmtl fuer eines von X zu entscheiden um mit diesem dann die heimreise anzutreten, ist das vorab eintragen bei ausgabe doch wohl kaum moeglich.

Ja sicher gelten die "gelben" Kennzeichen nur für ein einziges Fahrzeug, @schleuti. Aber manche Makler haben die Berechtigung, neben der Deckungskarte auch die Nummerschilder auszuhändigen, sodass in diesem Falle dann erst die Daten des entsprechenden Fahrzeugs eingetragen werden. Manche KfzHdlr/Autohäuser haben eben diese Möglichkeit - und dann ist dieses Fahrzeug ordentlich zugelassen und versichert.

 

Grüsse,   motorina.

am 22. August 2010 um 21:12

Beim beantragen von Kurzkennzeichen benötigt man doch den Versicherungsnachweis (eVB Nummer).

Diese gilt doch nur für ein Fahrzeug. Somit müsste doch auch mit jedem Kurzkennzeichen jeweils nur 1 Fahrzeug versichert sein.

Mfg Zille

am 22. August 2010 um 21:16

Aber die Frage bleibt trotzdem:

Warum fährt jemand an seinem eigenen Auto mit Kurzkennzeichen herum nur weil ein Autohaus gerade welche übrig hat, die es nicht mehr braucht??

Vor allem, da es sehr begrenzt ist, welche Fahrten mit Kurzkennzeichen erlaubt sind.

Mfg Zille

die Kurzzeitkennzeichen laufen so:

man besorgt sich die eVB damit hat die Versicherung erstmal einen Namen vom Antragsteller, damit geht man zum Straßenverkehrsamt und gibt denen die eVB dann bekommt man den Wisch für z.B. Kfz bis 3,5 Tonnen und kann mit dem Wisch und den Schildern welche man sich machen lässt welche schon im Wisch drin stehen diese an ein beliebiges Fz. schrauben, vor der Fahrt füllt man den Wisch aus mit FIN, Hubraum, Hersteller usw.

die Versicherung erfährt eigentlich nie die Fz. Daten wofür die eVB war, außer beim Unfall, nach 5 Tagen wenn nichts passiert kann man den Wisch auch wegschmeißen juckt eh keinen!

dafür bekommt die Versicherung für 5 Tage 40-100 Euro finde ich auch ok oder besser zu teuer, also warum deine Prozente dafür opfern??? Laß den Schaden beim anderen über die Kurzzeitkennzeichen laufen, auf deinen Schaden bleibst du sitzen, da ich meine dafür keine Vollkasko gilt!

Wenn dein Fz. zum Zeitpunkt Kennzeichen eigene hatte und auch angemeldet war, warum schraubst du dir andere dran, dann würde ich mal sagen Kennzeichenmißbrauch ich glaube geregelt im StVG = Strafttatbestand^^ bin mir aber nicht 100% sicher!

zum Autohaus ich weiß dass es so gehandhabt wird, von manchen Autohäusern sich nur Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, aber eigentlich sollten die einen auf den Deckel bekommen, da für die rote Nummer sind die 06er, aber dafür braucht man ja auch ein persönliches Führungszeugnis^^

Themenstarteram 23. August 2010 um 8:04

Mein Auto war zu diesem Zeitpunkt nicht angemeldet.... Ich brauchte an diesem Wochenende Kennzeichen um dieses Auto zu überführen.... Nur Leider hat es ja nicht ganz geklappt... Habs ja nun zu Schrott gefahren....

.....also zur Frage des TE: die Haftpflichtansprüche kannst Du ausschliesslich über die Versicherung des Kurzzeitkennzeichens abwickeln, da der Geschädigte einen Direktanspruch gegenüber dem Versicherer hat.... Aber dafür sind die Kennzeichen ja da, es gibt also keinen Grund das irgendwie über eine eigene Haftpflicht abzuwickeln oder selbst zu bezahlen.... Du wirst die KKZ ja auch nicht for free bekommen haben!

Vollkasko kann man bei KKZ vereinbaren, muss aber vorab beim Versicherer beantragt werden und da die KKZ ja beim Händler "rumlagen" ist es eher unwahrscheinlich, dass Kaskoschutz vereinbart war... Aber nachfragen beim Händler kostet ja nix...

Themenstarteram 23. August 2010 um 9:31

Naja der Händler hat ein Auto mit dem KKz geholt.... Brauchte sie sozusagen nur für eine Fahrt... Hatte den zettel nicht ausgefüllt... Und hat die KKz dann mir verkauft...

Versteht ihr ?!

....dann hatte der Händler richtig Glück, dass ihm nichts passiert ist:rolleyes:

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