Kurzzeitkennzeichen auf ein noch angemeldetes Fahrzeug
Hallo liebe Motortalk-Gemeinde.
Ich habe ein folgendes Problem und suche seit heute Mittag in den Foren rum aber finde nichts dazu.
Ich habe am (21.01)Samstag ein Fahrzeug von Privat gekauft. Da er sein neues Fahrzeug erst am (27.01)Freitag bekommt darf ich sein altes Fahrzeug ebenso am Freitag abholen.
Problem: Das Auto wird erst am Freitag abgemeldet.
Meine Frage: Kann ich am Donnerstag(26.01) mir bei meiner Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen für das Fahrzeug geben lassen?Fahrzeugschein- und Brief habe ich in Kopie, sowie die EVB. Ich selbst kann das Fahrzeug am Freitag aber erst um 17:00Uhr abholen, und da haben die Zulassungsstellen schon geschlossen.
Bekomme ich die Kurzzeitkennzeichen oder nicht? Hatte schonmal jemand die Situation?
P.S. Ich weiß nur das auf ein richtig angemeldetes Fahrzeug keine Kurzzeitkennzeichen draufgeschraubt werden dürfen.
Und der Verkäufer gibt das Auto nur abgemeldet heraus.
Beste Antwort im Thema
Also ihr macht es euch immer schwer.
Mit Übergabedatum und Zeit im Kaufvertrag geht die Versicherung an den Käufer über. Wozu also der Unsinn mit dem Abmelden? Wer Angst hat dass der Käufer irgendwelchen Unfug anstellt oder das Abmelden versäumt der schickt an Zulassungsstelle und Versicherung eine Verkaufsmeldung und gut.
Das hat für alle Beteiligten nur Vorteile, Beide sparen sich unnötige Wege und der Käufer kommt sogar Sonntags problemlos nach Hause.
198 Antworten
Soll doch jeder so machen, wie er will. Die Diskussionen mit der Rennleitung oder der Zulassungsbehörde muss ja derjenige führen, nicht ich. Ich würde mir ein KZK besorgen oder, wenn möglich gleich richtig anmelden.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. Juni 2024 um 21:04:40 Uhr:
Holt er das Auto beim TE vom Hof? Ist es eine Überführungsfahrt
Richtig, das wäre halt doof. 🙂
Wobei man auch den Verkäufer auf dem Heimweg rausspringen lassen kann (wenn das auf dem Weg liegt).
Gruß Metalhead
Rückfahrt?
Wo steht das?
In der FZV jedenfalls nicht zweifelsfrei… alles Auslegungssache.
Der Käufer ist noch kein Halter nach dem Kauf, lediglich Eigentümer, solange noch nicht umgeschrieben .
Bestenfalls ist er noch Versicherungsnehmer, weil die geht nach dem Kauf ja zunächst mal auf den Erwerber über.
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Der TE meldet das Fahrzeug ab. Geht auch beim angemeldeten Fahrzeug die Ruheversicherung auf den Erwerber über?
Zitat:
@Pauliese schrieb am 30. Juni 2024 um 21:33:46 Uhr:
Rückfahrt?Wo steht das?
Hatten wir eigentlich alles schon ein paar dutzend mal in diesem Forum:
https://www.motor-talk.de/.../...ssen-und-versichert-t7028844.html?...
Gruß Metalhead
Zitat:
@Pauliese schrieb am 30. Juni 2024 um 21:33:46 Uhr:
Rückfahrt?Wo steht das?
In der FZV jedenfalls nicht zweifelsfrei… alles Auslegungssache.
.......
Lies mal den letzten Satz des von mir zitierten Paragraphen aus der FZV weiter oben. Der fängt an mit "Rückfahrten".
Zitat:
@windelexpress schrieb am 29. Juni 2024 um 20:34:07 Uhr:
Warum bringst Du ihm die nicht mit? Lässt Dir 50 Euro vorab für überweisen und gut. Du bist doch eh mit zwei Vorgängen auf dem Amt.
Kann ich auch selbst die kurzkennzeichen machen was brauch ich den dafür ?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 30. Juni 2024 um 15:26:38 Uhr:
Mich würde aber mal interessieren, wie solche Konstellationen bei einer Kontrolle bewertet werden.Und nochmal zurück zu dem altbekannten Problem:
§ 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
--------------
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung
der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung,
dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten
Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt
hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher
zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt
werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
.................Wenn ich den Absatz 4 des § 12 FZV richtig verstehe, ist mit entstempelten Kennzeichen nur eine Rückfahrt erlaubt. In dem Fall dieses Threads geht es aber darum, dass der Käufer des Fahrzeugs ja nicht damit zurück fährt, sondern wahrscheinlich zu sich nach Hause und nicht zurück.......und ob er in den selben oder oder in den angrenzenden Zulassungsbezirk fahren will, wissen wir zudem auch nicht.
Edith: ich sehe gerade, das wir fast zeitgleich geantwortet haben und ich sehe das genauso.
Bin jetzt überfordert so viele verschiedene Meinungen hier … wie kann ich dass den am besten machen jetzt ?
Ich will ja nur die Kennzeichen von meinem jetzigen Auto aufs neue nehmen dazu hab ich ja ein Termin beim Amt mit 2 Anliegen das ist auch das Maximum für einen Termin … heißt mein Auto steht dann ohne Kennzeichen da
Der Käufer vom Auto hat das so vor dass wenn ich mein Auto abgemeldet habe will er über sein Chef und Kollegen die kurz Kennzeichen besorgen vorher sende ich ihm natürlich die Kopien funktioniert das
Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. Juni 2024 um 21:04:40 Uhr:
Wenn es eine Rückfahrt wäre!Holt er das Auto beim TE vom Hof? Ist es eine Überführungsfahrt
Ja er holt es bei mir vom Hof ab aber mein Auto steht dann natürlich ohne Kennzeichen da weil ich diese fürs neue Auto brauche
Zitat:
@l.w20 schrieb am 1. Juli 2024 um 12:17:02 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 29. Juni 2024 um 20:34:07 Uhr:
Warum bringst Du ihm die nicht mit? Lässt Dir 50 Euro vorab für überweisen und gut. Du bist doch eh mit zwei Vorgängen auf dem Amt.Kann ich auch selbst die kurzkennzeichen machen was brauch ich den dafür ?
Evb und Personalausweis.
Wenn Du das für den Erwerber holen willst, dann dessen PA, evb und Vollmacht
Weil ich gebe dass Auto ja nur abgemeldet ab sobald mein Auto am 12.7 um 11:35 den Termin hat zu abmelden/ anmelden für neues Auto dann kann er doch die KZK erstellen oder weil meiner dann ja abgemeldet ist. ?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 1. Juli 2024 um 12:39:25 Uhr:
Zitat:
@l.w20 schrieb am 1. Juli 2024 um 12:17:02 Uhr:
Kann ich auch selbst die kurzkennzeichen machen was brauch ich den dafür ?
Evb und Personalausweis.
Wenn Du das für den Erwerber holen willst, dann dessen PA, evb und Vollmacht
Er hatte mich nämlich schon nach Kopie von Fahrzeugschein und Brief gefragt
Zitat:
@windelexpress schrieb am 1. Juli 2024 um 12:39:25 Uhr:
Zitat:
@l.w20 schrieb am 1. Juli 2024 um 12:17:02 Uhr:
Kann ich auch selbst die kurzkennzeichen machen was brauch ich den dafür ?
Evb und Personalausweis.
Wenn Du das für den Erwerber holen willst, dann dessen PA, evb und Vollmacht
Was brauch er den von mir wenn er KZK machen will mein Auto dann aber schon abgemeldet ist ?