Kurzzeitkennzeichen auf ein noch angemeldetes Fahrzeug

Hallo liebe Motortalk-Gemeinde.
Ich habe ein folgendes Problem und suche seit heute Mittag in den Foren rum aber finde nichts dazu.
Ich habe am (21.01)Samstag ein Fahrzeug von Privat gekauft. Da er sein neues Fahrzeug erst am (27.01)Freitag bekommt darf ich sein altes Fahrzeug ebenso am Freitag abholen.
Problem: Das Auto wird erst am Freitag abgemeldet.

Meine Frage: Kann ich am Donnerstag(26.01) mir bei meiner Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen für das Fahrzeug geben lassen?Fahrzeugschein- und Brief habe ich in Kopie, sowie die EVB. Ich selbst kann das Fahrzeug am Freitag aber erst um 17:00Uhr abholen, und da haben die Zulassungsstellen schon geschlossen.

Bekomme ich die Kurzzeitkennzeichen oder nicht? Hatte schonmal jemand die Situation?

P.S. Ich weiß nur das auf ein richtig angemeldetes Fahrzeug keine Kurzzeitkennzeichen draufgeschraubt werden dürfen.
Und der Verkäufer gibt das Auto nur abgemeldet heraus.

Beste Antwort im Thema

Also ihr macht es euch immer schwer.
Mit Übergabedatum und Zeit im Kaufvertrag geht die Versicherung an den Käufer über. Wozu also der Unsinn mit dem Abmelden? Wer Angst hat dass der Käufer irgendwelchen Unfug anstellt oder das Abmelden versäumt der schickt an Zulassungsstelle und Versicherung eine Verkaufsmeldung und gut.
Das hat für alle Beteiligten nur Vorteile, Beide sparen sich unnötige Wege und der Käufer kommt sogar Sonntags problemlos nach Hause.

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Das mit dem direkt auf den Käufer zulassen geht aber nur, wenn der Käufer aus dem selben Zulassungsbezirk kommt. Außer in Bayeen, da geht das wohl teilweise auch bezirksübergreifend.

Die KZK-Bleche kann er schon machen lassen und zu dem Termin mitbringen. Welche Möglichkeit der Zulassung der Käufer dann wählt, weiß er selber am Besten.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 29. Juni 2024 um 10:36:57 Uhr:


Das mit dem direkt auf den Käufer zulassen geht aber nur, wenn der Käufer aus dem selben Zulassungsbezirk kommt. Außer in Bayeen, da geht das wohl teilweise auch bezirksübergreifend.

Die KZK-Bleche kann er schon machen lassen und zu dem Termin mitbringen. Welche Möglichkeit der Zulassung der Käufer dann wählt, weiß er selber am Besten.

Heißt KZK kann er schon prägen lassen und damit dann mein Auto am 12.7 abholen ???zur Info abmelden tue ich am 12.7 um 12:00 und dass Auto abholen kommt der Käufer von eBay um 16.00 Uhr

Dann kann er auch erst um 12:01 Uhr am 12.7. das KZK beantragen, je nachdem wie schnell der SB ist. Solange das Fahrzeug beim KBA noch zugelassen ist mit Deinem Kennzeichen, ist die Zuteilung eines KZK nicht möglich.

Alternativ kannst Du Dir vom Käufer eine eVB für KZK, den PA (wenn möglich bei Euch als Kopie) und eine Vollmacht geben lassen und ihm das KZK mitbringen, wenn Du eh am 12.7. in der Zulassungsstelle bist. Musst halt fragen ob Du Deinen Termin um die Beantragung des KZK erweitern darfst.
- Deinen alten abmelden-
- Kennzeichen freischießen
- Den neuen mit den alten Kennzeichen zulassen
- Für den alten KZK beantragen

30 Minuten, je nachdem wie weit der SchilderPräger weg ist.

Ging es sonst noch Möglichkeiten wie ich dass Auto wegbekomme weil an sich ist dass ja seine Aufgabe am besten ist einfach rote Nummer oder Trailer

Oder ich lass das Auto abgemeldet aufm Hof stehen geb ihm Papiere usw und Schlüssel und er holt es dann ab wenn er mein auf sich angemeldet hat geht dass so auch ?

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Das geht.

???? danke ????

Theoretisch darf er am 12.7. auch noch mit den entstempelten Kennzeichen nach Hause fahren.

Der TE will die alten Kennzeichen auf seinem neuen Fahrzeug nutzen, dann wird das nichts mit zurückfahren.

Stimmt das geht dann nicht .

Geht schon, hab ich hier auch schon x-mal erläutert. Die Antwort ist ein zweiter Satz Kennzeichen, die alten entwerteten sind dann am alten Fahrzeug, die neuen gesiegelten am neuen Fahrzeug. Ist kein Problem.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. Juni 2024 um 14:51:19 Uhr:


Theoretisch darf er am 12.7. auch noch mit den entstempelten Kennzeichen nach Hause fahren.

Dass Kennzeichen was ich ja abmelde also ich habe am 12.7 ein Termin zum anmelden und abmelden ich melden mein Auto ab es sich bei eBay verkaufeb will und nehme von diesem dass Kennzeichen für dass neue Auto funktioniert doch oder ?

Ja

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 29. Juni 2024 um 14:54:50 Uhr:


Der TE will die alten Kennzeichen auf seinem neuen Fahrzeug nutzen, dann wird das nichts mit zurückfahren.

Das geht doch aber oder also in einem Termin Auto abmelden und die Kennzeichen dann fürs neue Auto nehmen ?

Ich bin jetzt so verblieben dass ich ihn wie geplant am 12.7 um 11:35 abmelde so der Termin, ich ihm danach sofort Bescheid und sende ihm vorher schon Kopie von Fahrzeugschein und Brief … er gibt die Kopien dann morgens am 12.07 dann dem Freund von seinem Chef und sobald ich fertig mit abmelden bin sage ich ihm Bescheid und der Kollege von seinem Chef macht die KZK dann fertig

Funktioniert dass so wie erklärt also so hat er dass vor hab da keine Erfahrung mit ist mein erstes Auto bin erst 21

Warum bringst Du ihm die nicht mit? Lässt Dir 50 Euro vorab für überweisen und gut. Du bist doch eh mit zwei Vorgängen auf dem Amt.

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