Kurzzeitkennzeichen auf ein noch angemeldetes Fahrzeug
Hallo liebe Motortalk-Gemeinde.
Ich habe ein folgendes Problem und suche seit heute Mittag in den Foren rum aber finde nichts dazu.
Ich habe am (21.01)Samstag ein Fahrzeug von Privat gekauft. Da er sein neues Fahrzeug erst am (27.01)Freitag bekommt darf ich sein altes Fahrzeug ebenso am Freitag abholen.
Problem: Das Auto wird erst am Freitag abgemeldet.
Meine Frage: Kann ich am Donnerstag(26.01) mir bei meiner Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen für das Fahrzeug geben lassen?Fahrzeugschein- und Brief habe ich in Kopie, sowie die EVB. Ich selbst kann das Fahrzeug am Freitag aber erst um 17:00Uhr abholen, und da haben die Zulassungsstellen schon geschlossen.
Bekomme ich die Kurzzeitkennzeichen oder nicht? Hatte schonmal jemand die Situation?
P.S. Ich weiß nur das auf ein richtig angemeldetes Fahrzeug keine Kurzzeitkennzeichen draufgeschraubt werden dürfen.
Und der Verkäufer gibt das Auto nur abgemeldet heraus.
Beste Antwort im Thema
Also ihr macht es euch immer schwer.
Mit Übergabedatum und Zeit im Kaufvertrag geht die Versicherung an den Käufer über. Wozu also der Unsinn mit dem Abmelden? Wer Angst hat dass der Käufer irgendwelchen Unfug anstellt oder das Abmelden versäumt der schickt an Zulassungsstelle und Versicherung eine Verkaufsmeldung und gut.
Das hat für alle Beteiligten nur Vorteile, Beide sparen sich unnötige Wege und der Käufer kommt sogar Sonntags problemlos nach Hause.
198 Antworten
Kurzzeitkennzeichen werden für ein Fahrzeug zugeteilt. Und es gibt keinerlei Beschränkungen, wer das Auto mit den zugteilten Kennzeichen fahren dürfte. Nur die Weitergabe an andere Personen oder gar Nutzung an anderen Fahrzeugen ist streng verboten.
Zitat:
Dieser Fahrer sollte allerdings belegen können, warum und für wen er diese Fahrt unternimmt.
warum und wo steht das?
Kfz-Kennzeichen, egal ob Kzk, rote oder, oder werden immer nur auf eine Person ausgestellt. Hat schon mal jemand im Fz.Schein eine Gruppierung gesehen? Wer mit dem Fz. fahren darf entscheidet der Halter, jenachdem wie der Versicherungsvertrag geregelt wird.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 20. Februar 2018 um 11:16:09 Uhr:
Kfz-Kennzeichen, egal ob Kzk, rote oder, oder werden immer nur auf eine Person ausgestellt.
Eigentlich wollte ich ja still sein, aber das kann man so nicht stehen lassen. Das Gesetz sagt ganz klipp und klar in §8 Abs. 1 FZV: Die Zulassungsbehörde teilt
dem Fahrzeugein Kennzeichen zu. Dem Rest deiner Aussage stimme ich zu...
Und ansonsten tut es echt weh, so viel Unsinn hier unwidersprochen lesen zu müssen, aber Kai R. schlägt sich ja wacker...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 20. Februar 2018 um 11:42:22 Uhr:
Zitat:
@ceinsler schrieb am 20. Februar 2018 um 11:16:09 Uhr:
Kfz-Kennzeichen, egal ob Kzk, rote oder, oder werden immer nur auf eine Person ausgestellt.
Eigentlich wollte ich ja still sein, aber das kann man so nicht stehen lassen. Das Gesetz sagt ganz klipp und klar in §8 Abs. 1 FZV: Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Dem Rest deiner Aussage stimme ich zu...Und ansonsten tut es echt weh, so viel Unsinn hier unwidersprochen lesen zu müssen, aber Kai R. schlägt sich ja wacker...
Richtig, hab ich vergessen dazu zu schreiben. Ausser natürlich bei roten Kennzeichen.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Februar 2018 um 21:31:41 Uhr:
Vielleicht mal in Gesetz nachlesen: §10 FZV
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Februar 2018 um 21:31:41 Uhr:
Zitat:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind
Für Rückfahrten gilt das mit dem angrenzenden Bezirk nicht und dass nur der Halter fahren darf steht da auch nicht.
einen Text zitieren und verstehe sind zwei paar Dinge, das zitieren hast du toll gemacht, das verstehen des Textes musst du aber noch üben.
zur Hilfe habe ich dir etwas unterstrichen.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Februar 2018 um 21:26:24 Uhr:
Zitat:
@zigenhans schrieb am 19. Februar 2018 um 19:48:04 Uhr:
nein, bei einem Abgemeldeten Auto, ist der VN noch bis 23.59 Uhr des Abmeldetages Versichert, aber nicht der Käufer, das ist eine Fremde Person, diese Person würde dann mit meiner KFZ Versicherung herum fahren, ...
Es ist doch das Fahrzeug versichert und nicht der Versicherungsnehmer. Natürlich darf auch jeder Fremde damit dann rumfahren, auch wenn die Kiste abgemeldet wurde (bis 23.59 Uhr).
Die Versicherung geht mit dem Kaufzeitpunkt auf den Käufer über (wenn er also einen Crash baut, muß auch er sich mit deiner Versicherung einigen).Gruß Metalhead
das Fahrzeug ist über den VN Versichert, ein Fahrzeug kann sich alleine nicht versichern, hat noch keines meiner Autos gemacht, 😉
die Versicherung bleibt beim Autoverkäufer, da dieser die Versicherung ja auch gekündigt hat, (Zulassungsstelle) und der Verkäufer hat die Versicherung auch bezahlt, deswegen geht deine Versicherung auf niemanden über, warum auch?
bei einem Kurzzeitkennzeichen benötigt der Käufer ja auch eine Versicherungsdeckung, warum wohl?.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 10:42:14 Uhr:
Kurzzeitkennzeichen werden für ein Fahrzeug zugeteilt. Und es gibt keinerlei Beschränkungen, wer das Auto mit den zugteilten Kennzeichen fahren dürfte. Nur die Weitergabe an andere Personen oder gar Nutzung an anderen Fahrzeugen ist streng verboten.Zitat:
Dieser Fahrer sollte allerdings belegen können, warum und für wen er diese Fahrt unternimmt.
warum und wo steht das?
das stimmt, von seiten der Zulassungsstelle darf jeder das Auto fahren, aber man sollte bei der Versicherung nachfragen, da kann es Einschränkungen geben, wie gesagt es kann, muss es aber nicht,
Zitat:
@Andre1201 schrieb am 20. Februar 2018 um 15:49:15 Uhr:
zur Hilfe habe ich dir etwas unterstrichen.
wie spielst Du Dich denn hier auf? Fundiertes Halbwissen aber hier den Larry raushängen lassen.
Unterstreichen kannst Du viel, aber was hat das von Dir Unterstrichene mit dem Fall des TE zu tun? Es geht hier nicht um Dinge, die vorab zugeteilt werden sondern um eine Rückfahrt nach Abmeldung. Und da ist das Kennzeichen nur noch "bisher zugeteilt". Dass die Fahrt versichert sein muss, ist klar, aber in der Regel gewährleistet da die Versicherung immer am Abmeldetag noch gilt bis 23.59 Uhr.
Zitat:
@Andre1201 schrieb am 20. Februar 2018 um 15:58:36 Uhr:
die Versicherung bleibt beim Autoverkäufer, da dieser die Versicherung ja auch gekündigt hat, (Zulassungsstelle) und der Verkäufer hat die Versicherung auch bezahlt, deswegen geht deine Versicherung auf niemanden über, warum auch?
nein, bei einem Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über. Dieser ist natürlich nicht gezwungen, das Verhältnis fortzusetzen, aber erst einmal tritt er in Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein.
Zitat:
@Andre1201 schrieb am 20. Februar 2018 um 15:58:36 Uhr:
das Fahrzeug ist über den VN Versichert, ein Fahrzeug kann sich alleine nicht versichern, hat noch keines meiner Autos gemacht, 😉
Oh man, das Fahrzeug ist durch Police xyz versichert (wer die Beiträge zahlt ist egal). Wenn das Fahrzeug einen Schaden verursacht zahlt die Versicherung bei der Police xyz besteht. Das ist einfach so.
Wenn Einschränkungen bezüglich des Fahrerkreises bestehen gibt's halt Regressansprüche, aber gezahlt wird trotzdem.
Zitat:
die Versicherung bleibt beim Autoverkäufer, da dieser die Versicherung ja auch gekündigt hat, (Zulassungsstelle) und der Verkäufer hat die Versicherung auch bezahlt, deswegen geht deine Versicherung auf niemanden über, warum auch?
Die Versicherung wird zum Ende des Tages gekündigt, wird sie nicht gekündigt, geht sie auf den Käufer über, das ist einfach so. Gibt's im Netz reichlich zu finden. Wichtig ist nur, daß der Kaufzeitpunkt (incl. Uhrzeit!!) im Kaufvertrag festgehalten ist.
Zitat:
bei einem Kurzzeitkennzeichen benötigt der Käufer ja auch eine Versicherungsdeckung, warum wohl?.
Weil, genau wie bei jedem anderen neu erstellten Kennzeichen, keine Versicherung besteht (beim Abmelden läuft die aber bis 23.59 Uhr weiter).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 20. Februar 2018 um 16:57:17 Uhr:
Zitat:
@Andre1201 schrieb am 20. Februar 2018 um 15:58:36 Uhr:
das Fahrzeug ist über den VN Versichert, ein Fahrzeug kann sich alleine nicht versichern, hat noch keines meiner Autos gemacht, 😉
Oh man, das Fahrzeug ist durch Police xyz versichert (wer die Beiträge zahlt ist egal). Wenn das Fahrzeug einen Schaden verursacht zahlt die Versicherung bei der Police xyz besteht. Das ist einfach so.
Wenn Einschränkungen bezüglich des Fahrerkreises bestehen gibt's halt Regressansprüche, aber gezahlt wird trotzdem.
eben, was anderes habe ich auch nicht geschrieben. Das dick markierte lesen. danke
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 20. Februar 2018 um 16:57:17 Uhr:
Zitat:
die Versicherung bleibt beim Autoverkäufer, da dieser die Versicherung ja auch gekündigt hat, (Zulassungsstelle) und der Verkäufer hat die Versicherung auch bezahlt, deswegen geht deine Versicherung auf niemanden über, warum auch?
Die Versicherung wird zum Ende des Tages gekündigt, wird sie nicht gekündigt, geht sie auf den Käufer über, das ist einfach so. Gibt's im Netz reichlich zu finden. Wichtig ist nur, daß der Kaufzeitpunkt (incl. Uhrzeit!!) im Kaufvertrag festgehalten ist.
natürlich wird sie gekündigt, die Zulassungstelle übersendet entsprechende Daten,
das weitere ist nicht korrekt, woher sollte den meine Versicherung die z.B. Bankverbindung usw. vom Kaüfer haben, die habe ich als Verkäufer i.d.R. von ihm auch nicht, und die Zulassungsstelle auch nicht,
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 20. Februar 2018 um 16:57:17 Uhr:
Zitat:
bei einem Kurzzeitkennzeichen benötigt der Käufer ja auch eine Versicherungsdeckung, warum wohl?.
Weil, genau wie bei jedem anderen neu erstellten Kennzeichen, keine Versicherung besteht (beim Abmelden läuft die aber bis 23.59 Uhr weiter).Gruß Metalhead
genau so ist es.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 16:24:32 Uhr:
Zitat:
@Andre1201 schrieb am 20. Februar 2018 um 15:49:15 Uhr:
zur Hilfe habe ich dir etwas unterstrichen.
wie spielst Du Dich denn hier auf? Fundiertes Halbwissen aber hier den Larry raushängen lassen.Unterstreichen kannst Du viel, aber was hat das von Dir Unterstrichene mit dem Fall des TE zu tun? Es geht hier nicht um Dinge, die vorab zugeteilt werden sondern um eine Rückfahrt nach Abmeldung. Und da ist das Kennzeichen nur noch "bisher zugeteilt". Dass die Fahrt versichert sein muss, ist klar, aber in der Regel gewährleistet da die Versicherung immer am Abmeldetag noch gilt bis 23.59 Uhr.
Was ich unterstrichen habe hat mit dem TE wenig zutun, habe auch nie etwas anderes Behauptet! genauso dein zitierter Text, ich habe deinen zitierten Text, den du anscheinend falsch Interpretiert hast, korrigieren wollen, hat bei dir noch nicht ganz geklappt.
Ich habe auch schon mehrfach das mit der Versicherung bis 23.59 Uhr geschrieben, jetzt hast du es auch verstanden.
und der TE will überhaupt nichts ab- oder Anmelden, er möchte eine Private Überführung von einem PKW durchführen, und dafür benötigt er ein Kurzzeitkennzeichen. Dieses bekommt er von der Zulassungsstelle.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 16:24:32 Uhr:
Zitat:
@Andre1201 schrieb am 20. Februar 2018 um 15:58:36 Uhr:
die Versicherung bleibt beim Autoverkäufer, da dieser die Versicherung ja auch gekündigt hat, (Zulassungsstelle) und der Verkäufer hat die Versicherung auch bezahlt, deswegen geht deine Versicherung auf niemanden über, warum auch?nein, bei einem Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über. Dieser ist natürlich nicht gezwungen, das Verhältnis fortzusetzen, aber erst einmal tritt er in Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein.
wie soll er den in die Pflichten des Vertrages eintreten, wenn meine Versicherung überhaupt keine Daten vom Käufer hat?!
das Auto wird abgemeldet und nicht Angemeldet, eine Überführungsfahrt (Kurzzeitkennzeichen) wird ebenfalls nicht beantragt, was ich mit dem Auto nach der Abmeldung mache interessiert die Zulassungsstelle und Versicherung nicht.
bei der Abmeldung meines Autos werden überhaupt keine Daten von einem etwaigen Käufer benötig, 😰somit kann ein Käufer auch nicht meine Versicherung übernehmen.
Zitat:
@Andre1201 schrieb am 21. Februar 2018 um 19:46:02 Uhr:
Was ich unterstrichen habe hat mit dem TE wenig zutun, habe auch nie etwas anderes Behauptet!
Wie Du offensichtlich überhaupt den Thread gar nicht gelesen hast und auch keinerlei Anspruch hast, irgend etwas zur Frage des TE beizutragen. Einfach nur hier fundiert nichtwissend rumpupsen, fühlst Du Dich dadurch besser?
Abmeldung und sofortige Neuzulassung eines anderen Fahrzeugs auf das gleiche Kennzeichen:
Bei uns in Brandenburg ist das möglich, aber es ist nicht erlaubt mit dem alten Auto zur Zulassungsstelle zu fahren, es dort abzumelden und ein anderes Fahrzeug auf dieses Kennzeichen anzumelden. Das Kennzeichen gilt ab der Zulassung für das neue Fahrzeug. Das alte nun abgemeldete Fahrzeug darf dann nicht mehr bewegt werden.
Ich habe das schon mehrmals so praktiziert und die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Brandenburg haben mich immer darauf hingewiesen.
Zitat:
@Andre1201 schrieb am 21. Februar 2018 um 19:06:34 Uhr:
... woher sollte den meine Versicherung die z.B. Bankverbindung usw. vom Kaüfer haben, ...
Notfalls holt sich das halt der Gerichtsvollzieher. Ist doch auch für den Käufer der bessere Fall. Falls wirklich auf der Rückfahrt ein Unfall passiert ist doch eine Versicherung willkommen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Andre1201 schrieb am 21. Februar 2018 um 19:46:02 Uhr:
wie soll er den in die Pflichten des Vertrages eintreten, wenn meine Versicherung überhaupt keine Daten vom Käufer hat?!
Wenn deine Versicherung die Daten nicht hat, hast du etwas falsch gemacht. 😉
Gruß Metalhead