Kurzzeitkennzeichen auf ein noch angemeldetes Fahrzeug
Hallo liebe Motortalk-Gemeinde.
Ich habe ein folgendes Problem und suche seit heute Mittag in den Foren rum aber finde nichts dazu.
Ich habe am (21.01)Samstag ein Fahrzeug von Privat gekauft. Da er sein neues Fahrzeug erst am (27.01)Freitag bekommt darf ich sein altes Fahrzeug ebenso am Freitag abholen.
Problem: Das Auto wird erst am Freitag abgemeldet.
Meine Frage: Kann ich am Donnerstag(26.01) mir bei meiner Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen für das Fahrzeug geben lassen?Fahrzeugschein- und Brief habe ich in Kopie, sowie die EVB. Ich selbst kann das Fahrzeug am Freitag aber erst um 17:00Uhr abholen, und da haben die Zulassungsstellen schon geschlossen.
Bekomme ich die Kurzzeitkennzeichen oder nicht? Hatte schonmal jemand die Situation?
P.S. Ich weiß nur das auf ein richtig angemeldetes Fahrzeug keine Kurzzeitkennzeichen draufgeschraubt werden dürfen.
Und der Verkäufer gibt das Auto nur abgemeldet heraus.
Beste Antwort im Thema
Also ihr macht es euch immer schwer.
Mit Übergabedatum und Zeit im Kaufvertrag geht die Versicherung an den Käufer über. Wozu also der Unsinn mit dem Abmelden? Wer Angst hat dass der Käufer irgendwelchen Unfug anstellt oder das Abmelden versäumt der schickt an Zulassungsstelle und Versicherung eine Verkaufsmeldung und gut.
Das hat für alle Beteiligten nur Vorteile, Beide sparen sich unnötige Wege und der Käufer kommt sogar Sonntags problemlos nach Hause.
198 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 21. Februar 2018 um 22:29:02 Uhr:
Zitat:
@Andre1201 schrieb am 21. Februar 2018 um 19:46:02 Uhr:
Was ich unterstrichen habe hat mit dem TE wenig zutun, habe auch nie etwas anderes Behauptet!
Wie Du offensichtlich überhaupt den Thread gar nicht gelesen hast und auch keinerlei Anspruch hast, irgend etwas zur Frage des TE beizutragen. Einfach nur hier fundiert nichtwissend rumpupsen, fühlst Du Dich dadurch besser?
hast du eigentlich noch alle Latten am Zaun? den TE seine frage habe ich gelesen und darauf korregt geantwortet, das hast du anscheinend überhaupt nicht verstanden,
der einzigste der hier irgend etwas "herumpupst" (schöner Kindergarten Spruch) bist anscheinend nur du, dein Busenfreund hat das eingesehen und hält sich seitdem raus. bei manchen (dir) dauert´s eben länger.
interessant wäre was der TE jetzt genau gemacht hat, der "Freitag" der Abholung ist ja lange vorbei,
Wenn Du den Thread wirklich gelesen hättest, dann wüsstest Du, dass der bewusste Freitag im Januar 2017 lag und die Frage des ursprünglichen TE längst beantwortet war. Wieder hochgeholt hat den Thread der User @Quitsch, dessen Frage aber auch längst beantwortet ist. Der Rest ist Geplänkel.
Bevor Du also großspurig meinst, andere korrigieren zu müssen, mach Dich doch erst mal schlau.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Februar 2018 um 20:13:11 Uhr:
Wenn Du den Thread wirklich gelesen hättest, dann wüsstest Du, dass der bewusste Freitag im Januar 2017 lag und die Frage des ursprünglichen TE längst beantwortet war. Wieder hochgeholt hat den Thread der User @Quitsch, dessen Frage aber auch längst beantwortet ist. Der Rest ist Geplänkel.Bevor Du also großspurig meinst, andere korrigieren zu müssen, mach Dich doch erst mal schlau.
du solltest wirklich mal meinen Rat annehmen und die Beiträge genau lesen bevor du dich dazu äußerst! ich hab dir jetzt noch einmal meinen letzten Satz zitiert und markiert:
"interessant wäre was der TE jetzt genau gemacht hat, der "Freitag" der Abholung ist ja lange vorbei,"
wieso glaubst du habe ich "lange vorbei" geschrieben?! 😰
und hättest du hier schön aufgepasst, dann wäre dir aufgefallen das sich der TE bis heute hier nicht mehr gemeldet hat!
deswegen habe ich auch den Wunsch geäußert zu erfahren, was er an diesem Freitag genau getan hat, da viele Antworten (nicht alle) schlicht falsch sind und den TE sicher nicht geholfen haben.
Hallo kann. Ich ein Auto das gerade angemeldet wurde Wiel der Händler seine Kennzeichen reserviert sofort nach Abmeldungmit Kurzzeit Kennzeichen anmelden laut Händler geht das nicht
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Abmelden und danach Kurzzeitkennzeichen beantragen, kein Problem.
Der Händler scheint nicht wirklich viel mit Fahrzeugen zu tun zu haben,wenn er nicht mal das weiß.
Gruß M
Das Auto ist auf den Händler angemeldet er will es morgen abmelden ich will es aber auch morgen holen leider steht der weiter weg deswegen brauche ich Kurzzeit Kennzeichen
Kann der dir das Auto nicht liefern, mit roten Händler Nummern?
Oder angemeldet lassen und du fährst heim, meldest unverzüglich um.
Also: KundenService scheint bei diesem Händler nicht an 1.Stelle zu stehen!
(Wenn der soweit weg ist, was machst dann erst bei Problemen/Reklamationen?)
Der Wilm seine Schilder behalten reservieren und so weiter ist leicht stinkig weil ich seine reifen nicht mit nehme da ich bessere dafür habe naja aber meine Frage war anders
Von mir gibt's auch kein angemeldetes Fahrzeug mit.
Wenn der Händler morgen zum abmelden fährt,kann er doch gleich KZK mitbringen, wenn schon feststeht,dass der Wagen mitkommen wird.
Gruß M
Kurzzeitkennzeichen werden zwar einem Fahrzeug zugeordnet, aber nicht zugeteilt. So lange Du die KZK erst dranschraubst, wenn das FZ abgemeldet ist, müsste das meiner Meinung nach gehen. Du brauchst aber min. eine Kopie der Papiere inkl. HU-Bescheinigung
Geht nicht, wird auch abgewiesen.
Wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist bekommt man für dieses kein KZK.
Erst abmelden dann KZK beantragen.
Mit Kopien funktioniert auch nicht in allen Zulassungsstellen,vorher nachfragen.
Gruß M
Moin ich verkaufe mein Auto bald und habe so Ca schon ein abmelde Termin bei der Zulassungsstelle am 12.7 zugleich melde ich mein neues Auto im selben Termin an dafür nehme ich die Kennzeichen vom Auto was ich abmelden will und dass neue Auto hole ich am 13.7 beim Händler ab mit mein fertigen Kennzeichen… meine Frage ist jetzt einer bei eBay möchte mein Auto kaufen und bräuchte Kopie von Fahrzeug Schein und Brief um kurzteitkennzeichen zu organisieren damit er mein Auto dann am 12.7 abholen kann dort ist mein Auto dann ja schon abgemeldet… jetzt ist meine Frage kann er die Kurz Kennzeichen auch fertig machen lassen also nur erstellen und fertig machen für die Abholung am 12.7 weil mein Auto brauch ich bis dahin ja noch um zur Arbeit zu kommen etc ?
Würde mich wirklich sehr auf Hilfe freuen weil verstehe dass gerade nicht
Mit freundlichen Grüßen ?????
Er sollte keine Kurzzeitkennzeichen bekommen können, solange das Fahrzeug noch zugelassen ist. Aber er kann doch im selben Zuge, wenn du das Auto abmeldest, bei deiner Zulassungsstelle die Kurzzeitkennzeichen beantragen, dann kann er von dir aus heimfahren. Von einem evtl. erforderlichen Termin mal abgesehen sehe ich da kein Problem. Ihr seid ja beide zeitgleich dort, dann kannst du ihm ja die Papiere für den Antrag kurz geben, falls der Kaufpreis noch nicht bezahlt ist.
Statt KZK könnte der Käufer das abgemeldete Auto auch direkt auf sich zulassen. Papiere kann man bei Bezahlung mit übergeben oder per Post schicken.