Kurzzeitkennzeichen abgelaufen - Anzeige !
Hi zusammen,
Heute auf dem Weg zur Zulassungsstelle
(20m Weg) mit der Absicht das Auto anzumelden wurde ich von der Polizei angehalten und bekam eine Anzeige. Die Kennzeichen waren zu dem Zeitpunkt bereits zum 17.07, also zum heutigen Tag einige Stunden abgelaufen gewesen. Jetzt die Frage. Hatte jemand was ähnliches und weiss jemand mit welcher Strafe man rechnen muss ?
Beste Antwort im Thema
Strafe muss sein,
wenn man für 20 Meter ein Auto braucht.
48 Antworten
Neidisch auf einen X6? Jetzt musste ich doch mal laut lachen … 😁 Aber wen eine Zulassung schon überfordert und er deswegen die Frau mit dem Fahrrad dorthin schicken muss … alles klar 😁 😁
Scheint ja so üblich hier im Forum zu sein etwas zu unterstellen und zu der eigenen Unterstellung seine Meinung zu äussern.
Ist ein Teilbereich von schwarzer Rethorik und so etwas sollte man Politikern überlassen.
In anderen Unterforen gibt es das auch, aber nicht ganz so dolle.
Könnt Ihr euch so etwas einfach verkneifen und sachlich bleiben, dann werden die Threads hier auch nur halb so lang.
Respekt und Toleranz sollten angebracht sein um ein gutes Forum erhalten.
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. Juli 2017 um 14:53:18 Uhr:
Aber wen eine Zulassung schon überfordert und er deswegen die Frau mit dem Fahrrad dorthin schicken muss … alles klar 😁 😁
WasZitat:
@shinesedra schrieb am 20. Juli 2017 um 13:50:52 Uhr:
Weil wir den Wagen testen und in eine Werkstatt bringen wollten. Geiz? Versteh ich nicht.
hat euch dazu bewogen, die Testfahrt mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen zu absolvieren, wenn es
nichtGeiz war? 😕
Es mußte halt sofort sein, und nicht erst eine Stunde später, nach der Zulassung.
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Hätte der TE das Fahrzeug einen Tag früher zugelassen, wäre die hier diskutierte Problematik gar nicht erst entstanden...
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 20. Juli 2017 um 18:09:13 Uhr:
Scheint ja so üblich hier im Forum zu sein etwas zu unterstellen und zu der eigenen Unterstellung seine Meinung zu äussern.
Wer im Glashaus sitzt ..... 😰😰😰
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 20. Juli 2017 um 17:54:00 Uhr:
Es war mit ziemlicher Sicherheit ein Nachbar der das angezeigt hat.
Genau diesen Umgangston meinte ich mit Respekt und Toleranz ( Was Du aber beim Zitat weggelassen hast, da hier anscheinend nur wenige mit diesen Begriffen etwas anfangen können.)
Die Info habe ich natürlich nicht, weil ich in einem Glashaus sitze, sondern von einer Nachbarin, die 3 Häuser weiter ebenfalls kein Glashaus besitzt. Diese war bis 2000 hier Politesse und danach in der Stadtverwaltung für Ordnungsgelder zuständig. Die sagte mir das fast alle Anzeigen welche Fahrzeuge auf Privatgrundstücken betreffen, von den lieben Nachbarn und ab und zu, aber eher selten, auch von der Ex Frau kommen.
Im Gegensatz zu Deiner Vermutung komme ich mit meinen Nachbarn sehr gut zurecht.
Ab einem gewissen IQ und Lebenserfahrung weiss man eben, das es kaum etwas schlechteres gibt, als Streit mit den Nachbarn anzufangen.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 20. Juli 2017 um 19:33:08 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 20. Juli 2017 um 18:09:13 Uhr:
Scheint ja so üblich hier im Forum zu sein etwas zu unterstellen und zu der eigenen Unterstellung seine Meinung zu äussern.Wer im Glashaus sitzt ..... 😰😰😰
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 20. Juli 2017 um 19:33:08 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 20. Juli 2017 um 17:54:00 Uhr:
Es war mit ziemlicher Sicherheit ein Nachbar der das angezeigt hat.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 20. Juli 2017 um 20:52:11 Uhr:
Im Gegensatz zu Deiner Vermutung komme ich mit meinen Nachbarn sehr gut zurecht.
... und schon wieder. 😁
Aha jetzt fällt es Dir endlich auf - Hab mich einfach mal auf das hier übliche Niveau begeben.
Wobei das schon wieder natürlich nicht zutrifft, da ich weiter oben erklärt habe ich weshalb ich der Meinung bin das es ein lieber Nachbar war der so etwas anzeigt.
Hier wird euch zwei geholfen (wer welchen Link klicken muß, müsst ihr selber rausfinden):
https://www.motor-talk.de/.../CreateMessage.html?toUserId=384791
https://www.motor-talk.de/.../CreateMessage.html?toUserId=699956
BTT
Gruß Metalhead
Kann hier einer zu machen oder den Thread löschen? Die Clowndichte hier ist ja unerträglich.
Danke an den Rest!
Wenn ich keine Zulassung mehr habe fahre ich keinen Meter mit einem Auto. Viel zu großes Risiko. Das war Leichtsinn und jetzt gibt es eben eine Strafe. Ich glaube aber nicht dass sich der TE zur Höhe äußern wird.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 18. Juli 2017 um 21:19:09 Uhr:
Zitat:
@shinesedra schrieb am 18. Juli 2017 um 18:52:20 Uhr:
Wollten wie gesagt das Auto anmelden.
Zur Anmeldung braucht das Fahrzeug nicht vorgeführt zu werden. Die Dokumente reichen aus.
Na, das wird zwar in der Regel so gemacht, ist aber nicht zulässig, siehe § 6 VIII FZV: Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.
Und das Fahrzeug gilt als identifiziert, wenn dafür eine deutsche ZB ausgefertigt wurde. Eine generelle Vorführpflicht ergibt sich aus der genannten Vorschrift daher nicht.