HU übersehen
Hallo Freunde, meine Frau hat die HU übersehen (für 6 Monate) und hat nun eine Strafe von 25 Euro bekommen. Aber sie muss morgen und die kommende Woche damit noch zur Arbeit fahren! Was passiert, wenn sie nun dafür nochmal ein Ticket bekommt? Darf sie jetzt gar nicht mehr fahren? Mann, die ist völlig aufgelöst. Bitte schnelle Antwort mit den möglichen Konsequenzen, wenn sie nun ein zweites Mal erwischt wird. Vielen Dank und bitte kein Juristendeutsch.
Beste Antwort im Thema
Ist mir auch schon passiert - war auch ca 6 Monate. Frau fährt das Auto quasi alleine. Hatte dann auch so nen Zettel an der Scheibe. Ich hatte dann da angerufen, mit der zuständigen Beamtin gesprochen - die war sehr nett - und denen gleich nach der am nächsten Tag natürlich bestandenen HU ne Kopie des Berichts geschickt und alles war OK. Kein Bußgeld, kein Verwarnungsgeld - einfach perfekter Bürgerservice. Jeder kann mal was vergessen. NIcht jeder will bescheißen, was rauszögern, weil kaputt - oder ähnliches. Wir sind alle nur Menschen.
47 Antworten
Zitat:
@X6fahrer schrieb am 20. Juli 2017 um 13:23:42 Uhr:
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht.
Zum Tüv fahren, 92€ löhnen, HU machen, fertig.
Dauert (bei mir) 20 min. Und jedes mal gleich bestanden.
Wenn man aber nicht besteht kann man 6 Wochen rumfahren, bis man zur Nachprüfung muss.
Man kann den Prüfbericht bei einer Kontrolle jederzeit vorzeigen und zahlt dann keine Strafe.
Dann beseitigt man die Mängel, macht eine Nachprüfung und fertig.
Oder man lässt sich scheiden, dann ist das Problem auch erledigt, dauerhaft.
wo hast du das Märchen mit den 6 Wochen her??
1 Monat zur Mängelbeseitigung sinds maximal! Klar geregelt durch den Gesetzgeber und auf jeder TÜV/DEKRA.. etc.-Seite leicht nachrecherchierbar.
Und die Zeit sollte man nicht zum "Rumfahren", sondern tatsächlich zur Beseitigung der Mängel nutzen.
Nicht erst dann wenn der Monat rum ist!
Dafür ist die Frist nämlich gedacht.
Zitat:
ich weiß ja nicht, was dein Wissensstand ist..
welche der Aussagen ist deiner Meinung nach falsch?
Du meinst hoffentlich nicht die 1. Aussage - über die brauchen wir nicht lange zu diskutieren.. einmal suchen in einer Suchmaschine deiner Wahl genügt (das Privatgelände muss nur öffentlich zugänglich sein - schon gibts Besuch und wahrscheinlich klingelts hinterher in der Staatskasse).
Also ich habe mich wohl ungeschickt ausgedrückt. Mit Irgendwo ist gemeint, irgendwo wo keiner hindarf, im zweiten Satz habe ich es noch konkretisiert.
Des weiteren ist dieser Ort von außen unzugänglich zu sein, weil die Gefahr einer unbefugten Benutzung durch Fremde besteht... darauf zielt die Regelung mit der HU (Verkehrstüchtig) und der Zulassung (Versichert).
Bei der Situation des TE war das Auto auf einem Privatgrundstück, es ist nur nicht klar, ob umzäunt/nicht zugänglich oder öffentlich einsehbar/zugänglich.
Bei einem nicht als öffentlichen Verkehrsraum einzustufendem Grundstück darf die Polizei es nicht so ohne weiteres betreten, es muß erst über einen Richter die Erlaubnis dazu erwirkt werden. Es ist ja hier nicht Gefahr im Verzug oder Ähnliches...
Dann hätte der Polizist rein rechtlich hausfriedensbruch begangen um eine OWI auszustellen und das steht in keinem Verhältnis.
HTC
Da das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück stand und vielleicht auch nicht bewegt wurde, gilt trotzdem das ein zugelassenes Fahrzeug auch Tüv haben muss.
Es war mit ziemlicher Sicherheit ein Nachbar der das angezeigt hat.
In der Situation ist es natürlich besser die Kennzeichen im Kofferraum zu verwahren.
Die sind ja schnell demontiert und wieder drangemacht und der Nachbar kommt auf keine dummen Gedanken.
Ein Abgleich der Zulassungsdaten mit dem TüV/ Dekra findet ja Gottseidank noch nicht statt.
Zitat:
Bei der Situation des TE war das Auto auf einem Privatgrundstück, es ist nur nicht klar, ob umzäunt/nicht zugänglich oder öffentlich einsehbar/zugänglich.
Komisch, dass ein nicht benutztes Fahrzeug, auf Privatgrund geparkt, wegen der Gefahr missbräuchlicher Nutzung verkehrssicher sein muss. Vielleicht noch vollgetankt, damit ein potenzieller Dieb nicht auf der BAB stehen bleibt.
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Es geht nicht um Missbräuchliche Nutzung, sondern darum, das ein Fahrzeug wenn es zugelassen ist auch Tüv haben muss. Egal wo es steht ob auf der Strasse oder auf Privatgrund und ob sichtbar oder unsichtbar und ob eingezäunt oder nicht oder in der Garage ist völlig egal.
Es ist so und ich finde es ja m.E auch komisch, ändert aber nichts dran.
Nur ein Fahrzeug darf auch auf Privatgrund stehen und man kann die Anderen ja im Glauben lassen das es abgemeldet sei. Dann gibt es keine Anzeige.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. Juli 2017 um 18:00:59 Uhr:
Komisch, dass ein nicht benutztes Fahrzeug, auf Privatgrund geparkt, wegen der Gefahr missbräuchlicher Nutzung verkehrssicher sein muss. Vielleicht noch vollgetankt, damit ein potenzieller Dieb nicht auf der BAB stehen bleibt.
OK, bei nicht eingezäunt ist es dann rechtens. Dann hat der Beamte richtig gehandelt.
HTC
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. Juli 2017 um 18:00:59 Uhr:
Komisch, dass ein nicht benutztes Fahrzeug, auf Privatgrund geparkt, wegen der Gefahr missbräuchlicher Nutzung verkehrssicher sein muss. Vielleicht noch vollgetankt, damit ein potenzieller Dieb nicht auf der BAB stehen bleibt.
Was ist daran komisch? Wenn es zugelassen ist, ist es auch benutzbar und muss logischerweise auch verkehrssicher sein. Wenn es nicht benutzt werden soll, kann es ja abgemeldet werden, dann braucht es auch keinen TÜV.
Nach Deiner Logik müsste man das Fahrzeug ja auch nicht versichern, wenn es angemeldet auf dem Grundstück steht und nicht benutzt wird...
Ich persönlich finde auch, dass ein unbenutztes Fz. auf Privatgrund keine gültige HU bedarf. Die Gesetzeslage ist halt eine Andere.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 21. Juli 2017 um 09:25:56 Uhr:
Ich persönlich finde auch, dass ein unbenutztes Fz. auf Privatgrund keine gültige HU bedarf. Die Gesetzeslage ist halt eine Andere.
Wie gesagt, dann bräuchte es auch keine Versicherung. Wenn es angemeldet ist, dann muss es auch fahrtüchtig sein und alle Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllen. Finde ich durch und durch logisch.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 21. Juli 2017 um 09:25:56 Uhr:
Ich persönlich finde auch, dass ein unbenutztes Fz. auf Privatgrund keine gültige HU bedarf. Die Gesetzeslage ist halt eine Andere.
Welche Gesetzeslage? Sry daß ich nochmal hier nachfrage, aber es wurde bisher keine genannt...
So lange das Grundstück nicht zugänglich ist und als Privatgrund deutlich erkennbar ist, braucht es weder eine Anmeldung noch eine HU.
Es muß halt unterschieden werden zwischen Privatgrund, daß als öffentlicher Verkehrsraum anzusehen ist und Privatgrund, daß nicht als...
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 21. Juli 2017 um 10:01:29 Uhr:
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 21. Juli 2017 um 09:25:56 Uhr:
Ich persönlich finde auch, dass ein unbenutztes Fz. auf Privatgrund keine gültige HU bedarf. Die Gesetzeslage ist halt eine Andere.Welche Gesetzeslage? Sry daß ich nochmal hier nachfrage, aber es wurde bisher keine genannt...
AFAIK ist es so, dass eine gültige Versicherung und eine gültige HU Voraussetzung für die Zulassung sind. Solange das Fahrzeug zugelassen ist, müssen auch die Voraussetzungen erfüllt sein.
Zitat:
So lange das Grundstück nicht zugänglich ist und als Privatgrund deutlich erkennbar ist, braucht es weder eine Anmeldung noch eine HU.
Wenn das Fahrzeug so abgestellt ist, dass die HU-Plakette nicht zu sehen ist, wird sich auch niemand darüber beschweren. Im Gegensatz zu den Versicherungen, die dem Straßenverkehrsamt melden wenn das Fahrzeug nicht mehr versichert ist, tut dies der TÜV nicht. Somit bekommt das Amt dann ja nicht mit, dass die Voraussetzungen für die Zulassung nicht mehr erfüllt sind. Ist allerdings erkennbar, dass die HU abgelaufen ist, kann das auch Konsequenzen haben, wenn das Fahrzeug auf Privatgrund steht.
Anders ist es, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist. Dann kann man ja davon ausgehen, dass Du es auch nicht benutzen willst. Dann kann es natürlich, ganz ohne TÜV und Versicherung, auf Deinem Privatgrund stehen so lange wie es will.
Eben..
Also fassen wir zusammen:
Öffentlicher Verkehrsraum: Zulassung und HU sind pflicht, ohne Zulassung 50€ Bußgeld, ohne HU bis 4 Mon 15€ Verwarngeld, 4-8 Mon 25€ Bußgeld, ab 8 Mon 60€ Bußgeld und 1 Punkt
Nicht öffentlicher Verkehrsraum: Alles erlaubt 🙂
Definition nicht öffentlicher Verkehrsraum: Eingegrenztes nicht zugängliches Gelände (Zaun, Mauer Tür usw) klar erkennbar als Privates Grundstück.
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 21. Juli 2017 um 11:20:16 Uhr:
Nicht öffentlicher Verkehrsraum: Alles erlaubt 🙂
Nein. Wenn Fahrzeug zugelassen, muss auch die gültige HU vorhanden sein. Egal wo es steht. Bekommt das Straßenverkehrsamt Wind davon (durch liebe Nachbarn, rachsüchtige Ehefrau oder wen auch immer) wird es Maßnahmen ergreifen, egal wo das Auto steht.
Es bekommt nur eben nicht "automatisch" Wind davon. Wenn Du der Versicherung kündigst (oder sie Dir), meldet sie dies an das Straßenverkehrsamt. Der TÜV tut dies aber nicht, wenn Du nach 2 Jahren nicht wiederkommst. Du könntest ja auch zur DEKRA oder GTÜ gefahren sein. Und es gibt (noch) keine zentrale Datenbank, an die die Prüforganisationen die absolvierte HU eintragen und in der das Straßenverkehrsamt dies nachschauen kann.
Edit:
siehe hier was passiert, wenn das Straßenverkehrsamt Wind bekommt...
Na da bin ich anderer Meinung, die STVO gilt nur dort, wo die STVO gilt, und das ist eben im nicht öffentlichem Verkehrsraum keineswegs der Fall.
Ich habe auch nirgends eine Einschränkung oder einen Hinweis gefunden, der das eindeutig klärt.
Aber leite ich es vom Absperren des Fahrzeugs zB ab, da wird es genau so gehandhabt, öffentlicher Raum, Auto muß abgesperrt und Scheiben geschlossen sein, nicht öffentlicher Raum, keine Anzeige.
Den Thread kenne ich auch, aber das ist kein Garant, daß es rechtlich in Ordnung ist. Ich vermute, wenn man Wiederspruch dagegen einlegt, sind der Zulassungsstelle, Ordnungsamt, Polizei oder wem auch immer erstmal die Hände gebunden, und ein Richter muß dann von Fall zu Fall entscheiden. Vermutlich wird es aber eingestellt, weil keine akute Gefahr und kein öffentliches Interesse besteht...
Ich jedenfalls ordne das Ganze mal wieder unter Grauzone bzw nicht vollständig geregelter Vorgang...
Hier mal ein Link:
http://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=9113
HTC