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Kurzzeitkennzeichen abgelaufen - Anzeige !

Themenstarteram 18. Juli 2017 um 15:41

Hi zusammen,

 

Heute auf dem Weg zur Zulassungsstelle

(20m Weg) mit der Absicht das Auto anzumelden wurde ich von der Polizei angehalten und bekam eine Anzeige. Die Kennzeichen waren zu dem Zeitpunkt bereits zum 17.07, also zum heutigen Tag einige Stunden abgelaufen gewesen. Jetzt die Frage. Hatte jemand was ähnliches und weiss jemand mit welcher Strafe man rechnen muss ?

Beste Antwort im Thema

Strafe muss sein,

 

 

wenn man für 20 Meter ein Auto braucht.

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 18. Juli 2017 um 21:19:09 Uhr:

Zitat:

@shinesedra schrieb am 18. Juli 2017 um 18:52:20 Uhr:

Wollten wie gesagt das Auto anmelden.

Zur Anmeldung braucht das Fahrzeug nicht vorgeführt zu werden. Die Dokumente reichen aus.

Der TE wollte das Auto wohl kaum bei der Zulassungsstelle vorführen, aber die Autofahrt war praktischer als mit Bus/Bahn/Fahrrad/Taxi...

Themenstarteram 18. Juli 2017 um 22:13

Jep.

Zitat:

@Düsentrieb77 schrieb am 19. Juli 2017 um 00:12:43 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 18. Juli 2017 um 21:19:09 Uhr:

 

Zur Anmeldung braucht das Fahrzeug nicht vorgeführt zu werden. Die Dokumente reichen aus.

Der TE wollte das Auto wohl kaum bei der Zulassungsstelle vorführen, aber die Autofahrt war praktischer als mit Bus/Bahn/Fahrrad/Taxi...

Also für die 20 Meter Weg wäre ein Taxi deutlich günstiger gewesen.

Ich lasse mir für 20m immer einen Helikopter kommen. Man weiß ja nie was für Staus vom Klo bis zur Hofausfahrt gelten.

Die 20m sind wohl nicht ernst gemeint und sollen nur darauf hindeuten, dass der Weg sehr kurz war (denke mal wir reden hier schon von 5km oder so).

Zitat:

@Compikub schrieb am 19. Juli 2017 um 06:24:48 Uhr:

Zitat:

@Düsentrieb77 schrieb am 19. Juli 2017 um 00:12:43 Uhr:

 

Der TE wollte das Auto wohl kaum bei der Zulassungsstelle vorführen, aber die Autofahrt war praktischer als mit Bus/Bahn/Fahrrad/Taxi...

Also für die 20 Meter Weg wäre ein Taxi deutlich günstiger gewesen.

Sag mal einem Taxifahrer er soll Dich 20 Meter weiter fahren. Der kommt sich ein wenig verarscht vor. Genauso sollte es mit dem Eingangspost vom TE sein. Sollte das wirklich stimmen das der TE 20 Meter mit dem Auto gefahren ist, egal ob nun zugelassen oder nicht, würde ich die Sanktionen in ganz andere Richtungen ansetzen.

20 Meter mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zu fahren sehe ich nicht wirklich als Teilnahme am Straßenverkehr, ich sehe es eher als Umweltsauerei.

Könnte er gemeint haben, dass er 20m weg (=vor)) von der Zulassungsstelle angehalten wurde?

Zitat:

@Compikub schrieb am 19. Juli 2017 um 06:24:48 Uhr:

Also für die 20 Meter Weg wäre ein Taxi deutlich günstiger gewesen.

Glaub ich kaum, was meinst du wie hoch die Krankenhauskosten gewesen wären wenn der Taxifahrer nach 10km Anfahrt mit ihm fertig gewesen wäre. :D

Gruß Metalhead

das ist doch ganz einfach: er wurde quasi in der Strasse angehalten, wo die Zulassungsstelle ist. Die 10km davor ist er unbehelligt gefahren. Auf dem Land kannst du lange auf einen Bus warten und wenn die Zulassungsstelle im Industriegebiet ist, kommst du auch nicht so einfach hin. Fahrrad bei den Temperaturen ist Selbstmord.

Wie geschrieben: ungestempelte Kennzeichen wären richtig.

denke aber, dass das alles im Sande verläuft, wenn das Fahrzeug nun angemeldet ist und man mit den richtigen Leuten spricht (zur Not mit Anwalt über die Rechtschutz)

Gruß Wensi

Ungestempelte Kennzeichen wären genau dann und nur dann richtig, wenn sie vorher von der Zulassungsstelle dem Fahrzeug und dem Halter zugeteilt worden sind. Dann darf eine solche Fahrt zum Zwecke der Zulassung unternommen werden. Reservieren und Prägen von Wunschkennzeichen ist keine Zuteilung. Wiederanschrauben alter Kennzeichen auch nicht.

Der TE scheint zumindest in dieser Hinsicht recht risikobereit zu sein.

am 20. Juli 2017 um 6:12

Eher wird ein "k" fehlen, dass er 20Km gefahren ist...

am 20. Juli 2017 um 11:32

Ob 20 m oder 20 km, Dummheit muss bestraft werden.

Ich habe die Frau mit dem Fahrrad zur Anmeldung geschickt, kein Risiko, keine Strafe.

Aber geizig zahlt doppelt.

Kurzzeitkennzeichen, wer macht denn so einen Blödsinn?

am 20. Juli 2017 um 11:46

X6 fahren, wer macht denn so einen Blödsinn?

Themenstarteram 20. Juli 2017 um 11:50

Weil wir den Wagen testen und in eine Werkstatt bringen wollten. Geiz? Versteh ich nicht. Gibt Foren für Witze, da sind manche hier besser aufgehoben.

am 20. Juli 2017 um 12:17

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Juli 2017 um 13:46:20 Uhr:

X6 fahren, wer macht denn so einen Blödsinn?

Wenn Du Dir kein ordentliches Auto leisten kannst, musst Du das nicht durch Neidkommentare zeigen.

Aber Neidkommentare von solchen Deppen wie Dir bin ich gewöhnt, da gibt es genug.

Weitermachen, das habe ich gern, wenn andere neidisch sind ;-)))

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