Kurzzeitkennzeichen 2016

Hallo Forum,

ich muss meinen Wohnwagen imKreis Pinneberg bei Hamburg ohne TÜV 15 Km weit bewegen. Das habe ich in den letzten Jahren immer mit nem Kurzzeitkennzeichen machen können. In diesem Jahr geht das ja leider nict mehr.

Was ich aber ja darf ist, den WW innerhalb des Zulassungsbezirks zur Prüfstelle fahren und da wittere ich eine kleine Chance. Kann ich nicht einfach behaupten, ich fahre zum TÜV? Wir das in irgendeiner Form kontrolliert oder irgendwo vermerkt?

Hat da jemand Erfahrungen?

gruss,
heinetz

Beste Antwort im Thema

Wir sollten uns alle darüber im Klaren sein, daß die jüngst beschlossenen Einschränkungen bei Kurzzeitkennzeichen (gültige HU, Fahrten ohne gültige HU nur zur Werkstatt bzw. Prüforganisation) die Folge häufigen Gebrauchs dieser Kennzeichen außerhalb der im Gesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen war.

Welches Gezeter im Zusammenhang mit der Einführung dieser Einschränkungen unter den Nutzern der KZK ausbrach, kann der geneigte Leser in etlichen Threads zum Thema hier bei MT nachlesen (ich erspare mir dazu entsprechende Links und verweise auf die Suchfunktion).

Wollen wir jetzt eine weitere Einschränkung der immer noch vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des KZK erzwingen, in dem wir mit der mißbräuchlichen Nutzung weiter machen wie vor der Reform der KZK-Verordnung? 😰

Darüber sollten vielleicht alle interessierten Nutzer einmal nachdenken.

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Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 26. September 2016 um 20:23:13 Uhr:


Ich würde die Überführung auch mit dem KZK erledingen.

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 26. September 2016 um 20:23:13 Uhr:



Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 25. September 2016 um 09:41:28 Uhr:


Ich sehe auch in der neuen Verordnung bezügl. 5 Tage Kennzeichen keine Einschränkung.
Man kann genau das machen, wozu das KZ gedacht wurde.

Nein, ich hätte gerne vorletztes Wochenende ein abgemeldedetes Fahrzeug aus Holland überführt. War nicht möglich, so musste ich knapp 1.000km mit dem Trailer durch die Republik gurken... 🙁

P.S. Der Wagen hatte einen gültigen "TüV" bzw. APK in Holland, nützt mir auf unsere Zulassungsstelle aber nix... 😠

Was ist mit holländischen Exportkennzeichen? Gibt es sowas nicht, oder ist das in deinem Fall nicht zulässig?

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 26. September 2016 um 20:23:13 Uhr:


Nein, ich hätte gerne vorletztes Wochenende ein abgemeldedetes Fahrzeug aus Holland überführt. War nicht möglich, so musste ich knapp 1.000km mit dem Trailer durch die Republik gurken... 🙁

Das allerdings war noch nie erlaubt.

Zitat:

@CV626 schrieb am 26. September 2016 um 21:16:17 Uhr:


Was ist mit holländischen Exportkennzeichen? Gibt es sowas nicht, oder ist das in deinem Fall nicht zulässig?

Guter Einwand, daran habe ich ehrlich gesagt gar nicht gedacht!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. September 2016 um 22:17:34 Uhr:



Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 26. September 2016 um 20:23:13 Uhr:


Nein, ich hätte gerne vorletztes Wochenende ein abgemeldedetes Fahrzeug aus Holland überführt. War nicht möglich, so musste ich knapp 1.000km mit dem Trailer durch die Republik gurken... 🙁

Das allerdings war noch nie erlaubt.

Lese ich hier anders:

http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

Zitat:

...Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich...

Vorsicht, hellhound. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen darf zwar EU-weit genutzt werden, das stimmt. ABER: Es darf genau genommen nur dann genutzt werden, wenn das fahrzeug IN DEUTSCHLAND gemeldet wird. Mit so einem Kennzeichen ins Ausland fahren ist also zu 100% gedeckt - aber ein Auto mit dt. KZK im Ausland anmelden und dann nach D fahren - das wiederum ist NICHT gesetzeskonform, da verbotene Fernzulassung.

Manche Länder tolerieren die Praxis - andere aber nicht unbedingt. Ich weiß nicht ob sich da inzwischen was geändert hat, aber noch vor 2 Jahren gab es durchaus Fälle, wo Autos, die in Italien mit dt. KZK gefahren wurden, sofort aus dem Verkehr gezogen wurden, hohe dreistellige Geldstrafe inklusive, als die Polizei herausgefunden hatte, dass die Autos zuletzt in Italien zugelassen waren.

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