Kurzzeitkennzeichen 2016

Hallo Forum,

ich muss meinen Wohnwagen imKreis Pinneberg bei Hamburg ohne TÜV 15 Km weit bewegen. Das habe ich in den letzten Jahren immer mit nem Kurzzeitkennzeichen machen können. In diesem Jahr geht das ja leider nict mehr.

Was ich aber ja darf ist, den WW innerhalb des Zulassungsbezirks zur Prüfstelle fahren und da wittere ich eine kleine Chance. Kann ich nicht einfach behaupten, ich fahre zum TÜV? Wir das in irgendeiner Form kontrolliert oder irgendwo vermerkt?

Hat da jemand Erfahrungen?

gruss,
heinetz

Beste Antwort im Thema

Wir sollten uns alle darüber im Klaren sein, daß die jüngst beschlossenen Einschränkungen bei Kurzzeitkennzeichen (gültige HU, Fahrten ohne gültige HU nur zur Werkstatt bzw. Prüforganisation) die Folge häufigen Gebrauchs dieser Kennzeichen außerhalb der im Gesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen war.

Welches Gezeter im Zusammenhang mit der Einführung dieser Einschränkungen unter den Nutzern der KZK ausbrach, kann der geneigte Leser in etlichen Threads zum Thema hier bei MT nachlesen (ich erspare mir dazu entsprechende Links und verweise auf die Suchfunktion).

Wollen wir jetzt eine weitere Einschränkung der immer noch vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des KZK erzwingen, in dem wir mit der mißbräuchlichen Nutzung weiter machen wie vor der Reform der KZK-Verordnung? 😰

Darüber sollten vielleicht alle interessierten Nutzer einmal nachdenken.

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Als ob sich irgendein Händler einem Wildfremden seine roten Nummer aushändigen würde. Im übrigen sind auch Probefahrten mit dem 06er zugelassen, so habe ich z.B. meinen SL getestet.

Das stimmt, Probefahrten sind auch zugelassen - das ist ja auch einer der Standardfälle, schließlich wollen Gebrauchtwagenkäufer das Auto vor dem Kauf ja auch mal fahren, auch wenn es gerade nicht zugelassen ist.

Würde dem TE allerdings wenig helfen, denn die Polizei würde im Zweifelsfall schon herausfinden, dass es sich in seinem Fall keineswegs um eine Testfahrt handelt. Allein schon deshalb würde der Händler dem TE keinesfalls ein Kennzeichen ausleihen. Auch nicht, wenn er ihn gut persönlich kennt.

Täuscht euch da mal nicht. Es gibt mehr als genug Händler, die Kennzeichen rausgeben. Auch gegen Geld. Bloß der Nachweis dürfte das Problem sein...

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 25. September 2016 um 18:23:46 Uhr:


Als ob sich irgendein Händler einem Wildfremden seine roten Nummer aushändigen würde. Im übrigen sind auch Probefahrten mit dem 06er zugelassen, so habe ich z.B. meinen SL getestet.

Solltest das geschriebene mal lesen.

Man beauftragt offiziell die Werkstatt den WW zu überführen und bei der Fahrt den WW zu überprüfen.

Nichts anderes habe ich geschrieben. Das ist eine Dienstleistung.

Und nicht die 06er aus der Hand geben.

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Kann man natürlich so machen. Ob das dann aber so viel billiger kommt als wenn man sich einfach einen Anhänger leiht, auf den man den WW verlädt??

Um billig geht es doch gar nicht.
Für einen WW brauchste einen Tieflader............

Anscheinend ist das Geld schon von Bedeutung. Oder warum ist es unverhältnismäßig, die alte Problemschachtel in einen HU-tauglichen Zustand zu bringen? 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. September 2016 um 19:32:39 Uhr:


Anscheinend ist das Geld schon von Bedeutung.

Ich lese nichts davon.

Trotzdem weil mir gerade langweilig ist.

Soll er auf dem CP den WW reparieren?

Oder eine Werkstatt beauftragen die den WW mit 6er holt? 😁😁😁😁😁

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 25. September 2016 um 19:29:41 Uhr:


Um billig geht es doch gar nicht.
Für einen WW brauchste einen Tieflader............

Nein, es gibt schon Pkw-Trailer, auf die man nen WW verladen kann. Die Sicherung ist da natürlich besonders wichtig, aber selbst einachsige WW lassen sich mit dem richtigen Anhänger anständig festzurren.

Kommt natürlich auch auf die Größe des WW an, und geeignete Mietanhänger dürften auch nicht ganz so breit gestreut sein wie Pkws.

Für den Austausch von Glühobst, 1 Zugmaul, 2 Bremsen, 2 Bremsseile, 2 Radlager und ggf. 4 Rädern muss man nicht unbedingt vom Platz runter. Sollte das aber nicht ausreichen, wäre das Zusammenfegen und der Kauf eines anderen WoWa mit Zulassung einen Gedanken wert.

Hallo Forum,

zuerst einmal danke für all eure Antworten!

Ich erzähle zuerstmal etwas mehr zum Hintergrund. Der Wohnwagen ist tatsächlich immer Standwohnwagen und deshalb nie zugelassen gewesen. Der ist auch so alt, dass es sich nicht mehr lohnen würde, ihn für die Strasse rep .TÜV fitt zu machen. Aber um ihn zweimal im Jahr (Auf- und Abzug) in ne Scheune, die zumal 15 KM entfernt ist, zu bewegen, geht eben das Licht, die Auflaufbremse funktioniert und die Reifen sind ok.

Ich nicht der Meinung, dass ich das Überführungskennzeichen missbrauche und ich bin auch nicht der Meinung, dass es wegen Missbrauchs abgeschafft wurde, aber das mag jeder anders interpretieren.

Es gibt jemand, der den Campern diese Überführung anbietet und der wird jedes Jahr teurer. Daher habe ich eigentlich keine Lust, den 100er, den er dafür haben will, auszugeben. Und deshalb setze ich mich mit den Alternativen auseinander.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. September 2016 um 09:28:37 Uhr:


wie kommst Du denn drauf, dass das eine Fahrt ohne Zulassung und Versicherung wäre? Außerdem ist das doch problemlos machbar: Einfach einen Termin in der nächsten Werkstatt hinter dem eigentlichen Zielort ausmachen. Wenn man dann schon vorher abbiegt, wer soll das denn überprüfen können?

Das klingt vernünftig. Ich darf also 5 Tage lang unmittelbar in eine nächstgelegene geeignete Werkstatt im Zulassungsbezirk oder im angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück fahren. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird das Ziel der Fahrt im Fahrzeugschein festgehalten. Und wenn die Mängel aus irgendeinem Grund in dieser Werkstatt nicht behoben werden konnten, darf ich das auch in einem halben Jahr wieder versuchen. Das einzige, was ich nicht darf, ist vorsätzlich nicht in die Werkstatt fahren. Nur dass a) das niemand überprüft und, viel wichtiger b) es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn ich das KZK in diesem Sinne missbräuchlich behandle. Der WW ist in jedem Fall versichert, wenn ich ein KZK bekomme.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. September 2016 um 09:28:37 Uhr:


Man kann auch überängstlich sein.

Und genau darauf habe ich nämlich auch keine Lust.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. September 2016 um 09:28:37 Uhr:


Alternativ kann man natürlich auch in der Werkstatt fragen, ob sie eben ihre roten Nummern dranmachen und den WoWa da hin ziehen, wo er hin soll. Für rote Werkstattnummern geht es nach wie vor ohne TÜV.

Dass eine Werkstatt das rote Kennzeichen einfach so an mich verleiht, kann ich mir nicht vorstellen. Was ich mir höchstens vorstellen kann, ist es für nen Lehrling interessant sein könnte, der in einer Werkstatt in der Nähe arbeitet. Aber ich kenne keinen ;(

gruss,
heinetz

Naja, wenn er NOCH NIE zugelasen war, dann wäre es wohl tatsächlich außerst aufwändig, das jetzt zu erledigen, denn man müsste ja alle AKTUELLEN Zulassungsbedingungen erfüllen und nicht die von vor 50 Jahren (es gilt ja das Datum der ERSTZulassung). Ich kenne mich mit Trailern nicht so aus, aber ich vermute mal, dass sich da mehr geändert hat als nur zusätzliche vorgeschriebene Rückleuchten.

Natürlich musst du dir, wenn du das mit einem KZK versuchen willst, erst mal eine Werkstatt raussuchen. Plausibel sollte deine Geschichte schon sein, sonst ist das Risiko, dass es Ärger gibt, ungleich größer.

Ja, das mit Werkstatt ist schon klar aber ich wäge im Moment nochmal ab 😉

Wenn ich das mit dem KZK mache, kostet das auch ca. 40,- Ob mir Zeit, Nerv und Risiko 60,- wert sind,
weiss ich noch nicht. Aber zumindest weiss ich jetzt, dass es die Option gibt.

gruss,
heinetz

Zitat:

@CV626 schrieb am 25. September 2016 um 20:53:50 Uhr:


Naja, wenn er NOCH NIE zugelasen war, dann wäre es wohl tatsächlich außerst aufwändig, das jetzt zu erledigen, denn man müsste ja alle AKTUELLEN Zulassungsbedingungen erfüllen

eine Eintragung auf ein 07er Kennzeichen klappt aber in der Regel trotzdem, da gibt es Sonderregelungen.

Ich würde die Überführung auch mit dem KZK erledingen.

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 25. September 2016 um 09:41:28 Uhr:


Ich sehe auch in der neuen Verordnung bezügl. 5 Tage Kennzeichen keine Einschränkung.
Man kann genau das machen, wozu das KZ gedacht wurde.

Nein, ich hätte gerne vorletztes Wochenende ein abgemeldedetes Fahrzeug aus Holland überführt. War nicht möglich, so musste ich knapp 1.000km mit dem Trailer durch die Republik gurken... 🙁

P.S. Der Wagen hatte einen gültigen "TüV" bzw. APK in Holland, nützt mir auf unsere Zulassungsstelle aber nix... 😠

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