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Bürokratenirrsinn und Kurzzeitkennzeichen

Themenstarteram 4. Juli 2016 um 17:49

Hallo .

Am 25.06 .2016 habe ich mir ein Auto in 500 km Entfernung angesehen und mit einer Anzahlung gekauft . Ich habe mir natürlich Kopien geben lassen von Brief und Zulassung ( Teil 1 und 2 )sowie der neuen HU da ich diesen Samstag das Fahrzeug mit einem Überführungskennzeichen abholen möchte . Soweit so gut dachte ich mal . Heute erfuhr mein Sohn in seinem Bekanntenkreis das das Landratsamt ..... ( 20 km entfernt ) keine Überführungskennzeichen zuteilt ohne original Papiere ( HU , Brief , Zulassung ) . Daraufhin habe ich dann mal in der Webseite meiner Zulassungsstelle (10km ) nachgesehen und den gleichen Mist gelesen . Natürlich mal gegoogelt und unterschiedliche Berichte gelesen . Dort geht es mit Kopien und hier nicht . Das ganze hat mich dann dazu veranlasst mir mal die Webseite der nächsten Zulassungsstelle in meinem Bundesland ( 30 km entfernt ) anzusehen und las das dort Kopien akzeptiert werden .

Das ist doch Irrsinn hoch 3 . :mad::mad:

Bin mal gespannt welche Erfahrungen ihr damit schon gemacht habt .

Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Juli 2016 um 20:20:45 Uhr:

Anrufen. Das muss gehen.

Wieso? Nur weil du das so willst? Es gibt keine gesetzliche Grundlage, was bei der Beantragung vorzulegen ist. Also gilt das, was die Zulassungsstelle sagt. Und wenn sie sagt, nur im Original, dann ist das halt so, egal wie unpraktisch das auch sein mag.

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Bei uns kann man sogar Scans an die Zulassungsstelle schicken und dort ausdrucken lassen für das KZK.

Wenn es nur mit Originalpapieren geht, wie soll das dann zu machen sein. Das wäre doch absolut nicht praktikabel.

Mit Originalpapieren könntest du das KFZ ja gleich richtig zulassen. Was ein Irrsinn.

München:

Fahrzeugpapiere (ZB I, ZB II, COC und anderes in Kopie ausreichend)

ausländische Fahrzeugdokumente, Herstellerbescheinigungen und Gutachten im Original

Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung im Original (sofern vorhanden)

eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)

Anrufen. Das muss gehen.

am 4. Juli 2016 um 20:30

Bei mir ging das über eine whatsappnachricht. Der Händler schickte mir die erforderlichen Papiere als Nachricht. Die Qualität war eher schlecht und der Händler war nicht ganz fähig das auf ein vernünftiges Bild zu bekommen. Die Papiere hatte ich in Kopie dabei aber das war auch sehr schlechte Qualität weil da wohl der Drucker bei ihm gestreikt hat. Das wichtigste konnte man in der Nachricht fast alles lesen und das ging dann auch bei der Zulassung durch. Der Händler brauchte die Papiere zum abmelden und TÜV neu machen. Der neue TÜVbericht ging mir dann auch erst in der Zulassungsstelle auf mein Gerät zu.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Juli 2016 um 20:20:45 Uhr:

Anrufen. Das muss gehen.

Wieso? Nur weil du das so willst? Es gibt keine gesetzliche Grundlage, was bei der Beantragung vorzulegen ist. Also gilt das, was die Zulassungsstelle sagt. Und wenn sie sagt, nur im Original, dann ist das halt so, egal wie unpraktisch das auch sein mag.

am 4. Juli 2016 um 22:21

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 4. Juli 2016 um 23:06:43 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Juli 2016 um 20:20:45 Uhr:

Anrufen. Das muss gehen.

Wieso? Nur weil du das so willst? Es gibt keine gesetzliche Grundlage, was bei der Beantragung vorzulegen ist. Also gilt das, was die Zulassungsstelle sagt. Und wenn sie sagt, nur im Original, dann ist das halt so, egal wie unpraktisch das auch sein mag.

Ist dann wohl so, aber Bürokratenirrsinn ist es auf jeden Fall (wie im Titel schon treffend formuliert). ;)

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 4. Juli 2016 um 23:06:43 Uhr:

Wieso? Nur weil du das so willst?

die Erfahrung lehrt, dass auf dem Kulanzwege manches dann doch noch möglich ist. Gerade weil es keine gesetzliche Grundlage gibt, ist die Zulassungsstelle in ihren Entscheidungen ja frei.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Juli 2016 um 09:33:46 Uhr:

 

die Erfahrung lehrt, dass auf dem Kulanzwege manches dann doch noch möglich ist. Gerade weil es keine gesetzliche Grundlage gibt, ist die Zulassungsstelle in ihren Entscheidungen ja frei.

Und das nennt sich kommunale Selbstverwaltung.

O.

Einfach im Zulassungsbezirk des Verkäufers die KKZ erstellen lassen. Oder ihm einfach dir Kohle geben und er soll es erledigen.

am 5. Juli 2016 um 12:45

Warum dann nicht gleich dort final zulassen?

Zitat:

@Provaider schrieb am 5. Juli 2016 um 13:40:53 Uhr:

Einfach im Zulassungsbezirk des Verkäufers die KKZ erstellen lassen. Oder ihm einfach dir Kohle geben und er soll es erledigen.

Er will samstags hin, schlechte Chancen...

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. Juli 2016 um 14:45:16 Uhr:

Warum dann nicht gleich dort final zulassen?

Weil das nicht geht?!

Es gibt Dienstleister für sowas, ist nur ne Frage des Geldes und einer Vollmacht dann kann er das Auto mit KKZ abholen, der macht es dann Freitags dann kann er ihn Samstags holen und Montags neu Anmelden.

Möglich ist vieles, aber keiner weiß, was der TE dafür investieren will...

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